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Bevor du dich noch reinsteigerst, beende ich die Diskussion. Is mir zu primitiv... :flute: Wenn du noch was loswerden willst, dann per PN. Sind hier ja nich im Kindergarten...
 
Bevor du dich noch reinsteigerst, beende ich die Diskussion. Is mir zu primitiv... :flute: Wenn du noch was loswerden willst, dann per PN. Sind hier ja nich im Kindergarten...
gut gebrüllt, Flohsack...
Du beendest weder die Diskussion, noch schicke ich dir Kackbratze* ne PM...

Und es stimmt: wir sind hier nicht im Kindergarten, aber seit du und deinesgleichen fast im Minutentakt hier im Forum aufschlagen, vielleicht im Primitiv-Forum... um eines deiner primitiven Klischees zu bedienen...

Und nu: :lollypop:
*kackbratze zählt nur, wenn genehmigt
 
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yo woas is dees nochert hia füan
saustoi ? ma liaba, i les des hia aufm 5x4 cm display unterwegs, i bi fost vom stui gfalla... etza schreib i abba nigs mehr kaschperltheater ham mir mit da bubbnkischte au hia in augschbuarg. pfüadi miteinand
 
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So, hab die Antwort auf die Frage bzgl. Haftung bei Domain-Verpachtung. Kann den entsprechenden Absatz des Vertrages aber wegen des Urheberrechtes nicht hier nennen. Wer's nachlesen möchte: "Handbuch Domain-Namen" Seite 304, Absatz Nr. 4. Somit wäre der Verpächter grundsätzlich haftbar, aber der Pächter ihm gegenüber schadensersatzpflichtig.
 
Moin Bjoern_S,

na die Antwort hattest Du doch auch schon früher bekommen.

Aber...
der Pächter ihm gegenüber schadensersatzpflichtig
Nicht zwingend.
Wichtig ist hier der Vertrag und ob überhaupt die gleichen Gesetze (Lotto, Wetten, Erotik, Datenschutz, Impressum usw...) gelten.


Somit wäre der Verpächter grundsätzlich haftbar,
Heißt aber noch lange nicht das Geld fließen muss.
Schließlich prüfst und dokumentiert Du als Verpächter ja regelmäßig im zumutbaren Rahmen.

Es hört sich bei Dir so an wie......och wenn mich jemand verklagt habe ich ja 123 das Geld vom Pächter zurück.
So "grundsätzlich" ist es alles nicht.
 
Genau und wenn z.B. der Pächter insolvent ist, wird man sich wohl auch an mich wenden. Bliebe nur noch die Definition von Prüfungen im zumutbaren Rahmen. Ein Urteil in einem ähnlichen Fall ist mir leider nicht bekannt. Ich denke einmal im Monat ist angemessen, aber das muss ich wohl mal mit nem Rechtsanwalt klären.
 
Schließlich prüfst und dokumentiert Du als Verpächter ja regelmäßig im zumutbaren Rahmen

d.h. ein Hosting-Provider sollte demnach nach Deiner Aussage auch in regelmäßigen zumutbaren Rahmen ALLE Webseiten seiner Kunden prüfen und dokumentieren ?

Ich habe hier aber einen anderen u.a. Wissensstand bzw. erkläre mir doch bitte was nach Deiner Meinung der prinzipielle Unterschied zwischen Domainverpachtung und Hosting-Provider ist. Bei beiden verwaltet der Kunde seine eigene Webseiten. Du meinst es wäre zumutbar, wenn jemand seine Domain verpachtet hat, das er ALLE Webseiten des Pächters (z.B. können das auch xxx.xxxx Seiten/Projekt sein) in regelmäßigten Abständen prüfen und dokumentieren muss und dafür dann z.B. 50 EUR Pachtzins/Monat vom Pächter bekommt ?


Providerhaftung nach dem Telemediengesetz

"Host-Provider ist derjenige, der fremde Informationen und Inhalte auf seinem eigenen Webserver und den eigenen Seiten einstellt. Entscheidend ist insofern, dass nach den Gesamtumständen nicht der Eindruck entsteht, es handele sich um ein eigenes Angebot des Anbieters.

Ein Host-Provider ist gemäß § 10 TMG grundsätzlich nicht für fremde Inhalte bzw. Rechtsverletzungen verantwortlich. Der Anbieter ist allerdings dann haftbar, wenn er positive Kenntnis hat, d.h. wenn nachweisbar ist, dass er von der Rechtswidrigkeit der Inhalte wusste. Auch wenn nachgewiesen werden kann, dass der Host-Provider starke Verdachtsmomente hegte, jedoch keine Klärungsbemühungen unternommen hat, kann er haftbar gemacht werden. Besteht also der Verdacht, dass die gehostete fremde Seite einen rechtswidrigen Inhalt hat, muss entweder sofort der Zugang zu der Seite gesperrt werden oder die jeweiligen Informationen müssen unverzüglich entfernt werden.

Obwohl Host-Provider bei Kenntnis rechtswidriger Inhalte zur Sperrung bzw. Entfernung verpflichtet sind, trifft sie gemäß § 7 II TMG keine Überwachungspflicht bezüglich fremder Inhalte. Die Entfernungs- und Sperrungspflicht setzt erst dann ein, wenn der Anbieter Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten erhält. Wie dieses Wissen erlangt wird, ob durch einen Hinweis, eine Abmahnung oder beim „Surfen“, ist unerheblich."

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke

Entscheidend ist insofern, dass nach den Gesamtumständen nicht der Eindruck entsteht, es handele sich um ein eigenes Angebot des Anbieters.

Womit wohl der Hinweis auf die Weiterleitung nötig wäre? Oder ist es dafür ausreichend, dass ja im Impressum nur der Pächter steht?

Wie dieses Wissen erlangt wird, ob durch einen Hinweis, eine Abmahnung oder beim „Surfen“, ist unerheblich."

Und durch die Abmahnung sind schon Kosten entstanden, die dann bei entsprechendem Vertrag mit dem Pächter von selbigem zurück gefordert werden könnten. Aber nur grundsätzlich ;-)
 
Danke

Womit wohl der Hinweis auf die Weiterleitung nötig wäre? Oder ist es dafür ausreichend, dass ja im Impressum nur der Pächter steht?

Und durch die Abmahnung sind schon Kosten entstanden, die dann bei entsprechendem Vertrag mit dem Pächter von selbigem zurück gefordert werden könnten. Aber nur grundsätzlich ;-)

Welche Weiterleitung ? Wenn jemand eine Domain pachtet, wird er in der Regel die Nameserver (A-Record, CNAME, MX) ändern und direkt die Domain ansprechen. Der Verpächter hat dann keinen Zugriff auf die Webseite des Pächters (außer er ändert die Nameserver-Daten wieder zurück)

Wir verpachten ab (voraussichtlich) 1.9.2009 nur Domains aus diesen Gründen nur an Firmen die ihren Firmensitz in DE/AT/CH/LI haben. Einen Schadensersatz von einem Pächter zu fordern der z.B. in der Karibik ist, ist ziemlich aussichtslos.

Harry
 
...denke dass Björn bei seinem Vorhaben der Verapachtung einfach die Website per Umleitung weiterleiten möchte. Deshalb die Problematik.
Damit betreibt er die Domain inhaltlich.

Bei einer Änderung der Nameserver ist der Verpächter meiner Meinung nach nur noch technischer Dienstleister und nicht mehr verantwortlich für Inhalte.

Björn sieh doch mal nach ob Dir dein Provider diese Möglichkeit gibt, ansonsten einfach wechseln. Ist nichts Besonderes...


P.S.

Was den Schadensersatz angeht, bist Du immmer als erster Ansprechpartner. In diesem Verfahren musst Du Deine "Unschuld" beweisen. Du kannst Haftungen weder abschieben noch auf einen Vertrag mit einem dritten umleiten. Das wäre dann ein neues Rechtsverfahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was den Schadensersatz angeht, bist Du immmer als erster Ansprechpartner. In diesem Verfahren musst Du Deine "Unschuld" beweisen. Du kannst Haftungen weder abschieben noch auf einen Vertrag mit einem dritten umleiten. Das wäre dann ein neues Rechtsverfahren.

Das kommt immer darauf an ob die Rechtsverletzung durch den Domainnamen oder die Webseite passiert. Aber auch wenn ich erster Ansprechpartner bin, dann habe ich noch immer das Druckmittel als Domaininhaber an den Pächter, das wenn er nicht die Kosten für das Verfahren übernimmt, das ich ihm die Domain "abklemme" und er dann die Domain und somit seine Webseite nicht mehr nutzen kann.

Harry
 
Das kommt immer darauf an ob die Rechtsverletzung durch den Domainnamen oder die Webseite passiert. Aber auch wenn ich erster Ansprechpartner bin, dann habe ich noch immer das Druckmittel als Domaininhaber an den Pächter, das wenn er nicht die Kosten für das Verfahren übernimmt, das ich ihm die Domain "abklemme" und er dann die Domain und somit seine Webseite nicht mehr nutzen kann.

Harry
Du verstehst es nicht, oder?
Er will seine Domain auf eine bestehende Webseite "zusätzlich" umleiten...wenn er die wegnimmt...ist lediglich die Weiterleitung weg...die Seite aber weiterhin erreichbar...
So schwer sind doch die Dinge gar net zu verstehen?!?
 
Bei einer Änderung der Nameserver ist der Verpächter meiner Meinung nach nur noch technischer Dienstleister und nicht mehr verantwortlich für Inhalte.

Sehr interessant, das Verfahren mit dem Nameserver war mir bekannt, der Unterschied bei der Haftung nicht, da ich ja trotzdem noch Domaininhaber bin.

Björn sieh doch mal nach ob Dir dein Provider diese Möglichkeit gibt, ansonsten einfach wechseln. Ist nichts Besonderes...

Werd ich das mal tun ;-)
 
Sehr interessant, das Verfahren mit dem Nameserver war mir bekannt, der Unterschied bei der Haftung nicht, da ich ja trotzdem noch Domaininhaber bin. Werd ich mal beim Provider nachfragen.
zur rqxs Aussage: ich denke, da spielt die Anzahl der Domains eine wesentliche Rolle...
Wenn du z.B. 3.000 Domains weiterleitest/vermietest trifft das wohl zu...
Wenn du nur 2 oder 3 Domains hast, hast du m.E. das gleiche Problem wie bei der normalen Umleitung: bei dieser Anzahl kann man von dir verlangen, dass du ab und an nachschaust...
Zudem: die fremde Webseite basiert nicht auf deiner Domain, sondern du schaltest sie ja zusätzlich auf...auch ein kleiner, aber entscheidender Unterschied...
 
zur rqxs Aussage: ich denke, da spielt die Anzahl der Domains eine wesentliche Rolle...
Wenn du z.B. 3.000 Domains weiterleitest/vermietest trifft das wohl zu...
Wenn du nur 2 oder 3 Domains hast, hast du m.E. das gleiche Problem wie bei der normalen Umleitung: bei dieser Anzahl kann man von dir verlangen, dass du ab und an nachschaust...
Zudem: die fremde Webseite basiert nicht auf deiner Domain, sondern du schaltest sie ja zusätzlich auf...auch ein kleiner, aber entscheidender Unterschied...

Ich denke es ist auch nicht unerheblich wie viele Unterseiten das Projekt des Pächters hat. Auch wenn man nur eine einzige Domain verpachtet hat, dann könnte das Projekt des Pächters xxx.xxx Unterseiten haben und dann ist das auch nicht zumutbar, das man in regelmäßigen Abständen die ganzen Seiten prüft und dokumentiert. (ganz zu schweigen, das man die ganzen Unterseiten auch kaum selbst alle kennen wird)

Harry
 
Du verstehst es nicht, oder?
Er will seine Domain auf eine bestehende Webseite "zusätzlich" umleiten...wenn er die wegnimmt...ist lediglich die Weiterleitung weg...die Seite aber weiterhin erreichbar...
So schwer sind doch die Dinge gar net zu verstehen?!?

Bei meiner Antwort ging es nicht um Björns Problem sondern um eine Antwort auf ein Statement von "rqx". Du solltest also etwas besser lesen :flute:

Harry
 
Bei meiner Antwort ging es nicht um Björns Problem sondern um eine Antwort auf ein Statement von "rqx". Du solltest also etwas besser lesen :flute:

Harry
iss ja (eines) deiner Probleme...bringst deine Sachen immer in anderen Threads unter...
zur Info: in diesem Thread geht es nicht um "dein Problem", sondern um das vom Björn...und darauf ist auch rqx eingegangen...also schreibst du ohne Bezug auf das eigentliche Thema des Threads... :flute::lollypop:
Das genügt jetzt auch in deine Richtung...mir wird schon übel...
 
Das kommt immer darauf an ob die Rechtsverletzung durch den Domainnamen oder die Webseite passiert. Aber auch wenn ich erster Ansprechpartner bin, dann habe ich noch immer das Druckmittel als Domaininhaber an den Pächter, das wenn er nicht die Kosten für das Verfahren übernimmt, das ich ihm die Domain "abklemme" und er dann die Domain und somit seine Webseite nicht mehr nutzen kann.

Harry

Hallo Harry,

interessierte einen Staatsanwalt herzlich wenig, mit wem Du was oder wo einen Vertrag hast oder abklemmst ;)
Zuerst zahlst Du , sonst gehe ich morgen ins restaurant und erzähle beim Zahlen wer mir alles was schuldet ... :eating:

lg
markus
 
iss ja (eines) deiner Probleme...bringst deine Sachen immer in anderen Threads unter...
zur Info: in diesem Thread geht es nicht um "dein Problem", sondern um das vom Björn...und darauf ist auch rqx eingegangen...also schreibst du ohne Bezug auf das eigentliche Thema des Threads... :flute::lollypop:
Das genügt jetzt auch in deine Richtung...mir wird schon übel...

rxq hat auf mein Posting geantwortet und er hat ALLGEMEIN zurückgeschrieben und ich ich habe darauf geantwortet. Das "Du" von rxq habe ich so verstanden das es generell gemeint ist und nicht auf Björn bezogen war. In dem Thread geht es um Domainverpachtung und was ich geschrieben habe hat sehr wohl ein Bezug zum Thema.


Was den Schadensersatz angeht, bist Du immmer als erster Ansprechpartner. In diesem Verfahren musst Du Deine "Unschuld" beweisen. Du kannst Haftungen weder abschieben noch auf einen Vertrag mit einem dritten umleiten. Das wäre dann ein neues Rechtsverfahren.

Harry
 

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