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Zwangsversteigerung einer Domain und dann auch noch adressio.de - "Gutachten"...

Schan-Talle stimmt sich vermutlich gerade noch mit Ronny, Maik,
Sandro, Mario, Sandy, Mandy und Doreen ab, ob ihre neue
dauergewellte Pudelfrisur so okay ist.


Ahoi!

@ Paul Kuhn: Was soll eigentlich dieses sinnlose und unlustige Ostdeutschenbashing? Das trägt nicht gerade zu einer Versachlichung des Threads bei....

Grüße
Charles
 
Hi Trixi,

Gruss nach Spanien.

Was unterscheidet denn Deiner Meinung nach eine Domain von einer Betonmischmaschine? M.E. einfach ist es lediglich ein weiteres Handelsgut.

Das habe ich ja nun ausführlichst erklärt, und möchte die anderen damit nicht nochmal langweilen. "Domains" existieren nicht, es kann kein Eigentum daran erworben werden, und die "Pfändung" einer Domain ist Ausdruck eines ganz grossen Nicht-Verstehens des Vorganges und der Natur der Domainregistrierung und der dahinterliegenden vertraglichen Beziehungen.

Aber ich habe mich schon seit Jahren damit abgefunden dass anscheindend nur der Denic Justiziar und ich das so sehen, daher: Einfach weiter machen, Schaden entsteht ja nicht. Es ist halt einfach so, dass man sich mit solchen Feinheiten etwas näher bschäftigt, wenn man sich anschickt Registry zu werden, und das tue ich ja schon seit 6 Jahren jetzt ;-)

Nicht dass irgendeines Tages mal einer laut aufheult, weil er feststellt, dass ihm seine 1 Mio Dollar wertvolle Domain-Registrierung im Prinzip eben gar nicht gehört, bzw er eben EIGENTLICH nicht dasselbe veranstalten kann wie mit anderen Gütern und Rechten, eben z.B. die Freiheit und das Recht auf Übertragung des Eigentums daran zu haben. Das ist bis heute in der Praxis keine Thema, aber es kann eines werden in der Zukunft. Ihr erinnert Euch z.B. an die museum.de und travel.de und die Disputes da drauf? DAS war so ein Fall, wo DENIC die Rechte massiv beschnitten hatte. Ist ja aber gegenstandslos mittleweile.

Wie ist das Wetter so da oben im Norden bei Euch in Südspanien, warm?

AlexS
 
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Also ich habe dann keine Fragen mehr, Katleen. Danke für die Antworten.

Wahrscheinlich hat der Gerichtsvollzieher gedacht "Ziper.de - ist eh' alles der gleiche Haufen...der eine hat die Domain und arbeitet da in der Firma, der nächste, auf den das Projekt läuft hat nix ausser Schulden, also nehme ich mal die Domain".

Vielleicht sollte der das Projekt pfänden ;-) - ach - geht ja nicht - ist ne LTD in UK - da kommt er ja nicht ran. Gerichtsvollzieher muss ein echt frustrierender Job sein.

Ist ja auch Wurscht. Ihr habt's juristisch schlau gemacht, der Gerichtsvollzieher blamiert sich bis auf die Knochen - ne Domain pfänden zu wollen, die dem Schuldner nicht gehört und dann noch von Adressio bewerten zu lassen.

Obwohl: Wer kennt schon die Argumentation des GV. Wird vermutlich nen Fall für die Gerichte. Wer weiss schon, wie das alles zusammenhängt (Schuldner, History der Domain und Projekt, Domaineigentümer und Verhältnis zum Schuldner etc.).

M.E. solltest Du darüber nachdenken, ob Du Deine Postings nicht dahingehend editierst, dass vielleicht der Schriftverkehr mit Frau B anonymisiert wird. Ebenso gehört hier nicht hin, wo die Ex des Schuldners wohnt und welche Art von Schulden er hat....auch ein Schuldner hat Rechte und ist kein datenschutzrechtliches Freiwild.

Gruss

Gerald
 
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Alex, vieles was du sagst ist zwar richtig, aber nach deutschem Recht ist eine Domain Pfändbar. Wir alle hier wissen, dass Domains auch ein Handelsgut sind, somit auch ein Wirtschaftsgut (wenn es nicht so wäre, würde es dieses Forum überhaupt nicht geben). Ob man das ganze "Eigentum" oder "Nutzungsrecht" nennt ist dabei egal, Domains haben einen Wert und sind nach deutschem Recht (und nicht nur nach deutschem recht) auch pfändbar.
 
Das habe ich ja nun ausführlichst erklärt, und möchte die anderen damit nicht nochmal langweilen. "Domains" existieren nicht, es kann kein Eigentum daran erworben werden, und die "Pfändung" einer Domain ist Ausdruck eines ganz grossen Nicht-Verstehens des Vorganges und der Natur der Domainregistrierung und der dahinterliegenden vertraglichen Beziehungen.

Aber ich habe mich schon seit Jahren damit abgefunden dass anscheindend nur der denic Justiziar und ich das so sehen, daher: Einfach weiter machen, Schaden entsteht ja nicht.

Wie ist das Wetter so da oben im Norden bei Euch in Südspanien, warm?

AlexS

Stimmt. Erscheint logisch - man vergisst oft, dass man nicht der Eigentümer ist formaljuristisch. Praktisch aber fast.

Gibt es dazu eigentlich Rechtssprechung? Man hat ja nur nen Nutzungsrecht, um es simplifiziert auszudrücken. Kann übertragen etc...aber im Prinzip hat die Vergabestelle immer die Hand am Knopf...

Gibt es denn Beispiele von erfolgreichen Pfändungen oder die Ablehung von Pfändungen aufgrund der Meinung "ist kein Eigentum"?

Was die Threaderstellerin angeht: Die wird schon alt genug sein, um zu entscheiden, was sie tut. Von dem ganzen persönlichen Dingsbums (Schuldner, Grund der Schulden etc siehe mein Posting vorher)...grenzwertig...aber als Fall finde ich das Thema sehr spannend.

Wetterinfos via PM oder Wetter.de ;-)...nur soviel...mollig isses nich :-(

Gruss

Gerald

PS: Hier hat sich mein Posting mit dem von Richard (McDot) überschnitten. Also die Frage: Sind Domains überhaupt pfändbar? Mal unabhängig vom konkretem Fall? Offensichtlich scheint hier zum Thema keine eindeutige Position zu bestehen unter den Mitgliedern von CD...
 
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Nach meinem Rechtsempfinden bewegst du dich hier auf ganz schön dünnem Eis. Deine ganze Verschleierungstaktik (wechsel der Domain Inhaberdaten und des Impressums der Seite) kann Dir schnell als Behinderung der Justiz ausgelegt werden.
 
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Ich weiß nicht ob und was verschleiert wird. Für den GV könnte es aber durchaus so aussehen.
 
Mein Gefühl sagt mir, dass hier zwei Dinge zusammentreffen. Ein GV der etwas macht von dem er keine Ahnung hat und die zweite Sache denken sich die meisten hier...
 
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@McDot und @Trixi:
- kleine theoretische Betrachtung von Eigentum und Domains-
Nun, kann man "Eigentum" an einer Domain "erwerben", sind die "pfändbar" und sie Domains ein "Handelsgut"?

Meine Meinung: Aktuell wird einfach so verfahren als sei es so. Nahezu jedermann und auch die Gerichte sehen Domains als "Eigentum" an, nur eben die dafür entscheidende Institution -die Registrierungsstelle Denic eG- sieht das NICHT so. Plausche mal privat mit Stephan oder lausch ihm bei einem seiner zahlreichen Vorträge z.B. auf den Domainpulsen (schade dass ich den nächsten im Feb wieder verpasse).

Die Folge davon ist, dass rein praktisch in nahezu 100% aller Fälle die erlebte Wirklichkeit deckungsgleich mit dem real existierenden tatsächlichen Rechtshintergrund ist, mit der fatalen Folge, dass alle am Domainwesen Beteiligten (Domainer, Registrare, Gerichte) daraus munter Regeln ableiten, die schlicht nicht die Realität abbilden.

Es ist anzunehmen, dass in nahezu 100% aller Fälle die Annahme, eine Domain sei Eigentum und damit sei eine Übertragung desselben möglich (und damit auch eine Pfändung) auch in der Zukunft keinen Realitätskonflikt erzeugt. Also fast 100% aller Domainer, Gerichte usw können einfach munter so weiterverfahren, und es entsteht keine Konflikt mit der Realität. Das ist ein wenig so wie mit Copernicus im 15ten Jahrhundert: Jedermann war felsenfest davon überzeugt, die Erde sei der Mittelpunkt des Universums, und diese (Fehl-)Annahme hatte damals keinerlei praktische Auswirkung auf das Alltagsleben. Die praktischen Auswirkungen kamen eben erst später (Navigation, Raumfahrt, usw). Es liess sich um 1500 sehr gut mit der Annahme leben, die Erde sei der Mittelpunkt der Erde, es war nicht wirklich widerlegbar, und es erzeugte keine Realitätskonflikte. Das ist 2010 ein wenig anders, heute würden MASSIVE Realitätskonflikte auftreten. 99,9 % aller Menschen würde auch 2010 wunderbar mit dem "Erde-ist-Mittelpunkt-des-Universums" Paradigma leben können, aber alle Astronomen, Raumfahrer, Navigationsexperten usw würden eben einen echten Realitätskonflikt damit haben!

Auf unsere Domainwelt übertragen: Wir haben ja z.B. nach Einführung der 2000er und 2004er TLD Runden schon einige Domains gesehen, die plötzlich NICHT mehr der fiktiven Eigentums-"Realität" folgten: museum.de, travel.de, info.de, usw wurden alle der Möglichkeit des Eigentumsübertrages beraubt, weil mit Dispute belegt, weil neu zur TLD gekrönt! Die damaligen Domaininhaber wurden ihrer Domains zwar nicht beraubt, aber es fehlte die zwingend notwendige "Übertragbarkeit" des Rechtes bzw Gegenstandes um aus der Inhaberschaft ein Eigentum zu machen. Und wenn die Denic das nicht im Okt 2009 zusammen mit der Kurzdomain-Liberalisierung aufgegeben hätte, dann würden 2011/2012 auch berlin.de, gay.de, sport.de, auto.de, web.de und so weiter plötzlich nicht mehr der fiktiven "Realität" folgen. Das wäre so ein "Copernicus" Szenario gewesen!

Andere Szenarien sind denkbar. Im radikalsten Falle hätte die Denic das Recht und die Macht auch mal das .de-Rootfile einfach komplett plattzumachen, und neu durchzustarten. ICANN hätte da absolut KEINERLEI Einspruchmöglichkeiten, die Bundesregierung auch nicht. Es gäbe zwar Millionen Klagen, aber das würde zunächst mal nichts an der Realität ändern. Klar: Das ist ein Worst Case Horror Szenario, welches nicht zu erwarten ist, und das auch keinerlei Sinn machen würde. So würde die Bundesregierung vermutlich binnen des gleichen Tages via irgendeines Notstandsgesetzes und GSG 9 bei der Denic einfallen, das Haus besetzen, und die Techniker mit vorgehaltener Waffe dazu zwingen das Zonefile wieder hübsch zu restaurieren, anderenfalles würde vermutlich binnen einer Woche Deutschlands Wirtschaft einen irreparablen Schaden erleiden.

Hey: Ich bin nunmal leicht akademisch, intellektuell angehaucht, ich betrachte die Dinge eben gerne mal jenseits der erlebten Alltagsperspektive. Niemand hier muss wegen meiner Ausführungen schlaflose Nächte erleben, oder sollte gar morgen seine ".de" beim Registrar gegen eine ".com" tauschen. ".de" ist safe, und prinzipiell hat man ein Eigentum daran. Und dieses IST in der Regel übertragbar, und daher wird es auch zum Handelsgut und es entstehen Marktpreise.

Eine praktische Ableitung meiner Ausführungen:
Extrem wertvolle Domains (z.B. ab 100.000,- Euro aufwärts) würde ich möglichst einer distinktiven Körperschaft übertragen. Beispiel: Jemand besitzt und betreibt eine Domain wie auto.de. Der sollte eine "Auto.de GmbH" (wird vermutlich so nicht eingetragen, muss in der Regel noch was dazu) gründen, und dieser die Domain übertragen! Damit nämlich verlegt man äusserst geschickt den Eigentumsübertrag der Domain von der Denic-Ebene auf die Handelsregister-Ebene! Statt bei einem zukünftigen Inhaberwechsel den neuen Käufer bei der Denic einzutragen (welches THEORETISCH versagt bleiben könnte, und beinahe einer auto.de ab 2011/2012 geblüht hätte) geht man eben einfach zum Handelsregister und trägt neue Gesellschafter für die GmbH ein! Damit erfolgt zwar faktisch ein Übertrag der Inhaberschaft der Domain, aber es erfolgt KEIN Inhaberübertrag bei der Denic: Die GmbH ist und bleibt Inhaber! Zudem ist es schon rein verhandlungstechnisch immer einfacher eine "auto.de Betriebsgesellschaft mbH" zu verkaufen, statt "einfach nur" eine Domain auto.de!

Meine im Alltag sehr theoretischen Betrachtungen können also im Einzelfall zu eleganten Lösungen führen, sind also nicht komplett nutzlos.

Langweile ich, oder "gibt" das dem einen oder anderen was mit nach Hause? Sorry für "lang", ist eine echte Schwäche von mir. Gebt mal Feedback: Haben akademische Betrachtungen des Realhintergrunds unserer Handelsbasis Platz in diesem Forum, oder wird das eher als "Spitzfindigkeit" betrachtet, und damit als überflüssig? Wenn eh keiner Bock auf solche Ergüsse hat, kann ich mir die logischerweise auch gleich ersparen. Es macht dann und wann einfach Spass sowas zu formulieren, denn dabei wird mir auch selbst immer klarer, wie die Dinge zusammenhängen. Da ich (hoffentlich) selbst nächstes Jahr die Dinge aus Sicht einer Registry sehen darf, mache ich mir da halt ein paar mehr Gedanken - seit Jahren ;-)

AlexS
 
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Es kann für den GV doch aussehen wie es will, es zählen aber am Ende nur die Fakten! Ich bin Domaininhaber kann dies mit Verträgen und natürlich den monatlichen Zahlungen belegen. Hätte er geprüft und würde er auch jetzt mal reagieren ....

Aber ich denke mal er sagt sich einfach mir egal und macht stur seinen Amtsweg bis zu dem Punkt wo es dann von einem Gericht geklärt wird bzw. wenn kein Käufer kommt weiß ich ja auch nicht ob er Sie dann in sein Lager stellen möchte bis zur Klärung :-)

Also ich würde sagen warten wir ab und dann wird sich zeigen was kommt :-)

Mal ganz davon abgesehen, das der GV in diesem Themenbereich keine Ahnung hat...

aber wenn ich das hier so lese:


Im übrigen Mal zu den ganzen Spitzen, keiner ist vor Schulden sicher, es reicht der Verlust eines Arbeitsplatzes in einer Familie und schon kann man seine Verpflichtungen Finanzierungen, Lebenskosten usw. nicht mehr so bestreiten wie gewohnt. Bei einer Firma kann es reichen das nur ein Kunde seine Rechnung nicht zahlt und schon ist man am Punkt selbst nicht mehr zahlen zu können und dann folgt Mahnung, GV, Pfändung usw. . Also spart euch doch bitte diese dummen Spitzen hier! Ich denke Mal wenn es bei euch so wäre das irgendetwas schief gelaufen ist und Ihr dann Schulden habt würdet Ihr auch nach Lösungen suchen eure Sachen, Geld, Haus, Besitz zu sichern ehe er verramscht wird bzw. neue Sachen von vorn herrein so zu machen das keiner ran kommt! Ich habe keine Schulden und mir gehört die Domain und das was Daniel Z. betrifft ist mir eigentlich egal, er ist als Mensch verläßlich und ein netter Typ also .......

dann kann ich mir vorstellen, wie sich die Sachlage bei Dir/Euch verhält.

Das finde ich dann nicht mehr in Ordnung, denn scheinbar ist es ja so, dass besagter Daniel Z. offensichtlich berechtigterweise vom GV "gejagt" wird. "ER", also Daniel Z. hat also scheinbar Schulden. "ER" hat mit Dir bzw. Deinem Projekt in Verbindung gestanden. Das sagt das geänderte Whois ja eindeutig aus. Das die Domain auf Deinen Namen steht/stand, ist erstmal ne andere Geschichte. Aber wenn "ER" auf der Seite im Impressum stand, so ist dieser also für den Inhalt verantwortlich, der auf der Seite steht/stand.
Das wollte der GV wohlmöglich pfänden. Berechtigterweise, denn er mußte zu dem Zeitpunkt ausgehen, das "ER" Inhaber des Projektes ist.
Da spielt erstmal keine Rolle, wem die Domain lt. Whois gehört.
Soviel Fachwissen hat der GV dann scheinbar nicht, um zu wissen, dass Domain, Content, Inhaber, Impressumsdaten etc. alles unterschiedliche
Dinge sind.
Du hast dann, als die "Kacke am dampfen" war, also der GV "Euren" Daniel Z. "besucht" hat, die Impressumsdaten "gelöscht" Allerdings so unprofessionell, dass bis Dato gar kein Impressum erreichbar ist, was sogar abmahnfähig wäre...

Im Prinzip deckst Du hier jemanden, der sich dem GV entziehen will.

Ich sage es Dir als ehrlicher Geschäftsmann, ich finde diese Taktik zum :puke: !
Selber haben wir einige Kunden, denen wir auf Vertrauensbasis die Notebooks repariert haben, als Dankeschön dafür haben die bis heute
nicht bezahlt. Auf Anfragen wird sich tot gestellt etc. Da hörts dann bei mir auf! Klar, es kann jeder mal in Schwierigkeiten kommen. Aber dann
melde ich mich und versuche das zu klären. Sich verstecken (ob per gelöschtem Impressum oder im Real Life als totstellen) ist unterste Schublade.

Für solche Kunde müsste es einen InternetPranger geben, damit (wenn schon auf dem rechtlichem Wege nichts zu erreichen ist) solche Leute für alle anderen sichtbar sind. Ich weiß, dass das natürlich rechtlich (leider) nicht machbar ist, aber ich wäre klar dafür! Und ich rede NICHT von den Schuldnern, die sich bemühen, sondern nur von denen, die das schamlos ausnutzen und keinerlei Bereitschaft den Gläubigern gegenüber zeigen!

Für so etwas zeige ich kein Verständnis!

Tobi
 
Tach Alex,

Ich finde Deine Ansichten in dem Zusammenhang sehr interessant. Tatsächlich scheint die Angelegenheit ja tatsächlich ne typisch "akademische Frage" zu sein.

Theorie und Praxis klaffen hier weit auseinander was den Zusammenhang zwischen Denic und Pfändbarkeit bzw. "Eigentum" angeht. Denn praktisch ist man ja quasi der Eigentümer - wenn auch in der grauen Theorie, die sich nur schwerlich umsetzen lässt, nicht.

Es ist anzunehmen, dass in nahezu 100% aller Fälle die Annahme, eine Domain sei Eigentum und damit sei eine Übertragung desselben möglich (und damit auch eine Pfändung) auch in der Zukunft keinen Realitätskonflikt erzeugt. Also fast 100% aller Domainer, Gerichte usw können einfach munter so weiterverfahren, und es entsteht keine Konflikt mit der Realität.

Ich gehe ebenfalls davon aus, dass es da kein Erbeben geben wird, wenn Domains gepfändet werden - insofern ist der Vergleich "Die Erde ist ne Pizza versus Kopernikus" sehr weit hergeholt, veranschaulicht es aber gut.

Was Du zur Auto GmbH sagst...ich starte zum 1.1 ne neue GmbH und werde es eben aus den von Dir genannten Gründen so machen. Ne GmbH mit Domain zu übertragen empfiehlt sich wirklich für die ein oder andere Domain und um etwaigen "Quasi-Enteignungen" (Übertragen zu blocken seitens der nationalen Vergabestelle) vorzubeugen.

Ziper: Ne, jeder kann mal Schulden machen - das ist nicht das Problem. Kann ganz schnell gehen. Und man kann auch fix gepfändet werden. Auch das ist keine Schande.

Bei mir regt sich immer wieder so ein Unbehagen, wenn Konstellationen gesucht werden, um sein Eigentum in Sicherheit zu bringen und seine Schulden nicht zu löhnen. Auf der anderen Seite muss ich gestehen, dass wir ja nix anderes machen: Wir haben ne GmbH mit einem beschränkten Haftungskapital, damit, wenn mal was vor die Wand läuft in der Firma, das Privathaus nicht gepfändet wird etc...Eben dafür gibt es ja verschiedene Gesellschaftsformen etc...Man muss da tatsächlich die Kirche im Dorf lassen.

Im Übrigen ist es auch nicht mein Bier, wem hier was schuldet etc. Bin kein Richter und kenne den Sachverhalt nicht und mein Job ist es sowieso nicht.


Saludos

Gerald
 
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Tach Trixi,

..... - insofern ist der Vergleich "Die Erde ist ne Pizza versus Kopernikus" sehr weit hergeholt, veranschaulicht es aber gut.

Hi, eigentlich nicht weit hergeholt! Weil (wie beschrieben) auch auch Stand 2010 nahezu niemand auf Erden gravierende Realitätskonflikte mit dem Modell "Erde ist Flach" hätte. Den allermeisten Menschen würde es nie auffallen, dass die Erde rund ist. Abgesehen natürlich von den ganzen Satellitenbildern aus dem All ;-) Aber im allgemeinen Leben ist es total Banane ob die Erde ne Scheibe ist oder nicht, richtig? Würstchen Grillen, Autofahren oder Sesselpupsen würde alles auch auf ner Scheibe klappen (nur sollte man nicht so nah an den Rand ranfahren). Ausser eben Du bist zufällig Pilot oder Raumfahrttechnikingenieur, aber wer ist das schon.

AlexS <- Diplom Luft- und Raumfahrttechnikingenieur, rein zufällig natürlich
 
Tobi alles lesen okay, im Prinzip richtig aber Daniel Z versteckt sich nicht wozu auch er hat das System mit aufgebaut und war Geschäftsführer nicht Eigentümer!

Lassen wir es einfach und warten ab, die Disk. führt so eh zu nichts da jeder eine eigene Sicht der Dinge hat und dadurch im Netz jetzt Seiten mit diesen verschiedenen Sichten entstehen die irgendwann falsch ausgelegt werden und vielleicht dem Projekt was hinter der Domain steht irgendwan schaden. Ich bitte also die wilden Spekulationen und Aussagen einfach sein zulassen.

Ich sage nur das ich die Domain wahrscheinlich verkaufen werde durch das ganze hier hat sich jemand gemeldet der auch Interresse am System von ziper hat und wenn alles klappt wird er ziper weiter machen in dem Sinn mit dem wir es mal aufgebaut haben was mich sehr freut.

@Gerald ""Bei mir regt sich immer wieder so ein Unbehagen, wenn Konstellationen gesucht werden, um sein Eigentum in Sicherheit zu bringen und seine Schulden nicht zu löhnen.""

ziper ist von Anfang an eine Ltd. gewesen, es hätte auch eine GmbH sein können oder eine spanische S.L oder eine Ami Inc. usw. usw. , also nur nochmal so am Rande es wird nicht erst jetzt wie hier immer ""behauptet"" verschoben sondern es war von Anfang an so! Nur das die Domain am Anfang noch rein auf die Ltd. eingetragen war was beim Providerwechsel aber nicht mehr möglich war so das ich dann gesagt habe okay dann wird diese auf mich angemeldet!

Ne, ne...ich wollte Dir da nix unterschwellig unterstellen...Es gab bei mir am Anfang viele Fragezeichen und die wurden geklärt. Leider hast Du den Satz, den Du zitiert hast von mir aus dem Zusammenhang gerissen ;-) - weil der Satz danach unmittelbar damit zusammenhängt. Ist aber Erbsenzählerei.

Für mich sieht es aus der Ferne so aus, wie Du es auch geschildert hast...nen "Justizirrtum".

Domain ist Dir, Projekt vermutlich auch. Geschäftsführer wird aus irgendwelchen Gründen gepfändet und das Projekt rutscht durch Fehlinterpretation des Impressums in die Pfändungsmaschinerie.

Wenn das durch ist, kannste ja mal posten, wie es ausgegangen ist.

Good luck auf jeden Fall.

Gruss

Gerald
 
moin moin,
jetzt les ich ja mit zunehmendem Amusement diesen thread seit längerem mit und stelle ein erhebliches Mass an Unwissenheit über rechtliche Grundlagen allgemein insbesondere des Zwangsvollstreckungsrechts als auch über Aufgaben und Funktion eines Gerichtsvollziehers in einzelnen Beiträgen fest.

1. Eigentum gibts nur an Sachen (bewegl. und unbeweglichen) nie an Rechten.

2. Eine domain ist ein pfändbares Recht. Ob nun als absolutes Vermögensrecht (so wohl die hM) oder als Inhaberschaft von schuldrechtlichen Ansprüchen ( so der BGH) ist eher akademisch.

3.Einer Rechtspfändung liegt nicht ein Tun des GV zugrunde sondern ein Beschluss eine Gerichts ! (Pfändungs-und Überweisungsbeschluss).
Diesen beantragt (auch inhaltlich) der Gläubiger bzw. dessen anwaltliche Vertretung. M.a.W. nicht der GV sondern ein Gericht hat die domain gepfändet.
Es ist daher unsinnig dem Gerichtsvollzieher hier Unwissenheit, mangelnde Fachkompetenz oder was auch immer zu unterstellen.

4. Der PfüB (Beschluss) ist gegen den Inhaber des gepfändeten Rechts zu richten und entfaltet u.a. ein Verfügungsverbot für diesen ab Zustellung.
Dieses ist strafbewehrt (Pfandvereitelung, Pfandkehr etc.) nebst zivilrechtlichen Rückübertragungs- oder Herausgabeansprüchen etc.
Letzteres kommt in Frage wenn der Inhaber nach Zustellung etwa die Inhaberschaft überträgt und völlig unabhängig ob etwa ein dispute eingetragen ward oder die Übertragung durch die denic ohne Beanstandung erfolgte. Der neue inhaber ist in diesem Falle neben zivilrechtlichen Ansprüchen des Pfändungsgläubigers u.U.- auch strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt wenn er etwa von der Pfändung gewusst hat !!!

5. Glaubt jemand, durch die Pfändung in seiner eigenen Rechtsposition verletzt zu sein (zB. er ist gar nicht Inhaber des gepfändeten Rechts oder er ist nicht Schuldner des der Pfändung zugrundeliegenden Anspruchs ) so hat und muss er sich dagegen wehren. Hier kommt insbesondere die bereits erwähnte Drittwiderspruchsklage in Frage.
Mit Anfeindungen gegen den Gerichtsvollzieher, Drohungen mit (virtuellen ??) Rechtsanwälten in und ausserhalb von foren oder Ansinnen an Mitarbeiter des Vollstreckungsportals ist null bewirkt.

6. Völlig unabhängig von der Pfändung steht die Verwertung eines (bereits) gepfändeten Rechts.
Dass eine domain im Wege der Verwertung versteigert werden kann ist in der Rspr. geklärt und wohl auch der üblicher Weg an die geschuldete Forderung zu kommen.??
Auch hier wird ein Gerichtsvollzieher nicht aus eigenem Übermut tätig sondern erfüllt als Vollstreckungsbeamter einen konkreten Auftrag eines Gläubigers.
Der Gläubiger hätte genausogut den gepfändeten Anspruch über eine der bekannten Domainverwertungsplattformen selbst versteigern können. Ebenso kann er einen Vollstreckungsbeamten mit der Verwertung durch Versteigerung beauftragen -wie hier offensichtlich geschehen. Dass dieser die Versteigerung über die "hauseigene" Plattform durchführt ist naheliegend.

7.Was die Kritik an der Festsetzung des Mindestgebots anbelangt so ist festzuhalten dass gerade bei der Bewertung von Rechten ein ganz erheblicher Ermessenspielraum besteht.
Selbstverständlich darf sich der Gläubiger und auch der Gerichtvollzieher bei der Bewertung des gepfändeten Rechtes einschlägiger Portale als auch der Gerichtspraxis bedienen. Der Streitwert bei Domainstreitigkeiten oder diesbezüglichen Unterlassungsansprüchen geht ja nicht selten in die 10-Tausende so dass 5000 für eine im Geschäftsleben bereits bekannt gewordenen domain keinesfalls als abwegig angesehen werden kann.
Letztlich verfährt der GV auch hier nach den Vorgaben des Gläubigers iVm eigenem Ermessen und hat keinesfalls ein eigenes Interesse an einem möglichst hohen Mindestgebot. Er ist Beamter und bezieht ein festes Gehalt, sein Anteil am Versteigerungserlös ist nur minimal (ich glaub max. 50 Euro!!) so dass es schlicht abwegig ist, ihm zu unterstellen durch Festsetzung von Phantasiewerten seine eigenen Taschen zu füllen. Er hat vielemehr Interesse seinen Auftrag zu erledigen d.h. das gepfändete Recht erfolgreich zu versteigern.

So, soweit zu den rechtlichen Grundlagen.
Wie ein etwaiger Ersteher sein mit dem Zuschlag erworbenes Recht nun nutzt (nutzen kann) steht auf einem anderen Blatt. Mit der erworbenen Rechtsposition stehen ihm auf jeden Fall die damit verbundenen Herausgabe- Übertragungs- etc- Ansprüche gegen den Pfändungsschuldner, gegen etwaige Dritte die sich eigenen Rechten daran berühmen sowie gegen die denic zu. Die Herausgabeansprüche erstrecken sich selbstverständlich auch auf die mit der Nutzung der domain verbundenen Inhalte wie etwa den authcode etc. Diese Ansprüche sind wie üblich durch Zwangsgeld bzw. Zwangshaft zu vollstrecken. Aber wie gesagt das ist eine völlig andere Baustelle als die hier thematisierte Verwertung eines bereits gepfändeten Rechtes.
 

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