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Jetzt anmelden!gut gebrüllt, Flohsack...Bevor du dich noch reinsteigerst, beende ich die Diskussion. Is mir zu primitiv... :flute: Wenn du noch was loswerden willst, dann per PN. Sind hier ja nich im Kindergarten...
Nicht zwingend.der Pächter ihm gegenüber schadensersatzpflichtig
Heißt aber noch lange nicht das Geld fließen muss.Somit wäre der Verpächter grundsätzlich haftbar,
Schließlich prüfst und dokumentiert Du als Verpächter ja regelmäßig im zumutbaren Rahmen
Entscheidend ist insofern, dass nach den Gesamtumständen nicht der Eindruck entsteht, es handele sich um ein eigenes Angebot des Anbieters.
Wie dieses Wissen erlangt wird, ob durch einen Hinweis, eine Abmahnung oder beim „Surfen“, ist unerheblich."
Danke
Womit wohl der Hinweis auf die Weiterleitung nötig wäre? Oder ist es dafür ausreichend, dass ja im Impressum nur der Pächter steht?
Und durch die Abmahnung sind schon Kosten entstanden, die dann bei entsprechendem Vertrag mit dem Pächter von selbigem zurück gefordert werden könnten. Aber nur grundsätzlich ;-)
Was den Schadensersatz angeht, bist Du immmer als erster Ansprechpartner. In diesem Verfahren musst Du Deine "Unschuld" beweisen. Du kannst Haftungen weder abschieben noch auf einen Vertrag mit einem dritten umleiten. Das wäre dann ein neues Rechtsverfahren.
Du verstehst es nicht, oder?Das kommt immer darauf an ob die Rechtsverletzung durch den Domainnamen oder die Webseite passiert. Aber auch wenn ich erster Ansprechpartner bin, dann habe ich noch immer das Druckmittel als Domaininhaber an den Pächter, das wenn er nicht die Kosten für das Verfahren übernimmt, das ich ihm die Domain "abklemme" und er dann die Domain und somit seine Webseite nicht mehr nutzen kann.
Harry
Bei einer Änderung der Nameserver ist der Verpächter meiner Meinung nach nur noch technischer Dienstleister und nicht mehr verantwortlich für Inhalte.
Björn sieh doch mal nach ob Dir dein Provider diese Möglichkeit gibt, ansonsten einfach wechseln. Ist nichts Besonderes...
zur rqxs Aussage: ich denke, da spielt die Anzahl der Domains eine wesentliche Rolle...Sehr interessant, das Verfahren mit dem Nameserver war mir bekannt, der Unterschied bei der Haftung nicht, da ich ja trotzdem noch Domaininhaber bin. Werd ich mal beim Provider nachfragen.
zur rqxs Aussage: ich denke, da spielt die Anzahl der Domains eine wesentliche Rolle...
Wenn du z.B. 3.000 Domains weiterleitest/vermietest trifft das wohl zu...
Wenn du nur 2 oder 3 Domains hast, hast du m.E. das gleiche Problem wie bei der normalen Umleitung: bei dieser Anzahl kann man von dir verlangen, dass du ab und an nachschaust...
Zudem: die fremde Webseite basiert nicht auf deiner Domain, sondern du schaltest sie ja zusätzlich auf...auch ein kleiner, aber entscheidender Unterschied...
Du verstehst es nicht, oder?
Er will seine Domain auf eine bestehende Webseite "zusätzlich" umleiten...wenn er die wegnimmt...ist lediglich die Weiterleitung weg...die Seite aber weiterhin erreichbar...
So schwer sind doch die Dinge gar net zu verstehen?!?
iss ja (eines) deiner Probleme...bringst deine Sachen immer in anderen Threads unter...Bei meiner Antwort ging es nicht um Björns Problem sondern um eine Antwort auf ein Statement von "rqx". Du solltest also etwas besser lesen :flute:
Harry
Das kommt immer darauf an ob die Rechtsverletzung durch den Domainnamen oder die Webseite passiert. Aber auch wenn ich erster Ansprechpartner bin, dann habe ich noch immer das Druckmittel als Domaininhaber an den Pächter, das wenn er nicht die Kosten für das Verfahren übernimmt, das ich ihm die Domain "abklemme" und er dann die Domain und somit seine Webseite nicht mehr nutzen kann.
Harry
iss ja (eines) deiner Probleme...bringst deine Sachen immer in anderen Threads unter...
zur Info: in diesem Thread geht es nicht um "dein Problem", sondern um das vom Björn...und darauf ist auch rqx eingegangen...also schreibst du ohne Bezug auf das eigentliche Thema des Threads... :flute::lollypop:
Das genügt jetzt auch in deine Richtung...mir wird schon übel...
Was den Schadensersatz angeht, bist Du immmer als erster Ansprechpartner. In diesem Verfahren musst Du Deine "Unschuld" beweisen. Du kannst Haftungen weder abschieben noch auf einen Vertrag mit einem dritten umleiten. Das wäre dann ein neues Rechtsverfahren.
kannste lesen? für dich nochmal Fett markiert...Hallo, habe mit jemandem vereinbart, dass ich von einer meiner Domains auf seine Website weiterleiten darf, um den Traffic meiner Domain zu erhöhen
yo...was du schon "verstehst"...schreib ich hier jetzt nicht rein...Das "Du" von rxq habe ich so verstanden das es generell gemeint ist
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