Wettermann
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- 24. Mai 2008
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- 3.721
Eine domain ist ein pfändbares Recht.
Hierzu hätte ich gern eine seriöse und nachvollziehbare Quelle.
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Jetzt anmelden!Eine domain ist ein pfändbares Recht.
Gericht(svollzieher) pfändet die Domain.
ist mir schon klar.... ich wollte nur nochmal herausstellen dass der "oder " keine Rechte (also auch keine domains) pfändet ;-)))Die Schreibweise "(Gericht)svollzieher" sollte ein "oder" ersetzen.
jetzt les ich ja mit zunehmendem Amusement diesen thread seit längerem mit und stelle ein erhebliches Mass an Unwissenheit über rechtliche Grundlagen allgemein insbesondere des Zwangsvollstreckungsrechts als auch über Aufgaben und Funktion eines Gerichtsvollziehers in einzelnen Beiträgen fest.
s.eltern im domainforum.info schrieb:Der Pfändungsbeschluss wurde durch hiesige Gerichte korrekt erteilt. Die Domainpfändung wird durchgeführt. Eine Diskussion wurde auch in einem Nachbarforum angestoßen, hierbei wurden auf einige rechtliche Details hingewiesen.
http://consultdomain.de/forum/domain...tml#post285632
Hierbei möchte ich nur Punkt 4 von Post 60 anführen:
"4. Der PfüB (Beschluss) ist gegen den Inhaber des gepfändeten Rechts zu richten und entfaltet u.a. ein Verfügungsverbot für diesen ab Zustellung.
Dieses ist strafbewehrt (Pfandvereitelung, Pfandkehr etc.) nebst zivilrechtlichen Rückübertragungs- oder Herausgabeansprüchen etc.
Letzteres kommt in Frage wenn der Inhaber nach Zustellung etwa die Inhaberschaft überträgt und völlig unabhängig ob etwa ein dispute eingetragen ward oder die Übertragung durch die denic ohne Beanstandung erfolgte. Der neue inhaber ist in diesem Falle neben zivilrechtlichen Ansprüchen des Pfändungsgläubigers u.U.- auch strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt wenn er etwa von der Pfändung gewusst hat !!!"
Hierbei dreht es sich in diesem Falle.
Na, da lag ich ja mit meiner Einschätzung der Lage garnicht so falsch, hab mir das hier auch gerade durchgelesen.
Ziper, hier kannste ja dazu etwas sagen, im Nachbarforum ist der Thread ja gesperrt. Was ist denn da nun dran?
LG
Tobi
und nicht einfach rüberkopieren so dass es aussieht als stamme das Geschriebene von dir.ALS ZITAT
....diese Unwissenheit hinsichtlich der Zwangsvollstreckung spricht doch eindeutig für die gute Reputation der Forenteilnehmer
sollte es aber...zumindest wenn man in diesem business tätig ist.....mich interessiert das nicht wirklich...
sollte es aber...zumindest wenn man in diesem business tätig ist.
Schon ein fauler Fisch bewirkt dass die ganze Kiste stinkt
Sehr geehrter Herr Prager, wieso reagieren Sie nicht auf meine Anfragen? Wäre doch einmal ganz nett wenn Sie mir als Domaineigentümer den Gerichtsbeschluß zur Pfändung zukommen lassen würden oder bedeutet das zuviel Arbeit oder ist es doch ehern so das es garkeinen gibt und Sie hier eine völlig falsche Pfändung trotz besseren Wissen willkürlich vollstrecken!!?? Nutzen Sie doch einfach meine Mailadresse diese sollte Ihnen ja so wie Sie oben schreiben (Inhaber und IP-Adresse sind bekannt) geläufig sein, fals nicht einfach [email protected] An alle anderen hier gibt es Infos die von den Admins nicht zensiert werden können http://consultdomain.de/forum/domai...und-dann-auch-noch-adressio-de-gutachten.html ich wünsche allen ein schönes Fest. Katleen Friebel
beachte "wörtlich übernommen"!!!"Ein Zitat (das; -[e]s, -e; zu lateinischem citatum, 2. Part. von citare, herbeirufen) ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle. "
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