Hallo,
ich möchte es nochmals kurz ansprechen und eventuell weiß ein Anderer hier mehr dazu zu sagen?
Es wurde glaub ich schon mal angesprochen:
Fällt nicht das Anbieten von "noch nicht existierenden Domains" gegen ein Gebot (Entgeld) unter den Verdacht (!) des illegalen Glückspiels bzw. dem Ausführen eines illegalen Glückspiels.
Soweit ich weiß ist es nach Deutschem Recht doch auch verboten, etwas anzubieten, zu verkaufen etc. was einem gar nicht oder noch garnicht gehört oder ?
Gruß Dirk O.
ich möchte es nochmals kurz ansprechen und eventuell weiß ein Anderer hier mehr dazu zu sagen?
Es wurde glaub ich schon mal angesprochen:
Fällt nicht das Anbieten von "noch nicht existierenden Domains" gegen ein Gebot (Entgeld) unter den Verdacht (!) des illegalen Glückspiels bzw. dem Ausführen eines illegalen Glückspiels.
Soweit ich weiß ist es nach Deutschem Recht doch auch verboten, etwas anzubieten, zu verkaufen etc. was einem gar nicht oder noch garnicht gehört oder ?
Gruß Dirk O.