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Klage gegen G**gle Bildersuche aussichtsreich?

Im Prinzip ja. Oder vielmehr: was ist Dein materielles, bezifferbares Interesse daran, dass die Bilder nicht mehr von GGG gezeigt werden? Oder gibt es kein so bezifferbares Interesse?
...
Tatsächlich macht es (jedenfalls für die Frage: "nur" Unterlassung und entsprechende Aufforderung, oder auch Schadensersatz und evt. "Abmahnung")? einen Unterschied, was für eine Internetpräsenz es ist. Und ob das, was die Internetpräsenz im Grunde macht, auch im allgemeinen Interesse ist oder nicht, und ob daher ihre Tätigkeit in gewisser Weise privilegiert ist. Und was ihr bei der Durchführung ihrer (anerkennenswerten?) Tätigkeit zuzumuten ist und was nicht. Nicht alles Obst ist ein Apfel, sondern auch mal eine Birne.

Mein Interesse ist nicht bezifferbar. Ich mache auch keinen Schaden(ersatz) geltend.
Mit geht es um das Prinzip, dass ein Foto zu meiner Person gefunden wird sobald man meinen Namen eingibt. Das finde ich nicht in Ordnung. Da ich nicht prominent in der Öffentlichkeit stehe dürfte das eigentlich auch nicht von allgemeinem Interesse sein. Und wenn es doch so wäre, wäre es die Aufgabe der Behörden mein Foto zu verbreiten und nicht die Aufgabe von Gockel. Eine amtliche Bekanntmachung obliegt ja auch der bekanntmachenden Stelle und nicht Gockel. Gockel hat keinen öffentlichen Auftrag alles für die Allgemeinheit zu verbreiten.

Zumindest ist das meine Auffassung.
Jetzt ist die Frage ob das ein Anwalt mit mir durchzieht.
Wie ich sehe, sitzt Du in Hamburg, das ist nicht weit von mir...
 
Der Auffangstreitwert bei unbezifferbaren Interessen liegt in der Regel bei € 5.000,--. Da kostet eine außergerichtliche Vertretung gegenüber Dritten nach RVG knapp € 600,-- brutto, falls es nicht überdurchschnittlich umfangreich oder schwierig wird.

Schon Feedback von der RSV? Oder den Hahn mal selber anschreiben. :)

Und Beratung im Einzelfall erfolgt erst in meiner Kanzlei. ;)
 
[...] Da ich nicht prominent in der Öffentlichkeit stehe dürfte das eigentlich auch nicht von allgemeinem Interesse sein. [...] Gockel hat keinen öffentlichen Auftrag alles für die Allgemeinheit zu verbreiten.[...]
Das stimmt. Das öffentliche Interesse = das Interesse der Allgememeinheit liegt darin, dass es überhaupt Suchmaschinen gibt, die das Auffinden von Informationen im Internet viel, viel einfacher machen. Darin liegt ein erheblicher Vorteil für die Netznutzer. Und daher ist die Tätigkeit von Suchmaschinen prinzipiell erwünscht. Würde man daran unzumutbare Vorsichtsanforderungen stellen (z.B. alles vorher auf Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen), wäre der Betrieb eines solchen Dienstes unmöglich. Daher: nur zumutbare Prüfpflichten.

(Was das SuchmaschinenUNTERNEHMEN ansonsten noch so alles treibt, ist eine andere Frage. Die Suchmaschine an sich ist aber eine gute Sache.)
 
Torsten,

lies mal das hier:
Thumbnail/Foto-Veröffentlichung bei yasni.de | medienrecht-blog.com - Presserecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht

Zielt zwar auf einen anderen Schwerpunkt ab, ist aber in der Grundlage vergleichbar. So und so ähnlich habe ich mehrere Urteile im Hinterkopf. Ich verstehe daher nicht, ...

ja, die sagt, ein Anwalt solle den Fall bei ihnen vortragen und die Deckung erfragen. Dieser Weg sei angeblich üblich.

... warum du das so aufbauschen möchtest, ansattt du das Indexieren verhinderst, wenn dir daran etwas liegt. Wenn ein Foto irgendwo frei verfügbar veröffentlicht ist, "darf" es auch von Suchmaschinen gefunden werden. Wenn du das nicht möchtest, solltest du es ausschließen. Gesunder Menschenverstand und scheinbar recht aktuelle Rechtssprechung, oder?
 
Wenn ich diesen Thread so verfolge, kann ich nur den Kopf schütteln. Bei mir entsteht der Eindruck, dass man hier einen Prozess führen will, der mehr auf Prinzipienreiterei als auf gesunden Menschenverstand beruht. Wenn die Fotos illegal auf anderen Seiten erschienen sind, dann sitzt da der "Täter", gegen den man vorgehen muss und den Suchmaschinen kommt nur die Rolle des Mitstörers zu, den man informieren muss. Reagiert der Mitstörer nicht, dann kann man ja gegen ihn vorgehen. Offensichtlich will der Threadersteller aber nicht gegen die "Täterseiten" vorgehen, weil ja die Suchmaschinen erst das Finden der Fotos ermöglichen. Ist für mich unverständlich, dass man als "im Internet Tätiger" alles dran setzt, dass selbst erstellte Inhalte von den Suchmaschinen gefunden werden und wenn mal was "schief" läuft nicht bereit ist, den "normalen Korrekturweg" zu gehen.

LG
Thomas
 
...Wenn ein Foto irgendwo frei verfügbar veröffentlicht ist,...

...heißt das zunächst mal garnichts. Google kann sich ebenso wenig wie der kleine Ebay-Händler darauf verlassen, dass frei im Netz herumstehende Fotos für eigene Zwecke verwendet werden dürfen. Die namentliche Zuordnung der Fotos zur abgebildeten Person ist zudem ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen.

...."darf" es auch von Suchmaschinen gefunden werden. Wenn du das nicht möchtest, solltest du es ausschließen. Gesunder Menschenverstand und scheinbar recht aktuelle Rechtssprechung, oder?

Niemand muss vorbeugend Maßnahmen gegen offensichtliche Grundrechtsverletzungen ergreifen. Kein Ausschluss bedeutet noch lange kein Einverständnis, auch wenn Google solche Regeln zu gerne diktieren würde. Bei der Tendenz der derzeitigen Sonderbehandlung von Google in der Rechtsprechung kann man allerdings eine Klage gleich auf eine anschließende Verfassungsbeschwerde ausrichten. Darauf könnte es nämlich sehr wahrscheinlich hinaus laufen.

Google ist auch keine soziale Einrichtung, die im Interesse der Allgemeinheit handelt, sondern ein Konzern mit knallharten kommerziellen Interessen.
 
Wenn die Fotos illegal auf anderen Seiten erschienen sind, dann sitzt da der "Täter", gegen den man vorgehen muss und den Suchmaschinen kommt nur die Rolle des Mitstörers zu, den man informieren muss. Reagiert der Mitstörer nicht, dann kann man ja gegen ihn vorgehen.

Das erklär mal Mobbingopfern, insbesondere wenn die Täter nicht greifbar sind. Sollen die dann mehrmals täglich Google durchforsten, um ihren Bildern hinterher zu rennen?
 
...heißt das zunächst mal garnichts. Google kann sich ebenso wenig wie der kleine Ebay-Händler darauf verlassen, dass frei im Netz herumstehende Fotos für eigene Zwecke verwendet werden dürfen. Die namentliche Zuordnung der Fotos zur abgebildeten Person ist zudem ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen.

Ich gehe davon aus, dass die namentliche Zuordnung der Fotos zur Person von den "Ursprungsseiten" und nicht von Google gemacht wurde. Deswegen ist es für mich unverständlich, dass der TE offensichtlich die "Täterseite" schonen, die Mitstörer aber hängen will.
LG
Thomas
 
Das erklär mal Mobbingopfern, insbesondere wenn die Täter nicht greifbar sind. Sollen die dann mehrmals täglich Google durchforsten, um ihren Bildern hinterher zu rennen?
Wir reden hier von einem konkreten Fall, wo dem Threadersteller die "Täterseiten" bekannt sind. Mobbing steht hier nicht zur Diskussion und ist sicher wesentlich komplexer. Gemobbt wird nicht nur durch Bilder sondern auch durch Texte und da dürfte die Rolle einer Suchmaschine rechtlich und praktisch wesentlich schwieriger zu beurteilen sein.
LG
Thomas
 
Mobbing steht hier nicht zur Diskussion und ist sicher wesentlich komplexer.

Das ist schon klar. Google schafft allerdings Voraussetzungen dafür, dass Mobbing besonders effizient betrieben werden kann. Diese Gefahr steht im Raum und müsste bei einer Beurteilung zumindest zusätzlich Gehör finden. Nur damit allein, um eine Prävention zu verfolgen, würde es schwierig werden, das sehe ich auch so.

Gemobbt wird nicht nur durch Bilder sondern auch durch Texte und da dürfte die Rolle einer Suchmaschine rechtlich und praktisch wesentlich schwieriger zu beurteilen sein.
LG
Thomas

Das sind in der Tat schwierige Fragen. Dieser Umstand sollte aber nicht Google zu Gute kommen.

Gruß Lutz
 
Das ist schon klar. Google schafft allerdings Voraussetzungen dafür, dass Mobbing besonders effizient betrieben werden kann. Diese Gefahr steht im Raum und müsste bei einer Beurteilung zumindest zusätzlich Gehör finden. Nur damit allein, um eine Prävention zu verfolgen, würde es schwierig werden, das sehe ich auch so.

Gruß Lutz

Wo ist die Henne, wo das Ei? Wir leben nicht mehr in der Steinzeit, sondern im Medien-und Kommunikationszeitalter... Wer sich im Internet bewegt, kennt zumindest die Rolle und Aufgabe der Suchmaschinen. Wenn z.B. mein Arbeitgeber mich in einer Pressemitteilung mit Foto und Text zu meiner Person auf entsprechenden Portalen als neuen Mitarbeiter vorstellt und die Suchmaschinen dann das Foto in Bezug zu dem Pressetext anzeigen, dann muss ich mich mit meinem Arbeitgeber auseinandersetzen, ob er ohne mein Einverständnis solche Texte mit Bild veröffentlichen darf. Die Suchmaschine hat lediglich ihren Job gemacht und kann gar nicht wissen, dass jemand meine Persönlichkeitsrechte verletzt hat.
LG
Thomas
 
...heißt das zunächst mal garnichts. Google kann sich ebenso wenig wie der kleine Ebay-Händler darauf verlassen, dass frei im Netz herumstehende Fotos für eigene Zwecke verwendet werden dürfen. Die namentliche Zuordnung der Fotos zur abgebildeten Person ist zudem ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen.

Ich habe großen Respekt für dein Rechtsempfinden. Nur bist du kein Rechtsanwalt wie zum Beispiel unser F. Richter und deine Aussagen laufen scheinbar gegen die aktuelle Rechtssprechung. Und das ist ja auch logisch. Denn Suchmaschinen indexieren das Internet. Wer seine Seite oder sein Foto nicht auf noindex stellt, gibt damit faktisch und technisch sein Einverständnis für die Aufnahme in die Suche. So sind auch mehrere Urteile zu lesen (zum Teil aus ganz hohen Instanzem). Wenn ein Dritter Fotos unberechtigt veröffentlicht, muss dieser Ziel einer Auseinandersetzung sein. Dann übrigens durchaus mit guten Erfolgschancen.

Den Zusammenhang zwischen Foto und Name findet ein Bot übrigens durch den Context, nicht durch eine direkte Zuordnung. D. h., es werden gefundene Inhalte einem Namen zugeordnet ("Du suchst Person A, wir findem dazu folgende Inhalte, die passen könnten.), nicht ein Foto mit dem Namen betitelt (Du suchst Person A, dies ist sein Foto!). Das ist schon ein Unterschied.

Klar kann man moralisch über einiges streiten, rein rechtlich scheint hier aber durch die aktuelle Rechtsprechung kein Spielraum zu sein. Du solltest aufhören, dein Rechtsempfinden (!) als Gesetz zu verstehen. Denn das ist auch im anderen Thread (Aserbaidschan) schon leicht nach hinten losgegangen. Nur weil es sich richtig anfühlt oder moralisch richtig ist (!), muss es noch lange nicht so sein, wie du und andere es möchten. Aber ich bin auch kein Jurist ...

Edit: Absatz gestrichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man Google erfolgreich untersagen kann, das eigene Haus in Streetview abzubilden, dann sollte es auch möglich sein, die Veröffentlichung von Bildern mit seinem Gesicht auf Google zu unterbinden. Und je besser die Bilderkennung wird, desto wichtiger dürfte dieser Anspruch werden - und desto leichter dürfte das für Google umzusetzen sein. Ggf. werden einfach alle entsprechenden Bildteile gepixelt.

Es kann nicht sein, dass Google mein (Ab)Bild für was auch immer benutzen darf, nur weil irgendjemand auf der Welt dieses Bild irgend woher geklaut oder ohne meine Zustimmung geschossen und auf irgend einer privacy-geschützten(!) Domain oder auf irgend einen (russischen, chinesischen, nordkoreanischen, iranischen, nigerianischen...) Fotodienst hochgeladen hat.
 
ja, die sagt, ein Anwalt solle den Fall bei ihnen vortragen und die Deckung erfragen. Dieser Weg sei angeblich üblich.
Haben die Dir auch verraten, dass das auch - separate - Gebühren kostet, die die wiederum nicht ersetzen?

Viele machen das so und nehmen dafür nichts, aber das ist nicht richtig so.
Und was ist, wenn die RSV dann nein sagt? Dann hat sich der Anwalt die Arbeit schon gemacht, aber das Mandat sollte ja nur erteilt werden, wenn die RSV deckt - außer Spesen nix gewesen. Also: Anfrage bei der RSV ist ein eigenes Mandat und wird separat vergütet. Und sehr wahrscheinlich von der RSV nicht gedeckt. Die RSV muss auch dem Versicherten selbst selbstverständlich eine Antowrt geben und darf ihn nicht darauf verweisen, dass er durch einen Dritten, insbesondere Anwalt, nach Deckung fragt. "Übliche" Vorgehensweisen sind nicht immer richtig, aber häufig bequem für denjenigen, der sie als üblich bezeichnet...
 
@ F.Richter:
Die RSV meinte, dass ein Gespräch beim Anwalt zur Anbahnung des Mandats im Regelfall kostenlos sei, weil es hierbei ja zunächst darum ginge eine Art Angebot einzuholen / den Preis und die Erfolgsaussichten zu erfragen. Sofern ich in diesem Gespräch auf meine RSV verweise würde ein Anwalt dann die Deckungszusage bei der RSV anfragen.


@ manori:
Wie siehst Du persönlich die Sache denn wenn man

a) keine Chance hat, die einzelnen Webseitenbetreiber zu erreichen oder diese sich dem deutschen Recht entziehen (ist bei mir nicht der Fall, kann aber ja sehr leicht passieren)? Soll Gockel die Bilder dann dennoch zeigen dürfen?

b) bereits gegen die einzelnen Webseitenbetreiber vorgeht, der Prozess der Klärung / Reaktion / Gegenwehr sich aber sehr in die Länge zieht? Soll bei einer Monate dauernden Klärung das Problem (Bilder bei Gockel zu finden) so lange weiterbestehen dürfen?

@ Domainsurgeon:
Thomas, ich teile Deine Sichtweise nur teilweise. Natürlich leben wir nicht mehr in der Steinzeit und natürlich bietet eine Suchmaschine vielen Menschen viele Vorteile. Die Vorteile aber dürfen doch nicht stärker gewichten als eine Rechtsverletzung! Und diese liegt m.E. eindeutig vor wenn jemand ein Bild veröffentlicht, welches weder die abgebidete Person noch der Fotograf zur Veröffentlichung freigegeben haben. Ein altes chinesisches Sprichwort sagt "wenn Millionen Menschen etwas dummes tun, bleibt es doch etwas dummes". Allein die Tatsache dass eine Suchmaschine vielen nützt rechtfertigt also nicht die Rechtsverletzung.

Man stelle sich einfach mal vor, wie der Verlauf im Internet ist und andere Webseiten arbeiten wie Gockel mit den Bildern.
Webseite A veröffentlicht ein Bild.
Webseite B veröffentlicht das gleiche Bild und nennt A als Quelle
Webseite C veröffentlicht das gleiche bild und nennt B als Quelle weil dort gefunden.
usw.
Am Ende findet der Abgebildete sein Bild bei Z. Soll er nun den ganzen Weg zurückverfolgen müssen und am Ende gegen A vorgehen müssen?

DAS kann doch nicht deutsches Recht sein, oder?

Wenn jemand Dein Auto stiehlt und es verkauft und der Verkäufer verkauft es mir und am Ende siehst Du wie ich damit umherfahre. Dann muss ich das Auto rausgeben und darf es nicht mehr fahren. Egal ob der Vorbesitzer und ich von einem legalem Geschäft ausgegangen sind oder nicht. Vor mir war etwas illegal und daher darf ich das Auto nicht fahren.
Bei meinen Bildern die von Gockel gezeigt werden war auch vorher etwas illegal. Deswegen darf Gockel sie m.E. nicht zeigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ manori:
Wie siehst Du persönlich die Sache denn wenn man

a) keine Chance hat, die einzelnen Webseitenbetreiber zu erreichen oder diese sich dem deutschen Recht entziehen (ist bei mir nicht der Fall, kann aber ja sehr leicht passieren)? Soll Gockel die Bilder dann dennoch zeigen dürfen?

b) bereits gegen die einzelnen Webseitenbetreiber vorgeht, der Prozess der Klärung / Reaktion / Gegenwehr sich aber sehr in die Länge zieht? Soll bei einer Monate dauernden Klärung das Problem (Bilder bei Gockel zu finden) so lange weiterbestehen dürfen?

Persönlich ist nicht die Frage. Wenn es nach mir gehen würde, könnte jeder User das recht am eigenen Bild mit Nachweis per Formular löschen lassen.

Es geht bei deinem Fall doch eher um Chancen nach der aktuellen Rechtsprechung. Und die scheint so zu sein, dass du (erst) das Original löschen lassen musst. Die Frage ist nur: Wie kamen die Webmaster (A) zu dem Foto? Wenn du beispielsweise in einer Gruppe fotografiert wurdest und damit rechnen musstest, dass dieses Foto veröffentlicht wird, hast du schlechtere Karten, als wenn einer ein Einzelfoto von dir (aus anderen Quellen) veröffentlicht oder Bilder mit dir aus anderen Quellen kopiert und veröffentlicht. Das geht tief in das ORM rein und wird sehr schnell sehr trickreich.
 
Ich habe großen Respekt für dein Rechtsempfinden. Nur bist du kein Rechtsanwalt wie zum Beispiel unser F. Richter und deine Aussagen laufen scheinbar gegen die aktuelle Rechtssprechung.

Vielleicht läuft ja die aktuelle Rechtsprechung gegen die Grundrechte von Bürgern. Mal drüber nachgedacht? Aber einem Nichtanwalt soll es deiner Ansicht nach wohl verwehrt sein, dies festzustellen.

Und das ist ja auch logisch. Denn Suchmaschinen indexieren das Internet. Wer seine Seite oder sein Foto nicht auf noindex stellt, gibt damit faktisch und technisch sein Einverständnis für die Aufnahme in die Suche. So sind auch mehrere Urteile zu lesen (zum Teil aus ganz hohen Instanzem). Wenn ein Dritter Fotos unberechtigt veröffentlicht, muss dieser Ziel einer Auseinandersetzung sein. Dann übrigens durchaus mit guten Erfolgschancen.

Weshalb sollte man sich mit dem schmalspurigen Rechtsweg begnügen und Google bei der Vervielfachung von Rechtsverletzungen durch Dritte in Ruhe lassen?

Du solltest aufhören, dein Rechtsempfinden (!) als Gesetz zu verstehen. Denn das ist auch im anderen Thread (Aserbaidschan) schon leicht nach hinten losgegangen. Nur weil es sich richtig anfühlt oder moralisch richtig ist (!), muss es noch lange nicht so sein, wie du und andere es möchten. Aber ich bin auch kein Jurist ...

Mein Rechtsempfinden verstehe ich keineswegs als Gesetz. Da aber meine Beiträge offenbar falsch verstanden werden und unerwünscht sind, überlasse ich die Beurteilung und die ungestörte Anbahnung von Mandaten den Damen und Herren von der Advokatenzunft.
 
@ Domainsurgeon:
Thomas, ich teile Deine Sichtweise nur teilweise. Natürlich leben wir nicht mehr in der Steinzeit und natürlich bietet eine Suchmaschine vielen Menschen viele Vorteile. Die Vorteile aber dürfen doch nicht stärker gewichten als eine Rechtsverletzung! Und diese liegt m.E. eindeutig vor wenn jemand ein Bild veröffentlicht, welches weder die abgebidete Person noch der Fotograf zur Veröffentlichung freigegeben haben. Ein altes chinesisches Sprichwort sagt "wenn Millionen Menschen etwas dummes tun, bleibt es doch etwas dummes". Allein die Tatsache dass eine Suchmaschine vielen nützt rechtfertigt also nicht die Rechtsverletzung.

Man stelle sich einfach mal vor, wie der Verlauf im Internet ist und andere Webseiten arbeiten wie Gockel mit den Bildern.
Webseite A veröffentlicht ein Bild.
Webseite B veröffentlicht das gleiche Bild und nennt A als Quelle
Webseite C veröffentlicht das gleiche bild und nennt B als Quelle weil dort gefunden.
usw.
Am Ende findet der Abgebildete sein Bild bei Z. Soll er nun den ganzen Weg zurückverfolgen müssen und am Ende gegen A vorgehen müssen?

DAS kann doch nicht deutsches Recht sein, oder?

Wenn jemand Dein Auto stiehlt und es verkauft und der Verkäufer verkauft es mir und am Ende siehst Du wie ich damit umherfahre. Dann muss ich das Auto rausgeben und darf es nicht mehr fahren. Egal ob der Vorbesitzer und ich von einem legalem Geschäft ausgegangen sind oder nicht. Vor mir war etwas illegal und daher darf ich das Auto nicht fahren.
Bei meinen Bildern die von Gockel gezeigt werden war auch vorher etwas illegal. Deswegen darf Gockel sie m.E. nicht zeigen.

@Torsten, natürlich verstehe ich Dein Problem. Nur mit Deiner Lösung en detail bin ich nicht konform. Ich habe den Eindruck, dass Du das System "Bildersuche-Google" prinzipell juristisch angehen willst. Am Anfang stand ja, die von Dir nicht legitimierte Pressemitteilung mit Foto. Wenn der "Täter" nicht Dein schriftliches Einverständnis nachweisen kann, sollte ein Schreiben Deines Rechtanwaltes an dieses Unternehmen auf Unterlassung, bei Google reichen, dass diese dann als Mitstörer Dein Bild aus dem Index nehmen müssen....
LG
Thomas
 

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