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Klage gegen G**gle Bildersuche aussichtsreich?

Wettermann

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24. Mai 2008
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Wenn ich bei der Bildersuche der großen SuMa meinen Namen eingebe finde ich dort mehrere Fotos von mir. Nun sind das natürlich Bilder die irgenwo auf anderen Webseiten stehen (dort allerdings auch ohne mein Einverständnis) aber die SuMa veröffentlicht die Bilder ja auf ihrer eigenen Webseite / Domain.

Frage an die juristen hier im Forum:
Hätte eine Klage aussicht auf Erfolg?
Wenn ja, ist hier ein Anwalt im Forum der Lust hätte das mal durchzuziehen?
Ich habe ´ne Rechtschutzversicherung ohne SB...
Meinen Stammanwalt traue ich das Thema nicht zu.
 
Ich denke auch das du Google erstmal auf den Rechtsverstoß (wenns denn einer ist) aufmerksam machen solltest und um Löschung bittest.

Wenn das scheitert lass die "Hunde" raus.
 
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Wenn ich bei der Bildersuche der großen SuMa meinen Namen eingebe finde ich dort mehrere Fotos von mir. Nun sind das natürlich Bilder die irgenwo auf anderen Webseiten stehen (dort allerdings auch ohne mein Einverständnis) aber die SuMa veröffentlicht die Bilder ja auf ihrer eigenen Webseite / Domain.

Die Frage ist hier, ob ein Rechtsschutzbedürfnis ausreichend überzeugend geltend gemacht werden kann, solange man nichts gegen die Originalwebseiten unternommen hat, auf denen die Bilder veröffentlicht werden. Rein theoretisch dürfte das zwar nicht von Bedeutung sein, da man nicht verpflichtet ist, in einer bestimmten Reihenfolge gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Google könnte jedoch seine Verteidigungsstrategie dahingehend ausrichten und einen größeren Gegner wirst du auf diesem Planeten kaum mehr finden.

Allerdings ist das Klima zur Zeit garnicht so schlecht, in so eine Schlacht zu ziehen, da Google durch den Überwachungsskandal schon mal einen deutlichen Imageverlust abbekommen hat.
 
@Exelfoli: mit dem removal tool von Google kann man nur Einträge aus "altem Cache" entfernen lassen, d.h. Einträge bei denen das Suchergebnis einen anderen Text anzeigt als er dann tatsächlich auf der entsprechenden Seite vorzufinden ist.
 
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Die Frage ist hier, ob ein Rechtsschutzbedürfnis ausreichend überzeugend geltend gemacht werden kann, solange man nichts gegen die Originalwebseiten unternommen hat, auf denen die Bilder veröffentlicht werden.

Gegenargument:
Gäbe es Google nicht, würde man meine Bilder auf den Quellwebseiten nur finden wenn man die genaue URL der Webseite aufrufen würde. So aber reicht die Eingabe meines Namens, um mein Bild zu sehen.
 
Die Diskussion wird schon im SEO-Nachbarforum heiß geführt. Man müsste wohl sehr genau und zugespitzt klagen.

Gäbe es Google nicht, würde man meine Bilder auf den Quellwebseiten nur finden wenn man die genaue URL der Webseite aufrufen würde. So aber reicht die Eingabe meines Namens, um mein Bild zu sehen.

1. G. ist eine Suchmaschine. Sie hat die "Aufgabe" deine Bilder zu finden. Wenn du das nicht möchtest, musst du deine Bilder von der Indexierung ausschließen.

2. Wenn überhaupt kannst du wohl nur erfolgreich sein, wenn du gegen die Art der Darstellung klagst (Motto: G. macht sich Bilder zu eigen).

Für mich ist das schon einen Schritt zu viel, was G. da treibt, bei einer Klage sehe ich dennoch nur wenig Erfolgsaussichten. Aber ich bin kein Anwalt.

Ach ja: Ich glaube (!), dass deine Rechtsschutzversicherung beim Thema Urheberrecht streiken könnte.
 
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Ach ja: Ich glaube (!), dass deine Rechtsschutzversicherung beim Thema Urheberrecht streiken könnte.

Sobald es nicht mehr nur darum geht, wer das Bild gemacht hat, sondern auch darum, wer auf dem Bild zu sehen ist, ließe sich ein Prozess auf Persönlichkeitsrechte, wie z.B. Recht am eigenen Bild und informationelle Selbstbestimmung verlagern. Ich würde sogar aus taktischen Gründen in einer Klageschrift das Urheberrecht allensfalls am Rande erwähnen. Aber auch ich bin kein Anwalt.

Persönlichkeitsrechte könnten auch die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde als Ultima Ratio erhöhen.
 
[...]
Frage an die juristen hier im Forum:
Hätte eine Klage aussicht auf Erfolg?
Das wäre jetzt Rechtsberatung im Einzelfall. :frogsiren:

[...]Wenn ja, ist hier ein Anwalt im Forum der Lust hätte das mal durchzuziehen?
Ich habe ´ne Rechtschutzversicherung ohne SB... [...]
Was hat es denn für Dich für einen Wert, dass G. die Bilder nicht mehr anzeigt?

Und in der Tat: frag' mal Deine RSV, ob sie die außergerichtliche Beratung und ggf. Vertretung ggü. G. für dieses Begehren abdeckt.
 
1. G. ist eine Suchmaschine. Sie hat die "Aufgabe" deine Bilder zu finden. Wenn du das nicht möchtest, musst du deine Bilder von der Indexierung ausschließen.
Wie sollte ich das können, wenn die Webseiten mit dem Bild nicht meine sind?

Sobald es nicht mehr nur darum geht, wer das Bild gemacht hat, sondern auch darum, wer auf dem Bild zu sehen ist, ließe sich ein Prozess auf Persönlichkeitsrechte, wie z.B. Recht am eigenen Bild und informationelle Selbstbestimmung verlagern.
nur darum gehts es in meinem Fall.

Nochmal deutlich: Es geht mir nicht darum, dass die SuMa ein Bild (m)einer Webseite zu eigen macht sondern es geht mir darum, dass die SuMa in ihrer Funktion als eigenständige Webseite mein Bild (also nicht nur eines aus meinem Besitz sondern eines welches meine Person abbildet) präsentiert.
 
Das wäre jetzt Rechtsberatung im Einzelfall. :frogsiren:


Was hat es denn für Dich für einen Wert, dass G. die Bilder nicht mehr anzeigt?

Und in der Tat: frag' mal Deine RSV, ob sie die außergerichtliche Beratung und ggf. Vertretung ggü. G. für dieses Begehren abdeckt.

Deinen Beitrag hatte ich übersehen.
Was meinst Du mit "Wert"? Was ich bereit bin dafür auszugeben dass die Bilder nicht mehr gezeigt werden oder wie darff ich das verstehen?
Ich gehe davon aus, dass ich im Sinne des Recht am Bild einfach einen Anspruch darauf habe, dass niemand ohne Erlaubnis ein Foto meiner Person veröffentlicht, oder irre ich?

Gockel ist dabei für mich zunächst einmal eine Internetpräsenz wie jede andere auch. Woher sie mein Foto haben ist mir erstmal nachrangig (ob nun von anderen Webseiten geklaut oder mir aus der Schublade gestohlen).
 
bei mir stehen auch zwei "Anbieter" unter Beobachtung, die unverschämt meine Texte ausgeliehen haben und damit mittels Ad Sense Einnahmen generieren möchten! Das sind die berüchtigten Crawler Sites, die sich aktuell scheinbar mühelos in Google eingenistet haben. Contentklau und Google passen herrlich zusammen wie die Faust aufs Auge!

Grosse Preisfrage ohne Rechtsberatung im Einzelfall, Herr Richter:

ab wann kann man Google als Mitstörer abwatschen?
 
bei mir stehen auch zwei "Anbieter" unter Beobachtung, die unverschämt meine Texte ausgeliehen haben und damit mittels Ad Sense Einnahmen generieren möchten! Das sind die berüchtigten Crawler Sites, die sich aktuell scheinbar mühelos in Google eingenistet haben. Contentklau und Google passen herrlich zusammen wie die Faust aufs Auge!

Grosse Preisfrage ohne Rechtsberatung im Einzelfall, Herr Richter:

ab wann kann man Google als Mitstörer abwatschen?

Ein eigener Thread für Deine eigene Frage wäre nett gewesen.
Bitte nicht meinen noch offenen Thread mit anderen Themen durcheinander bringen.
 
Ein eigener Thread für Deine eigene Frage wäre nett gewesen.
Bitte nicht meinen noch offenen Thread mit anderen Themen durcheinander bringen.

was heisst hier durcheinander bringen?

du wirst dich diesbezüglich wohl kaum direkt an Google wegen Verletzung des Urheberrechts bzw Persönlichkeitsrechts wenden können, denn Google ist erst mal nichts anderes als der dumme Aggregator;-)
 
was heisst hier durcheinander bringen?

du wirst dich diesbezüglich wohl kaum direkt an Google wegen Verletzung des Urheberrechts bzw Persönlichkeitsrechts wenden können, denn Google ist erst mal nichts anderes als der dumme Aggregator;-)

Vielleicht wurden ja die Algorithmen von Menschen programmiert, die sich was dabei gedacht haben. Noch ist Google keine selbstständig gewordene künstliche Intelligenz.
 
Vielleicht wurden ja die Algorithmen von Menschen programmiert, die sich was dabei gedacht haben. Noch ist Google keine selbstständig gewordene künstliche Intelligenz.

die Denker und Lenker von Google haben schon Möglichkeiten, notorische Contentklauer und Bashing gegen Personen herauszufiltern, Google unterhält dafür eine eigene Abteilung, jur. Begehren entweder zu ignorieren, abzulehnen oder diesen nachzugeben, falls sich ein Gewitter über diesen Laden zusammenbraut!
 
Das schöne an vollautomatischen Contentgrabbern wie Google ist, dass deren Algorithmen derart ausgefeilt sind, dass es ohne weiteres zumutbar scheint, nicht nur explizit angegebene Bilder entfernen zu lassen, sondern sogar einen diesbezüglichen Filter für zukünftige Funde erstellen zu lassen. Stichwort: Bilderkennung.

Beispiel:

https://www.google.com/search?tbs=s...h0kOi7UqFeHJIVobg4CdYRsUYJns&bih=873&biw=1445

Google kann das offenbar. Einfach mal ein Bild suchen und dieses dann mit der Maus hier in den Suchschlitz ziehen:
Google Images
 
[...] ab wann kann man Google als Mitstörer abwatschen?
"abwatschen"? Das ist immer so eine Sache mit nicht klar definierten Begriffen.

Unterlassung kann man auch vom Störer sofort verlangen.

In eine Schadensersatzhaftung kommt in der Regel nur ein Täter oder Mittäter.

Also: "Mitstörer" kann man sofort auf Unterlassung in Anspruch nehmen, einen Schadensersatz (für Rechtsberatungskosten z.B.) kann man nur von einem "Täter" erlangen.

Ganz grob gesagt ist der Unterschied: Störer verursachen eine Rechtsverletzung, kennen die Rechtsverletzung aber nicht; Täter kennen sie.
 
Deinen Beitrag hatte ich übersehen.
Was meinst Du mit "Wert"? Was ich bereit bin dafür auszugeben dass die Bilder nicht mehr gezeigt werden oder wie darff ich das verstehen?
Im Prinzip ja. Oder vielmehr: was ist Dein materielles, bezifferbares Interesse daran, dass die Bilder nicht mehr von GGG gezeigt werden? Oder gibt es kein so bezifferbares Interesse?

Ich gehe davon aus, dass ich im Sinne des Recht am Bild einfach einen Anspruch darauf habe, dass niemand ohne Erlaubnis ein Foto meiner Person veröffentlicht, oder irre ich?
Im Prinzip irrst Du nicht.

Gockel ist dabei für mich zunächst einmal eine Internetpräsenz wie jede andere auch. Woher sie mein Foto haben ist mir erstmal nachrangig (ob nun von anderen Webseiten geklaut oder mir aus der Schublade gestohlen).
Tatsächlich macht es (jedenfalls für die Frage: "nur" Unterlassung und entsprechende Aufforderung, oder auch Schadensersatz und evt. "Abmahnung")? einen Unterschied, was für eine Internetpräsenz es ist. Und ob das, was die Internetpräsenz im Grunde macht, auch im allgemeinen Interesse ist oder nicht, und ob daher ihre Tätigkeit in gewisser Weise privilegiert ist. Und was ihr bei der Durchführung ihrer (anerkennenswerten?) Tätigkeit zuzumuten ist und was nicht. Nicht alles Obst ist ein Apfel, sondern auch mal eine Birne.
 
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