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Reservierung generischer Domains sittenwidrig!

eine.info

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"Sittenverfall im Domain-Handel?

Nach einem jetzt veroeffentlichten Urteil des LG Duesseldorf ist
die Reservierung einer (beschreibenden) Domain sittenwidrig,
wenn die Stellung als Domain-Inhaber zu einer Gewinnerzielung
benutzt werden soll, die nicht mit irgendeiner Leistung des
Rechtsinhabers im Zusammenhang steht, sondern alleine von der Bedeutung abhaengt, die der potentielle Kaeufer der Sache beimisst (Az.38 O 18/01).

Geklagt hatte vorliegend die seit September 2000 erscheinende
Zeitschrift "Literaturen". Beklagt war ein EDV-Unternehmer, der
im Zusammenhang mit der Erstellung von Webseiten zahlreiche beschreibende Domains registriert hatte, um diese spaeter fuer Kunden verwenden zu koennen. Bis zur Klageerhebung war die Adresse mehrere Jahre ungenutzt. Als er von der Klaegerin durch einen Anwalt zur Uebertragung der Adresse aufgefordert wurde, war er dazu zwar grundsaetzlich bereit, forderte aber einen Kaufpreis in sechsstelliger Hoehe.

Nach Ansicht des Gerichts stellt dies eine vorsaetzlich sitten-
widrige Schaedigung nach der im Domain-Recht relativ selten einschlaegigen Vorschrift des § 826 BGB dar. Der Beklagte wollte seine formalrechtliche Stellung als Inhaber der Domain dazu benutzen, Gewinne zu erzielen, deren Hoehe nicht mit irgendeiner Leistung in Zusammenhang steht, sondern allein von der Bedeutung abhaengt, die der "Vertragspartner" als potentieller Kaeufer der Sache beimisst.

Dem Beklagten wurde zum Verhaengnis, dass er auf dem Gebiet der Webseitenerstellung unwidersprochen wenig Erfahrung hat und ein ernsthaftes Bemuehen der Nutzung nicht erfolgt ist. Da es bereits zu Behinderungen durch Fehlleitung von eigentlich an die Redaktion der Zeitschrift gerichteten Beitraegen gekommen war, dient die
Aufrechterhaltung der Registrierung dem sittlich zu missbilligenden Zweck der eigenen Bereicherung durch Beihaltung einer formalen Rechtsposition.

Bedauerlich an diesem Urteil ist, dass sich das Gericht in diesem Einzelfall nicht naeher mit dem Prinzip des fuer die Registrierung geltenden "First come, first served" auseinandergesetzt hat: denn wer sich nicht fruehzeitig eine passende Adresse sucht, fuer den kann sich die Suche spaeter als sehr schwer gestalten.

Das Urteil im Volltext finden Sie unter:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020008.htm

Quelle: jurPC.de"

Quelle: www.domain-recht.de

Ciao
www.eine.info
 
Dieses Urteil wird in der nächsten Instanz kassiert. Was anderes kann ich mir nicht vorstellen.


Grüße Boris
 
natürlich wird dieses Urteil wieder aufgehoben.

Ansonsten müßte man das Spekulieren mit Aktien, Covered Warrants, Grundstücken und und und verbieten.

Was manche Richter als sittenwidrig auffassen, gehört ins 19. Jahrhundert. Wenn sich ein Verlag einen so hochgradig beschreibenden Namen wie Literaturen wählt, um dann eine Monopolstellung zu erlangen, dann ist nämilch gerade das sittenwidrig. Und dann noch zum Nulltarif die Domain verlangen.
 
Das Urteil geht nicht in die nächste Instanz !!!!!!!!!!!!!!!!!

Die Domain in schon übertragen (guckt mal bei DENIC !!!)

Das ist eine Katastrophe !!!!!

Jetzt kann jeder Hans und Franz einen Titel anmelden, die Domain herausverlangen und kostenlos an jede beliebige Domain kommen  8)

Die Begründung ist ein absoluter Skandal !!

Es ist also sittenwidrig, wenn man den Preis für eine Domain danach festlegt, was ein potentieller Käufer dafür bereit ist zu zahlen ???

In welchem Land leben wir eigentlich ???

Hat die PDS etwa unbemerkt die Judikative umgekrempelt und etabliert bei uns wieder den Kommunismus ????

================

Und eins lernt man auch noch aus dem Urteil:

Leitet NIEMALS irgendwelche fehlgeleiteten E-mails an den richtigen Empfänger !!!!! Das wird ansonsten eiskalt dazu ausgenutzt um eine "Behinderung" zu beweisen.

Seit heute ist eine neu Ära im Domainbusiness angebrochen !!

Jetzt heißt es Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht und irgendwas kommerzielles auf die Seiten packen !!!

:P :P :P :P :P :P :P :P :P

Gruß
Michael
 
Das Ganze könnte sogar noch viel schlimmer kommen !!

Ich denke mal, dass jetzt auch Firmen, die irgendwelche Wörter in den Firmenbezeichnungen haben (z.B. Buchshop GmbH, Computerhilfe Gbr usw..) sich auf dieses Urteil berufen und die Domains einfordern.

Sie brauchen ja nur zu sagen, dass eine solche Domain in einer Börse angeboten wird, es ab und zu zu Fehlleitungen kam und der "böse" Domaingrabber sie nicht freiwillig kostenlos herausgeben will, obwohl er sie nicht selbst nutzt.

What a Day  :P
 
hallo,

<Nach einem jetzt veroeffentlichten Urteil des LG Duesseldorf ist die Reservierung einer (beschreibenden) Domain sittenwidrig,...>

wie ist das möglich? letztes jahr gab es dieses tolle urteil vom bgh, registrierung von beschreibenden domains ist legal, jetzt von einem anderen gericht, "ist sittenwidrig". wo ist da die logok?

wer eine beschreibende domains für sich nutzt handelt legal, wer eine beschreibende domain nur zum zwecke des verkaufs registriert handelt sittenwidrig.

als nächstes werden dann die gerichte entscheiden müssen, ob der inhalt einer website "wahr" ist, oder ob der inhalt nur zum eigenlichen zwecke des domainverkaufs vorgetäuscht ist.  
 
 
Re: !*__*!Reservieren 6enerischer Domains sittenwi

Ist nicht das erste Urteil zu Titel, (freundin.de).
Bei dem 6roßteil der beschr.  domains ist diese 6efahr nicht gegeben.

Ich habe mich auf kurze, merkbare Zweitdomais(für tippfaule und tippungeübte) festgelegt, sollte dies die einzige Spekulationsmöglichkeit werden? nicht wahrscheinlich
6ruß
6
 
Ansonsten müßte man das Spekulieren mit Aktien, Covered Warrants, Grundstücken und und und verbieten.
Mit Grundstücken oder Aktien kannst du aber keine einmalige Domain (bzw. eMail-Adresse) blockieren.  ;)

Knackpunkt dürfte wohl sein, dass hier der Verlierer einen überzogenen Preis für die Domain verlangt hat (sexstellig  ;D) und die Situation ausgereizt hat. Bei dem Preis wäre es vielleicht sogar noch angebracht gewesen, dem Typ wegen sittenwidrigen Preiswucher zu verklagen.  :D

Die Zeiten des Grabbens gehen wohl nun hoffentlich ein Ende entgegen! Hier wird doch ansonsten auch parallel geklagt, dass man beim Surfen nur noch auf Baustellenseiten landet. Hätte der Typ was auf die Seite gestellt und nicht auch noch zugegeben, die Seite seit Jahren brach liegen gelassen zu haben, wäre es vielleicht anders ausgegangen!

Gruß
Falke
 
BGH: Gattungsbegriffe als Domainnamen frei

Gattungsbegriffe sind als Domainnamen grundsätzlich frei verwendbar. Mit dieser Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute einer langen Serie von Streitigkeiten um Internet-Adressen ein Ende gesetzt. Als Maßstab legte das oberste deutsche Zivilgericht einmal mehr das Leitbild des "mündigen" Verbrauchers zu Grunde: Der durchschnittlich unterrichtete und verständige Bürger wisse in der Regel, dass es sich bei der mit einem Gattungsbegriff bezeichneten Website nicht um das alleinige Angebot handele.

Anders, so die Richter, sei aber bei einer möglichen Irreführung des Verbrauchers durch den generischen Domainnamen zu entscheiden. Dieser Frage sei das Oberlandesgericht Hamburg im konkreten Streitfall mitwohnzentrale.de, der zur Entscheidung anstand, nicht genügend nachgegangen. Der Fall wurde an die Berufungsinstanz zurückverwiesen. Sie muss jetzt erneut prüfen, ob die Verwendung dieses Domainnamens durch den Ring Europäischer Mitwohnzentralen (REM) zulässig ist. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Gefahr der Irreführung besteht, so könnte dem REM auferlegt werden, auf seiner Website darauf hinzuweisen, dass es sich bei seinem Angebot nicht um das einzige dieser Art handelt.

Wenn bestimmte generische Namen freigehalten werden sollen, etwa Branchenbezeichnungen für entsprechende Portale, ist erst einmal der Gesetzgeber gefragt. Bisher bestehe dafür keine gesetzliche Grundlage, so der BGH.

In einem weiteren Verfahren urteilte der Bundesgerichtshof heute, inwieweit die Registrierungsstelle für Domainnamen (DENIC) zur Prüfung von Rechten Dritter bei der Registrierung verpflichtet ist. Dies ist dem Urteil zufolge nur bei einer ganz offensichtlichen Verletzung der Fall, etwa wenn ein rechtskräftiger Titel oder eine vergleichbare Rechtsposition vorliegt. Die Klägerin in diesem Rechtsstreit, die Frankfurter Messe Ambiente, unterlag mit ihrem Begehren, der DENIC eine weiter gehende Verpflichtung aufzuerlegen. (Tim Gerber)/ (cp/c't)
 
Ist doch schön, dass unsere Richter unabhängig sind und (theroretisch) auf auf BGH-Urteile sch.... können!  ;D

Gruß
Falke
 
Also ich befürchte keine große Klagewelle.

Denn: wenn die Inhaberschaft einer beschreibenden Domain sittenwidrig sein soll, dann wäre das Klagen auf Unterlassung oder Übertragung einer Domain ebenso sittenwidrig. Selbst bei einer Unterlassungsklage könnte man dem Kläger nämlich unterstellen, er wolle selbst anschliessend die Domain registrieren, oder Dritten dies ermöglichen. Weshalb sollte er nämlich sonst einen Prozess anstrengen. Aus purem Neid vielleicht?

Die einzig glaubhafte Art zu klagen wäre: die Denic dazu verklagen, beschreibende Domains ein für allemal zu sperren. Darauf warte ich.
 
Die einzig glaubhafte Art zu klagen wäre: die Denic dazu verklagen, beschreibende Domains ein für allemal zu sperren. Darauf warte ich.


Warum wartest Du darauf ??

Wäre ja wohl vollkommener Unsinn. Der einzige eventuelle Grund für eine Sperrung wäre es, wenn ein Autohersteller wie z.B. VW eine absolute Top-Domain wie www.autos.de hätte und darauf ausschließlich seine Produkte anbieten würde.

Aber selbst dann wäre eine Sperrung nicht die korrekte Lösung, da sie ja auch so genutzt werden könnte, wie sie jetzt genutzt wird (siehe www.autos.de).

Wenn beschreibende Domains gesperrt werden würden, wäre das Internet in Deutschland in die Steinzeit zurückversetzt und man müßte erst alles mühsam über Suchmaschinen finden, so wie es früher mal gemacht wurde  :P. Bei den idiotischen Suchergebnissen der Suchmaschinen würde man dann sicher irgendwann mal seinen Rechner aus dem Fenster schmeißen.

Es gibt zwar immer noch viele beschreibende Domains ohne jeglichen Inhalt, aber das ändert sich momentan dank der immer zahlreicheren Partnerprogramme und Domainaufkäufe gewaltig.
 
servus zusammen,

ist es jemanden möglich, mir den Domainnamen und die Adresse der EDV-Firma ( die den Prozess verloren hat ) zu nennen.

Aus eventuellen Datenschutzgründen könnt Ihr mir auch eine interne Nachricht übersenden.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Ciao

didi
 
@ domainmike

Schade dass du Ironie in meinem letzten Abschnitt nicht erfasst hast.
 
... und man müßte erst alles mühsam über Suchmaschinen finden, so wie es früher mal gemacht wurde  :P. Bei den idiotischen Suchergebnissen der Suchmaschinen würde man dann sicher irgendwann mal seinen Rechner aus dem Fenster schmeißen.

Das Problem ist wohl eher, dass 90% der beschreibende Domains in Grabberhänden liegen, die die Seiten etweder ganz leer lassen, Webepopups draufklatschen oder langweilige und idiotische Linklisten darauf setzen.

Hab es schon lange aufgegeben, Gattungsbegriffe einzugeben - dann doch lieber zurück in die Steinzeit und über eine Suchmaschine zum Ziel finden.

Mit wäre es auch lieber, "autos.de" würde VW gehören und die Seite liefert gute Infos, als von einem 15jährigen Grabber mit einer Lachnummer bedient zu werden.

Wer eine Gattungsdomain sein eigen nennt, sollte wenigstens verantwortungsvoll damit umgehen und daraus was machen! Das jetztige Urteil ist vielleicht ein Ansporn für solche Jungs!

Gruß
Falke


PS: Man werfe doch mal einen Blick auf die Gattungsdomain

http://www.anwalt.de  ;D
http://www.tiere.de ;D
http://www.zoo.de ;D
http://www.weltraum.de ;D

Den Jungs gehört allen die Domain entzogen!
 
@ Falke:
Genau & ;D

@ domainmike:
Willst ernsthaft behaupten, es habe sich für den User jemals gelohnt, auf der Suche nach XYZ die Domain XYZ.de/.com einzugeben?
Da kann man sich drauf verlassen, von Type-In-Absahnern abgekocht zu werden. Deshalb sind diese "beschreibenden" Domains ja so "beliebt", bei ihren Besitzern wohlgemerkt ;D

Die besten Angebote gab und gibt es nach wie vor unter schrägen URLs, die keinem Menschen einzutippen einfiele.

Der Glaube an den Nutzen beschreibender Domains, und vor allem der erbärmliche und unwürdige Umgang mit den meisten dieser vermeintlich guten Domains, das ist steinzeitlich! :P
Ich hätte übrigens bei meinen wenigen Versuchen, über die Eingabe beschreibender Domains etwas zu finden, beinahe den Rechner zum Fenster hinausgeschmissen ;D

Sich in einem Wust wie dem Web, wie wir es heute kennen, über Domainnamen orientieren zu wollen, ist naiv.
Suchmaschinen sind unerlässlich und liefern keineswegs nur idiotische Ergebnisse. Vielleicht liegt es ja auch ein wenig daran, wie idiotisch mein Suchstring ist? ;)

Dass da auch nicht alles das Gelbe vom Ei ist, stimmt aber leider: Keywordspamming, Optimierung durch Profis auch für Idioten, käufliche Platzierungen... letztlich derselbe Ungeist wie bei den Leuten, die Type-In-Seiten mit Bannern und PopUps zuklatschen :'(


Auch wenn ich solche Maßnahmen natürlich nie gutheissen würde, aber eine Art "Enteignung bei erwiesener Unwürdigkeit" hat schon ihren Reiz und wäre ein Segen für alle User 8) ;D



Und ganz so heiss wird das Ganze ja nun auch wieder nicht gegessen: Heute ist grade wieder das Prinzip "First come, first serve" gerichtlich bestätigt worden:

http://www.heise.de/newsticker/data/psz-25.01.02-000/

Aber ob das immer von Vorteil ist ???
 
@ Falke:
Genau & ;D

@ domainmike:
Willst ernsthaft behaupten, es habe sich für den User jemals gelohnt, auf der Suche nach XYZ die Domain XYZ.de/.com einzugeben?
Da kann man sich drauf verlassen, von Type-In-Absahnern abgekocht zu werden. Deshalb sind diese "beschreibenden" Domains ja so "beliebt", bei ihren Besitzern wohlgemerkt ;D

Die besten Angebote gab und gibt es nach wie vor unter schrägen URLs, die keinem Menschen einzutippen einfiele.

Der Glaube an den Nutzen beschreibender Domains, und vor allem der erbärmliche und unwürdige Umgang mit den meisten dieser vermeintlich guten Domains, das ist steinzeitlich! :P
Ich hätte übrigens bei meinen wenigen Versuchen, über die Eingabe beschreibender Domains etwas zu finden, beinahe den Rechner zum Fenster hinausgeschmissen ;D

Sich in einem Wust wie dem Web, wie wir es heute kennen, über Domainnamen orientieren zu wollen, ist naiv.
Suchmaschinen sind unerlässlich und liefern keineswegs nur idiotische Ergebnisse. Vielleicht liegt es ja auch ein wenig daran, wie idiotisch mein Suchstring ist? ;)

Dass da auch nicht alles das Gelbe vom Ei ist, stimmt aber leider: Keywordspamming, Optimierung durch Profis auch für Idioten, käufliche Platzierungen... letztlich derselbe Ungeist wie bei den Leuten, die Type-In-Seiten mit Bannern und PopUps zuklatschen :'(


Auch wenn ich solche Maßnahmen natürlich nie gutheissen würde, aber eine Art "Enteignung bei erwiesener Unwürdigkeit" hat schon ihren Reiz und wäre ein Segen für alle User 8) ;D



Und ganz so heiss wird das Ganze ja nun auch wieder nicht gegessen: Heute ist grade wieder das Prinzip "First come, first serve" gerichtlich bestätigt worden:

http://www.heise.de/newsticker/data/psz-25.01.02-000/

Aber ob das immer von Vorteil ist ???

Ja da haben wir mal wieder die typische Lehrmeister und Zurechtweiser-Unart (meist in Deutschland anzutreffen) daß etwas das man selbst nicht vermocht hat zu erreichen, auch bei anderen nicht zutreffen darf.
So ein Spielzeug wie eine gute generische Domain darf DER ANDERE im Sandkasten Internet ja auch nicht haben, also her mit jemandem der sie verbietet.
Wenn Du 1995 mal nachgedacht hättest, wären jetzt mit Sicherheit zahlreiche gute generische Domains auf Deinen Namen registriert.
Wo willst Du bei Verboten die Grenzen ziehen zwischen beschreibend und nicht beschreibend, WEM will WER auf der Welt gestatten, WAS auf eine generic URL drauf darf und was nicht? Schau Dich mal um in der Welt, wer den sonst noch auf die Idee kommt generische zu verbieten?
Carnot
 
Das Problem ist wohl eher, dass 90% der beschreibende Domains in Grabberhänden liegen, die die Seiten etweder ganz leer lassen, Webepopups draufklatschen oder langweilige und idiotische Linklisten darauf setzen.

Hab es schon lange aufgegeben, Gattungsbegriffe einzugeben - dann doch lieber zurück in die Steinzeit und über eine Suchmaschine zum Ziel finden.

Mit wäre es auch lieber, "autos.de" würde VW gehören und die Seite liefert gute Infos, als von einem 15jährigen Grabber mit einer Lachnummer bedient zu werden.

Wer eine Gattungsdomain sein eigen nennt, sollte wenigstens verantwortungsvoll damit umgehen und daraus was machen! Das jetztige Urteil ist vielleicht ein Ansporn für solche Jungs!

Gruß
Falke


PS: Man werfe doch mal einen Blick auf die Gattungsdomain

http://www.anwalt.de  ;D
http://www.tiere.de ;D
http://www.zoo.de ;D
http://www.weltraum.de ;D

Den Jungs gehört allen die Domain entzogen!

Den "Jungs" gehören also offesichtlich die Domains nur deswegen entzogen, weil DU nicht damit einverstanden bist was drauf ist?
O.k., dann fangen wir mal damit an z.B. Häuser nur deswegen plattzuwalzen, weil der Bauherr nicht so gebaut hat wie wir´s gerne gesehen hätte.
Oder wir verbieten ab sofort einzelne Musikstücke, weil Töne darin vorkommen die wir nicht gerne hören, oder
Künstler müssen aufhören zu malen weil die Bilder nicht bunte genug sind etc...
Carnot
 
Ich denke, wenn du über deine Worte nachdenkst, wirst du merken, dass deine Vergleiche absoluter blödsinn sind!

Wenn du die vorherigen Beiträge gelesen hättest, hättest du bestimmt gemerkt, dass sich dies auf das Statement "Gattungsdomains Top, Suchmaschinen flop" bezog. Ein kurzer Griff in die Tastatur hat ja bewiesen, dass dies nicht der Fall ist.

Gleichzeitig hat dies auch gezeigt, dass die so tollen Gattungsdomains den Jungs bisher ausser Kosten nix gebracht haben. Wenn dies seit 1995 so ist, haben die "Besitzer" wohl einige Bretter vor dem Kopf, bis heute nichts daraus gemacht zu haben - ganz zu schweigen, einen Käufer zu finden (was wiederum zeigt, dass denen wahrscheinlich indiskutable Preise vorschweben). Für mich eindeutig ein Armutszeugnis!

Das Internet wird nicht von Gerichten blockiert und behindert, sondern von Grabbern mit leeren Seiten!

Gruß
Falke

PS: Tja, auch Grundstücke können zum Allgemeinwohl enteignet werden!  ;D - und Domains werden doch wohl von so manchen hier als "Grundstück" bezeichnet.
 
@carnot:

Und da haben wir wieder den verbissenen, kramphaft antiautoritär-liberalistischen Holzhammer, dem man leider auch vorwiegend in Deutschland begegnet ;D

Wenn es Dir nicht auch in der Seele wehtut, zu sehen, wie "generische Top-Domains" vor sich hinverrotten oder deren Inhalt in keinem Verhältnis zur Qualität des Namens steht, obwohl deren Registranten dir zufolge ja so klug und weitsichtig sein müssten, dann haben wir in der Tat grundverschiedene Einstellungen und brauchen uns nicht weiter drüber zu unterhalten.
De gustibus...

Ausserdem schrieb ich doch:
Auch wenn ich solche Maßnahmen natürlich nie gutheissen würde, aber...
Wozu dann dieser Veitstanz ???
Es ist übrigens eine sehr typische Erscheinung, dass gerade die selbsterklärten freien Geister und Kreativen sehr schnell einen schmalen Blick bekommen und Aussagen des Gegenübers in Teilen überlesen, damit bloss nicht ihre saure Tinte verwässert wird ;)

Und dass ich einem pfiffigen "Nobody" die generische Domain missgönne, schrieb ich ja auch nirgends (habe ja selber welche ;D)
Aber ich - wohl im Gegensatz zu Dir - sah das Web immer unter dem Gesichtspunkt des Nutzens für den User, d.h. v.a. den möglichst unkomplizierten Zugang zu möglichst viel Information. Diesem Aspekt schadet die derzeitige "Verwendung" unzähliger "guter" Domains in jedem Falle. Fertig, Punkt.

Wenn für Dich das Netz dagegen ein riesiges Kunstwerk ist, ironischerweise in grossen Teilen geschaffen von geldgeilen Dilettanten, und Dir das nichts ausmacht, bitte...
 
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