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Zwangsversteigerung einer Domain und dann auch noch adressio.de - "Gutachten"...

BGH, Beschluss vom 05.07.05, Az.: VII ZB 5/05

edit: nebst zahlreichen LG- Entscheidungen siehe auch zB. hier:
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/pfaendung.htm
Dort wird auch die Unterscheidung ob es sich um ein absolutes Vermögensrecht per se oder um ein Recht in Form einer schuldrechtlichen Anspruchsgesamtheit handelt besprochen.
Dies ist aber -wie angeführt- eher akademisch. Übereinstimmung herrscht insoweit, dass es sich um eine Rechtsposition handelt welche im Wege der Rechtspfändung gepfändet (und anschliessend auch verwertet) werden kann.(Ausnahmen nach der Rspr. nur wo ein besonderer Schutz durch das Namensrecht o.ä. besteht)
 
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xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
 
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@ advocatus diabolus:
Danke für die Quelle.
Da du offenbar Jurist bist und Dich zu dieser Thematik interessiert zeigst bitte ich mal um Deine grundsätzliche Einschätzung bezüglich einer möglichen Schadenersatzpflicht für folgenden Fall:

Domainbesitzer vermietet Domain, steht aber im whois als Inhaber.
Domainmieter projektiert die Domain und erwirtschaftet mit dem Projekt nachweisbare Gewinne.
Gericht(svollzieher) pfändet die Domain.
Durch die Pfändung und Verwertung ist das Projekt des Domainmieters nicht mehr aufrufbar. Dem Domainmieter entstehen erhebliche Verluste.

Wen trifft nun das Verschulden an den Verlusten des Mieters?
Den Domaininhaber oder den GV? Muss der GV (/das Gericht) solch mögliche Folgen vor der Pfändung prüfen und wird ggf. Schadenersatzpflichtig?
 
Gericht(svollzieher) pfändet die Domain.

Glaub ich nicht dass er das tut!!!
Rechtspfändung erfolgt durch gerichtlichen Beschluss nicht durch einen GV!!
Im übrigen hat sowohl der GV (zuständig für Sachpfändungen) als auch der Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts bei Erlaß eines Pfändungsbeschlusses (Rechtspfändung) nur zu prüfen, ob der zu pfändende Anspruch nach dem Vorbringen des Gläubigers bestehen kann, nicht aber, ob er tatsächlich besteht und dem Schuldner und nicht etwa einem Dritten zusteht. Nach dem System der ZPO liegt es vielmehr jeweils bei dem Dritten, sein Recht mit der Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) geltend zu machen.

edit: @ wettermann
SchE etwa wegen Amtspflichtverletzung wäre nur denkbar wenn ein GV oder RPfl wider besseres Wissen handelt was hier nicht zu erkennen ist.
Für die vertragsgemässe Nutzungsmöglichkeit der vermieteten Sache oder des überlassenen Rechts haftet grundsätzlich mal der Rechtsinhaber bzw. Eigentümer als Vertragspartner. Erfährt der Nutzungsberechtigte von einer ihn beeinträchtigenden Pfändung beim Rechtsinhaber muss er sofort sein Nutzungsrecht (an dem trotzdem gepfändeten Recht) geltend machen (Drittwiderspruch). Tut er dies nicht so geht halt sein Nutzungsrecht eventuell bei der Verwertung unter und er muss sich den Vorwurf eines selbstverschuldeten Unterlassens gefallen lassen was natürlich etwaige SchE-ansprüche mindert oder gänzlich beseitigt .
 
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Danke für die Info.

Die Schreibweise "(Gericht)svollzieher" sollte ein "oder" ersetzen.

Wäre schön wenn Du ein paar Zeilen im Vorstellungsthread hinterlassen würdest.

Ach ja, noch kurz zur Preisfindung über adressio:
Du schreibst irgendwo etwas von einschlägigen Portalen oder so in der Art.
Adressio ist zwar einschlägig - allerdings nur dafür bekannt, dass die Preise die dort vorgeschlagen werden völliger Quatsch sind.

Gruß

Torsten
 
Die Schreibweise "(Gericht)svollzieher" sollte ein "oder" ersetzen.
ist mir schon klar.... ich wollte nur nochmal herausstellen dass der "oder " keine Rechte (also auch keine domains) pfändet ;-)))

Was adressio betrifft mag das Gesagte durchaus zutreffen. Ich weiss nicht was der Gläubiger für Wertvorstellungen angab oder das Gericht im Beschlussverfahren ansetzte, halte jedoch 5000 für eine auch nur mässig werthaltige domain -wenn sie mal im Geschäftsleben einige Bekanntheit hat- für durchaus angemessen. Der GV wird andererseits auch keinen zu niedrigen Wert ansetzen um sich nicht dem Vorwurf der "Verschleuderung" seitens des Pfändungsschuldners auszusetzen was weitaus häufiger der Fall sein könnte. Grundsätzlich hat ja ein Schuldner ein Eigeninteresse daran, einen möglichst hohen Erlös aus der
Verwertung zu erzielen (dies mindert ja schliesslich seine Schulden). Findet diesmal keine Verwertung statt (kein Gebot) kann ja ohnehin später dann ein entsprechend niedrigerer Mindestwert angesetzt werden wenn der Gläubiger die Verwertung weiter betreibt.
 
jetzt les ich ja mit zunehmendem Amusement diesen thread seit längerem mit und stelle ein erhebliches Mass an Unwissenheit über rechtliche Grundlagen allgemein insbesondere des Zwangsvollstreckungsrechts als auch über Aufgaben und Funktion eines Gerichtsvollziehers in einzelnen Beiträgen fest.

....diese Unwissenheit hinsichtlich der Zwangsvollstreckung spricht doch eindeutig für die gute Reputation der Forenteilnehmer :-)

Auf jeden Fall: Danke für Deine Erläuterungen! Find' ich interessant und horizonterweiternd.

Gruss

Gerald
 
Der Fall geht in die nächste Runde:

s.eltern im domainforum.info schrieb:
Der Pfändungsbeschluss wurde durch hiesige Gerichte korrekt erteilt. Die Domainpfändung wird durchgeführt. Eine Diskussion wurde auch in einem Nachbarforum angestoßen, hierbei wurden auf einige rechtliche Details hingewiesen.

http://consultdomain.de/forum/domain...tml#post285632

Hierbei möchte ich nur Punkt 4 von Post 60 anführen:
"4. Der PfüB (Beschluss) ist gegen den Inhaber des gepfändeten Rechts zu richten und entfaltet u.a. ein Verfügungsverbot für diesen ab Zustellung.
Dieses ist strafbewehrt (Pfandvereitelung, Pfandkehr etc.) nebst zivilrechtlichen Rückübertragungs- oder Herausgabeansprüchen etc.
Letzteres kommt in Frage wenn der Inhaber nach Zustellung etwa die Inhaberschaft überträgt und völlig unabhängig ob etwa ein dispute eingetragen ward oder die Übertragung durch die denic ohne Beanstandung erfolgte. Der neue inhaber ist in diesem Falle neben zivilrechtlichen Ansprüchen des Pfändungsgläubigers u.U.- auch strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt wenn er etwa von der Pfändung gewusst hat !!!"

Hierbei dreht es sich in diesem Falle.
 
Na, da lag ich ja mit meiner Einschätzung der Lage garnicht so falsch, hab mir das hier auch gerade durchgelesen.

Ziper, hier kannste ja dazu etwas sagen, im Nachbarforum ist der Thread ja gesperrt. Was ist denn da nun dran?

LG
Tobi
 
Na, da lag ich ja mit meiner Einschätzung der Lage garnicht so falsch, hab mir das hier auch gerade durchgelesen.

Ziper, hier kannste ja dazu etwas sagen, im Nachbarforum ist der Thread ja gesperrt. Was ist denn da nun dran?

LG
Tobi

Ganz ehrlich Tobi,

mich interessiert das nicht wirklich...

Ich mag eben nur keine halben Wahrheiten und schon gar keine Lügen...

Beste Grüße
André
 
@s.eltern (ist zwar nicht hier liest aber sicher mit)

Wenn du Beiträge von mir (auch auszugsweise ) zitierst dann bitte
und nicht einfach rüberkopieren so dass es aussieht als stamme das Geschriebene von dir.
Das mag ich nämlich gar nicht !!
Da du ja offensichtlich der Pfändungsgläubiger und Betreiber der Verwertung bist würd mich mal interessieren wann du den PfüB beim AG Passau gegen Daniel Zippel (bzw. dessen Ltd.) erwirkt hast um mal in der history der domain die Sache näher anzuschauen.
Es sind ja an die 54 Änderungen in der history in den letzten 2 oder 3 Jahren da kann man schon mal den Überblick verlieren ;-))

....diese Unwissenheit hinsichtlich der Zwangsvollstreckung spricht doch eindeutig für die gute Reputation der Forenteilnehmer :-)

mit zumindest EINER Ausnahme ;-))

....mich interessiert das nicht wirklich...
sollte es aber...zumindest wenn man in diesem business tätig ist.
Schon ein fauler Fisch bewirkt dass die ganze Kiste stinkt
 
Zuletzt bearbeitet:
Dadurch, dass hier inzwischen scheinbar juristisch fundierte Informationen reingekommen sind, finde ich den Thread langsam interessant. Sind doch ein paar grundliegende Dinge zu erfahren gewesen.
 
sollte es aber...zumindest wenn man in diesem business tätig ist.
Schon ein fauler Fisch bewirkt dass die ganze Kiste stinkt

Was mich interessiert und was nicht, das solltest Du mir überlassen...

Was genau dran ist, das wissen wir hier doch gar nicht. Es ist interessant zu erfahren was dran ist, aber vermutlich werden wir das nie erfahren...

Es gibt mehrere Protagonisten, mehrere Namen, ein plötzlich verschwundenes Impressum, plötzliches Update der Whois-Daten, plötzlich finden die Inhaber der Domain hier ins Forum, der GV ins Nachbarforum, beide stellen etwas klar, der eine hier, der andere da und beide reden aneinander vorbei, anstatt miteinander...

Irgendwas stinkt an der Sache und da es öffentlich gemacht wurde, muss ich Wettermann zustimmen, so langsam wird es interessant, aber viel mehr auch amüsant...

Der Konsens, bzw. das Urteil wäre interessant, aber ein Rechtsstreit hier im Forum das finde ich lediglich amüsant. Und ich hoffe, dass der Inhaber Recht hat, wenn er denn die Wahrheit sagt, und auch Recht bekommt...

Gruß André
 
Mich interessiert zumindest, wie es ausgeht.
Ich denke, dass werden wir dann vielleicht hier im Thread lesen
können, zumindest einer von beiden Parteien wird sich dann
bestimmt hier äußern. Oder im NBF. :)

LG
Tobi
 
Jetzt tut er mir allmählich leid der gute Herr GV Pr*g*r.
Kaum hat die adminstration des Justizportals eine "Frage ???" gelöscht knallens ihm schon wieder dasselbe in grün rein:

Sehr geehrter Herr Prager, wieso reagieren Sie nicht auf meine Anfragen? Wäre doch einmal ganz nett wenn Sie mir als Domaineigentümer den Gerichtsbeschluß zur Pfändung zukommen lassen würden oder bedeutet das zuviel Arbeit oder ist es doch ehern so das es garkeinen gibt und Sie hier eine völlig falsche Pfändung trotz besseren Wissen willkürlich vollstrecken!!?? Nutzen Sie doch einfach meine Mailadresse diese sollte Ihnen ja so wie Sie oben schreiben (Inhaber und IP-Adresse sind bekannt) geläufig sein, fals nicht einfach [email protected] An alle anderen hier gibt es Infos die von den Admins nicht zensiert werden können http://consultdomain.de/forum/domai...und-dann-auch-noch-adressio-de-gutachten.html ich wünsche allen ein schönes Fest. Katleen Friebel

Lieber Daniel Z*pp*l oder Kathleen Fr**b*l (die Anschrift ist wohl eh die gleiche) wollt ihr euch mit Gewalt lächerlich machen?
Ein Gerichtsvollzieher braucht irgendwelchen Behauptungen Dritter nicht nachgehen noch entsprechende Anfragen beantworten. Er wird umsoweniger dazu bereit sein wenn ihm bereits mit Strafanzeigen und Rechtsanwälten (wo sind sie denn die Anwälte, warum machen sie nicht das einzig Sinnvolle?) "gedroht" wurde.
Das einzige Sinnvolle ist nämlich nur, eine Drittwiderspruchsklage wie bereits wiederholt gesagt, beim AG des Schuldnerwohnsitzes einzureichen. Zugrundeliegen müsste eine titulierte Verbindlichkeit eines Gläubigers aus dem Raum Passau (siehe Amtssitz des GV).
Oder hat man den Überblick über seine Verbindlichkeiten bereits verloren?
 
Zuletzt bearbeitet:
@ advocatus diabolus

Eventuell würde ich die Klarnamen anonymisieren? Nicht dass sonst das Forum eventuell noch Ärger bekommt? Man weiß ja nie.

LG
Tobi
 
Es handelt sich zwar um Daten und Namen die für jedermann im Netz frei recherchierbar sind (nebst vielen weiteren interessanten Sachen) aber wenn du meinst dann anonymisier ich halt den GV ;-)))...
die cathy hat ja bereits wiederholt selbst und auch im justizportal ihren klarnamen angegeben.(für die die gugl und whois nicht kennen ;-)))
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Zitat steht der Name des GV auch jetzt nach Deiner Änderung noch drin.
 
Tja, leider darf ich fremde Texte zwar zitieren aber nicht einfach abändern. Sonst wärs ja kein "Zitat" mehr.
siehe auch:
..wikipedia.org/wiki/Zitat...
"Ein Zitat (das; -[e]s, -e; zu lateinischem citatum, 2. Part. von citare, herbeirufen) ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle. "
beachte "wörtlich übernommen"!!!
 
Zuletzt bearbeitet:

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