Sofern bisher keine Korrespondenz zwischen dem Absender und dem Adressaten stattgefunden hat, ist jede unaufgeforderte Andienung per Email als nicht gestattete Emailwerbung zu werten.
In Anbetracht der Tatsache, dass die meisten Emailempfänger Werbung von ausländischen Absendern erhalten, diese juristisch jedoch nicht greifabr sind, wird dann gerne gegen Absender aus Deutschland vorgangen.
Sollte im vorliegenden Fall ein anwaltliches Schreiben, kombiniert mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eintreffen, so gilt es zu bedenken, dass wahrscheinlich auch die Gebührenrechnung des gegnerischen Anwalt beigefügt ist.
Wenn bisher kein nachweislicher Kontakt zwischen Absender und Adressat stattgefunden hat, handelt es sich m.E. um eine nicht angeforderte Werbung per Email.
Deutsche Gerichte urteilen in Fällen der unaufgeforderten Werbung per Email in aller Regel zu Gunsten des Klägers. (Adressat)
Um die Situation noch im Vorfeld zu entschärfen, wäre ein Lösungsansatz ein schriftliches Entschuldigungsschreiben (per FAX oder Brief) an den Adressaten.
Sollte der gegnerische Anwalt bereits aktiv und das Budget für einen eigenen Anwalt zu klein sein, wäre auch ein freundliches Gespräch mit dem gegnerischen Anwalt über die Entschärfung der Unteralssungserklärung sowie eine freundliche Verhandlung über die Höhe der anwaltlichen Gebühren denkbar.
Grüße, StepIn
In Anbetracht der Tatsache, dass die meisten Emailempfänger Werbung von ausländischen Absendern erhalten, diese juristisch jedoch nicht greifabr sind, wird dann gerne gegen Absender aus Deutschland vorgangen.
Sollte im vorliegenden Fall ein anwaltliches Schreiben, kombiniert mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eintreffen, so gilt es zu bedenken, dass wahrscheinlich auch die Gebührenrechnung des gegnerischen Anwalt beigefügt ist.
Wenn bisher kein nachweislicher Kontakt zwischen Absender und Adressat stattgefunden hat, handelt es sich m.E. um eine nicht angeforderte Werbung per Email.
Deutsche Gerichte urteilen in Fällen der unaufgeforderten Werbung per Email in aller Regel zu Gunsten des Klägers. (Adressat)
Um die Situation noch im Vorfeld zu entschärfen, wäre ein Lösungsansatz ein schriftliches Entschuldigungsschreiben (per FAX oder Brief) an den Adressaten.
Sollte der gegnerische Anwalt bereits aktiv und das Budget für einen eigenen Anwalt zu klein sein, wäre auch ein freundliches Gespräch mit dem gegnerischen Anwalt über die Entschärfung der Unteralssungserklärung sowie eine freundliche Verhandlung über die Höhe der anwaltlichen Gebühren denkbar.
Grüße, StepIn
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