rqx
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- Registriert
- 06. Sep. 2008
- Beiträge
- 770
Also dann machen wir es mal für diejenigen, welche mit langen Schachtelsätzen überfordert sind einfach:
Namen einer Firmierung, eines Produktes, einer Marke sind Rechte der Inhaber,
egal ob einer oder mehrerer.
Durch das registrieren einer Domain werden keine Rechte an den o.g. Namen erlangt.
Vielmehr ist man je nach content oder Verwendung auf der Domain abmahngefährdet UND schadensersatzpflichtig.
Es ist egal ob ich
marke.tld
blödsinnmarke.tld
markeblödsinn.tld
blödsinnnmarkeblödsinn.tld
registriere.
Wobei "marke" auch für Firmenname oder Produktname steht.
Abgemahnt kann auch ohne Markeneintrag werden, wurde schon zig mal hier erklärt.
RA kosten plus Streitwert im 100K Bereich ergebe eine hübsche Summe und sind vom Unterlegenen in einem Rechtsstreit zu zahlen..... !
Abgewogen werden vor Gericht die Rechte, wobei die "besseren" Rechte in Kombination mit der Laune der Robenträger obsiegt (heisst gewinnt).
Welche Rechte an einem Namen hat also so ein "Trittbrettfahrer" von
"ui da hat einer was auf die Beine gestellt, ich reg ma dem sein Name/Produkt -
mensch die domain is schon wech, dann häng ich mal shop 24 oder rotz dran" ?
Keine Rechte.
Das blosse Registrieren und LEER lassen der Seite ist weniger problematisch als das Einstellen von content.
Und bitte nicht nur die Klassen beim DPMA anschauen, Rechte können auch durch eine geschäftmässige Benutzung abseits der Klasseintragung generiert werden.
Auch das Anbieten der Domains an einen der Rechteinhaber kann böse enden.
Also Finger weg von FREMDEM Eigentum.
Natürlich kann in Fällen das Voranstellen oder Hintenanstellen zum Markentext diesen entschärfen. Wobei andererseits auch schon die NÄHE zu einer Marke, Firmenname zu "Verwirrungen" in der Wahrnehmung des Konsumenten führen kann und somit auch wieder eine Abmahnung nach sich zieht.
optische Ähnlichkeit
phonetischer Gleichklang etc....
Ich weiss dass es wenig hilft das hier zu schreiben, denn Planlose stehen jeden Morgen auf.
Als Beispiel zur Verdeutlichung:
Wir haben eine für den Ggegner sehr ungünstig formulierte Unterlassungserklärung erstritten. Ein Jahr später hat der Torfkopf
eine unserer Marken WIEDER benutzt, Begründung "das konnten Sie doch gar nicht sehen" war im Quelltext und im ALT-Tag eines Bildes zur Anfahrtsbeschreibung des Ladens... "ausserdem is da gar nichts" naja. hat das mal "schnell" nach der Abmahnung abgeändert.
So etwas kann selbst Geschäfte an den Rand des finanziellen AUS bringen - begriffen ?
Also Finger wech Kinders !!!
(Wer ganz frech ist, kann ja ZUVOR einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz befragen)
Gruß
Markus, der jetzt nur hoffen kann, dass es hilft....
und das o.G. ist NUR meine Meinung -
Achja, manche Markenanmelder meinen, je mehr sie an Klassen registrieren, je mehr sie an "Zeug" da reinschreiben, umso sicherer sind sie - falsch
Nach fünf Jahren endet die Schonfrist und JEDER kann Antrag auf Löschung der Marke oder Teillöschung wegen Nichtbenutzung stellen.
Hier muss der Markeninhaber nachweisen, die Marke auch im Rahmen des Schutzbereiches genutzt zu haben...
Namen einer Firmierung, eines Produktes, einer Marke sind Rechte der Inhaber,
egal ob einer oder mehrerer.
Durch das registrieren einer Domain werden keine Rechte an den o.g. Namen erlangt.
Vielmehr ist man je nach content oder Verwendung auf der Domain abmahngefährdet UND schadensersatzpflichtig.
Es ist egal ob ich
marke.tld
blödsinnmarke.tld
markeblödsinn.tld
blödsinnnmarkeblödsinn.tld
registriere.
Wobei "marke" auch für Firmenname oder Produktname steht.
Abgemahnt kann auch ohne Markeneintrag werden, wurde schon zig mal hier erklärt.
RA kosten plus Streitwert im 100K Bereich ergebe eine hübsche Summe und sind vom Unterlegenen in einem Rechtsstreit zu zahlen..... !
Abgewogen werden vor Gericht die Rechte, wobei die "besseren" Rechte in Kombination mit der Laune der Robenträger obsiegt (heisst gewinnt).
Welche Rechte an einem Namen hat also so ein "Trittbrettfahrer" von
"ui da hat einer was auf die Beine gestellt, ich reg ma dem sein Name/Produkt -
mensch die domain is schon wech, dann häng ich mal shop 24 oder rotz dran" ?
Keine Rechte.
Das blosse Registrieren und LEER lassen der Seite ist weniger problematisch als das Einstellen von content.
Und bitte nicht nur die Klassen beim DPMA anschauen, Rechte können auch durch eine geschäftmässige Benutzung abseits der Klasseintragung generiert werden.
Auch das Anbieten der Domains an einen der Rechteinhaber kann böse enden.
Also Finger weg von FREMDEM Eigentum.
Natürlich kann in Fällen das Voranstellen oder Hintenanstellen zum Markentext diesen entschärfen. Wobei andererseits auch schon die NÄHE zu einer Marke, Firmenname zu "Verwirrungen" in der Wahrnehmung des Konsumenten führen kann und somit auch wieder eine Abmahnung nach sich zieht.
optische Ähnlichkeit
phonetischer Gleichklang etc....
Ich weiss dass es wenig hilft das hier zu schreiben, denn Planlose stehen jeden Morgen auf.
Als Beispiel zur Verdeutlichung:
Wir haben eine für den Ggegner sehr ungünstig formulierte Unterlassungserklärung erstritten. Ein Jahr später hat der Torfkopf
eine unserer Marken WIEDER benutzt, Begründung "das konnten Sie doch gar nicht sehen" war im Quelltext und im ALT-Tag eines Bildes zur Anfahrtsbeschreibung des Ladens... "ausserdem is da gar nichts" naja. hat das mal "schnell" nach der Abmahnung abgeändert.
So etwas kann selbst Geschäfte an den Rand des finanziellen AUS bringen - begriffen ?
Also Finger wech Kinders !!!
(Wer ganz frech ist, kann ja ZUVOR einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz befragen)
Gruß
Markus, der jetzt nur hoffen kann, dass es hilft....
und das o.G. ist NUR meine Meinung -
Achja, manche Markenanmelder meinen, je mehr sie an Klassen registrieren, je mehr sie an "Zeug" da reinschreiben, umso sicherer sind sie - falsch
Nach fünf Jahren endet die Schonfrist und JEDER kann Antrag auf Löschung der Marke oder Teillöschung wegen Nichtbenutzung stellen.
Hier muss der Markeninhaber nachweisen, die Marke auch im Rahmen des Schutzbereiches genutzt zu haben...
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