Rheinlaender
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- Registriert
- 03. Aug. 2008
- Beiträge
- 1.423
Herzlichen Glückwunsch, Foraken,
denke, es geht um die zweifelhafte EM-Marke?!
das europäische Markenregister wird imho für's Markengrabbing ganz schön missbraucht, da rutschen einige, längst als von der Allgemeinheit genutzte, Gattungsbegriffe als "Trademarks" immer noch durch, die beim dpma unter dem Hinweis der fehlenden Unterscheidungskraft bzw freihaltebedürftige Begriffe vorher abgewiesen wurden.
besonders unverschämt finde ich, wenn diese "Trademarks" in den Klassen 35, 38, 42 usw. registriert werden, um z.B. gleichnamige Domaininhaber absolut zu blockieren, oft ist eine Verkehrsgeltung solcher Marken auch kaum erkennbar, so dass man den Eindruck nicht mehr los wird, dass viele solcher "Claims" als Hinterhaltsmarken bei Bedarf genutzt werden.
ich habe zudem den Eindruck, dass das dpma genauer prüft (das betrifft auch fremdsprachliche Gattungsbegriffe) als das europäische Markenamt, das motiviert hierzulande imho Grabber und diverse Anwälte dazu, über den Umweg EM Druck auf vermeintliche "Kennzeichenverletzer" auszuüben, wo m.E. ein Umgehungstatbestand erfüllt ist, grenzwertig bis zum StGB, je nach Einzelfall;-)
denke, es geht um die zweifelhafte EM-Marke?!
das europäische Markenregister wird imho für's Markengrabbing ganz schön missbraucht, da rutschen einige, längst als von der Allgemeinheit genutzte, Gattungsbegriffe als "Trademarks" immer noch durch, die beim dpma unter dem Hinweis der fehlenden Unterscheidungskraft bzw freihaltebedürftige Begriffe vorher abgewiesen wurden.
besonders unverschämt finde ich, wenn diese "Trademarks" in den Klassen 35, 38, 42 usw. registriert werden, um z.B. gleichnamige Domaininhaber absolut zu blockieren, oft ist eine Verkehrsgeltung solcher Marken auch kaum erkennbar, so dass man den Eindruck nicht mehr los wird, dass viele solcher "Claims" als Hinterhaltsmarken bei Bedarf genutzt werden.
ich habe zudem den Eindruck, dass das dpma genauer prüft (das betrifft auch fremdsprachliche Gattungsbegriffe) als das europäische Markenamt, das motiviert hierzulande imho Grabber und diverse Anwälte dazu, über den Umweg EM Druck auf vermeintliche "Kennzeichenverletzer" auszuüben, wo m.E. ein Umgehungstatbestand erfüllt ist, grenzwertig bis zum StGB, je nach Einzelfall;-)