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Klage gegen Domainnamen in USA möglich !

Greeny

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10. Mai 2006
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Hi,

ich wollte Euch einmal eine nette Geschichte erzählen die in USA tatsächlich möglich ist. In USA ist es möglich gegen einen Domainnamen "in der Sache" zu klagen und nicht gegen einen Domaininhaber. d.h. es ist sogar möglich, daß z.B. eine französische (oder auch andere deutsche) Firma einen deutschen Besitzer einer .com/.net/.org in USA indirekt verklagt indem sie nicht den deutschen Besitzer (was ja rechtlich nicht möglich ist) sondern die US-Registry d.h. Verisign in Virginia (Sitz von Versign und der Registry von .org) auf Transfer der Domain verklagen.

Nachdem aber ansich nicht der Domaininhaber hier bei der Klage beteiligt ist sondern nur z.B. das franz. Unternehmen und Verisign und Verisign ansich überhaupt nichts von der Domain weiß warum die ggf. gegen Markenrechte verstoßen hat, wird Verisign möglicherweise gar nicht auf die Klage reagieren und durch ein Versäumnisurteil wird die Domain dann ohne den Inhaber überhaupt einzubeziehen auf den Kläger übertragen.

Es gibt schon mehrere Fälle diesbezüglich, hier z.B. ein Fall:
http://www.internetcases.com/archives/2005/07/when_the_defend_1.html

Kurzfassung: Ein Koreaner registriert sich nbcuniversal.com. NBC Universal Inc (von USA) startet ein WIPO Verfahren und gewinnt diesens WIPO-Verfahren. Der Koreaner widerspricht gegen dieses WIPO-Urteil und erzwingt ein Gerichtsverfahren in Korea auf koreanisch d.h. er startet eine Negative Feststellungsklage innerhalb einer 10-tägigen Frist. Darauf hin verklagt NBC Universal Inc die Registry Verisign auf Cybersquatting und das US-Gericht entscheidet ohne auf das Urteil von Korea überhaupt Rücksicht zu nehmen, einen Transfer der Domain zu NBC Universal.

Sicherlich ist hier NBC-Universal eine Milliardenschwere Firma, aber theoretisch könnte man so etwas mit JEDER .com/.net/.org machen und man umgeht hier die deutschen bzw. europäischen Gerichte bzw. vielleicht sogar bestehende deutsche (LG, OLG, BGH) bzw. europäische Urteile (EUGH).

Ich finde das schon sehr beängstigend, das sich hier USA als Weltgericht aufspielt nur weil die Registry´s von com/net/org in USA sitzen.

Das ist reinster Wilder Westen oder tiefstes Mittelalter !

Was meint Ihr, kann man hier gegen solche Zwangseinteignungen machen ? Das Gesetz in USA gibt es, aber vielleicht kann die ICANN als übergeordnete Stelle was machen ?

Einen Prozess in USA zu führen kommt im Vergleich zu Deutschland um einiges teurer. d.h. ein Anwalt kostet dort mindestens $10.000.- (und steil aufwärts). Wenn man das Geld nicht hat, dann verliert man durch das Versäumnisurteil sowieso. Wenn man den Prozess gewinnt, bekommt man aber im Vergleich zu Deutschland das Geld auch nicht wieder zurück !

Somit muss theoretisch jeder .com/.net/.org Besitzer Angst haben seine Domains zu verlieren ! Auch wenn vielleicht die Domain einen beschreibenden deutschen Begriff hat, vielleicht gibt es irgendwo weltweit eine Firma die so heißt und möchte den Domainnamen durch diese Methode relativ kostengünstig bekommen da hier dann auch Namensrecht der Firma und ggf. Markenrecht mitspielt die die Firma hat.

Das deutsche Recht wird hier absolut umgangen !!

Greeny
 
Zuletzt bearbeitet:
Einem Amerikaner, der in Deutschland eine DE-Domain registrieren würde, die so eklatant gegen Markenrechte verstossen würde, würde es hier nicht anders gehen.

Ein Grabber, der so schamlos die Markenrechte verletzt, hat es meiner Meinung nach nicht anders verdient.
 
Einem Amerikaner, der in Deutschland eine DE-Domain registrieren würde, die so eklatant gegen Markenrechte verstossen würde, würde es hier nicht anders gehen.

Ein Grabber, der so schamlos die Markenrechte verletzt, hat es meiner Meinung nach nicht anders verdient.
So ist es.
 
Kurzfassung: Ein Koreaner registriert sich nbcuniversal.com. NBC Universal Inc (von USA) startet ein WIPO Verfahren und gewinnt diesens WIPO-Verfahren. Der Koreaner widerspricht gegen dieses WIPO-Urteil und erzwingt ein Gerichtsverfahren in Korea auf koreanisch d.h. er startet eine Negative Feststellungsklage innerhalb einer 10-tägigen Frist. Darauf hin verklagt NBC Universal Inc die Registry Verisign auf Cybersquatting und das US-Gericht entscheidet ohne auf das Urteil von Korea überhaupt Rücksicht zu nehmen, einen Transfer der Domain zu NBC Universal.
Mal abgesehen davon, dass der dreiste Grabber nach der UDRP-Niederlage wohl absehbar auch in Korea verloren haette, gab es kein "Urteil" in Korea. Da steht: Kwon had already filed an action in Korea... Zwischen "filing an action" und "Urteil" liegen Welten => Trick 17 Papierwisch der so gut wie nix kostet.
Sicherlich ist hier NBC-Universal eine Milliardenschwere Firma, aber theoretisch könnte man so etwas mit JEDER .com/.net/.org machen und man umgeht hier die deutschen bzw. europäischen Gerichte bzw. vielleicht sogar bestehende deutsche (LG, OLG, BGH) bzw. europäische Urteile (EUGH).
Theoretisch haette die Quelle.com dann auch nach USA abwandern sollen. Isse aber nicht, weil ein deutscher Richter sich nicht fuer dumm hat verkaufen lassen:
http://www.netlaw.de/urteile/lgm_10.htm
Zwischen Theorie und Praxis liegen bekanntlich Welten.
Ich finde das schon sehr beängstigend,
Das ueberrascht wohl inzwischen in Deinem Fall niemanden mehr hier "Mr. Greeny". *gg*
das sich hier USA als Weltgericht aufspielt nur weil die Registry´s von com/net/org in USA sitzen.
"Weltgericht" *tztz* Wie Hehaag schon anmerkte, muessen Registries letztlich wie jedes andere geschaefliche Unterfangen oder Buerger des entsprechenden Landes den Richterspruch befolgen. Waere die dot net neulich doch bei der Denic gelandet, dann haette sich das Net-Registry wohl absehbar letztlich auch dem deutschen Recht beugen muessen.
Das ist reinster Wilder Westen oder tiefstes Mittelalter !
Dreistes Grabben? Jo.
Was meint Ihr, kann man hier gegen solche Zwangseinteignungen machen ?
Hoffentlich nichts. Der Grabber hat imho genau das bekommen was er verdient: nix.
Das Gesetz in USA gibt es, aber vielleicht kann die ICANN als übergeordnete Stelle was machen ?
Haeh? ICANN wurde urspruenglich von Geldern des amerikanischen Staates geschaffen und untersteht der Aufsicht des Dept. of Commerce. Der Grabber kann ja da mal anrufen und sich beschweren. *rofl*
Wenn man den Prozess gewinnt, bekommt man aber im Vergleich zu Deutschland das Geld auch nicht wieder zurück !
Bloedsinn. Nur wenn beim Unterlegenen hinterher wenig oder nichts mehr zu holen ist - genau wie in Deutschland.
Somit muss theoretisch jeder .com/.net/.org Besitzer Angst haben seine Domains zu verlieren !
Die "theoretische Angstform" ist sicherlich fuer manche ganz schlimm. Bist Du ein Grabber Greeny? Ich versuche mir Deine ausgepraegten Angstgefuehle zu erklaeren.
Auch wenn vielleicht die Domain einen beschreibenden deutschen Begriff hat, vielleicht gibt es irgendwo weltweit eine Firma die so heißt und möchte den Domainnamen durch diese Methode relativ kostengünstig bekommen
Kostenguenstig bekommen? Gerade schriebst Du noch:
Einen Prozess in USA zu führen kommt im Vergleich zu Deutschland um einiges teurer. d.h. ein Anwalt kostet dort mindestens $10.000.- (und steil aufwärts).
Was denn nun Greeny?
 
Dieses Urteil für den Koreaner kann ich ja vielleicht noch verstehen, mir geht es aber um das Prinzip das auch wenn der Fall nicht so klar ist, man in USA verklagt werden kann und wenn man sich nicht verteidigt, daß man dann ggf. die Domain verliert.

$10.000.- sind für eine Domain (z.B. Firmendomain) nicht viel. Wenn man hingegen sich nur verteidigen muss um die Domain nicht zu verlieren, dann sind $10.000+ doch viel wenn man das Geld nicht bekommt.

Wie kommst Du drauf das man das Geld in USA doch bekommt wenn man gewinnt ? Ist das nur eine Vermutung oder hast Du hier nur geraten oder hast Du Beweiße ? Das US-Gesetz unterscheidet sich teilweise doch immens vom deutschen Recht.

Greeny
 
Der Mann kenn sich im amerikanischen Recht besser aus als die meisten anderen hier :)

Oder anders ausgedrückt: Aufgrund Deiner bisher von mir gelesenen Postings vermute ich, das Johns Kenntnisse des amerikanischen Rechtssystems Deine Kenntnisse des deutschen weit übersteigen. Ich gehe sogar noch weiter. Auch seine Kenntnisse des deutschen Rechtssystemes dürften Deine Kenntnisse übersteigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn vielleicht die Domain einen beschreibenden deutschen Begriff hat, vielleicht gibt es irgendwo weltweit eine Firma die so heißt und möchte den Domainnamen durch diese Methode relativ kostengünstig bekommen da hier dann auch Namensrecht der Firma und ggf. Markenrecht mitspielt die die Firma hat.

so ähnlich hat das ja (vom prinzip her) bei .eu schon ganz gut geklappt gell? es soll ja sogar leute geben, die sich mit irgendwelchen fragwürdigen markeneinträgen gleich hunderte top-.eu domains gesichert haben.

beängstigend finde ich, dass "markenspezialisten" wie du sich überhaupt mit solchen fragen beschäftigen...

ist das jetzt die perfektionierung um auch noch die anderen tld einzusacken? wo man ja eh schon mal eine marke (und somit ein recht auf diesen begriff) hat?

mir wird grad schlecht :(
 
mir wird grad schlecht :(

Setz Dich auf Dein designermoebel(info), betrachte das schöne aktbild(info) an der Wand :)

Das lenkt ab. Solche Leute wirds immer wieder geben und nur durch "viel Geld zahlen" werden die es lernen. Ist nur Scheiße, das diese Grabber den Rest mit runterziehen.

Heute z.B. war die Domain wwwthomascook.de ca. 2 Sekunden frei. Würde mich interessieren, wie teuer dies für den Herrn aus Altenburg wird. :D
 
Dieses Urteil für den Koreaner kann ich ja vielleicht noch verstehen,
Schwammiger und feiger geht es wohl nicht. Es war das einzig Richtige! Endlich kapiert? Entweder versteht man es oder nicht. Wenn man es lediglich "vielleicht noch verstehen kann", dann sollte man wohl ganz sicherlich nicht gleich lautstark und abwertend "Mittelalter, Amiweltgericht, und Wilder Westen" rumschreien.
 
Sorry aber Du willst es wohl nicht verstehen auf was ich meine. Das Urteil des Koreaners war ja nur ein Beispiel das so etwas überhaupt möglich ist gegen einen "Domainnamen" zu klagen.

Mir geht es hier nicht um nbcuniversal.com sondern generell darum das man, wenn einen die deutschen Gerichte nicht "zusagen", man dann in USA noch eine weitere Möglichkeit hat zu klagen und wenn man sich nicht verteidigt, daß man dann ggf. auch die Domain verliert. Es gibt ja auch noch 10000e andere Firmen und weit komplexere Konstrukte wo der Beklagte vielleicht auch gleichlautend ist wie eine andere Firma in einem anderen Land und wo der Beklagte und Kläger beide Marken besitzen und beide im Prinzip Anrecht auf die Domain haben und wo der Kläger dann mit "Reverse Domain Hijacking" versucht der anderen Firma die Firmen-Hauptdomain durch einen Prozess in USA wegzunehmen.

z.B. hat der Sender "Deutsche Welle" mittels WIPO versucht einer amerikanischen und unbekannten Firma die Domain dw.com wegzunehmen (Reverse Domain Hijacking) In diesen Fall hat die WIPO zu gunsten der amerikanischen Firma entschieden. Wenn nun theoretisch dann die Deutsche Welle in USA die Registry klagt das die viel bekannter sind als die amerikanische Firma und die sich nicht verteidigen, dann ist die Domain weg weil Verisign sicher nichts machen bzw. sagen wird bzw. sich hier überhaupt nicht einmischen wird.

Ihr seht, es sind oft nicht so eindeutige Konstrukte auch möglich und nicht immer so eindeutig wie bei nbcuniversal.com

Wenn Ihr alle so klug seit, dann gebt mir doch einen Link wo steht, daß wenn man in USA einen Prozess gewinnt, dann auch das Geld des Anwalts zurückbekommt bzw. umgekehrt, daß wenn man den Prozess verliert, daß man dann auch noch den gegnerischen Anwalt und vrmutlich die Gerichtsgebühren bezahlen muss. Nach meinen Wissensstand bleibt man im Normalfall auf den Kosten selber sitzen auch wenn man in USA einen Prozess gewinnt. Ich lasse mich aber gerne davon überzeugen das ich mich nicht auskenne :)

Greeny
 
Zuletzt bearbeitet:
@Harry:

Du hattest den Fall mit NBC/Universal erwähnt - gab's denn schon ähnliche Fälle wo Deutsche oder Österreicher verwickelt waren?!

MfG Andreas
 
Also so viel ich hier aus dem Artikel herausgelesen habe, hat zwar der Koraner in Korea gegen die WIPO Entscheidung geklagt, aber der Stand der Dinge war noch nicht weit. Vermutlich hat er die Klage nur eingereicht und die Klage ist NBC Universal noch nicht zugestellt worden. Interessant wäre wie das ganze ausgegangen wäre, wenn NBC Universal einen Koreanischen Anwalt beauftragt hätte die Klageschrift vom Gericht in Korea direkt zu beziehen als die Klage in USA zustellen zu lassen. Nachdem die Klage sicher auf Koreanisch ist, hätte die Klage erst vom Gericht oder einer offiziellen Stelle auf Englisch übersetzt werden müssen und dann über die Botschaften zugestellt werden müssen.

d.h. wenn NBC Universal einen Anwalt in Korea gehabt hätte, dann könnten die ja dann bei der Klage in USA nicht mehr sagen sie hätten den Koraner nicht "erreicht". Dann wären zwei aktive Prozesse einmal in Korea und einmal in USA wegen der gleichen Domain gelaufen und das kann ich mir kaum vorstellen, daß so etwas geht bzw. hätte die Klage in USA abgelehnt werden müssen da NBC Universal bereits aktiv in die Klage in Korea eingestiegen ist.

Dadurch aber das NBC Universal die Klage nicht in Korea angenommen hat und einen Anwalt in Korea beauftragt hat sondern gleich in USA "in REM" geklagt hat, ist dann somit die WIPO Neg. Feststellungsklage in Korea hinfällig gewesen.

Greeny
 
Zuletzt bearbeitet:
DiamondWare haette (zu Recht) absehbar auch vor Gericht obsiegt.

Feige Rumpelstilzchen kommen in unserer Community ausgesprochen schlecht an "Greeny". Such selbst.


Sag einmal was ist denn das hier für ein komisches Forum wo mich der Moderator !! ein "Feiges Rumpelstilzchen" schimpft ? Ich beschimpfe hier ja auch niemand und wenn hier jemand groß vorgibt das er etwas besser weiss als ich, dann ist es ja wohl nicht zu viel verlangt, wenn ich frage von wo er diese Behauptung her hat denn behaupten kann man ja viel.

Greeny
 
Sag einmal was ist denn das hier für ein komisches Forum wo mich der Moderator !! ein "Feiges Rumpelstilzchen" schimpft ?

Eines, in dem erwartet wird, auch jenseits von CD im WWW nicht unter einer gewissen moral. Mindestschwelle zu agieren...

mfg pyro
 
Nun greeny, ich denke dir ist klar, daß doch einige hier zu vermuten glauben welche Person IRL sich hinter diesem alias verbirgt... wenn dem so ist, so ist es imho nachvollziehbar dass dir von der einen oder anderen Seite kein sonderlich freundlicher Wind ins Gesicht bläst....

mfg pyro
 
@all: Könnt Ihr bitte das offtopic sein lassen. Ich bin für jeden interessanten Beitrag zum Thema Domains, sowie entsprechende Kommentare dankbar. Wenn jemand nicht mit Realname auftritt, sollte man das respektieren.

@greeny
inwiefern geht in Deinen Augen das US-Urteil weiter als eine a h d*de Entscheidung? In D kannst Du, sofern sich die Logik der Entscheidung durchsetzt, doch auch jede Domain klauen, wenn Sie nicht gerade ernsthaft projektiert ist (und der Richter diese Projektierung nicht als Feigenblatt sieht).
 
@all: Könnt Ihr bitte das offtopic sein lassen. Ich bin für jeden interessanten Beitrag zum Thema Domains, sowie entsprechende Kommentare dankbar. Wenn jemand nicht mit Realname auftritt, sollte man das respektieren.

@greeny
inwiefern geht in Deinen Augen das US-Urteil weiter als eine a h d*de Entscheidung? In D kannst Du, sofern sich die Logik der Entscheidung durchsetzt, doch auch jede Domain klauen, wenn Sie nicht gerade ernsthaft projektiert ist (und der Richter diese Projektierung nicht als Feigenblatt sieht).


Sorry, aber ich finde es mittlerweile doch etwas kindisch alte Sachen immer wieder und immer wieder aufzuwärmen. Schaut Euch doch mal die Domainpreise VOR den Dialern an und schaut Euch jetzt einmal die Domainpreise NACH den Dialern an und dann sagt mir inwieweit sich die Preise sich zum Nachteil oder Vorteil des Domainbusinesses verändert haben. Ich denke, die Dialer waren das größte Geschenk für das Domainbusiness und haben GENERELL alle Domains aufgewertet da sehr viele Domainbewertungen (z.B. SEDO) diese hohen Verkaufspreise als Maßstab für ihre Domainbewertungen nehmen. Somit sind nach meiner Meinung alle Domains an Wert gestiegen. SEHR VIELE Domainhändler die hier im Forum sind haben von diesen Kaufrausch sehr profitiert und nun soll auf einmal alles nur schlecht sein ??

Ach ja zu "Realname": Ich sehe hier im Forum eigentlich kaum jemanden der mit seinen richtigen Namen auftritt. In einem Forum ist das nach meiner Meinung auch nicht wichtig da es hier um Domain-Sachthemen geht und nicht darum was der eine oder andere noch macht oder ist.


Sorry, ich weiß nicht was Du unter "a h d*de" Entscheidung verstehst. Mir kommt nur diese ganze "in rem" Entscheidung in USA etwas komisch vor, denn wenn man selber viel Geld hat und der Domaininhaber kein Geld hat sich in USA zu verteidigen, dann wird er, wenn der Kläger, auch wenn er vielleicht fingierte Beweiße dem Gericht vorlegt, in Virginia gewinnen und von Verisign die Domain bekommen. d.h. quasi eine Zwangsenteignung. Was aber noch schlimmer ist, ist daß dann der Gewinner vom Domaininhaber auch noch Schadensersatz von bis zu $100.000.- verlangen kann und ihm somit der ganze Prozess gar nichts kostet und dann auch noch eine TOP-Domain bekommen hat.

d.h. in der Praxis: Ich habe z.B. 30.000 EUR Kapital, suche mir eine gute .com Domain aus wo der Domaininhaber nicht in Deutschland lebt und wo ich denke das der Domaininhaber wenig Geld hat und die Wahrscheinlichkeit besteht, daß er sich in USA nicht verteidigen wird da die Kosten für einen Prozess sich zu verteidigen doch immens hoch sind. Danach kaufe ich mir günstig eine ältere Marke (älter als das Reg.Datum) mit dem Keyword des Domainnamens und klage dann in USA das der Domaininhaber eine Markenschutzverletzung begangen hat. Da der Kläger und der Domaininhaber nicht im gleichen Land sind, ist so etwas "in rem" ja auch möglich. Nachdem sich der Domaininhaber und Verisign nicht verteidigen, gewinnt der Kläger den Prozess und bekommt nicht nur von Verisign die Domain transferiert sondern bekommt auch noch ordentlich Schadensersatz (mehr als der Aufwand war) zugesprochen. Also wenn das die Praxis wird, na dann Prost Mahlzeit :(

Greeny
 
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