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Abmahnung wegen Email

hunter1212

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27. Jan. 2006
Beiträge
256
Hallo!!

Ich bitte Euch um Eure Hilfe bei folgendem Problem:

Ich habe eine Werbe-Email versand, an jemanden der eine Newsletter bei mir bestellt hat. Nun bekomme ich von dessen Anwalt eine Aufforderung, einer Unterlassungserklärung zuzustimmen und entstandene Kosten in Höhe von € 142,10 zu bezahlen!! Zzgl. der Kosten des Rechtsanwalts (Streitwert € 5.000,-).
wie kann ich mich dagegen wehren?? hat damit jemand bereits Erfahrung??
Vielen Dank für jede Hilfe!!

Gruß Andreas
 
Ich habe eine Werbe-Email versand, an jemanden der eine Newsletter bei mir bestellt hat.

Deine Werbe-email ging also an jemanden, mit dem Du bereits in Geschäftsverbindung stehst?

Wenn ja, dann ist die Abmahnung gegenstandslos.

Wenn nein, befrage Deinen Anwalt; da kann es mehrere Möglichkeiten geben.
 
Ich habe das gefühl das soetwas immer berechtigt ist.

wenn du ihm beweisen kannst das er deinen newsletter aboniert hat, dann ist die geschichte erledigt. hat er nicht aboniert und heisst es nur, irgend jemand hat die email eingetragen, handelt es sich meiner meinung nach um 100% Spammer.at aktion, somit ist eine Mahnung berechtigt.
Fazit: bezahlen und kein spam verschicken wenn du dich schuldig fühslt.
anrufen und hinweis wann und auf welche seite er deinen newsletter aboniert hat, dann kommt die lösung schnell.
 
Geschäftsverbindung in dem Sinne besteht nicht, es wurde nur seine Email angegeben um einen Newsletter bei mir zu abonieren. Anscheind war das ein Trick um ne Abmahnung zu versuchen, oder ein Dritter hat sich nen dummen Scherz erlaubt. Was kann ich gegen diese Abmahnung/unterlassungserklärung am besten machen??
 
Ich habe das gefühl das soetwas immer berechtigt ist.


anrufen und hinweis wann und auf welche seite er deinen newsletter aboniert hat, dann kommt die lösung schnell.

Hab ich schon gemacht, der Rechtanwalt meinte nur, sowas hört er 100 mal am Tag und fertig war das Gespräch!!
 
Was kann ich gegen diese Abmahnung/unterlassungserklärung am besten machen??

Diesmal: Mit den Jungs telefonieren, entschuldigen, ne Weihnachtskarte schicken, den Streitwert senken, 142,00 Euro bezahlen oder auch einfach lassen
Nächste mal: DoppelOptIn
 
hat er nicht aboniert und heisst es nur, irgend jemand hat die email eingetragen, handelt es sich meiner meinung nach um 100% Spammer.at aktion, somit ist eine Mahnung berechtigt.

Wenn nachweisbar ist bzw glaubhaft gemacht werden kann, dass die Werbe-email NUR und ausschliesslich auf Grund der Bestellung des Newsletters per email an diesen "Kunden" versandt worden ist, dann ist die Abmahnung gegenstandslos.

Auch, wenn die Bestellung gefaked ist, hat der Absender der Werbe-email darauf vertrauen können, es mit einer geschäftlichen Beziehung, wenn auch im Anbahnungsstadium, zu tun gehabt zu haben.

Ich würde Kontakt zu dem "Kunden" suchen und die Sachlage darlegen. Wenn das nichts nutzt, dann Unterlassungserklärung abgeben, aber Kosten etc ausdrücklich nicht anerkennen.
 
Ist diese Überprüfung per Opt-In eigentlich Pflicht??
Hat jemand Erfahrung, ob meine Chancen bei einem Rechtstreit da gut oder eher mäßig ausschauen??
 
Ist diese Überprüfung per Opt-In eigentlich Pflicht??
Hat jemand Erfahrung, ob meine Chancen bei einem Rechtstreit da gut oder eher mäßig ausschauen??

Opt-In ist so viel ich weiß nicht Pflicht. Das Problem ist nur, daß wenn jemand eine EMailadresse von jemanden anderen eingibt und er dann den Newsletter bekommt, daß dieser dann sicher sauer ist weil er ja den Newsletter nicht bestellt hat. d.h. ohne Opt-In würde sich sowieso überhaupt nichts mehr machen. Viele Firmen bekommen hunderte wenn nicht tausende SPAM-Mails pro Tag und eine Abmahnung ist die einzige Möglichkeit wie sich solche Firmen noch wehren können (sofern der Absender in Deutschland sitzt)
 
Opt-In ist so viel ich weiß nicht Pflicht.

Nach einem Bericht in der aktuellen iX ist bei Opt-In sogar Pflicht, eine Kopie der Mail aufzubewahren, mit der der Besteller zur Aktivierung aufgefordert wird. Dazu noch IP-Adresse der Bestellung und der Aktivierung.

Ich schaue später mal nach und tippe es dann ein.
 
Quelle: iX 1/2007, Seite 36, Titel Einwilligung in Newsletter-Empfang muss beweisbar sein

Dort wurde ein Versender erfolgreich abgemahnt, da er

  1. Nicht die IP-Adresse für die Einwilligung nennen
  2. Wortgetreu: Auch war es der Beklagten nicht möglich, eine Kopie derjenigen E-Mail vorzulegen, mit der angeblich nach einer Registrierung ein Freischaltcode für den Newsletter übermittelt wurde, der zwingend für die Aktivierung erforderlich ist.

Das Gericht verurteilte den Beklagten....

Gruß,

Hermann
 
Pflicht ist nachweisen zu können das er bestellt hat, mach es mit IP wie ich oder mit einem Bestätigungslink. Behaupten das ich mich eingetragen habe tun auch viele Spammer, trotzdem gibt es eine Abmahnungen.
 
Nächste mal: DoppelOptIn

Jepp, dringend empfohlen.
Die andere Sache wäre z.B. http://www.robinsonliste.de/ um sich zu informieren.
Die etwa 150€ würde ich auch zahlen, allein die anwaltliche Beratung kostet schon dasselbe.

grüssle Heiko
 
der Rechtanwalt meinte nur, sowas hört er 100 mal am Tag und fertig war das Gespräch!!

da kommt mir in den Sinn:
Hat der Abmahnanwalt eine Vollmacht seines Mandanten beigefügt?

Wenn nein:
1. Aktivlegitimation vom Anwalt einfordern (möglicherweise ist dann schon Ruhe)
2. Anfrage bei der zuständigen Anwaltskammer, ob der RA dort für derlei Abmahnpraktiken bekannt ist. Eine sachliche Schilderung des bisherigen Verlaufs der Dinge beifügen und die Gesprächsnotiz über den Inhalt des Telefoantes (Er würde so was 100 Mal am Tag zu hören bekommen).

Wenn die Anwaltskammer mehrere solcher Anfragen zu dem gleichen RA erhält, wirds schon unangenehm für den.
 

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