Armin, ich weiss ja jetzt nicht, ob Du beurteilen kannst, ob jemandem Nachteile entstehen im konkreten Fall - ich kann es nicht. Aber eine Domain nicht weiter zu verkaufen können, weil sich evtl. wenigstens der Verkäufer an den Pakt gebunden fühlt, ist doch ein Handicap. Halt mich für nen Spiesser, aber manchmal geht es "ums Prinzip".
War mir in Spanien beim Immo-Kauf gefällt ist der "Contrato de Arras" - keine Ahnung ob das in Deutschland geht oder gibt - hier ist es gang und gäbe:
Verkäufer A will sein Haus an Käufer B verkaufen, sagen wir mal 300.000 Euro.
Käufer B zeichnet nen Contrato de Arras und zahlt z.B. 10 % des Verkaufspreises an den Verkäufer - quasi als sehr verbindliche Reservierung - im Vertrag steht, dass bis zum Datum XYZ beim Notar unterschrieben werden muss.
Wenn der Käufer B zurücktritt, weil er es sich anders überlegt hat, dann behält der Verkäufer die Kohle von 10 %.
Wenn der Verkäufer aber nicht mehr verkaufen will oder kann, dann muss er dem Käufer die 10 % zurückzahlen und nochmal die gleiche Summe drauflegen.
Finde ich sehr fair und funktioniert sehr gut.
Wer sein Wort bricht, sollte zumindest spürbar zahlen. Jeder hat Verständnis für Zahlungsengpässe etc...aber man muss es mitteilen. Zu sagen "Kein Bock mehr auf Dein digitales Grundstück" ist zu einfach.
PS: Beziehe mich nicht auf den Einzelfall hier.