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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von Gravenreuth hat nun sieben Tage Zeit, dagegen einen Revisionsantrag beim Kammergericht als nächst höhere Instanz zu stellen. Zur Begründung dieses Antrags bleiben ihm vier Wochen ab Zustellung des schriftlichen Urteils. Ob der verurteilte Rechtsanwalt von dieser Option Gebrauch machen wird, war bislang nicht in Erfahrung zu bringen. Verzichtet er darauf, dürfte er bald nach Zustellung des Urteils eine Vorladung einer Justizvollzugsanstalt im Münchner Raum erhalten.
Der Verurteilung ging ein langer Rechtsstreit voraus. Im Mai 2006 hatte der für Abmahnungen bekannte Gravenreuth die Tageszeitung abgemahnt, weil er unbestellt eine Bestätigungsmail für den taz-Newsletter erhalten habe. Als die Zeitung nicht zahlte, habe Gravenreuth eine einstweilige Verfügung erwirkt. Dem Münchner Anwalt wurde darin ein Betrag von 663,71 Euro zugesprochen, den die taz zahlte. Dennoch ließ der Anwalt die Domain taz.de pfänden und versuchte sogar, sie zu versteigern. Er begründete diesen Schritt damit, dass er kein Geld von der Berliner Tageszeitung erhalten habe, schreibt die taz: Er habe auf den Kostenfestsetzungsbeschluss noch keine Zahlung erhalten, habe Gravenreuth erklärt.
An diesem Punkt verstanden die tazler keinen Spaß mehr und griffen zu härteren juristischen Schritten. Der taz-Anwalt Jony Eisenberg stellte Strafanzeige wegen versuchten Betruges: Gravenreuth habe dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass das Geld noch nicht gezahlt worden sei. Diese Behauptung konnte jedoch widerlegt werden. So fanden die Ermittler bei einer Durchsuchung der Kanzlei Gravenreuths ein Fax, dessen Kenntnis der Anwalt bestritten hatte. Vor Gericht versuchte sich Gravenreuth mit dem "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis zu entschuldigen.
Bei der Richterin kam diese Begründung freilich nicht gut an. Sie verurteilte den Anwalt zu einer Haftstrafe ohne Bewährung. Dabei würdigte sie die Tatsache, dass Gravenreuth bereits im Jahr 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen verurteilt wurde. In der Verhandlung betonte die Richterin laut taz, dass die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt werden müsse. Gegen das Urteil ist noch Berufung möglich. Günter Freiherr von Gravenreuth ist in der deutschen IT-Szene wegen zahlreicher Abmahnungen bekannt; die taz meint, er gelte als "Verursacher des Abmahn-Unwesens".
Eigentlich... bin ich für die Wiedereinführung der Todesstrafe in manchen Fällen.
Der Beschuldigte wollte in der heutigen Strafverhandlung über seinen Verteidiger nachweisen lassen, dass seine Kanzlei im Tatzeitraum so chaotisch organisiert gewesen sei, dass er den Überblick verloren habe. Mehrere ehemalige Angestellte, die als Zeugen benannt waren, bestätigten zwar diese Darstellung, was die Postablage angeht, betonten aber laut Prozessbeobachtern, dass in Sachen Geldeingang immer strenge Ordnung geherrscht habe.
In einem anderen Forum schieb sogar einer auf diese Nachricht:
Laut Gesetzbuch dürfte aber die Lizenz futsch sein....
mhhh muss meine Aussage teilweise revidieren:
Wenn man noch kein Anwalt war und vorbestraft ist, bekommt man keine Zulassung zum Anwalt (Quelle: Link
Ansonsten scheint vorbestraften Anwälten wohl nicht viel zu passieren, wie in diesem Beispiel: Link (Zitat: "Zudem strebt die Staatsanwaltschaft ein Berufsverbot ... wegen seiner einschlägigen Vorstrafen an.")
MfG Andreas
Strafvollzug in Deutschland, soweit ich das den Medien entnehmen, ist doch eigentlich in Deutschland ein Picknick.
Nein ! In seriösen Medien wird das so auch nicht dargestellt. Du kannst nur einmal im Monat einen Angehörigen sehen. Duschen nur einmal die Woche, 10 Minuten lang. Die Zimmer erfüllen idR nicht mehr die Ansprüche die das BVerfG an Menschenwürde stellt da sie teils 3 bis 4 fach überbelegt sind. Die Gebäude sind idR düster und trostlos. Leider musste ich eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen, sonst könnte ich noch mehr lustige Dinge erzählen. Ich habe damals während eines Praktikums mehrere Knäste besichtigt und die Zustände dort waren katastrophal. Die Gefängnisleitung lud einen Bild Redakteur ein eine Nacht im Gefängnis zu übernachten. Dieser hatte Haft in Deutschland als Hotelvollzug bezeichnet. Er nahm das Angebot an. Angeblich soll der Redakteur nach diesem Besuch nie wieder von Hotelvollzug gesprochen oder Haft in sonstige Weise als Kleinigkeit dargestellt haben...und ein Bildredakteur tut sowas nicht aus Idealismus. Ich hatte den Eindruck dass das Gefängnispersonal Mitleid mit den Häftlingen hatte und die Zustände selbst nicht als Menschenwürdig empfand.
Die Aussagen zu Todesstrafe oder Prügelstrafe (Leute wir reden hier von Betrug ! Der Mann hat keine kleinen Kinder gefressen) muss ich ja hoffentlich nicht ernsthaft kommentieren.
Frag die Knackis in deinem Forum mal ob ein Flair von 5 Sterne Hotel in der Luft lag !
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