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Nur weil es eine Marke gibt, bedeutet es noch lange nicht, das der Markeninhaber für alle Klassen einen Schutz hat, was auch unlogisch wäre, denn der Markeninhaber müsste die Marke sodann auch für alle Klassen AKTIV benützen und ich kann mir kaum vorstellen das Apple Klassen besitzt um z.B. den Namen iPad für Klodeckel zu benützen bzw. zu schützen.....
Vorsicht, eine Marke ist eine Sache, genauso wie Klassen.. wenn das alles wäre, dann wäre es einfach...
Um abzumahnen braucht es nicht einmal eine Marke, da gibt es viele Möglichkeiten aus denen sich Schutzrechte wasserfest ableiten lassen.
Schutzrechte können aus
- Wahrnehmung in der Öffentlichkeit, Bekanntheitsgrad
- Geschäftlichem Verkehr (Produkte und Dienstleistungen)
u.a. hervorgehen und bestehen.
Das kann sogar so weit gehen, dass ein korrekter Markeneintrag gegen
die öffentliche Warnehmung einer geschäftlichen Tätigkeit unterliegt und das Produkt/Firmenname obsiegt.
Auch im privaten Bereich ist dies selten möglich, siehe Schweinsteiger/Schweini
gegen Marke eines Metzgerbetriebes... ( für ein Wurstprodukt !)
Dagegen hat der Domaininhaber ÜBERHAUPT KEINE RECHTE - nur die Registrierung.
Und nachteilig kann ihm "Trittbrettfahrerei" vorgeworfen werden, wenn die Marke / Firmierung des Gegners überragenden Bekanntheitsgrad VOR der Registrierung erlangt hat.... bad faith...
Da glaubt einem kein Richter die lustige Geschichte...
Grosse Firmen verstehen sich sehr gut darauf, ihre Rechte geltend zu machen, da braucht es nicht unbedingt Markeneintragungen. Die haben stehende Juristen, die sie ohnehin zahlen.
Wir hatten mal einen Kunden, der partout nicht einsehen wollte, dass wir eine
Wortmarke für seinen Namen wegen phonetischem Gleichlaut zur Sicherheit in eine Wort-/Bildmarke abwandeln wollten. Da er die Haftung 100%ig übernahm wurde die Anmeldung erfolgreich durchgeführt und der Kunde *grinste* sozusagen.
Ein gutes Jahr NACH Eintragung kam Post von einer Firma die rote Autos herstellt...
nennt sich Fer*ari die Markeninhaber von Mas*rati ... UND 300 (!) Seiten
der Markeneintragungen und anderer begründeter Schutzrechte mit Verkaufszahlen,
Publikationsangaben usw. usw.
Eine Marke kann schon der Gefahr der Verwässerung ausgesetzt sein, wenn der Gegner eine optisch, phonetisch oder bildhaft ÄHNLICHE Wiedergabe nutzt.
Der Markeninhaber ist VERPFLICHTET gegen so jemanden vorzugehen, da sonst seine Marke irgendwann nicht mehr durchsetzungsfähig ist durch die Koexistenzen.
Ausserdem prozessieren grosse Firmen so lange bis Kleinen die Luft ausgeht...
Recht gibts nicht bei Schutzrechten, da dies oft Ansichten sind mit dem Titel "Urteil" sind...
naja, jetzt kann jeder selbst überlegen, warum es spezialisierte RA´s wie auch Patentanwälte im Bereich Markenschutzrechte gibt...
Viel Glück
markus