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Was macht man mit so einem säumigen Schuldner?

Paul_Kuhn

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13. Okt. 2005
Beiträge
4.161
Meine Abrechnung für eine erbrachte Dienstleistung (im Dezember08/Januar09)
erfolgte Anfang Mai.
Meine Abrechnung für eine weitere erbrachte Dienstleistung (im Februar09)
erfolgte ebenfalls und mit gleicher Post Anfang Mai.

Typischerweise zahlte er die letzten beiden Jahre alle Rechnungen prompt
binnen drei Wochen.

email-Erinnerung bez. offener Rechnungen 15.06. - Null Reaktion

Antwort auf meine telefonische Nachfrage Ende Juni: "du hast so spät die
Rechnung gestellt, nun warte ich auch so lange mit der Bezahlung."

Ahoi!
 
Antwort auf meine telefonische Nachfrage Ende Juni: "du hast so spät die
Rechnung gestellt, nun warte ich auch so lange mit der Bezahlung."

Ahoi!

richtig so, iss nämlich extrem ärgerlich, wenn man rechnungen nachlaufen muss, insbesondere dann, anders wie in deinem fall, wenn man vorab schon bezahlt hat
 
Meine Abrechnung für eine erbrachte Dienstleistung (im Dezember08/Januar09)
erfolgte Anfang Mai.

Ist zwar nicht die ganz feine Art, jemanden solange warten zu lassen, ich gehe mal davon aus es ging um einen Text! Einfach die Rechnung demnächst direkt mit einreichen des Textes abgeben!

An Deiner Stelle würde ich Ihm nun nochmals ein Schreiben zukommen lassen, jedoch mit einer Frist zum bezahlen! Wenn diese nicht eingehalten wird, an einen Anwalt weiter reichen!
 
Die Antwort des Kunden ist sicher nicht so ganz fair, zumal er i.d.R. durch eine späte Zahlung einen gewissen Vorteil verschafft. Der Kunde hätte, sofern ein freundschaftliches Vertrauensverhältnis besteht auch avisieren können "Komm' mal in die Klütten - ich muss das Quartal zumachen".

Aber die Argumentation von ihm ist kindisch.

Wenn Du dem Kunden mit nem Anwalt kommst, dürftest Du ihn wohl verloren haben....

Wie auch immer: Auch unter Bekannten / Freunden und sowieso mit Fremden würde ich immer die Zahlungsziele im Vorfeld abklären (Wa voraussetzt, dass Du die Rechnung dann auch schreibst) Und wie andere vorher sagten: Warum zum Teufel lässt Du Rechnungen so lange liegen? Treib die Kohle immer schnell ein - man weiss nicht, ob der Kunde morgen noch liquide ist....
 
Zuletzt bearbeitet:
Antwort auf meine telefonische Nachfrage Ende Juni: "du hast so spät die Rechnung gestellt, nun warte ich auch so lange mit der Bezahlung."

Ahoi!

hört sich an, als ob ihr euch gut kennen würdet.
ist nicht die feine art, wie dein kunde reagiert hat, aber nicht unbedingt gleichzusetzen mit jemandem der einfach eine rechnung nicht bezahlt oder sehr spät bezahlt, da auch verspätung deinerseits.

ich würde einfach etwas warten :)
allerdings auch nicht bis ins alle ewigkeit
 
Ergänzungen:
  • Ja, ich kenne den Kunden gut
  • Ja, ich habe ihm die plausiblen Gründe für meine verspätete Rechnungsstellung genannt (vorübergehend nicht auffindbare Festplatte, die in einem der 150 Umzugskartons steckte)
  • Ja, der Kunde ist eigentlich schon seit Januar nicht mehr mein Kunde, kam dann aber im Februar und April doch wieder auf mich zurück.
richtig so, iss nämlich extrem ärgerlich, wenn man rechnungen nachlaufen muss...
Sprücheklopfer!
Wer ist denn welchen Rechnungen und vor allem wann nachgelaufen?

Ahoi!
 
Ergänzungen:
  • Ja, ich kenne den Kunden gut
  • Ja, ich habe ihm die plausiblen Gründe für meine verspätete Rechnungsstellung genannt (vorübergehend nicht auffindbare Festplatte, die in einem der 150 Umzugskartons steckte)
  • Ja, der Kunde ist eigentlich schon seit Januar nicht mehr mein Kunde, kam dann aber im Februar und April doch wieder auf mich zurück.
Sprücheklopfer!
Wer ist denn welchen Rechnungen und vor allem wann nachgelaufen?

Ahoi!

Naja, ist auf jeden Fall kein Grund die Rechnung verspätet zu bezahlen, zumal du ihm ja die Gründe dafür genannt hast.

Wenn du sowieso keine weitere Zusammenarbeit erwartest, dies sicherlich auf Gegenseitigkeit beruht, würde ich ihm defintiv eine Frist setzen und auf weitere Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Frist hindeuten.
 
Wenn du sowieso keine weitere Zusammenarbeit erwartest, dies sicherlich auf Gegenseitigkeit beruht, würde ich ihm defintiv eine Frist setzen und auf weitere Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Frist hindeuten.

das sollte doch immer die letzte möglichkeit bleiben.
vielleicht lässt sich das ganze mit einem zweiten (netteren) gespräch klären und er bekommt sein geld, behält einen kunden, und alle sind glücklich (obwohl sein ego vielleicht mal ein minütchen dagegen kämpft). aber letztendlich ist das gesünder für alle.

ich halte nichts von dieser "ich hole sofort meinen anwalt" einstellung bei jeder sache die nicht gleich perfekt läuft
 
Typischerweise zahlte er die letzten beiden Jahre alle Rechnungen prompt
binnen drei Wochen.

Das ist für mich nicht das, was ich als "prompt" bezeichnen würde.

Hattest Du denn ein Zahlungsziel auf der Rechnung angegeben? Und wenn ja, welches?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu früh gefreut - da kommt kein Komma hin :laugh:
Abgesehen davon exisitiert ein Unterschied zwischen einem
Posting hier/einem Chat und einem gewerblichen Artikel.
Ich nörgel ja auch nicht rum, dass du penetrant die Versalien
unterschlägst.

...Hattest Du denn ein Zahlungsziel auf der Rechnung angegeben? Und wenn ja, welches?
[X] Kein Zahlungsziel

Ahoi!
 
Zuletzt bearbeitet:
richtig so, iss nämlich extrem ärgerlich, wenn man rechnungen nachlaufen muss, insbesondere dann, anders wie in deinem fall, wenn man vorab schon bezahlt hat

Das sehe ich ebenso. Aber wie Du sagst: Das ist hier nicht der Fall. Bei uns geht ohne Rechnung gar nix raus (bis auf sehr, sehr wenige Ausnahmen) - eben weil eine Rechnung - je nach Volumen - Einfluss auf die die gesamte steuerrechtliche Verbuchung haben kann. Das kann einen auch aus der Bahn werfen - wenn man gerade in einem Quartal eine Rechnung "braucht".

Die Leistung wird im Januar erbracht. Rechung kommt im Mai. Irgendwie trifft Dich m.E. auch ein wenig die Teilschuld - als Auftraggeber käme mir erstmal in den Kopf "Wer so lange mit der Rechnung braucht, der setze mich bitte nicht unter Druck". Auch das Auffinden der Festplatte ist Dein persönliches Problem, Paule. Bei allem Verständnis.

Ich würde den Kopf senken - nicht drohen, und um Zahlung bitten. Denn unschuldig bist Du an der Situation nicht. Das meine ich jetzt als Geschäftsmann ;-) - wobei die Antwort des Auftraggebers auch wenig professionell ist. Irgendwie habt ihr beide Recht und deshalb regele das gütlich und ohne Anwalt. Das wiederum ist ein freundschaftlicher Rat und nicht die Sicht eines Geschäftsmannes. Die Wahrheit liegt in der Mitte.


Gruss

Gerad
 
Da es bisher kein Zahlungsziel gab ist der Kunde nicht im Verzug.
Schreibe ihm per Post (bei Zweifel per Einwurfeinschreiben) eine Zahlungserinnerung / Mahnung (je nachdem welche Formulierung Dir lieber ist) und setze eine angemessene Frist (etwa 7 Werktage ab Posteingang) für die Zahlung. Wen nDu es verschärfen möchtest, teile ihm noch mit, dass Du bei Verstreichen des Termins einen Mahnbescheid veranlassen wirst, durch welchen ihm weitere Kosten entstehen.

Anwalt und Inkasso ist quatsch. Wenn er nach dem Termin nicht gezahlt hat kannst Du es nochmal telefonisch versuchen und wenn er dann dumm kommt, gehe in den Schreibwarenladen und kaufe ein Formular für den Mahnbescheid.
Den füllst Du aus und gibst ihn gegen Gebühr beim Gericht ab.
Der wird ihm zugestellt. Hat er 14 Tage nach Zustellung nicht reagiert, gehst Du wieder zum Gericht und sendest den zweiten Teil des Formulars, den Vollstreckungsbescheid ab. Zahlt er binnen 14 Tagen wieder nicht und legt er keinen Einspruch ein, kannst Du mit dem Formular den Gerichtsvollzieher beauftragen.

Viel Erfolg!
 
Diese ganze Anwalts-, Mahnsachen sind doch Mist, wenn man einen Kunden gut kennt. Gibt nur böses Blut. Einfach ein, zwei Tage warten um die Emotionen herunterzufahren und dann einen netten Anruf machen, vielleicht noch ein entschuldigendes Einlenken und alles ist ohne weiteren Ärger geregelt.
 
Kommt der Schuldner nicht aut. 30 Tage nach Lieferung der Leistung des in Verzug?

Wikipedia meint:

Darüber hinaus kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet – gegenüber einem Verbraucher muss hierauf in der Rechnung hingewiesen worden sein, vergleiche § 286 Abs. 3 BGB.
(Schuldnerverzug – Wikipedia)

Die Frage ist hier, ob die Rechnung überhaupt fällig geworden ist, wenn es kein Zahlungsziel gibt ...
 
Warum fährst Du nicht mal vorbei und nimmst gleich einen neuen Auftrag mit ?
 
Die Frage ist hier, ob die Rechnung überhaupt fällig geworden ist, wenn es kein Zahlungsziel gibt ...

Gute Frage. Weiss da jemand mehr, ob der Kunde zahlen darf, wann er will, wenn Leistung erbracht wurde, aber kein Zahlungsziel vereinbart oder genannt wird? Forsaken ;-) ?

Saludos
 
Ups, ich muss mich korrigieren: mein Zahlungsziel ist wie folgt angegeben:
"Zahlbar sofort ohne Abzug"

Warum fährst Du nicht mal vorbei und nimmst gleich einen neuen Auftrag mit ?
Zum einen ist das rund 500 km entfernt von hier.
Zum anderen liest er hier mit...

Ahoi!
 

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