Flamenco
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Noch etwas zu solch einem Fall (und dem Ebay fall)
Auch rechtlich hätte der Käufer zumindest in Deutschland sehr gute Chancen den Vertrag wegen Irreführung / Irrtum anfechten. Auch wenn in der Beschreibung "Verpackung" drinsteht. Ihr hättet keine Chance vor einem deutschen Gericht. Der Titel (wie z.B. auch bei Ebay) enthält die Bezeichnung nicht. Bei euch hat shop sogar wie das echte shop ausgesehen.
Da kann man sich sogar nach § 263 des Strafgesetzbuches wegen versuchten Betruges strafbar machen. Das haben einige deutsche Gerichte soweit ich weiss bei Ebayfällen so entschieden
Von moralischen Gesichtspunkten mal abgesehen.
Auch rechtlich hätte der Käufer zumindest in Deutschland sehr gute Chancen den Vertrag wegen Irreführung / Irrtum anfechten. Auch wenn in der Beschreibung "Verpackung" drinsteht. Ihr hättet keine Chance vor einem deutschen Gericht. Der Titel (wie z.B. auch bei Ebay) enthält die Bezeichnung nicht. Bei euch hat shop sogar wie das echte shop ausgesehen.
Da kann man sich sogar nach § 263 des Strafgesetzbuches wegen versuchten Betruges strafbar machen. Das haben einige deutsche Gerichte soweit ich weiss bei Ebayfällen so entschieden
Von moralischen Gesichtspunkten mal abgesehen.
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