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Festpreis bei Sedo auch ein Risiko?

Hi Leute,

wir nutzen sehr viel die Festpreisfunktion von Sedo verkaufen gerade im unteren Preisegment tagtäglich diverse Domains darüber. Ein weiterer Vorteil des Fixpreises ist auch, daß hier einen Schnellkaufprozess gibt - d.h. der Käufer kann auf diese Weise viel schneller den Domainnamen kaufen, auch ohne vorher Kunden von Sedo zu sein, was die Conversionrate deutlich erhöht.

Bzgl. Domains von denen man nicht mehr Inhaber ist, aber welche bei Sedo zum Verkauf drinstehen:
Sedo hat das Recht den Verkäufer die Provision zu berechnen - ich vermute aber mal, daß diese hier durchaus auch Gnade walten lassen. D.h. solange es nicht ständig auftritt, ist es ok, wenn es mal passiert. Aber man sollte schon zu gucken, den Account einigermaßen aktuell zu halten.

Grundsätzlich gesagt, kann ich jedem nur empfehlen die Fixpreise mehr zu nutzen.

Grüsse,
Ole.

Die Provisionsberechnung, so sie denn dann stattfindet, ist ja nicht das vorrangige Problem. Das Problem sind die rechtlichen Probleme die entstehen, wenn man den Vertrag, den man mit einem Käufer durch den Festpreis eingegangen ist, nicht erfüllen kann.
 
Die Provisionsberechnung, so sie denn dann stattfindet, ist ja nicht das vorrangige Problem. Das Problem sind die rechtlichen Probleme die entstehen, wenn man den Vertrag, den man mit einem Käufer durch den Festpreis eingegangen ist, nicht erfüllen kann.


Seh ich genauso. Ole hat sich den Thread wohl nicht genau angesehen, sondern wollte mal wieder seine Lobeshymne über Festpreise loswerden.
 
Das wäre doch ganz leicht von Sedo zu handeln, in dem Moment wo ein Kunde ein Anebot abgibt noch ein Script zwischenzuschalten ob der Anbierter noch in der Whois steht. Derweil kann ja ein lustiges Sanduhrenflash laufen. Ist er noch in der Whois kommt es zum Vertragsabschluß ohne Gnade. Steht er nicht mehr drin wird der Kunde daraufhingewiesen das ein Kauf immo nicht möflich ist, man sich aber bei den Kunden meldet.
Denke das sich Sedo damit auch einen Haufen Arbeit und Frust sparen würde.
 
Hallo zusammen,

wenn eine Domain bei Sedo zum Festpreis verkauft wird, dann wird sie ja auch sofort für weitere Verkäufe über unsere Plattform geblockt.
Es wird hier der theoretische Fall behandelt, daß eine Domain per Festpreis bei uns verkauft wird und in der gleichen Sekunde der Inhaber die Domain anderweitig verkauft oder andersherum. Jetzt mal Hand aufs Herz wie oft kommt soetwas vor?

Der Verkauf per Festpreis bei Sedo ist bindend, nichts mit invitatio ad offerendum, wo ist aber das Problem seinen Privatangebot freibleibend zu gestalten und wenn es zum Abschluß kommt oder man kurz vor einem Abschluß steht, seine Domain kurzfristig bei Sedo auf "nicht zum Verkauf" zu stellen?

Des weiteren bestehen ja auch schon technische Lösungen, wie zum Beispiel bei der Anbindung von Internet X an die Sedodatenbank. Wenn eine Domain über das SedoMLS Programm beim Provider verkauft wird, wird durch diese Schnittstelle vom Provider zur Sedodatenbank die Domain aus dem Kundenaccount bei Sedo entfernt beziehungsweise bis zur Übertragung auf "nicht zum Verkauf" gestellt.

Gruß
Marc
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wird hier der theoretische Fall behandelt, daß eine Domain per Festpreis bei uns verkauft wird und in der gleichen Sekunde der Inhaber die Domain anderweitig verkauft oder andersherum. Jetzt mal Hand aufs Herz wie oft kommt soetwas vor?

Nein, es geht mehr darum, dass man durch Festpreise seine Domainverwaltung bei Sedo immer akkurat halten muss, also auch bei Verkäufen außerhalb von Sedo oder bei Löschungen, da sonst der nicht so theoretische Fall eintritt, dass ich die Domain beim Verkauf nicht mehr besitze.
 
Es wird hier der theoretische Fall behandelt, daß eine Domain per Festpreis bei uns verkauft wird und in der gleichen Sekunde der Inhaber die Domain anderweitig verkauft oder andersherum.
Nein, sondern dass man einfach vergessen kann, die Domain bei euch auszutragen, und es Folgen haben koennte.
Wie oft habe ich schon eine Domain gereggt/gesnappt, die bei euch noch als Karteileiche rumschwirrte...
 
Nein, es geht mehr darum, dass man durch Festpreise seine Domainverwaltung bei Sedo immer akkurat halten muss, also auch bei Verkäufen außerhalb von Sedo oder bei Löschungen, da sonst der nicht so theoretische Fall eintritt, dass ich die Domain beim Verkauf nicht mehr besitze.

Genau das ist es und das ist ja auch das schöne wenn man den richtigen Provider hat, daß Domains, die man z.B. auslaufen läßt, automatisch aus der Sedodatenbank gelöscht werden. Genauso einfach funktioniert mittlerweile das Einstellen wenn man eine Domain registriert.
 
Nein, sondern dass man einfach vergessen kann, die Domain bei euch auszutragen, und es Folgen haben koennte.
Wie oft habe ich schon eine Domain gereggt/gesnappt, die bei euch noch als Karteileiche rumschwirrte...

Dafür ist es wirklich notwenig, daß man seinen Account auf dem aktuellen Stand hat. Wenn man dem Accountmanager seines Vertrauens mal seine aktuelle Providerliste schickt, gleicht er die gerne mit dem Sedo Account ab.

Ich habe nur jetzt bis Ende der Woche Urlaub. ;-)
 
Ja Marc, aber es ging ja vielmehr darum:
Das wuerde bedeuten, wenn man eine Domain mit Festpreis einstellt, sie aber anderweitig verkauft oder loescht, und vergisst sie danach wieder auszutragen (was sehr haeufig passiert), man rechtlich belangt werden kann.
 
Ja Marc, aber es ging ja vielmehr darum:

Das ist schon klar und da muß man auch nicht dran vorbeireden.
Wenn ich etwas verkaufe, was ich nicht besitze oder liefern kann, muß ich damit rechnen belangt zu werden und das hat zur Folge, daß ich meinen Sedobestand im Auge und up to date haben muß.
 
Wenn ich etwas verkaufe, was ich nicht besitze oder liefern kann, muß ich damit rechnen belangt zu werden ...
Hmmm, das ist jetzt aber sehr vereinfacht ausgedrückt.
Es geht um eine Domain die ich schon einmal besaß.Also nicht mit betrügerischen Absichten zum Kauf angeboten habe.
Auf der Seite 2 habe ich schon mal Amazon zitiert....
Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden...
 
... Der Verkauf per Festpreis bei Sedo ist bindend, nichts mit invitatio ad offerendum, ...

Der Verkauf per Festpreis ist für den Verkäufer gegenüber Sedo vielleicht bindend, für den Verkäufer gegenüber dem Käufer aber nicht.

Es gibt diverse Urteile mit der Aussage "Das Anbieten von Waren auf Webseiten stellt eine bloße invitatio ad offerendum dar.". Auch wenn es sich in diesem Fall nicht um eine Ware sondern um ein Recht handelt, sollten ähnliche Regeln gelten. Ich sehe keinen Grund, weshalb für den Handel über Sedo nicht die allgemeinen Rechtssprechung in Deutschland gelten sollte.

Beispiele:
Vertragsschluß im Internet
Anfechtungsrecht bei Computerfehlern
Vertragsschluß im Internet
(Jeweils Leitsatz 1)

Neben dem schlichten "Vergessen" einer Domain gibt es genug Gründe, aus denen der Verkäufer auch etwas gegen den Abschluß des Kaufvertrages zum Festpreis haben könnte. Beispiel: Der Verkäufer hat schon schlechte Erfahrungen mit dem Käufer gemacht oder der Verkäufer stellt in Zusammenhang mit dem Kaufangebot fest, dass ein Dispute über die Domain eröffnet wurde.

... wo ist aber das Problem seinen Privatangebot freibleibend zu gestalten ...
Gegenfrage: Wo ist das Problem, Festpreisangebote bei Sedo freibleibend zu gestalten? - In der Art "Soweit verfügbar" oder ähnlich.
 
ist es denn wirklich so schwer als prof. domainer eine entsprechende übersicht, sei es durch software oder sonstwas einzustellen, um die aktuellen bestände auf dem laufenden zu halten? macht und muss doch selbst jeder tante emma laden machen.
 
Es gibt diverse Urteile mit der Aussage "Das Anbieten von Waren auf Webseiten stellt eine bloße invitatio ad offerendum dar.". Auch wenn es sich in diesem Fall nicht um eine Ware sondern um ein Recht handelt, sollten ähnliche Regeln gelten. Ich sehe keinen Grund, weshalb für den Handel über Sedo nicht die allgemeinen Rechtssprechung in Deutschland gelten sollte.

... das liegt vermutlich daran, dass es für Sedo-Festpreisverkäufe, wie ich gerade gesehen habe, schon eine explizite Rechtsprechung gibt und zwar für beide Fälle. Also - Verkäufer will nicht bzw. Käufer will nicht:

Urteil - Festpreis-Domainverkäufe rechtswirksam Vor Gericht Nachrichten 123recht.net

Bei Sedo ist man sichtlich zufrieden, dass durch das Urteil aus Mannheim und den Vergleich aus Wuppertal Rechtssicherheit und Rechtsmäßigkeit für diese Form von Geschäften geschaffen wurde.
Die Entscheidungen beider Gerichte sind fuer den Online-Handel speziell von Domains auf Sedo.de von wichtiger Bedeutung. Mit dem Verfahren wird für Online-Käufer wie Verkäufer eine verbindlichere Rechtslage geschaffen.
Gruß

M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach dem das jetzt zumindest vorläufig geklärt scheint, stellt sich mir die Frage:

Was kann denn der Käufer realistischerweise von mir fordern und ggf. auch einklagen, falls ich die Domain beim Knopfdruck nicht mehr besitze? Das kann doch eigentlich nur Schadensersatz sein. Aber wofür? Und wie will er da was nachweisen? Meine Fantasie reicht gerade nicht für ein sinnvolles Szenario aus...

Gruß
M.
 
... das liegt vermutlich daran, dass es für Sedo-Festpreisverkäufe, wie ich gerade gesehen habe, schon eine explizite Rechtsprechung gibt und zwar für beide Fälle. Also - Verkäufer will nicht bzw. Käufer will nicht:

Ok, aber 1) ist ein Vergleich und kein Urteil.

Den zweiten Fall sehe ich auch so, aber der ist ja genau anders herum. Der Käufer ist natürlich an sein Angebot gebunden. Das habe ich auch nie anders behauptet. Hier geht es aber um die Bindung des Verkäufers und die entsteht meiner Meinung nach nicht schon mit dem Angebot des Käufers.

Edit:
Du hättest aber auch das Original verlinken können http://www.sedo.com/links/showhtml.php3?Id=971&language=d ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
ist es denn wirklich so schwer als prof. domainer eine entsprechende übersicht, sei es durch software oder sonstwas einzustellen, um die aktuellen bestände auf dem laufenden zu halten? macht und muss doch selbst jeder tante emma laden machen.
Stimmt,so lange bis der "tante emma Laden" offline arbeitet :)
Ich sehe keinen Grund, weshalb für den Handel über Sedo nicht die allgemeinen Rechtssprechung in Deutschland gelten sollte.
:top:
 
Ok, aber 1) ist ein Vergleich und kein Urteil.

In der Tat. Aber:
sedo.de schrieb:
Beim Gütetermin vor dem Landgericht Wuppertal bestätigte das Gericht dann die Ansicht des Käufers, dass über den Kauf der Domain hier ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen war. Das Gericht wies in der Verhandlung daraufhin, dass bei einer Ablehnung des Vergleichs durch den Verkäufer ein entsprechendes Urteil zu erwarten gewesen wäre.

Edit:
Du hättest aber auch das Original verlinken können Festpreis-Domainverkäufe rechtswirksam*-*Sedo GmbH ;)

Stimmt. Danke für den Link.
 
@marc

Ist es denn so schwierig eine Whois Abfrage in den Verkaufsprozeß einzubauen?
Jeder halbwegs vernünftige Provider prüft bei der Bestellung ob die Domain vergeben ist, und wenn er richtig gut ist gleicht er es gleich noch mit den Kundendaten ab. Daraufhin kommt dann entweder KK Formular oder KK-OC Formular. Und bei Euch kommt eben dann nur in dem Fall ein OK wenn es der KK Fall wäre. Ansonsten "es ist ein Fehler aufgetreten" und wenn Ihr ganz clever seid reggt Ihr die, welche schon wieder frei geworden sind selbst und verkauft sie an den Interessenten. Ok, das letzte Szenario ist vermutlich äußerst selten aber es kann ja mal vorkommen.
Ich hatte jetzt selbst zwei Leichen entdeckt welche noch in meinem Keller bei Euch lagen.
Das Rechtsstreitszenario kostet doch nur Nerven auf allen Seiten, also baut das doch bitte ein.

LG Jens
 
Stimmt,so lange bis der "tante emma Laden" offline arbeitet :)

:top:

ja, hast recht, im internet und speziell bei großen ecommerce shops wirds wohl keine warenwirtschaftsprogramme geben, die greifen nach bestellung einfach hinter sich, solange was in der schublade iss...danach iss halt schluss.
 
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