Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Angedrohte Abmahnung weis++ses-g/old.de

domainklub

New member
Registriert
05. Feb. 2006
Beiträge
1.520
Reaktionspunkte
0
Hallo Kollegen,

bin heute von meiner Postfrau mit einem Einschreiben überrascht worden :-(

Absender: Anwaltskanzlei aus München in Vertretung der Porze*llanma/nu+faktur Mei**ssen GmbH

Inhalt: ich soll mich bis kommenden Dienstag dazu äußern „aufgrund welcher Umstände Sie sich berechtigt halten, die Domain im Zusammenhang mit dem Anbieten von Informationen zu Porze*llanwaren zu benutzen.“ Sollte ich mich nicht „auf eine geeignete Rechtsgrundlage berufen können, müssten sie ihrer Mandantin gegebenenfalls empfehlen, die ihr in diesem Fall zustehenden Ansprüche im Wege einer formalen Abmahnung geltend zu machen.“

Zur Webseite selber: hab ne kleine Minisite drauf, in der alle möglichen Sachen kurz beschrieben werden die man als w.. Gold bezeichnet / bezeichnet hat / bezeichnen kann, natürlich ist da auch Porz*ellan erwähnt

Markenlage:

- Es existieren 3 Marken (2* DPMA + 1* OAMI) auf den Begriff Meis* sen (keine Ahnung warum die mir das mitschicken, sagt aber irgendwie schon viel aus wenn man es für notwendig erachtet sogar den Stadtnamen als Marke zu sichern, egal)
- Deutsche Wortmarke (DPMA) + Gemeinschaftsmarke auf Mei++sse/ner Por*zell/an – auch hier keine Ahnung warum die mir das gegenüber überhaupt erwähnen – wahrscheinlich sind sie einfach unheimlich stolz auf ihre Marken :D
- Es existiert eine Wortmarke (OAMI) für „we/iss*es Go/ld“

Es existiert also für die (meiner Meinung nach generische und nicht zwangsläufig mit Porz.. in Verbindung zu bringende) Wortkombi nur eine Wortmarke beim Harmonisierungsamt. Die Recherche beim DPMA hat ergeben dass mehrere Marken zu diesem Begriff bestehen .. deren Inhalt und Nutzung eigentlich ebenso den „weitläufigen, schwammigen, generischen Charakter“ dieser Wortkombi unterstreichen. Es gibt also zB auch gleichlautende Marken zu einem Bier, einer Seife, Salz oder whatever.

Zusätzlich wurde seitens der Porze*llanma/nufaktur Mei**ssen versucht am 04.12.2008 ebenfalls eine Marke zu dieser Wortkombi beim DPMA einzutragen, Ergebnis war wohl dass sich das DPMA (meiner Meinung nach zu Recht) nicht dazu in der Lage sah die Schutzfähigkeit dieser Begriffe anzuerkennen – Ergebnis: Eintragung nicht möglich, Anmeldung zurückgenommen

Andere TLD´s:

einiges gereggt und in Verwendung (zum Teil auch mit Porze*llan-Inhalten (zB ohne Bindestrich de + com) oder auch mit Bezug auf andere Produkte (Bier, Salz), Die Meis*sener nutzen die Bindestrich com und wollen nun wohl wahrscheinlich meine Domain auch noch haben ;-))

Es gibt noch einen Wikipedia-Eintrag – der eigentlich schön beschreibt dass es auch noch was anderes außer Porze*llan gibt (http://de.wikipedia.org/wiki/Wei*ßes_G*old)

Domain vor Marke:

Die oben besagte Gemeinschaftsmarke wurde am 16.1.2009 angemeldet und am 28.7.2009 eingetragen, die Domain halte ich bereits weit vor Markeneintrag oder Beantragung. Das spielt denke ich aber hier wohl weniger eine Rolle, da es ja um die Bereitstellung von Informationen im Zusammenhang mit der Wortkombi + Porze*llan geht, keine Ahnung.

Frage aber nun was ich machen sollte:

Abgesehen von der Tatsache dass die wohl einen an der Waffel haben (oder sollte ich besser von Meiße sprechen), stellt sich mir nun die Frage was ich jetzt unternehmen kann/sollte und was ich möglicherweise in keinem Fall tun sollte. Ich seh das Ganze eigentlich eher gelassen und denke dass hier nur mal ein wenig heiße Luft und Stress produziert wurde und dass die eigentlich schon eher wissen, kaum irgendwelche Ansprüche auf die Domain zu haben und sich möglicherweise die Domain mit ein wenig Einschüchterung erstreiten wollen, keine Ahnung was der Stress bedeuten soll :-(

Frage aber nun: Textpassage die Porze*llan betrifft erstmal aus der Seite rausnehmen? Adsense von der Domain nehmen? Webseite komplett lahm legen? .. oder einfach gar nichts machen (für letzters hab ich mich iM noch entschlossen)

Frage wäre dann natürlich auch noch was ich denen bis Dienstag nun mitteilen sollte, ich werd Christian (Forsaken) aber mal auf diese Geschichte hinweisen, vielleicht hat er ja „Spaß“ daran dass in die Hand zu nehmen.

Von der Sache her wärs mir fast wert mich mit allen Mitteln gegen diese Heinis zu wehren, hab zwar kaum große Lust, Zeit und Budget um das durchzuziehen, aber wer mir so blöd kommt, verdients möglicherweise nicht anders, bei so was bin ich ein Kämpfer ;-)). Kann mir irgendwie kaum vorstellen dass es einen anderen Grund gibt außer dass die scharf auf meine Domain sind, dass man den Begriff weiß.. G ohne Genehmigung der Mei*sse*ner nicht mit dem Produkt Porze*llan auf einer Webseite in Verbindung bringen darf, kommt mir irgendwie abwegig um nicht zu sagen weltfremd vor.

Wie auch immer, ich hoff ihr habt ein paar Tipps für mich parat (werde ich selbstredend nicht als Rechtsberatung ansehen!), die Sache hat mir den sonnigen Freitag nun doch sehr versalzt, ich hoff das ändert sich schnellstens wieder ;-))

Danke vorab!

Gruß Stephan
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
also ich habs mir jetzt 3 mal durchgelesen und kann nur den kopf schütteln. du hast also ein schreiben von einer rakanzlei bekommen, in der DU denen eine "geeignete rechtsgrundlage" für deine informationen zukommen lassen, bzw. begründen sollst????
lol, was ist das denn, die wollen doch was von dir, also sollen sie dir konkret vorwerfen was denen nicht passt.

ich würde der höflichkeit wegen bei denen nachfragen, was sie dir konkret vorwerfen, bzw. wo sie sich in ihrem rechten konkret verletzt fühlen, da die beigefügte marke sich auf meissener porzellan bezieht und du keinen zusammenhang mit den informationen deiner website sehen kannst.

wenn du frech bist evtl. noch ein "gutgemeinter hinweis" an die kollegen, dass das impressum des mandanten unvollständig und somit abmahngefährdet ist, trotz biedenkopf im AR:)

evtl. hat man da zuviel von der vulkanwolke abbekommen - würde mir da nicht die frühlingsstimmung vermiesen lassen, bleib locker.

website würde ich keinesfalls verändern oder gar abschalten
 
Ich habe erst nicht verstanden was die eigentlich wollen.....zumal sie Dich nach einer "geeignete Rechtsgrundlage" fragen.

Die Erklärung ist wohl recht einfach:

a) die haben die .com (Creation Date: 2010-03-18) und wollen die .de

und

b) der Name ist nicht " Porze00llanma00nu00faktur Mei00ssen G00mbH" sondern Staatliche Porze00llanma00nu00faktur Mei00ssen G00mbH

Nun die wollen eine Aufklärung - diese würde ich mit Kostennote auch liefern. Durch die Androhung der Abmahnung wirst Du ja genötigt zum Anwalt zu gehen.

Alternativ würde sich bestimmt jemand freuen der echter Inhaber der Domain sein zu dürfen. Linkbait lässt grüßen.

Zur Sicherheit würde ich lediglich:

a) die Ads gegen feste Banner tauschen
b) prüfen ob das Klößchen-Bild nicht aus einem Katalog von der Firma stammt.

Viel Spaß damit.
 
ich würde auf jeden fall bei einen anwalt gehen und auch von dem zurückschreiben lassen.
 
Denke dass bei der Verteidigung und der Geltendmachung von Ansprüchen, dies direkt mit einer Abmahnung getan wird, oder wenigstens wie oppo schon sagte, die Verletzung fremder Rechte dargelegt wird.
Entweder haben die den Hausmeister mit der Formulierung des Schreibens beauftragt oder es ist ein plumper Versuch sich die Domain zu erschleichen.
Ich würde um eine "Aufklärung" zu den deren Meinung ihrem Mandanten zustehenden Rechten bitten. Bis der Sachverhalt geklärt ist, nicht dass die doch noch einen Trumpf in der Hand haben, Obst, Autoreifen oder irgendwas anderes auf die Seite machen.

Gruß, Markus
 
@ Oppo: ja denk auch dass ich das anwaltlich regeln lass, mal schauen was passiert. (Was ist am Impressum von denen unvollständig? Gerne als PM, man braucht ja Futter für den Kampf ;-))

@ Whitelight: die com war denke ich vorher auch schon belegt, eventuell haben die das "Spiel" auch mit deren Vorbesitzer gestartet und die Domain so erlangt, keine Ahnung, aber interessante Info, denk aber in jedem Fall dass die halt irgendwie gerne meine Domain hätten .. nur irgendwie zuviel Por*zellan auf den Kopf bekommen haben :D

@ mmmhome: siehe oben, wird wohl die beste Lösung sein, im "dümmsten Fall" schickt mein Rechtsvertreter gleich die Kostennote mit nach München bzw. Meiss*en und verkauft denen die Domain zusätzlich noch für 5 Scheine ;-))

@ Domaingott: wenn man nichts Hilfreiches zur Sache beitragen kann ...

@ Rqx: ich hab Adsense erstmal runtergenommen, wobei mir das eigentlich auch schon gegen den Strich geht, ich werd aber nen Teufel tun da jetzt irgendwas am Text zu ändern und über Äpfel oder Erdmännchen zu schreiben, soweit kommts noch??
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie kann man sich von einem Anwaltsschreiben so einschüchtern lassen,
dass man halbe Romane in ein Forum schreibt...?

Stephan, komm mal wieder runter :-)
 
ach René: hab ja sonst nix zu tun und sitz eigentlich nur rum und wart auf die nächste Email ;-))

ne im Ernst, Einschreiben mit Rückschein und erforderliche Response bis Dienstag ist für mich Grund genug mal ne halbe Stunde Text zu verfassen. Das heißt ja nicht dass ich hier mit 180-er Puls vorm Rechner sitz und Nägel kau ;-))
 
Mein Herz sagt: Die verdienen einen Tritt in den Allerwertesten und denen gehört gezeigt wo der Hammer hängt.

Mein Kopf sagt: Die sind die Mühe nicht wert. Wenn Du Dich mit jedem Schwachkopp rumschlagen würdest, hättest Du viel zu tun.

Locker bleiben. Schreiben nicht schreddern oder den Popo mit abwischen, sondern sauber ablegen und bei Gelegenheit in den Fun-O-Rama-Thread verschieben.

Gruss

Gerald
 
Ich würde keine Werbeanzeigen auf eine Domain schalten lassen, wo für den Domainbegriff eine Marke in der Klasse 35 beim DPMA eingetragen ist.

@ domainklub
Hast du schon nachgeschaut ob die Denic die Domain für eine Übertragung gesperrt hat?

Ich habe aktuell ein ähnliches Problem. Beim DPMA ist nichts eingetragen und viele Markenanmeldungen mit ähnlichen Formulierungen wurden zurückgewiesen. Aber bei OAMI ist natürlich eine Wortmarke ähnlich meiner Domain eingetragen worden. Die scheinen bei OAMI sowieso viele generische Begriffe in beschreibenden Klassen einzutragen, die beim DPMA abgelehnt wurden / würden. :hmpf:

Tschau
Desverger
 
Ich bin kein Anwalt aber habe doch mittlerweile recht viel Erfahrung in den letzten 8 Jahren sammeln können. Hier meine subjektive Einschätzung (keine Rechtsberatung):

1. DPMA Marken kann man von denen vergessen
2. OAMI Marke ist "etwas" gefährlich weil die erstens eingetragen ist (keine Widerspruchsfrist mehr) und zweitens die Klasse 35 (Werbung) in der Marke haben. Es ist zwar in der Klasse 35 nichts von Porzel/lan enthalten, könnten es vor Gericht aber trotzdem probieren. Wie hier ein Gericht entscheiden würde ist schwer abzuschätzen. Wird wohl ganz vom LG abhängen.

Weiters gibt es jedoch eine EINGETRAGENE DPMA Wortmarke !! auf "Weiss/es%Gol*d" von der Firma DAT%EXT (und die eingetragene Wortmarke von einer Brauerei) in den Klassen 35 (Werbung) und 38 (Telekommunikation)
Diese Eintragung ist aber auf jeden Fall wegen Klasse 35 UND 38 gefährlich.

Nach der heutigen Rechtslage wirst Du zu 99% die Domain nicht verlieren aber das Gericht könnte entscheiden das Du die Domain nicht verwenden darfst wegen der o.g. eingetragenen DPMA-Marke (sofern Dich DIESE Firma einmal abmahnen bzw. verklagen sollte)

Was Du nun tust musst Du entscheiden oder wende Dich an einen Anwalt. Der wird Dich dann sicher ausführlich beraten.

Harry
porzel/lanmanufakt/ur.de
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Trixi: genauso gehts mir auch, Problem ist wohl nur dass wohl irgendeine Reaktion von mir erfolgen muss, da ich eventuell sonst nächsten Freitag ein erneutes Einschreiben von den Münchener Hanseln im Briefkasten hab, irgendwas muss also also passieren. Schon allein aus Prinzip würde ich es aber gerne (anwaltlich) regeln lassen, bei sonem Schwachsinn einfach klein beizugeben widerspricht meinem "Kampfgeist" ..

@ Desverger: wie gesagt hab ich Adsense erstmal runtergenommen, wobei ich mir da eigentlich auch weniger Gedanken drüber mache, es gibt ja diverse Marken (+Verwendungen) für die (m.E. generische) Begriff-Kombi w-G, nur die Mei*ssener denken da wohl dass sie die Generalverfügbarkeit dazu haben. Möglichen Disput hab ich noch nicht geprüft, wäre schön wenn mir jemand sagen könnte, wie ich das rausfinden kann!

@ Adomino: danke für die Hinweise, ... wäre nur schön wenn du dir die Mühe machen würdest meine "Chiffrierungsversuche" zu beachten, wenn ich mir schon die Mühe mache alles was nach w-G oder Por*z aussieht unkenntlich zu machen, find ich es unangebracht dass du die Wortkombi um die es geht und deine (zugegeben schöne) Domain "präsentierst". Dies also bitte editieren, danke!
 
Hast du schon nachgeschaut ob die Denic die Domain für eine Übertragung gesperrt hat?
Meines Wissens kann man das nur "nachschauen" indem man direkt bei der Denic danach fragt. Öffentlich sichtbar eingetragen ist ein Dispute nicht, oder irre ich mich?


Ich würde zweierlei Reaktion bringen:

1. Werbung vermeiden, die dem "Gegnerchen" Angriffspotential bieten.
2. Das Schreiben als Verkaufschance betrachten.

"Im Verkauf geht es nicht darum, gegenüber dem Kunden Recht zu bekommen, sondern ihm zum Kauf zu führen." - Ein alter Verkäuferspruch der besagt, dass man nichts davon hat, einen Streit zu beginnen und zu gewinnen.
Also schreib denen doch nett zurück, und argumentiere wie Oppo es vorschlägt, dass nicht Du sondern die Dir bitte sagen mögen ob und wo Rechte als verletzt betrachtet werden. Gleichzeitig machst Du sie darauf aufmerksam, dass sie die Domain auch gern gegen Summe x übernehmen können.
 
wie bereits gesagt, ich würde nichts an der website ändern, dazu gehört auch die werbung. der glaube "jetzt noch schnell die werbung runter - dann passts" ist umsonst, denn sofern die darauf abzielen sind die entsprechenden shots schon gemacht. und beachte, mit jeder veränderung die durch dieses schreiben an deiner website vorgenommen wird oder bereits wurde, schwächst du deine position, ggfls. auch vor einem gericht!

trixi hats wieder mal sehr schön zusammengefasst, das problem daran ist nur, dass sowas, unabhängig ob du dir nen anwalt nimmst, zeit und voraussichtlich geld kostet. mein persönl. tipp wäre die sache nicht eskalieren zu lassen und ggfls. in einem schreiben an die verdeckt zu formulieren, was das interesse des mandanten generell an deiner seite ist. auf keinen fall ein offenes verkaufsangebot ala "hänge nicht dran, kannste kaufen für xxx". irgendwas muss da im busch sein, denn keine sau, sorry stephan - du weisst wie ich das meine, schaltet eine rakanzlei wegen dieser schlechten domain ein, zumal wirklich objektiv betrachtet du meiner meinung darauf auch nicht gegen rechte von denen verstösst. ich tippe da mal auf ne bevorstehende "produktlinie" die so genannt werden soll.
 
@ Wettermann: Disput keine Ahnung, wer weiß wie das geprüft werden kann bitte her damit :-)

Verkaufsangebot meinerseits: halte ich für mglweise gefährlich, mit Kenntniss einer potentiell möglichen Rechtsverletzung auch noch ein Angebot abzugeben, kann meines Wissens ganz eindeutig nach hinten losgehen. Beste wird einfach sein dass durch einen rechtskundigen Dritten regeln zu lassen, würde die Domain dann verkauft werden wären die anwaltlichen Kosten ja nicht mehr das Problem, .. wobei mich die Art und Weise natürlich tierisch anstinkt, Markenrecht hin oder her (und in Ehren), aber bei der Geschichte bekomm ich nen Hals.

Werd erstmal ein wenig rausgehen, viel zu schade bei dem Wetter sich um sonen Unsinn kümmern zu müssen.

@ Oppo: das mit den Ads hab ich mir auch so gedacht, hab sie jetzt wieder drauf ;-)). Hinsichtlich Offerte geb ich dir Recht.

@ All: noch eine Frage generell zu der erfolderlichen Antwort meinerseits:

Dass solche Briefe immer gerne Freitags mit ner sehr "verbraucherfreundlichen Frist" kommen ist ja bekannt, Frage wäre ob es rechtlich gesehen reichen würde wenn ich da per Telefon oder Email (womöglich nur mit geeigeneten Zeugen oder CC-Empfängern) antworten würde, oder ob sowas unbedingt auf Papier erfolgen muss.

.. interessant auch die Sache dass auf dem Schriebs ganz oben gleich "Vorab per Email: [email protected]" draufsteht .. ich aber nichts bekommen hab :D
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Adomino: danke für die Hinweise, ... wäre nur schön wenn du dir die Mühe machen würdest meine "Chiffrierungsversuche" zu beachten, wenn ich mir schon die Mühe mache alles was nach w-G oder Por*z aussieht unkenntlich zu machen, find ich es unangebracht dass du die Wortkombi um die es geht und deine (zugegeben schöne) Domain "präsentierst". Dies also bitte editieren, danke!

Habe ich zwar zu Beginn schon gemacht aber vermutlich zu wenig. Nun habe ich die wichtigen Worte etwas mehr unkenntlich gemacht.

Harry
 
@klub
Zunächst solltest Du lernen zu recherchieren. :) Die RAe vertreten nämlich mehrere "w++eis++ses Go+ld" Marken, mit teilweise länger zurückliegenden Eintragungen.

Dann Rest überlegen. Vorschnell Werbung zu entfernen, Kaufangebote zu unterbreiten u.ä. sind, meines Erachtens nach, nicht ratsam.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist wirklich ein fuer alle Domainer interessanter Fall. Insbesondere im Hinblick auf DPMA vs. OAMI:

Anscheinend hat die Mei*ssen GmbH am 4.12.2008 beim DPMA die Wortmarke "Wei*sses Glass" fuer die Klassen 21, 14, 35 beantragt. Die Antwort des DPMA: "Registration not possible" (siehe DPMA Basic Search).

Aufgrund der generischen Natur des Begriffs ist die DPMA Entscheidung fuer mich klar nachvollziebar (im September 2007 wurde bereits ein identischer Antrag einer anderen Porzellan Manufaktur vom DPMA abgelehnt). Also: wiedermal der klare Fall einer Firma die versucht, einen generischen Begriff fuer ihre witschaftlichen Interessen zu monopolisieren.

Leider ist die Geschichte damit aber nicht zu Ende. Am 16.01.2009 hat die Mei*ssen GmbH dann einen identischen (Wortmarken-) Antrag beim OAMI gestellt - mit Erfolg:

Trade mark No: 007530942 Type of mark: Word
Filing date: 16/01/2009 Date of registration: 28/07/2009
Nice Classification: 14, 21, 35 Status: CTM registered
CTM registration published (B1)
Name of the owner: Sta***atliche Porze**llan-Manufaktur Meis**sen GmbH
Applicant’s reference: 1158/09SU
Trade mark basis: CTM

Heisst das etwa, dass es die Damen und Herren beim "Office of Harmonization for the Internal Market" in Alicante, Spanien einfach nicht so genau nehmen? Oder koennen sie etwa nicht gut genug Deutsch, um die generische Natur einer Wortkombi beurteilen zu koennen? Ist es gar allgemeiner Usus bei deutschen Patentanwaelten nach einer "Niederlage" beim DPMA den Gang nach Alicante anzutreten, um dort ihr Glueck einfach nochmal zu versuchen? :stupid:

Viele interessante Fragen fuer deutsche Domainer. Hat jemand schon mal aehnliche Erfahrungen gemacht?

Viele Gruesse an alle,

Robert
 
Zurück
Oben