Ich habe hier nicht nur von "acpa" sondern speziell von "in rem" gesprochen. d.h. ACPA ist wie Du richtig sagst eine ganz normale Klage wegen Cybersquatting, eine "in rem" Klage ist eine Klage gegen die Domain und nicht gegen den Domaininhaber da dieser nicht greifbar ist. Die Klage gegen den Koreaner war auch keine normale "ACPA" Klage sondern eine "in rem" Klage.
Mir ging es hier darum das quasi jeder eine Klage "in rem" in USA klagen kann und nachdem man ja nicht einmal selber der Beklagte ist sondern nur Verisign und sich Verisign sicher kaum verteidigen wird, wird die Domain dann ohne den Domaininhaber einbezogen zu haben, an den Kläger übertragen. Ich sehe hier in Zukunft schon eine gewisse Gefahr wenn hier Firmen die viel Geld haben auf einmal anfangen in USA zu klagen.
Hier eine gute "in rem" Erklärung:
http://www.circleid.com/posts/in_rem_domain_name_proceeding/
Dort steht kein Wort mehr von "Cybersquatting" sondern nur mehr, daß man Markenrechte belegen muss. Wenn nun der Domaininhaber sich nicht aktiv in die Klage in Virignia eingreift, ist die Domain weg. Der Kläger kann ja quasi in der Klageschrift erzählen was er will da es vermutlich nur wenige Domaininhaber außerhalb aus USA gegen wird die einen Anwalt in Virginia aufsuchen werden um sie dort zu verteidigen. Wie gesagt, Anwälte sind dort um einiges teurer als in Deutschland und wenn man die Klage verliert, droht dann auch noch ein Schadensersatz von bis zu $100.000.-
— First, the plaintiff must show that subject matter jurisdiction is proper in the district where the action is brought. Since the ACPA provides for jurisdiction in the judicial district in which the domain name registry is located, actions involving .com domain names will be proper in the Eastern District of Virginia for at least as long as Verisign is located there.
— Second, a plaintiff must establish that it is unable to obtain in personam jurisdiction over the defendant where the suit is brought. This is usually pretty easy to do where the registrant is a foreign entity with no ties to the U.S.
— Third, the plaintiff must show that it has perfected service of process as described by the ACPA. Under 15 U.S.C. §1125(d)(2)(A)(ii)(II), this involves:
(aa) sending a notice of the alleged violation and intent to proceed under this paragraph to the registrant of the domain name at the postal and e-mail address provided by the registrant to the registrar; and
(bb) publishing notice of the action as the court may direct promptly after filing the action.
(It is on this third point that the court made the important ruling in this case. We’ll come back to take a closer look at that after laying out the fourth element.)
— Fourth, a plaintiff must establish the elements of trademark infringement or trademark dilution.
Auf Deutsch übersetzt:
1. Der Kläger muss in Virginia die Klage einreichen
2. Der Kläger muss nachweisen das er den Domaininhaber nicht erreichen konnte. Sehr leicht möglich, wenn der Kläger nicht z.B. in Deutschland ist und der Domaininhaber in Deutschland ist.
3.a Der Kläger muss dem Domaininhaber die Klage per Post und eMail zustellen
3.b Der Kläger muss die Klage veröffentlichen (keine Ahnung wo und wie)
4. Der Kläger muss Markenschutzverletzung oder Verwässerung nachweisen
Ich denke, diese 4 bzw. 5 Anforderungen sind nicht so schwer herzustellen. Vielleicht erkennt Ihr nun um was es mir ging und in welche "Gefahr" man sich mit com/net/org Domains begibt wenn man kein Geld hat in USA die Klage anzufechten.
Greeny