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Klage gegen G**gle Bildersuche aussichtsreich?

Am Anfang stand ja, die von Dir nicht legitimierte Pressemitteilung mit Foto.

AH! Hatte ich nur am Rande vorher mal mitbekommen. In dem Fall ... Die richtigen Schritte wären hier möglicherweise noch einmal anders. Denn dann musst du wohl gegen den Versender der PM vorgehen.

Wobei ich mir jetzt mal anhand deines Namens und der Fotos mit der zugehörigen Meldung zusammenreime, um was es geht. Alles, ohne Jurist zu sein: In dem Fall wäre zu fragen, ob die Veröffentlichung der Meldung mit Foto nicht durch das Vertragsverhältnis abgedeckt ist, auch wenn es nicht explizit dort steht. Das würde ich zuerst klären lassen. Danach ist der Verfasser der PM dein Ansprechpartner. Daraus lässt sich dann ableiten, dass dieser sämtliche Portale um Rückruf/Löschen "bitten" muss. Alternativ kann dies (ohne Abmahnung) ein Anwalt erledigen. Die Last liegt jedenfalls beim Versender. Dann kannst du bei Google sehr bequem über ein Formular die Löschung beantragen. Natürlich kannst du Google auch den Rechtsverstoß einfach so melden, das dürfte hier aber kompliziert werden, da Google nicht "Täter" im eigentlichen Sinne ist. Du müsstest meines Wissens gegenüber Google so oder so juristisch abgesichert nachweisen, dass es ein Rechtsverstoß ist.

So, um noch eins draufzusetzen: Du kannst nur für dich als abgebildete Person etwas tun. Hier ist aber möglicherweise auch das Urheberrecht des Fotografen berührt. Denn einfache Bewerbungsfotos oder Passfotos sind meines Wissens (ich hatte so einen Fall mal bei meinem eigenen Foto) grundsätzlich ohne anders lautende Vereinbarung nicht mit den Nutzungsrechten zur Veröffentlichung ausgestattet (auch wenn es gängige Praxis bei Internetnutzern zu sein scheint). Der Fotograf kann also ebenfalls rechtlich gegen eine ungenehmigte (und im Zweifelsfall sogar gegen eine von dir genehmigte) Veröffentlichung vorgehen bzw. ein zusätzliches Honorar verlangen.
 
Vielleicht läuft ja die aktuelle Rechtsprechung gegen die Grundrechte von Bürgern. Mal drüber nachgedacht? Aber einem Nichtanwalt soll es deiner Ansicht nach wohl verwehrt sein, dies festzustellen.

Nein. Aber du könntest den Gerichten und Anwälten zutrauen, dass Sie im Normalfall etwas von der Materie verstehen. Ich kann mich auch über viele Urteile aufregen, aber häufig fehlen einfach Rechtskenntnisse oder das Wissen um die detaillierte Zuspitzung der Klage. Und wenn unser Anwalt Richter dir eine gesetzliche Grundlage erklärt und du dagegen argumentierst, ist das irgendwie ... Weiß nicht ;-)


Da aber meine Beiträge offenbar falsch verstanden werden und unerwünscht sind, überlasse ich die Beurteilung und die ungestörte Anbahnung von Mandaten den Damen und Herren von der Advokatenzunft.

Nein. Nur reicht es nicht aus, moralisch über Fragen zu diskutieren, wenn tatsächliche Urteile und Gesetze in eine andere Richtung gehen. Das meine ich damit.
 
1. G. ist eine Suchmaschine. Sie hat die "Aufgabe" deine Bilder zu finden. Wenn du das nicht möchtest, musst du deine Bilder von der Indexierung ausschließen.

Dann hacke Dich doch einfach in die Seiten, die widerrechtlich Deine Fotos anzeigen.

Ach ja: Ich glaube (!), dass deine Rechtsschutzversicherung beim Thema Urheberrecht streiken könnte.

Bist Du sicher, daß das nicht nur zutrifft, wenn man selbst eine solche Urheberrechtsverletzung begeht ...
 
@ F.Richter:
Die RSV meinte, dass ein Gespräch beim Anwalt zur Anbahnung des Mandats im Regelfall kostenlos sei, weil es hierbei ja zunächst darum ginge eine Art Angebot einzuholen / den Preis und die Erfolgsaussichten zu erfragen. Sofern ich in diesem Gespräch auf meine RSV verweise würde ein Anwalt dann die Deckungszusage bei der RSV anfragen.
[...]
Hihi, die RSV :augenroll:
Also, kein Geld kostet natürlich die Anbahung und die Verhandlung/die information über den Preis. Die Beratung über die Erfolgsaussichten ist ja nun mal aber schon das Produkt, von dessen Verkauf ich meine Brötchen und meine Miete bezahle. Wie die RSV meint, dass ich das kostenlos erbringe... würde hier jemand umsonst seine Domains übertragen, damit der andere mal gucken kann, ob sie ihm gefällt und ob man damit Umsatz generiert, und erst dann die Domains verkaufen? ;) Es gibt sogar extra den Gebührentatbestand der "Erstberatung".

Und wenn die RSV dann auch noch meint, ich würde kostenlos den Aufwand betreiben, den Sachverhalt aufzuarbeiten und ihr schriftsätzlich darzulegen... Ich hoffe, Du verstehst mein Dilemma. Ich verstehe auch Deins, nämlich dass die RSV sagt, der Anwalt würde das kostenlos tun, und der Anwalt sagt, dass das nicht stimmt. Lösung aus meiner Sicht: RSV den Sachverhalt darstellen und höflich & bestimmt darum bitten, bis zum xy. eine Antwort über die Deckungszusage zu geben. Oder das Geld in die Hand nehmen, einen Anwalt damit zu beauftragen. Ich weiss, es gibt viele Anwälte, die das für umsonst machen, aber ich arbeite nicht umsonst. (Manchmal kostenlos pro bono, aber nie umsonst :) ). Und alle diesbezüglichen Beiträge in unseren Fachzeitschriften werden nicht müde darauf hinzuweisen, dass das ein eigenes Mandat mit separater Vergütung und eigener Haftung ist. (Soviele Worte, um einen alten, aber falschen Handlungsreflex der RSV'en zu behandeln. Sorry an alle hier.)
 
[...] Allein die Tatsache dass eine Suchmaschine vielen nützt rechtfertigt also nicht die Rechtsverletzung.

Richtig! Ein Polizist darf auch nicht alles.
Es kann indes dazu führen, dass wegen der wahrgenommenen Aufgabe etwas andere Maßstäbe gelten. Bei der Suchmaschine ist das Stichwort: zumutbare Sorgfaltsanforderungen.

Man stelle sich einfach mal vor, wie der Verlauf im Internet ist und andere Webseiten arbeiten wie Gockel mit den Bildern.
Webseite A veröffentlicht ein Bild.
Webseite B veröffentlicht das gleiche Bild und nennt A als Quelle
Webseite C veröffentlicht das gleiche bild und nennt B als Quelle weil dort gefunden.
usw.
Am Ende findet der Abgebildete sein Bild bei Z. Soll er nun den ganzen Weg zurückverfolgen müssen und am Ende gegen A vorgehen müssen?

DAS kann doch nicht deutsches Recht sein, oder?
Ist es auch nciht. Man kann praktisch an jeder Stelle der Kette ansetzen, auch kumulativ. Aber man muss an jeder Stelle prüfen, was für eine Art von Verstoß vorliegt, und welche Handlungsoptionen sich daraus ergeben und welche Konsequenzen das jeweils hat.
 
In einem Diskussionsforum sind die allermeisten Beiträge wertvoll und erwünscht.

Vielleicht läuft ja die aktuelle Rechtsprechung gegen die Grundrechte von Bürgern. Mal drüber nachgedacht? Aber einem Nichtanwalt soll es deiner Ansicht nach wohl verwehrt sein, dies festzustellen.

Mitunter verstoßen die Gerichte bei ihren Entscheidungen gegen Grundrechte, ja. Allerdings ist die Qualifikation als (Grund-)Rechtsverstoß keine Tatsache, sondern eine Bewertung und letztlich eine (mehr oder minder sozialwissenschaftlich fundierte) Meinung. Man kann das nicht wie eine Tatsache feststellen, sondern man kann dieser Meinung sein. Und das natürlich mehr oder weniger überzeugend. Und manchen, z.B. dem Bundesverfassungsgericht, ist man eher geneigt, in dieser Meinung Recht zu geben, ohne sich selbst intensiv mit dem Meinungsstand und den einzelnen Gründen befasst zu haben. Was man aber kann, die Entscheidungen werden ja veröffentlicht - und mitunter in den Fachkreisen auch heiß diskutiert. Und einstimmige Entscheidungen sind auch beim Bundesverfassungsgericht nicht die Regel.

Und die aktuelle Rechtsprechung zum Besitzrecht an Domains hat bislang sehr selten die Kritik erfahren, grundrechtsverletzend zu sein.

[...] Mein Rechtsempfinden verstehe ich keineswegs als Gesetz. Da aber meine Beiträge offenbar falsch verstanden werden und unerwünscht sind, überlasse ich die Beurteilung und die ungestörte Anbahnung von Mandaten den Damen und Herren von der Advokatenzunft.
:) Falsch verstanden mag sein. Kommunikation ist kompliziert und hat viele mögliche Störquellen auf dem Weg vom Absender bis zum Empfänger. Ich habe es in der Tat nicht immer verstanden, was Du beigetragen hast. Aber wie gesagt, "unerwünscht" in einem Diskussionsforum - meiner Meinung nach nicht.
 

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