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Namensrecht incl. TLD

STEPHAN

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01. Apr. 2001
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Hi,

ein Herr Ulade beansprucht die Domain ula.de. (Domain geändert, aber sinngemäß das gleiche).

Denic gewährt Dispute, aber das hat ja nicht viel zu heißen.

Es gab doch mal irgendwo ein Urteil, das klarstellt, daß es sich bei ".de" nur um die TLD handelt. Ich glaube das war irgendwo im Zusammenhang mit Marken wie "auto.de", die dann nur bei der Domain auto.de.de Wirkung haben würden.

Ich habe schon stundenlang gesucht, aber es nicht gefunden.

Ist jemanden von Euch das schonmal über den Weg gelaufen ?

Danke

Stephan
 
Warum sollte ein Domain-Hack gültig sein ?
 
ich kenne da jetzt kein Urteil, sehe es aber wie Manna.
Das dürfte relativ bequem aus der Welt zu schaffen sein.
Ob es ein Urteil dazu gibt, iss schon fast zweifelhaft,
da es schon sehr ungewöhnlich ist, mit dieser Argumentation Rechte auf eine Domain herzuleiten.

grüsse,
engel
 
Naja, ich suche ja auch nur Argumentationshilfen eines Gerichtes. Eure Meinung kenne ich.

Will halt den Dispute weg haben.
 
ich würde da einfach mit der Trennung von sld und (cc)tld argumentieren:
(klaro...blöder Link) Top-Level-Domain
Bei der ganzen Aufreihung wird doch ganz deutlich, dass .blablub nicht
zur sld gehört.
Zudem hat der bestimmt auch keinen "." im Namen...
Er heisst ja nicht "Ula", und die cctld .de ist ja ne Länderkennung.
Was will man da noch weiter argumentieren?

grüsse,
engel
 
Du meinst vielleicht BGH GRUR 2005, 262 - soco.de:

"Der beanstandete Zeichengebrauch betrifft - anders als das BerGer. gemeint hat - kein identisches Zeichen. Denn die angegriffene Form lautet „soco.de”. Allerdings besteht eine hohe Ähnlichkeit, weil - wie das BerGer. mit Recht festgestellt hat - der Verkehr dem Zusatz „.de” allein eine funktionale Bedeutung beimisst, so dass der Domainname „soco.de” im gewerblichen Verkehr letztlich auf ein Unternehmen mit dem Namen „Soco” hinweist. Dies gilt immer dann, wenn als Domainname - wie im Streitfall - ein von Haus aus hinreichend unterscheidungskräftiges Zeichen verwendet wird."
 
Hi,

ein Herr Ulade beansprucht die Domain ula.de. (Domain geändert, aber sinngemäß das gleiche).

Denic gewährt Dispute, aber das hat ja nicht viel zu heißen.

Hi Stephan,

spannendes Problem. Ich seh es so:

Herr Ulade erwirkt den Eintrag eines Disputes bei der Denic eG. Damit erklärt er gegenüber der Denic eG verbindlich, dass er vor hat in Kürze rechtliche Schritte gegen Dich einzuleiten.

Der Dispute schränkt Deine Eigentumsrechte an der Domain drastisch ein: Die Domain kann aktuell nicht übertragen werden und ist damit kein frei bewegliches Eigentum mehr. Falls Du z.B. morgen diese Domain in ein Joint Venture einbringen möchtest, dann ist Dir dies durch den Dispute verwehrt.

Da Herr Ulade ja bereits gegenüber der Denic erklärt hat gegen Dich juristisch vorzugehen, kannst Du ihm zunächst einfach mal schriftlich mitteilen, dass Du Kenntnis davon erlangt hast, dass er Kenntnis von der von ihm vermuteten Rechtsverletzung hat. Dies bewirkt nämlich sofortigen Zugzwang bei ihm: Er hat jetzt nur noch Maximal 4 Wochen Zeit eine einstweilige Verfügung zu erwirken, nach Ablauf der 4 Wochen liegt keine Eilbedürftigkeit mehr vor.

Du bittest ihn also ganz höflich binnen 2 Wochen Dich entweder formal abzumahnen (das muss er tun, bevor er eine EV beantragt) damit Du den Umfang der Verletzung kennst, oder aber den Dispute rauszunehmen. Du kündigst ihm dann ferner eine Negativklage plus zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz im Falle von Vermögensschäden wegen Verhinderung des Wechsels der Inhaberschaft (Joint Venture).

Ich würde dabei keine Urteile und dergleichen erwähnen, denn er hat ja noch gar nicht die Basis der vermuteten Rechtsverletzung benannt.

Gleichzeitig solltest Du ASAP die Domain entparken und mit privaten Inhalten vollstellen, und keine Links nach draussen setzen und keinesfalls auch nur irgendwie monetarisieren oder Werbung jedweder Art schalten. Keineswegs würde ich die Domain ungeroutet lassen.

Dann kann er schonmal alles rund ums Markenrecht und Wettbewerbsrecht usw vergessen. Bleibt ihm nur noch BGB §12. Da aber nagt er sich den Zahn dran aus, denn er hat -wenn überhaupt- evtl. Anspruch darauf sich unter seinem vollen Nachnamen "Ulade" im Internet unter der TLD ".de" darzustellen, eine Verkürzung seines Nachnamens auf "Ula" aber genießt keinerlei Schutzwürdigkeit.

Das ".de" fällt wie Du ja schon richtig sagtest komplett aus dem Rahmen, das es keine Unterscheidungskraft inne hat.


.

Es gab doch mal irgendwo ein Urteil, das klarstellt, daß es sich bei ".de" nur um die TLD handelt. Ich glaube das war irgendwo im Zusammenhang mit Marken wie "auto.de", die dann nur bei der Domain auto.de.de Wirkung haben würden.

Evtl. referenzierst Du hier auf die Gepflogenheiten bei Sunrises der Vergangenheit? So war es z.B. bei .eu (und anderen TLD SR's) so, dass ein Inhaber eine Marke auto.eu die Wahl hatte das Sonderzeichen "." entweder wegzulassen (autoeu.eu) oder durch einen Bindestrich zu ersetzen (auto-eu.eu).



Wie immer bei Rechtsdingen: Ich gebe meine Privatmeinung wieder und erhebe keinerlei Anspruch auf Richtig-, Gültig- oder Vollständigkeit!

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank, diese Urteile habe ich gesucht.

Das hilft mir sehr.
 
Alex, in der Sache weiß ich schon, was ich zu tun habe (Habs schon sehr oft gemacht), es ging mir nur darum die Urteile zu finden.

Ich wollte aber ein paar Sachen nicht so stehen lassen:

Er hat jetzt nur noch Maximal 4 Wochen Zeit eine einstweilige Verfügung zu erwirken, nach Ablauf der 4 Wochen liegt keine Eilbedürftigkeit mehr vor.

Domainangelegenheiten lassen sich in der Regel nicht im Einstweilgen Rechtsschutzverfahren handhaben. Eine Löschung einer Domain oder eines Disputes haben ja einen endgültigen Charakter, so was geht also nicht einstweilig.

Im Übrigen ist die Frist in der Regel 4 Wochen nach Kenntnis auf der Klägerseite, wann ich davon erfahre ist völlig egal.


Du bittest ihn also ganz höflich binnen 2 Wochen Dich entweder formal abzumahnen (das muss er tun, bevor er eine EV beantragt) .....

Niemand muss jemanden abmahnen, bevor er eine EV beantragt.
 
Alex, in der Sache weiß ich schon, was ich zu tun habe (Habs schon sehr oft gemacht), es ging mir nur darum die Urteile zu finden.


Na dass Du als Anwalt weisst, was Du zu tun hast ist ja schon klar, in einem Forum aber schreiben wir ja nicht immer nur für den Fragesteller sondern für ALLE Leser. Und ich schätze mal ein Großteil der Leser hätte keine Ahnung wie sie einen Dispute wegkriegen und vor allem auf welcher Basis.

Ich wollte aber ein paar Sachen nicht so stehen lassen:

Man lernt immer dazu ;-)

Domainangelegenheiten lassen sich in der Regel nicht im Einstweilgen Rechtsschutzverfahren handhaben. Eine Löschung einer Domain oder eines Disputes haben ja einen endgültigen Charakter, so was geht also nicht einstweilig.

Also mir hat schon mal jemand eine EV (Domainstreitigkeit) reingedrückt, aber das war in der Tat viele Jahre her (12 oder so).


Niemand muss jemanden abmahnen, bevor er eine EV beantragt.

Habe nochmal recherchiert, Du hast Recht. Das wurde mir -mehrmals- anders erklärt. Der Unterschied scheint zu sein (bitte bestätigen):
Wenn sofort eine EV beantragt wird, und sich der Beklagte unterwirft, dann -so verstehe ich es, bitte bestätigen- bleibt der Kläger -ohne zuvor abgemahnt zu haben- auf seinen Kosten sitzen?

Im Übrigen wird es weitgehend überall so dargestellt, dass eine Abmahnung "üblich" ist. Hast aber Recht: Niemand MUSS Abmahnen.

Danke für die Hinweise.

AlexS
 
Danke für die Lorbeeren Alex, aber ich bin tatsächlich kein Anwalt.
 
Habe nochmal recherchiert, Du hast Recht. Das wurde mir -mehrmals- anders erklärt. Der Unterschied scheint zu sein (bitte bestätigen):
Wenn sofort eine EV beantragt wird, und sich der Beklagte unterwirft, dann -so verstehe ich es, bitte bestätigen- bleibt der Kläger -ohne zuvor abgemahnt zu haben- auf seinen Kosten sitzen?

Im Übrigen wird es weitgehend überall so dargestellt, dass eine Abmahnung "üblich" ist. Hast aber Recht: Niemand MUSS Abmahnen.

So ist mir das auch bekannt.

Harry
 
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