Wettermann
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Im Prinzip ja. Oder vielmehr: was ist Dein materielles, bezifferbares Interesse daran, dass die Bilder nicht mehr von GGG gezeigt werden? Oder gibt es kein so bezifferbares Interesse?
...
Tatsächlich macht es (jedenfalls für die Frage: "nur" Unterlassung und entsprechende Aufforderung, oder auch Schadensersatz und evt. "Abmahnung")? einen Unterschied, was für eine Internetpräsenz es ist. Und ob das, was die Internetpräsenz im Grunde macht, auch im allgemeinen Interesse ist oder nicht, und ob daher ihre Tätigkeit in gewisser Weise privilegiert ist. Und was ihr bei der Durchführung ihrer (anerkennenswerten?) Tätigkeit zuzumuten ist und was nicht. Nicht alles Obst ist ein Apfel, sondern auch mal eine Birne.
Mein Interesse ist nicht bezifferbar. Ich mache auch keinen Schaden(ersatz) geltend.
Mit geht es um das Prinzip, dass ein Foto zu meiner Person gefunden wird sobald man meinen Namen eingibt. Das finde ich nicht in Ordnung. Da ich nicht prominent in der Öffentlichkeit stehe dürfte das eigentlich auch nicht von allgemeinem Interesse sein. Und wenn es doch so wäre, wäre es die Aufgabe der Behörden mein Foto zu verbreiten und nicht die Aufgabe von Gockel. Eine amtliche Bekanntmachung obliegt ja auch der bekanntmachenden Stelle und nicht Gockel. Gockel hat keinen öffentlichen Auftrag alles für die Allgemeinheit zu verbreiten.
Zumindest ist das meine Auffassung.
Jetzt ist die Frage ob das ein Anwalt mit mir durchzieht.
Wie ich sehe, sitzt Du in Hamburg, das ist nicht weit von mir...