Sollte es fuer Deutschland absolute Schutzhindernisse fuer "wei*ss*es*-g*old" geben, laege der Fehler nicht beim Harmonisierungsamt, sondern beim DPMA, die die Eintragung der Marke als Gemeinschaftsmarke haetten ablehnen muessen.
@wtrade: Darum geht es ja genau. Anscheinend hat das DPMA hier mit zweierlei Mass gemessen:
Die Anmeldung (Klassen: 21, 14, 35) vom 14.12.2008 wurde vom DPMA abgelehnt. Genau wie der fruehere Anmeldungsversuch (Klasse: 21) einer anderen Partei vom 29.9.2007.
Als dann aber die Anmeldung ueber OAMI kam, hat das DPMA die Sache ploetzlich anders bewertet, da es seit 28.7.2009 ein Community Trade Mark fuer ebendiese Klassen gibt....
Ein kurzer Blick auf Wikipedia genuegt um zu sehen, dass einer Markeneintragung der Wortkombination
"Wei*sses Gold" 'absolute Schutzhindernisse' entgegenstehen, da dieser generische Begriff nicht nur Porzellan, sondern auch Marmor, Elfenbein, Kokain etc. beschreibt.
Also, fuer mich ein klarer Fall von
Markengrabbing, nochdazu Markengrabbing von einer 300 Jahre alten deutschen Traditionsfirma. Es steht ausser Frage, dass das Porzellan der Firma Mei**ssen weltbekannt ist. Von 'Verkehrsgeltung' fuer den Begriff "Wei*sses Gold" im Zusammenhang mit dem Hause Mei*ssen kann jedoch keine Rede sein (siehe Google search).
So etwas nervt mich ungemein. Ich haette hierzu gerne eine Stellungnahme vom DPMA...