Hi,
ich wollte Euch einmal eine nette Geschichte erzählen die in USA tatsächlich möglich ist. In USA ist es möglich gegen einen Domainnamen "in der Sache" zu klagen und nicht gegen einen Domaininhaber. d.h. es ist sogar möglich, daß z.B. eine französische (oder auch andere deutsche) Firma einen deutschen Besitzer einer .com/.net/.org in USA indirekt verklagt indem sie nicht den deutschen Besitzer (was ja rechtlich nicht möglich ist) sondern die US-Registry d.h. Verisign in Virginia (Sitz von Versign und der Registry von .org) auf Transfer der Domain verklagen.
Nachdem aber ansich nicht der Domaininhaber hier bei der Klage beteiligt ist sondern nur z.B. das franz. Unternehmen und Verisign und Verisign ansich überhaupt nichts von der Domain weiß warum die ggf. gegen Markenrechte verstoßen hat, wird Verisign möglicherweise gar nicht auf die Klage reagieren und durch ein Versäumnisurteil wird die Domain dann ohne den Inhaber überhaupt einzubeziehen auf den Kläger übertragen.
Es gibt schon mehrere Fälle diesbezüglich, hier z.B. ein Fall:
http://www.internetcases.com/archives/2005/07/when_the_defend_1.html
Kurzfassung: Ein Koreaner registriert sich nbcuniversal.com. NBC Universal Inc (von USA) startet ein WIPO Verfahren und gewinnt diesens WIPO-Verfahren. Der Koreaner widerspricht gegen dieses WIPO-Urteil und erzwingt ein Gerichtsverfahren in Korea auf koreanisch d.h. er startet eine Negative Feststellungsklage innerhalb einer 10-tägigen Frist. Darauf hin verklagt NBC Universal Inc die Registry Verisign auf Cybersquatting und das US-Gericht entscheidet ohne auf das Urteil von Korea überhaupt Rücksicht zu nehmen, einen Transfer der Domain zu NBC Universal.
Sicherlich ist hier NBC-Universal eine Milliardenschwere Firma, aber theoretisch könnte man so etwas mit JEDER .com/.net/.org machen und man umgeht hier die deutschen bzw. europäischen Gerichte bzw. vielleicht sogar bestehende deutsche (LG, OLG, BGH) bzw. europäische Urteile (EUGH).
Ich finde das schon sehr beängstigend, das sich hier USA als Weltgericht aufspielt nur weil die Registry´s von com/net/org in USA sitzen.
Das ist reinster Wilder Westen oder tiefstes Mittelalter !
Was meint Ihr, kann man hier gegen solche Zwangseinteignungen machen ? Das Gesetz in USA gibt es, aber vielleicht kann die ICANN als übergeordnete Stelle was machen ?
Einen Prozess in USA zu führen kommt im Vergleich zu Deutschland um einiges teurer. d.h. ein Anwalt kostet dort mindestens $10.000.- (und steil aufwärts). Wenn man das Geld nicht hat, dann verliert man durch das Versäumnisurteil sowieso. Wenn man den Prozess gewinnt, bekommt man aber im Vergleich zu Deutschland das Geld auch nicht wieder zurück !
Somit muss theoretisch jeder .com/.net/.org Besitzer Angst haben seine Domains zu verlieren ! Auch wenn vielleicht die Domain einen beschreibenden deutschen Begriff hat, vielleicht gibt es irgendwo weltweit eine Firma die so heißt und möchte den Domainnamen durch diese Methode relativ kostengünstig bekommen da hier dann auch Namensrecht der Firma und ggf. Markenrecht mitspielt die die Firma hat.
Das deutsche Recht wird hier absolut umgangen !!
Greeny
ich wollte Euch einmal eine nette Geschichte erzählen die in USA tatsächlich möglich ist. In USA ist es möglich gegen einen Domainnamen "in der Sache" zu klagen und nicht gegen einen Domaininhaber. d.h. es ist sogar möglich, daß z.B. eine französische (oder auch andere deutsche) Firma einen deutschen Besitzer einer .com/.net/.org in USA indirekt verklagt indem sie nicht den deutschen Besitzer (was ja rechtlich nicht möglich ist) sondern die US-Registry d.h. Verisign in Virginia (Sitz von Versign und der Registry von .org) auf Transfer der Domain verklagen.
Nachdem aber ansich nicht der Domaininhaber hier bei der Klage beteiligt ist sondern nur z.B. das franz. Unternehmen und Verisign und Verisign ansich überhaupt nichts von der Domain weiß warum die ggf. gegen Markenrechte verstoßen hat, wird Verisign möglicherweise gar nicht auf die Klage reagieren und durch ein Versäumnisurteil wird die Domain dann ohne den Inhaber überhaupt einzubeziehen auf den Kläger übertragen.
Es gibt schon mehrere Fälle diesbezüglich, hier z.B. ein Fall:
http://www.internetcases.com/archives/2005/07/when_the_defend_1.html
Kurzfassung: Ein Koreaner registriert sich nbcuniversal.com. NBC Universal Inc (von USA) startet ein WIPO Verfahren und gewinnt diesens WIPO-Verfahren. Der Koreaner widerspricht gegen dieses WIPO-Urteil und erzwingt ein Gerichtsverfahren in Korea auf koreanisch d.h. er startet eine Negative Feststellungsklage innerhalb einer 10-tägigen Frist. Darauf hin verklagt NBC Universal Inc die Registry Verisign auf Cybersquatting und das US-Gericht entscheidet ohne auf das Urteil von Korea überhaupt Rücksicht zu nehmen, einen Transfer der Domain zu NBC Universal.
Sicherlich ist hier NBC-Universal eine Milliardenschwere Firma, aber theoretisch könnte man so etwas mit JEDER .com/.net/.org machen und man umgeht hier die deutschen bzw. europäischen Gerichte bzw. vielleicht sogar bestehende deutsche (LG, OLG, BGH) bzw. europäische Urteile (EUGH).
Ich finde das schon sehr beängstigend, das sich hier USA als Weltgericht aufspielt nur weil die Registry´s von com/net/org in USA sitzen.
Das ist reinster Wilder Westen oder tiefstes Mittelalter !
Was meint Ihr, kann man hier gegen solche Zwangseinteignungen machen ? Das Gesetz in USA gibt es, aber vielleicht kann die ICANN als übergeordnete Stelle was machen ?
Einen Prozess in USA zu führen kommt im Vergleich zu Deutschland um einiges teurer. d.h. ein Anwalt kostet dort mindestens $10.000.- (und steil aufwärts). Wenn man das Geld nicht hat, dann verliert man durch das Versäumnisurteil sowieso. Wenn man den Prozess gewinnt, bekommt man aber im Vergleich zu Deutschland das Geld auch nicht wieder zurück !
Somit muss theoretisch jeder .com/.net/.org Besitzer Angst haben seine Domains zu verlieren ! Auch wenn vielleicht die Domain einen beschreibenden deutschen Begriff hat, vielleicht gibt es irgendwo weltweit eine Firma die so heißt und möchte den Domainnamen durch diese Methode relativ kostengünstig bekommen da hier dann auch Namensrecht der Firma und ggf. Markenrecht mitspielt die die Firma hat.
Das deutsche Recht wird hier absolut umgangen !!
Greeny
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