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Indonesien / Steuer??

domain-dealer

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21. Mai 2004
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Hi Leute,

kurze Frage, hab gerade ne Domain nach Indonesia (Indonesien) verkauft (via Sedo) und der Käufer möchte jetzt ne Rechnung. Jemand ne Ahnung, wie sich das jetzt mit der Steuer verhält? Der Endpreis ist ja fest definiert, die Frage ist nur, muss auf der Rechnung eine Steuer (in unserem Falle die 19%) ausgewiesen werden oder fällt da jetzt keine an? Mein Steuerbüro erreiche ich jetzt leider nicht mehr, hätte die Rechnung gerne heute noch fertig gemacht. Eventuell kennt sich ja jemand mit der Materie hier von Euch aus? Wäre nett.

LG
Tobi
 
Gerald, meinst Du dass ich die Frage dort stellen soll oder meintest Du, dass ich dort die Antwort finde?
Solltest Du letzteres meinen, so hab ich leider keine definitive Antwort für meinen "Fall" gefunden.
Was auch die Sache erschwert, es ist es den von Sedo mitgeteilten Daten nicht ersichtlich, ob es sich
um einen gewerblichen Kunden handelt oder um Privatperson...

Werde wohl zunächst das in Erfahrung bringen müssen.

Thanks
Tobi
 
Doch das sieht man in Kundenmenü --> Transfer-Center

Wenn man den Käufen kennt, ja. Ich kenn ihn aber nicht. Zumindest nicht dessen Sedo Name. Da das alles über
Sofortkauf lief, bekomme ich die Daten ja von Sedo geliefert. Sonst hätte ich das logischerweise natürlich gesehen.
Da ich von Sedo aber nur ne Rechnungsanschrift bekommen habe (und keinen Sedo Namen des Käufers) entzieht
sich mir die Information...

LG
Tobi
 
Hallo Tobi,

Rechnungen an Kunden außerhalb von der EUROPÄISCHEN UNION immer ohne MWST.

Gruß
Domaining
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man den Käufen kennt, ja. Ich kenn ihn aber nicht. Zumindest nicht dessen Sedo Name. Da das alles über
Sofortkauf lief, bekomme ich die Daten ja von Sedo geliefert. Sonst hätte ich das logischerweise natürlich gesehen.
Da ich von Sedo aber nur ne Rechnungsanschrift bekommen habe (und keinen Sedo Namen des Käufers) entzieht
sich mir die Information...

LG
Tobi

Hi Tobi,

Kurz erklärt:


  • Domainverkauf = "Sonstige Leistung"
  • Bei (sonstiger) Leistung in ein Drittland (ausserhalb der EU) = Leistung gilt als im Drittland erbracht ist also dort mehrwertsteuerlich steuerbar
  • Dabei ist es (in diesem speziellen Fall) egal ob Du an eine juristische oder natürliche Person leistest

Du solltest in der Rechnung aber darauf hinweisen, dass die Leistung im Drittland steuerbar ist (nicht Dein Gewinn natürlich, sondern die MwSt). Ob der dann dort tatsächlich vor Ort MwSt zahlen muss oder nicht ist dann sein Bier.

Problem: Du musst jetzt natürlich bis zu 10 Jahre in die Zukunft dem Finanzamt auf Nachfrage nachweisen, DASS Du tatsächlich an eine Entität im Drittland verkauft hast. Üblicherweise kommt ja dann das Geld aus dem Land, das ist schonmal ein guter Indikator. Hier aber kommt ja das Geld aus DE, nämlich von Sedo. Ob Sedo in 10 Jahren überhaupt noch existiert, bzw in der Lage oder Willens ist, gegenüber dem Finanzamt zu attestieren, dass der Käufer tatsächlich in einem Drittland saß ist fraglich. Daher musst Du HEUTE schon die entsprechenden Belege sammeln und 10 Jahre aufheben!

Ich würde daher keine Rechnung ausstellen ohne VORAB einen vor dem Finanzamt haltbaren Beleg dafür in der Hand zu halten, dass der Empfänger der Leistung nicht tatsächlich auch im Drittland sitzt, und WER es exakt ist!

AlexS
 
Problem: Du musst jetzt natürlich bis zu 10 Jahre in die Zukunft dem Finanzamt auf Nachfrage nachweisen, DASS Du tatsächlich an eine Entität im Drittland verkauft hast. Üblicherweise kommt ja dann das Geld aus dem Land, das ist schonmal ein guter Indikator. Hier aber kommt ja das Geld aus DE, nämlich von Sedo. Ob Sedo in 10 Jahren überhaupt noch existiert, bzw in der Lage oder Willens ist, gegenüber dem Finanzamt zu attestieren, dass der Käufer tatsächlich in einem Drittland saß ist fraglich. Daher musst Du HEUTE schon die entsprechenden Belege sammeln und 10 Jahre aufheben!

Muss man in Deutschland 10 Jahre lang die Buchhaltung aufheben ? In Österreich sind es nur 7 Jahre.

Harry
 
Hallo Tobi,

Rechnungen an Kunden außerhalb von Europa immer ohne MWST.

Gruß
Domaining

...ausserhalb der Mitgliedsländer der Europäischen Union....

Europa und EU sind zwei Schuhe. Selbst ein Teil Istanbuls gehört zu Europa und nicht zur EU - ebenso wie die Schweiz etc...

Keine Haarspalterei, sondern nicht unwesentliches Detail.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gerald, meinst Du dass ich die Frage dort stellen soll oder meintest Du, dass ich dort die Antwort finde?
Solltest Du letzteres meinen, so hab ich leider keine definitive Antwort für meinen "Fall" gefunden.
Was auch die Sache erschwert, es ist es den von Sedo mitgeteilten Daten nicht ersichtlich, ob es sich
um einen gewerblichen Kunden handelt oder um Privatperson...

Werde wohl zunächst das in Erfahrung bringen müssen.

Thanks
Tobi

Ja Tobi...das wird auf der ersten Seite in diesem Thread gesagt:

Siva: Käufer ist eine Firma aus einem Drittland (z.B. USA) - ebenfalls keine MWSt.-Berechnung.

Und hier war ja die schriftliche Stellungnahme seines Steuerberaters:
https://consultdomain.de/forum/doma...ung/20219-thema-steuer-sedo-2.html#post127374

Hat sich aber erledigt, da AlexS ja schon ausführlicher war...sorry...aus Zeitmangel hatte ich nur auf den passenden Thread verwiesen....
 
So hab' ich das erklärt bekommen (keine Rechtsberatung), zusammenfassend und hoffentlich verständlich:

Die verschiedenen Möglichkeiten der Domainverkäufe:

1. Verkauf an Privatperson im Drittland (nicht Deutschland oder EU)
Ort der Leistung liegt im Drittland, damit in Deutschland nicht umsatzsteuerbar

→ Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis

2. Verkauf an Privatperson in EU-Staat
Ort der Leistung liegt in Deutschland, damit in Deutschland umsatzsteuerbar und -pflichtig

→ Rechnung mit Umsatzsteuerausweis

3. Verkauf an Unternehmer in EU-Staat
Innergemeinschaftliche sonstige Leistung, Ort der Leistung im EU-Staat des Leistungsempfängers

→ Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis

→ Angabe der eigenen Umsatzsteueridentifikationsnummer und der des Leistungsempfängers auf der Rechnung

→folgender Hinweis auf der Rechnung erforderlich:

"Die Steuerschuldnerschaft geht gemäß § 13 b UStG auf den Leistungsempfänger über"

4. Verkauf an Unternehmer im Drittland
Ort der Leistung liegt im Drittland, damit in Deutschland nicht umsatzsteuerbar

→ Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis

Schöne Grüsse,

bambam
 
3. Verkauf an Unternehmer in EU-Staat
Innergemeinschaftliche sonstige Leistung, Ort der Leistung im EU-Staat des Leistungsempfängers

Sollte korrekterweise heissen:

"3. Verkauf an Entität im Besitz einer UID in einem EU-Staat"

Es ist dabei egal ob es ein Unternehmen oder ein Unternehmer oder sonst irgendeine Veranstaltung, aber es MUSS eine UID haben! Diese sollte man auch unbedingt vorab online prüfen! Ist es ein Unternehmen, hat aber keine UID, dann fällt trotzdem MwSt an!

AlexS
 
Die Frage taucht ja immer wieder auf...Vielleicht sollte man das Thema mal in einem Beitrag zusammenfassen und im Steuerbereich "sticken".
 
"3. Verkauf an Entität im Besitz einer UID in einem EU-Staat"

Es ist dabei egal ob es ein Unternehmen oder ein Unternehmer oder sonst irgendeine Veranstaltung, aber es MUSS eine UID haben! Diese sollte man auch unbedingt vorab online prüfen! Ist es ein Unternehmen, hat aber keine UID, dann fällt trotzdem MwSt an!

Hier nochmal der Link zur Validierung...

EUROPA site - Validierung
 
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