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Kaufvertrag über Sedo, Transfer abgebrochen, Schadensersatz?

crystalheaven

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13. Dez. 2010
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Hallo,


ich habe eine Domain über Sedo gekauft und auch schon einen Käufer dafür gefunden.
Nach einiger Zeit wurde plötzlich der Transfer abgebrochen, der Verkäufer war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Inhaber der Domain.

Nun ist bei mir ist ein finanzieller Schaden entstanden, da ich mich eigentlich schon mit einem Interessenten geeinigt hatte.

Darf ich nun Schadensersatz fordern? Und in welcher Höhe bzw. lohnt es sich überhaupt?
Vielleicht kann man sich mit der Firma auch außergerichtlich einigen, denn korrekt finde ich das nicht.

Aber ob man auf Verständnis trifft ist eine andere Frage.

Grüße
 
Das ist einmal mehr die Frage, ob der Vertrag bei Sedo juristisch gesehen wirklich einer ist. Ich meine aber mal gelesen zu haben (gefährliches Halbwissen), dass dem so ist.

Wenn Du einen Dir entstandenen Schaden nachweisen kannst, kannst Du ihn dann natürlich auch geltend machen.
Nach §823 ff BGB ist derjenige zum Ersatz eines entstandenen Schadens verpflichtet, der ihn schuldhaft verursacht hat. (Verschuldenshaftung).

Wenn Du also einen Schaden der Höhe nach beziffern und nachweisen kannst (Wenn Du einen Käufer hast der bestätigt, dass er von Dir diese Domain zum betrag x gekauft hätte, dann ist der Schaden wohl die differenz aus EK + VK. Wenn der Käufer aufgrund dieser geschäftlichen Entwicklung auch zukünftig keine Geschäfte mehr mit Dir macht und Du einen durchschnittlichen Gewinn aus der Vergangenheit mit diesem Kunden beweisen und beziffern kannst, kannst Du eventuell zusätzlich noch einen Vermögensschaden geltend machen.), und jemandem die Schuld nachweisen kannst, dann steht es nicht schlecht um Ersatz. Vorausgesetzt, der Schadenverursacher ist in der Lage den Schaden zu begleichen.

Bei einer 100-Euro domain würde ich mir da also nicht viel Gedanken machen weil der Aufwand in keiner Relation steht zur Erfolgsperspektive.

Wäge also die Schadenhöhe gegen den Aufwand und die Wahrscheinlichkeit ab, eine gewonnene Forderung auch durchzusetzen (finanzielle Lage des Schadenverursachers, Sitz des Schadenverursachers, ...). Nicht, dass Du em Ende noch einen tatsächlichen finanziellen Schaden erleidest weil der Gegner noch nicht einmal Deinen Anwalt zahlen kann.
 
War denn der Sedo "Verkäufer" auch der Domaininhaber ? Oder war die nur aus "Versehen" noch bei ihm im Sedo Konto eingetragen ?

Wositzt denn Dein "Gegener" ? Macht es überhaupt Sinn dort vorzugehen?
 
Wenn Du noch nicht Inhaber der Domain warst, dann hast Du etwas verkauft, was Dir (noch) nicht gehört hat.
Ich sehe den Schaden daher eher bei Deinem Kunden, als bei Dir.

Aber das ist ein Bauchgefühl und durch keinerlei rechtliche Fachkenntnis abgesichert. :-)
 
Wenn Du noch nicht Inhaber der Domain warst, dann hast Du etwas verkauft, was Dir (noch) nicht gehört hat.
Ich sehe den Schaden daher eher bei Deinem Kunden, als bei Dir.

Aber das ist ein Bauchgefühl und durch keinerlei rechtliche Fachkenntnis abgesichert. :-)

Da stimmt ich zu, der schaden hat eher dein Kunde,

da du mit Leerverkäufen handelst.

MfG

Energie

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Leerverkauf

Scheitert die Eindeckung durch den Verkäufer, so bewirkt die Unmöglichkeit der Erfüllung durch den Verkäufer keine Unwirksamkeit des bestehenden Verpflichtungsgeschäfts
 
Also der Verkäufer war Domaininhaber und hat wohl vergessen, die Domain aus seinem Sedoportfolio zu löschen. Er ist Inhaber einer deutschen Firma für Internetdienstleistungen.

Ein richtiger Kaufvertrag mit meinem Interessenten bestand natürlich noch nicht, aber man hatte sich schon auf einen Preisbereich geeinigt.

Grüße
 
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