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Angedrohte Abmahnung weis++ses-g/old.de

Herzlichen Glückwunsch, Foraken,

denke, es geht um die zweifelhafte EM-Marke?!

das europäische Markenregister wird imho für's Markengrabbing ganz schön missbraucht, da rutschen einige, längst als von der Allgemeinheit genutzte, Gattungsbegriffe als "Trademarks" immer noch durch, die beim dpma unter dem Hinweis der fehlenden Unterscheidungskraft bzw freihaltebedürftige Begriffe vorher abgewiesen wurden.

besonders unverschämt finde ich, wenn diese "Trademarks" in den Klassen 35, 38, 42 usw. registriert werden, um z.B. gleichnamige Domaininhaber absolut zu blockieren, oft ist eine Verkehrsgeltung solcher Marken auch kaum erkennbar, so dass man den Eindruck nicht mehr los wird, dass viele solcher "Claims" als Hinterhaltsmarken bei Bedarf genutzt werden.

ich habe zudem den Eindruck, dass das dpma genauer prüft (das betrifft auch fremdsprachliche Gattungsbegriffe) als das europäische Markenamt, das motiviert hierzulande imho Grabber und diverse Anwälte dazu, über den Umweg EM Druck auf vermeintliche "Kennzeichenverletzer" auszuüben, wo m.E. ein Umgehungstatbestand erfüllt ist, grenzwertig bis zum StGB, je nach Einzelfall;-)
 
Melde: Berufung auch gewonnen.

Status: Domaininhaber gewonnen - Meissen minus 45T€ (etwa) ;)

Stolzer Preis fuer keine Domain. :D

Aber 2x :top: ; einmal an Christian, fuer den Ausgang, und einmal an Stephan, dass er das durchgezogen hat. :congrats:
 
glückwunsch vor allem an stephan, schön, dass du dich nicht hast einschüchtern lassen. und der gegner? tja, evtl. besser vor klage freundlich beim domaininhaber anfragen ob er diese verkaufen würde, ich bin mir ziemlich sicher, dass stephan das ding auch für 44 hergegeben haette:rofl::laugh:
 
halt, halt, das gewonnene Berufungsverfahren betrifft die ohne-Bindestrich.com Domain und hat somit mit meinem Fall nur "beiläufig" zu tun. Freue mich aber natürlich trotzdem darüber dass (auch durch mein Eingreifen) Christian diese beiden Sachen (Abmahnung/Klage beim jetzigen Verhandlungsgewinner + meine Berechtigungsanfrage) in die Hand genommen hat und die Geschichte langsam in die richtige Richtung geht. Mal sehen was dann jetzt noch mit der EU-Marke passiert und dann schauen wir weiter.

Gruß Stephan

(schwar*zesGold*at) :)
 
Stephan, das klingt doch schonmal nach einem Teilerfolg. Klasse, dass du das so durchziehst. Mein Angebot mit dem "Beweismittel" steht natürlich noch ;-)

das europäische Markenregister wird imho für's Markengrabbing ganz schön missbraucht, da rutschen einige, längst als von der Allgemeinheit genutzte, Gattungsbegriffe als "Trademarks" immer noch durch, die beim dpma unter dem Hinweis der fehlenden Unterscheidungskraft bzw freihaltebedürftige Begriffe vorher abgewiesen wurden.

Das HABM winkt wirklich alles mögliche durch, sogar Wörter, die im Duden stehen und genau der Bezeichnung gleichlautende Waren- und Dienstleistungen beinhalten. Ich habe nun seit über 10 Monaten eine ziemlich kniffige Markenanmeldung beim DPMA am Laufen. Seitens des Patentanwalts wurde mir geraten, nach den ersten Anzeichen der Prüferin die Anmeldung abzulehnen, die Markenanmeldung zurück zu ziehen und in selber Form beim HABM einzureichen.

besonders unverschämt finde ich, wenn diese "Trademarks" in den Klassen 35, 38, 42 usw. registriert werden, um z.B. gleichnamige Domaininhaber absolut zu blockieren, [...]

Das muss man differenziert betrachten! Im Jahr 2007 habe ich die Gründung von zwei Projekte gegründet begleitet, die jeweils unter mehr oder minder Phantasienamen und nur unter jeweils nur einer TLD (die restlichen blieben frei) gelauncht wurden. Da es sich bei einem Projekt um eine sehr innovative Idee gehandelt hat, die es so in Deutschland noch nicht gab, waren die restlichen TLD, darunter .de und .nobi natürlich schnell an Nachahmungstäter und Grabber vergriffen. Nach diversen, zum Teil krassen, Vorkommnissen mit den Inhabern der anderen Domains haben wir uns Anfang 2008 entschieden eine Markenanmeldung beim DPMA einzureichen. Begünstigend war die Tatsache, dass der Begriff vor unserem Erscheinen auf dem Markt nicht existent war. Zu Gunsten kam uns die Bekanntheit (in Spitzenzeiten Alexa Ranks zwischen 2.500 und 5.000 weltweit) und die Nachweisbarkeit, dass wir Begründer des Begriffs waren (gab sogar einen Wiki-Artikel). Die Marke wurde also eingetragen, und wir konnten gegenüber den anderen Domaininhabern unser Interesse und Recht an ihren Domains geltend machen.

Was ich damit sagen will... wenn es nicht immer Leute geben würde, die was vom eigenen Kuchen abhaben wollen, indem sie jediglich eine Domain registrieren und ein bisschen Werbung auf ihrer Parkingseite schalten, müsste man als wirklich innovativer Projektbetreiber überhaupt nicht zu solchen Mitteln greifen.

ich habe zudem den Eindruck, dass das dpma genauer prüft (das betrifft auch fremdsprachliche Gattungsbegriffe) [...]

Wie hat ein Patentanwalt mal so schön zu mir gesagt: "Mir kommt es vor, als können die Prüfer beim DPMA besser Englisch, als so mancher Engländer."
Thema war die Eintragunsgfähigkeit eines Begriffs, der aus jeweils einer Silbe von zwei englischen Wörtern zusammengesetzt ist. Wie genau die Prüfung im Einzelfall aussieht, kommt auch immer auf den Stapel an offenen Fällen beim jeweiligen Prüfer an. Ich habe im Januar 2011 eine Anmeldung eingereicht, die erst bei einem Prüfer gelandet ist, der viel zutun hatte. Nach seiner telefonischen Aussage wollte er die Marke Ende April eintragen - nach seiner (ersten) Prüfung sah er keine Probleme. Durch seinen wohl ziemlich großen Berg offener Anmeldungen hat er ein paar abgenommen bekommen... die Prüferin hat wohl ziemlich wenig zutun, denn sie nimmt es ganz genau. Über zehn Monate und einem vollen 5cm Aktenordner mit Korrespondenz zwischen mir und ihr später ist eine Eintragung immer noch nicht in Sicht!
 
besonders unverschämt finde ich, wenn diese "Trademarks" in den Klassen 35, 38, 42 usw. registriert werden, um z.B. gleichnamige Domaininhaber absolut zu blockieren, oft ist eine Verkehrsgeltung solcher Marken auch kaum erkennbar, so dass man den Eindruck nicht mehr los wird, dass viele solcher "Claims" als Hinterhaltsmarken bei Bedarf genutzt werden.


die Dummköpfe werden leider auch nicht weniger, die wegen der schnellen Kohle fremde Ideen ausbeuten und wie in deinem Fall dein Kennzeichen unter anderen freien TLD'S registrieren

mir ging es in erster Linie um registrierte Domains mit beschreibenden Begriffen, die in den Augen Dritter so begehrt sind, dass darauf Marken angemeldet werden, in den meisten Fällen ist die Domain ein paar Jährchen älter als der frische Markeneintrag, die Masche hat Methode;-)
 
mir ging es in erster Linie um registrierte Domains mit beschreibenden Begriffen, die in den Augen Dritter so begehrt sind, dass darauf Marken angemeldet werden, in den meisten Fällen ist die Domain ein paar Jährchen älter als der frische Markeneintrag, die Masche hat Methode;-)

Allerdings, aber einige Prüfer - zumindest beim DPMA - sind in diese Richtung schon sensibler geworden, wie ich feststellen musste. Markenanmeldungen für Internet-Projekte insb. in den Dienstleistungsklassen 35, 38 und 42 werden da sehr genau begutachtet und auch in viele Richtungen recherchiert von wegen Mitbewerber, belegte Domains und deren Nutzung etc. Zudem haben nun schon einige Gerichte klare Urteile zum Thema "Alte Domain schlägt neue Marke" gefällt, sodass es für diese Masche immer schlecher aussieht.
 
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