Ich habe eine Einzelunternehmung und firmiere zur Zeit noch unter meinem Vor- und Zunamen. Nun möchte ich einen neuen Namen wählen und meine Namen nachstellen, also z.B. : 'Supersoft Peter Schmidt' - also weder HR-Eintragung noch sonstwas, nur Firmennamen-Änderung meiner kleinen Unternehmung. Der Name "Supersoft" kommt übrigens dem tatsächlichen strittigen Namen schon sehr nahe ;-)
Mitte Dezember habe ich dazu eine de-domain reserviert, die im Laufe dieses Monats mit Leben gefüllt werden soll. Ende Dezember habe ich dann eine Anfrage eines nicht-deutschen Unternehmens erhalten, indem gefragt wurde was ich denn mit diesem Namen machen wollte. Gleichzeitig wurde mir deutlich gemacht, daß dieses Unternehmen in Kürze nach Deutschland expandieren will und daher dieser Domainname daher für sie wichtig ist.
Nun, in der Zwischenzeit wurden mir gerichtliche Schritte angedroht, falls ich den Domainnamen nicht angebe (Korrespondenz bisher nur mit dem CEO der ausl. Firma per E-Mail).
Stand der Dinge:
.) ausländisches Unternehmen (Schweiz) mit gleichlautendem Namen wie meine Domain verlangt Domainfreigabe (klingt so ähnlich die "supersoft"
.) will angeblich nach Deutschland durch Gründung einer deutschen Niederlassung expandieren (mit Handelsregistereintragung ist also jederzeit zu rechnen)
.) ist in derselben Branche wie ich tätig.
.) ist angeblich auch schon auf dem deutschen Markt tätig
.) hat den Domainnamen bereits seit Jahren als .CH-domain belegt (mit Inhalt)
.) es besteht kein Markenschutz bzgl. des Domainnamens (bis heute auch keine Anmeldung der gegnerischen Seite, ich überprüfe wöchentlich)
Wie stehen meine Chancen, wenn tatsächlich rechtliche Schritte eingeleitet werden? muss ich mit einer Abmahnung/Unterlassungserklärung rechnen? Ist es sinnvoll, daß ICH nun meinerseits schnell Markenschutz beantrage? Was ist, wenn ich nun flugs den ADMIN-C und Inhaber ändere, um aus dem Schneider zu sein? Oder die Domain an einen Dritten verkaufe?
Pit
Mitte Dezember habe ich dazu eine de-domain reserviert, die im Laufe dieses Monats mit Leben gefüllt werden soll. Ende Dezember habe ich dann eine Anfrage eines nicht-deutschen Unternehmens erhalten, indem gefragt wurde was ich denn mit diesem Namen machen wollte. Gleichzeitig wurde mir deutlich gemacht, daß dieses Unternehmen in Kürze nach Deutschland expandieren will und daher dieser Domainname daher für sie wichtig ist.
Nun, in der Zwischenzeit wurden mir gerichtliche Schritte angedroht, falls ich den Domainnamen nicht angebe (Korrespondenz bisher nur mit dem CEO der ausl. Firma per E-Mail).
Stand der Dinge:
.) ausländisches Unternehmen (Schweiz) mit gleichlautendem Namen wie meine Domain verlangt Domainfreigabe (klingt so ähnlich die "supersoft"
.) will angeblich nach Deutschland durch Gründung einer deutschen Niederlassung expandieren (mit Handelsregistereintragung ist also jederzeit zu rechnen)
.) ist in derselben Branche wie ich tätig.
.) ist angeblich auch schon auf dem deutschen Markt tätig
.) hat den Domainnamen bereits seit Jahren als .CH-domain belegt (mit Inhalt)
.) es besteht kein Markenschutz bzgl. des Domainnamens (bis heute auch keine Anmeldung der gegnerischen Seite, ich überprüfe wöchentlich)
Wie stehen meine Chancen, wenn tatsächlich rechtliche Schritte eingeleitet werden? muss ich mit einer Abmahnung/Unterlassungserklärung rechnen? Ist es sinnvoll, daß ICH nun meinerseits schnell Markenschutz beantrage? Was ist, wenn ich nun flugs den ADMIN-C und Inhaber ändere, um aus dem Schneider zu sein? Oder die Domain an einen Dritten verkaufe?
Pit