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Weiterleitung auf andere Website

Hallo Engel,

egal wieviele Domains Du betreust/hast, ist eine faul is Dein Allerwertester fällig... ;)


Fa. XY leitet 1 Domain von 10k auf eine braune Seite weiter, dort wird ein Aufruf zu einer Demonstration mit dem Vorschlag Steine zum Werfen auf Ordnungskräfte mitzubringen um etwas zu blockieren gebloggt/verfasst...

und schon haftest Du für den Aufruf und die Planung einer Stafttat mit - lt. StGB ... denn Du hast den Aufruf zwar nicht verfasst aber in in Verkehr gebracht, mindestens jedoch die technische Möglichkeit bereitgestellt.
Das wäre dann mal die Anklage, welche das erste Verfahren ergibt und auch verhandelt wird.

Hiervon unabhängig kannst Du Schadesnersatz vom Verfasser des Inhaltes verlangen. Wenn der zahlt - gut wenn nicht Verfahren Nr 2.
Du büsst zuerst !

Björn - pass auf, dies hier ist keine Rechtsberatung im Forum und ersetzt nicht die Konsultation eines Anwaltes 8 der im Übrigen auch nicht immer richtig liegen muss ;)

Markus





zur rqxs Aussage: ich denke, da spielt die Anzahl der Domains eine wesentliche Rolle...
Wenn du z.B. 3.000 Domains weiterleitest/vermietest trifft das wohl zu...
Wenn du nur 2 oder 3 Domains hast, hast du m.E. das gleiche Problem wie bei der normalen Umleitung: bei dieser Anzahl kann man von dir verlangen, dass du ab und an nachschaust...
Zudem: die fremde Webseite basiert nicht auf deiner Domain, sondern du schaltest sie ja zusätzlich auf...auch ein kleiner, aber entscheidender Unterschied...
 
Hallo Harry,

interessierte einen Staatsanwalt herzlich wenig, mit wem Du was oder wo einen Vertrag hast oder abklemmst ;)
Zuerst zahlst Du , sonst gehe ich morgen ins restaurant und erzähle beim Zahlen wer mir alles was schuldet ... :eating:

lg
markus

Wenn der Staatsanwalt ein Verfahren gegen einen startet, dann ist schon klar das man die Suppe zunächst alleine auslöffeln muss. Ich meinte nur, das man gegenüber dem Pächter ein gewisses Druckmittel hat, wenn man die Nameserver-Eintragung wieder zurück ändert und der Pächter dann ohne Webseite da steht.

Harry
 
kannste lesen? für dich nochmal Fett markiert...
Wo steht da was von "Verpachtung"?

yo...was du schon "verstehst"...schreib ich hier jetzt nicht rein...


So, hab die Antwort auf die Frage bzgl. Haftung bei Domain-Verpachtung. Kann den entsprechenden Absatz des Vertrages aber wegen des Urheberrechtes nicht hier nennen. Wer's nachlesen möchte: "Handbuch Domain-Namen" Seite 304, Absatz Nr. 4. Somit wäre der Verpächter grundsätzlich haftbar, aber der Pächter ihm gegenüber schadensersatzpflichtig.

Kauf Dir doch bitte eine stärkere Brille und poste erst dann wieder :damnmate:

Harry
 
Hallo, habe mit jemandem vereinbart, dass ich von einer meiner Domains auf seine Website weiterleiten darf, um den Traffic meiner Domain zu erhöhen. Was muss ich dabei beachten? Muss ich darauf hinweisen, dass der Besucher auf eine Website weitergeleitet wird, deren Inhaber ich nicht bin?

Wir waren schon etwas weiter bei allen Weiterleitungen, Links, Partnerprogrammen usw.

Naja, ihr liegt beide nicht ganz falsch. Ursprünglich war die Frage auf die Weiterleitung bezogen, da aber schnell geklärt war, dass das bzgl. SEO für meine Domain nichts ändert, haben wir noch allgemein über Haftung für Weiterleitungen, Links, Partnerprogramme usw. diskutiert.
 
sehr schön, vielen Dank Björn :)

lg
markus
 
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