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Strohmann mahnt wegen Impressum ab...

Man darf sich nichts gefalllen lassen und in Diesem Fall ruhig Strafanzeigen stellen.
 
Hallo Jungfer,

Man darf sich nichts gefalllen lassen und in Diesem Fall ruhig Strafanzeigen stellen.

Keine Angst. In diesem Fall schlägt die volle Härte der möglichen Verfolgung zu!

Das zuständige LKA hat heute sämtliche Akten von der Abmahnungswelle.de angefordert und bekommen. Wer im einzelnen Strafanzeigen gestellt hat, weiß ich nicht. Der DSW ist hinter Anwältin und Strohmann hinterher und ich bin noch guter Hoffnung, daß es am Ende dafür reicht, daß diese Anwältin am Ende Ihren Job als Anwältin an den berühmten Nagel hängen muß. Auch wenn Anwaltskammern ja gerne vieles unter den Teppich kehren, hoffe ich doch, daß der Druck von Staatsanwaltschaft und Öffentlichkeit ausreichen, um hier mal ein Exempel zu statuieren.
Negative Feststellungsklagen, wie von Herrn Liebwein in anderen Foren so vehement gefordert, sind ja nicht mehr möglich, da die Abmahnungen ja inzwischen alle zurückgezogen wurden - größtenteils "wegen moralischer Bedenken unserer Mandantin"...

Gruß Holger
 

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