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Gundi
Guest
super... ;-)
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SignUp Now!Melde: Berufung auch gewonnen.
Status: Domaininhaber gewonnen - Meissen minus 45T€ (etwa)
das europäische Markenregister wird imho für's Markengrabbing ganz schön missbraucht, da rutschen einige, längst als von der Allgemeinheit genutzte, Gattungsbegriffe als "Trademarks" immer noch durch, die beim dpma unter dem Hinweis der fehlenden Unterscheidungskraft bzw freihaltebedürftige Begriffe vorher abgewiesen wurden.
besonders unverschämt finde ich, wenn diese "Trademarks" in den Klassen 35, 38, 42 usw. registriert werden, um z.B. gleichnamige Domaininhaber absolut zu blockieren, [...]
ich habe zudem den Eindruck, dass das dpma genauer prüft (das betrifft auch fremdsprachliche Gattungsbegriffe) [...]
besonders unverschämt finde ich, wenn diese "Trademarks" in den Klassen 35, 38, 42 usw. registriert werden, um z.B. gleichnamige Domaininhaber absolut zu blockieren, oft ist eine Verkehrsgeltung solcher Marken auch kaum erkennbar, so dass man den Eindruck nicht mehr los wird, dass viele solcher "Claims" als Hinterhaltsmarken bei Bedarf genutzt werden.
mir ging es in erster Linie um registrierte Domains mit beschreibenden Begriffen, die in den Augen Dritter so begehrt sind, dass darauf Marken angemeldet werden, in den meisten Fällen ist die Domain ein paar Jährchen älter als der frische Markeneintrag, die Masche hat Methode;-)
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