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Angedrohte Abmahnung weis++ses-g/old.de

Viele interessante Fragen fuer deutsche Domainer. Hat jemand schon mal aehnliche Erfahrungen gemacht?

Ich habe auch schon von einem österr. Fall gehört wo es Probleme mit der Anmeldung beim österr. Markenamt gab und die OAMI-Anmeldung und Registrierung dann ohne Probleme durchging. Somit kann man die nationalen misslungenen Anmeldungsversuche umgehen.

Harry
 
so wieder am Start, war ein schöner Tag :-))

@ all - danke für eure Beteiligung!

@ Harry - danke, bitte in Zukunft ein wenig "vorsichtiger" sein, wir hatten das ja neulich schon wegen meinem Namensvetter .. langsam wirds stressig :D

@ Domainhengst: keine Ahnung ob wir von den selben reden, mein Wochenend-Schreiben kam von l/s-i/p*c0m

@ Domainrighteous: seh ich genauso, ich hab eh schon irgendwie ein Problem mit Leuten die denken sich jeden (generischen) Scheiß als Marke anmelden zu wollen (und wohl noch mehr mit den Anwaltsnutten die sowas auch noch unterstützen) .. sieht aber wohl so aus als wenn die Spanier (OAMI) dann für solche Allmachtsfantasie-Heinis die letzte Rettung sind wenn das DPMA nicht mitspielt. Traurig welchen Status diese ganze Marken-sichern-Geschichte hier bei uns erlangt hat .. und wenn man noch an die Einmaligkeit des deutschen Abmahnwesens denkt .. GN8 "Rechtsstaat"

Ach so: ein Disput ist auf der Domain nicht drauf ..

Wünsche euch eine gute Nacht, anwaltliches Feedback steht noch aus, von daher werd ich einfach abwarten .. und noch n Schluck Wein trinken .. ist ja noch ein wenig Zeit bis Dienstag :D

Danke für eure Hilfe!
 
Inhalt: ich soll mich bis kommenden Dienstag dazu äußern „aufgrund welcher Umstände Sie sich berechtigt halten, die Domain im Zusammenhang mit dem Anbieten von Informationen zu Porze*llanwaren zu benutzen.“ Sollte ich mich nicht „auf eine geeignete Rechtsgrundlage berufen können, müssten sie ihrer Mandantin gegebenenfalls empfehlen, die ihr in diesem Fall zustehenden Ansprüche im Wege einer formalen Abmahnung geltend zu machen.“
schmeiss es wech, das Schreiben, und gut iss...
Warum solltest du denen antworten?!?
Sonst schreib ich dich morgen an, und frag dich schriftlich mit der Frist bis zum Dienstag, welches Recht du hast, vor deinem Haus zu parken...

Die sollen ihre Rechte und Ansprüche formulieren...dann kannst du angemessen reagieren...

grüsse,
engel
 
sieht aber wohl so aus als wenn die Spanier (OAMI) dann für solche Allmachtsfantasie-Heinis die letzte Rettung sind wenn das DPMA nicht mitspielt.

Das wurde vorher in den Beitraegen auch schon angedeutet, ist aber nicht korrekt.

Wenn man eine Gemeinschaftsmarke anmeldet, wird in jedem der Mitgliedslaender die Marke auf absolute Schutzhindernisse ueberprueft.

Sollte es fuer Deutschland absolute Schutzhindernisse fuer "wei*ss*es*-g*old" geben, laege der Fehler nicht beim Harmonisierungsamt, sondern beim DPMA, die die Eintragung der Marke als Gemeinschaftsmarke haetten ablehnen muessen.

Wegen der erfolgten Eintragung der Gemeinschaftsmarke wuerde ich die Domain nicht mehr in den Klassen 14, 21 und 35 benutzen.
Wie gefaehrlich insbesondere die umfangreiche Klasse 35 für Onlineshops und Onlinewerbung ist, hat Harry schon angedeutet. Adsense würde ich da rausnehmen, da du die eingeblendete Werbung nicht steuern kannst.
 
Moin moin,

Kein Disput. (Warum wohl, ich vermute die Gründe reichen nicht aus)
Nächster Schritt:
Mit der Firma Kontakt aufnehmen und die Domain zum Kauf anbieten.

Viel Glück!

Viele Grüße

Dude

Sorry, aber das ist doch ein absoluter Blödsinn.

1. Mit einer eingetragenen OAMI Marke bekommt man zu 100% einen Dispute bei der DENIC.

2. Die Domain zum Kauf anbieten wäre ja wohl das blödeste was man überhaupt machen kann. Mit so etwas spielt man der Gegenseite nur einen Jocker in die Hand den man ggf. vor Gericht erfolgreich einsetzen kann (Bösgläubigkeit)

Harry
 
schmeiss es wech, das Schreiben, und gut iss...
Warum solltest du denen antworten?!?
Sonst schreib ich dich morgen an, und frag dich schriftlich mit der Frist bis zum Dienstag, welches Recht du hast, vor deinem Haus zu parken...

Die sollen ihre Rechte und Ansprüche formulieren...dann kannst du angemessen reagieren...

grüsse,
engel

Ignorieren würde ich so ein Schreiben auf keinen Fall. Ich würde an Deiner Stelle einen fähigen Anwalt kontaktieren und Dich rechtlich beraten lassen. Er soll dann die weiteren Gespräche mit denen führen. Mit einer eingetragenen OAMI-Marke ist nicht zu spaßen und wenn die auch noch in Klasse 35 eingetragen ist, muss man erst recht aufpassen. Ich kann mir kaum vorstellen das ein Richter eine eingetragene OAMI-Marke ignorieren würde auch wenn die Marke beim DPMA nicht eingetragen wurde.

Harry
 
hmm, verzwickte Geschichte ;-))

Ich überleg gerade ob ich denen nicht einfach am Dienstag ne Mail schick mit nem Hinweis auf diesen Thread - ist ja eigentlich fast alles gesagt - danke euch für die Beteiligung! - dann hamse erstmal genug Futter um sich zu überlegen ob sie dieses "Spiel" gerne weiterspielen möchten???

btw: die reden immer von www.we - g.de - die Seite läuft aber WPMU-bedingt nur auf der ohne-www-Variante - kann es sein dass man da einfach nur aneinander vorbeiredet? :D
 
wir werden das Ganze morgen abend im Radio mal mit ansprechen.
Mal schauen, was Chritian dazu sagt...morgen iss ja erst Montag... :)

grüsse,
engel
 
1. Mit einer eingetragenen OAMI Marke bekommt man zu 100% einen Dispute bei der DENIC.
Da ich derzeit ein ähnliches Problem habe, kann ich dies bestätigen...

2. Die Domain zum Kauf anbieten wäre ja wohl das blödeste was man überhaupt machen kann.
Sehe ich ganz genauso.

@ domainklub

Wie schon von mir geschrieben, ich wäre beim Thema "Marke auf generischen Begriff mit der Klasse 35" vorsichtig. Vor ein paar Monaten wollte mich jemand mit so einer Marke beim Dpma unter Druck setzen und mir meine generische .de Domain abluchsen. Als er dann gemerkt hat, dass ich die Domain nicht aufgebe, hat er mir seine Marke zum Kauf angeboten, weil ich die Domain durch seine Marke nicht mehr (insbesondere in Zusammenhang mit Werbung) nutzen kann!

Zum Thema ist vielleicht das Urteil zu Wachs.de interessant:

LG Hamburg: Kein Anspruch aus Markenrecht auf Freigabe einer Domain - Kanzlei Dr. Bahr

wachs.de Landgericht Hamburg Urteil v. 18.07.2008 - Az.: 408 O 274/08

domain-recht.de - News: wachs.de – LG Hamburg verneint Freigabeanspruch

http://consultdomain.de/forum/internet-onlinerecht/36924-urteil-wachs-de.html

Gruss
Desverger
 
Sollte es fuer Deutschland absolute Schutzhindernisse fuer "wei*ss*es*-g*old" geben, laege der Fehler nicht beim Harmonisierungsamt, sondern beim DPMA, die die Eintragung der Marke als Gemeinschaftsmarke haetten ablehnen muessen.

@wtrade: Darum geht es ja genau. Anscheinend hat das DPMA hier mit zweierlei Mass gemessen:

Die Anmeldung (Klassen: 21, 14, 35) vom 14.12.2008 wurde vom DPMA abgelehnt. Genau wie der fruehere Anmeldungsversuch (Klasse: 21) einer anderen Partei vom 29.9.2007.

Als dann aber die Anmeldung ueber OAMI kam, hat das DPMA die Sache ploetzlich anders bewertet, da es seit 28.7.2009 ein Community Trade Mark fuer ebendiese Klassen gibt....

Ein kurzer Blick auf Wikipedia genuegt um zu sehen, dass einer Markeneintragung der Wortkombination "Wei*sses Gold" 'absolute Schutzhindernisse' entgegenstehen, da dieser generische Begriff nicht nur Porzellan, sondern auch Marmor, Elfenbein, Kokain etc. beschreibt.

Also, fuer mich ein klarer Fall von Markengrabbing, nochdazu Markengrabbing von einer 300 Jahre alten deutschen Traditionsfirma. Es steht ausser Frage, dass das Porzellan der Firma Mei**ssen weltbekannt ist. Von 'Verkehrsgeltung' fuer den Begriff "Wei*sses Gold" im Zusammenhang mit dem Hause Mei*ssen kann jedoch keine Rede sein (siehe Google search).

So etwas nervt mich ungemein. Ich haette hierzu gerne eine Stellungnahme vom DPMA...
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Desverger: danke für die Infos, ähnlich "interessanter" Fall. Was mich nur wegen Adsense stört ist die Sache dass ich das - Marke hin oder her - als generischen Begriff einstufe, wenn dann jemand Por*zellan-Adwords zu we-Go bucht können sich die Mei+ssener gerne an die Leute wenden. Passt irgendwie nicht mit meinem Rechtsverständnis zusammen, wenn man für alles was ne tolle Marke wie diese hat keinerlei Kommerzialisierung vornehmen darf, wobei mir das Problem schon bewusst ist. Mal sehen was passiert, iM ist noch alles im Normalzustand so wies vor Freitag auch schon war, bin da eigentlich noch ganz entspannt.

@ Domainrighteous: seh ich 100% genauso, die haben doch einen an der Waffel

@ STEPHAN: naja bin auch froh dass es keine direkte Abmahnung + Unterlassungserklärung war auf die ich in jedem Fall reagieren hätte müssen, trotzdem kotzt mich der Scheiß (und die Hochnäßigkeit der Porze*llaner sich irgendwelche Rechte an dem Begriff einzubilden) an. Die Stunden die ich mit dem Mist nun verbracht hab und noch verbringen muss, zahlt mir ja auch keiner und ich hab echt Anderes zu tun als mich mit irgendwelchen Markenheinis rumzustreiten. Aber egal jetzt, muss ich dann halt alles auf meine Preisvorstellung draufschlagen wenn es soweit kommt ;-))
 
@ Desverger: danke für die Infos, ähnlich "interessanter" Fall. Was mich nur wegen Adsense stört ist die Sache dass ich das - Marke hin oder her - als generischen Begriff einstufe, wenn dann jemand Por*zellan-Adwords zu we-Go bucht können sich die Mei+ssener gerne an die Leute wenden. Passt irgendwie nicht mit meinem Rechtsverständnis zusammen, wenn man für alles was ne tolle Marke wie diese hat keinerlei Kommerzialisierung vornehmen darf, wobei mir das Problem schon bewusst ist. Mal sehen was passiert, iM ist noch alles im Normalzustand so wies vor Freitag auch schon war, bin da eigentlich noch ganz entspannt.
Laut dem Urteil zu wachs.de ist es egal was für Anzeigen auf der Seite drauf sind, sondern nur entscheidend, dass man Dritten anbietet auf der Seite Werbung zu schalten. Das wachs.de klar generisch ist, war dabei nicht relevant. Ich finde das Urteil auch falsch. Aber wenn einmal so entschieden wurde, kann das auch ein zweites mal passieren...
 
Eine Berechtigungsanfrage ist doch ein sehr faires Vorgehen.

hallo stephan

eine berechtigungsanfrage dient eher zum vorgerichtlichen austausch von rechtsauffassungen, meist dient sie aber mehr dem "Anfragenden" um zb eine fehlerhafte abmahnung zu verhindern (zb durch ältere schutzrechte). speziell in diesem fall sehe ich darin eher den versuch sich den abmahngrund auf dem serviertablett servieren zu lassen, da man m.e. nach sich bereits im klaren ist über die juristische situation.

ich würde dringend davon abraten sich als nichtjurist in eine entsprechende kommunikation, in der die beantwortung der "berechtigungsfrage" womöglich gar emotional beantwortet oder auch nur besprochen wird, einzulassen.

in diesem fall sehe ich das vorgehen nicht "fair", sondern mit großer list.
 
hallo stephan

eine berechtigungsanfrage dient eher zum vorgerichtlichen austausch von rechtsauffassungen, meist dient sie aber mehr dem "Anfragenden" um zb eine fehlerhafte abmahnung zu verhindern (zb durch ältere schutzrechte). speziell in diesem fall sehe ich darin eher den versuch sich den abmahngrund auf dem serviertablett servieren zu lassen, da man m.e. nach sich bereits im klaren ist über die juristische situation.

ich würde dringend davon abraten sich als nichtjurist in eine entsprechende kommunikation, in der die beantwortung der "berechtigungsfrage" womöglich gar emotional beantwortet oder auch nur besprochen wird, einzulassen.

in diesem fall sehe ich das vorgehen nicht "fair", sondern mit großer list.

das scheint mir die beste Erklärung für diesen Sachverhalt zu sein, ansonsten hätte sich die Firma direkt an Dich gewandt, und sich nicht durch Juristen Dir gegenüber vertreten lassen. Wer eine Waffe lädt, denkt auch daran diese zu benutzen...
Also wie oppo schon sagt.. nur mit fachkundiger Unterstützung, am Besten eine FA für Marken- und Internetrecht, oder ein Anwalt, der wenigstens weiss was eine Domain ist ;)

Gruß
Markus
 
Zwischendurch mal ein Danke, dass man ganz nebenbei als Unbeteiligter was lernen darf.

Threads wie diesen liebe ich an diesem Forum.

:flowers:
 
@ Desverger: danke erneut, in dem von dir bereits genannten Link: http://consultdomain.de/forum/domainrecht-internet-und-onlinerecht/36924-urteil-wachs-de.html wird dieses Thema ja angesprochen, .. schon irgendwie traurig + obskur was das Markenrecht so alles möglich macht :-(

@ oppo + rqx - ja denk ich auch fast, hab jetzt eben sicherheitshalber auch mal mit Herrn RA Streve Kontakt aufgenommen, wobei ich natürlich auch gerne von Christian Feedback bekommen würde, ob er mir dabei helfen kann, aber das ist sicher in irgendeiner Form für die heutige Radiosendung (auf die ich mich wie immer sehr freue und mich für Engels "Einsprung" vorab schon mal ganz lieb bedanke!) geplant, bis dahin bleibt erstmal alles ruhig von meiner Seite.

@ Wettermann: ja ich liebe diesen Thread auch :D ;-))
 

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