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Abmahnung wegen Textveröffentlichung

mekkhalah

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Registriert
04. Apr. 2004
Beiträge
169
Reaktionspunkte
0
Nun muss auch ich dran glauben,

Heute morgen folgendes Schreiben im Kasten:

Sehr geehrter Herr Conée,

sie haben auf ihrer Webseite

http://domain.weblog.t-online.de/mein_weblog/2005/10/kommerzielle_nu.html
einen Beitrag von mir veröffentlicht,der in der Welt am 12.10.2005 erschienen war.Ich möchte sie darauf aufmerksam machen,das sie dafür eine Genehmigung des Autors benötigen.Denn ihm stehen die Urheberrechte an seinen Texten zu.Diese Genehmigung haben sie nicht eingeholt.Für die unerlaubte Nutzung meines Beitrags (immer mehr Firmen entdecken Weblogs als Imageträger" stelle ich ihnen wie folgt in Rechnung:

Recherche und Schreiben: 212,50€
MwSt: 14,88€

Gesamt: 227,38€


Vorsorglich möchte ich sie darauf hinweisen,dass ichunverzüglich rechtliche Schritte gegen sie einleiten werde,wenn sie die Rechnung nicht bis spätestens 11.11.2005 beglichen haben.

Mit freun...............


Mist kann ich was machen? Muss ich Zahlen?

In meinem Impressum weise ich darauf hin,das mögliche beanstandungen auch anders als mit Anwalt geklärt werden könnten,den Verweis auf das Hamburger Urteil nutze ich nicht da er ja auch nix bringt.

Wäre für eue Ratschläge dankbar

Gruß Didi
 
Quellen hast Du ja scheinbar angegeben. problem ist, dass du den gesamten beitrag und nicht nur stellenweise zitiert hast.

ich habe keine Erfahrungen, sehe persönlich zwei Möglichkeiten:
1. zahlen, damit es nicht noch mehr wird.

2. Sehr freundlich zurückschreiben, sich entschuldigen, Schuld anerkennen, auf Milde hoffen. (Ich befürchte aber nicht, dass das eine Chance auf Erfolg hat)
 
Hallo,

ich würde den Herren mal anrufen, sehr zerknirscht tun, um Entschuldigung bitten und vorher natürlich den Beitrag rausnehmen.

Ich denke, man wird sich einigen können.

Gruß Christian
 
Denke auch das bei den Kosten was geht ansonsten hat der Herr völlig Recht. Einfach mal Texte übernehmen und irgendwohin schreiben das man sich einigen kann hilft nix.
 
Der Meinung bin ich auch, er scheint mir sehr human:

-hat nicht gleich Anwalt eingeschaltet
-gibt dir 2 Wochen Zeit für die Zahlung
-hat den Brief relativ freundlich formuliert

Frage: War es ein Einschreiben!? Oder einfach nur ein stinknormaler Brief.....!?

mfg Andreas
 
re

War ein normaler Brief,
Habe mit ihm telefoniert,wenn ich die hälfte zahle ist es auch o.k.

Gruß Didi
 
Hehe naja gut, da ihr schon telefoniert habt spielts ja nun auch keine Rolle mehr, ob Einschreiben oder normaler Brief...

also nen Fehler hast du schon gemacht, finde es fair von ihm 50% runterzugehen, wobei ich mich frage wie er auf den Preis kommt *g* ?!

Würde an deiner Stelle zahlen und gut.

mfg Andreas
 
Hallo,

ich habe in diesen Angelegenheiten keine Ahnung. Ich weiß auch nicht um welchen Beitrag es geht.

Der Mahnende scheint ja ein vernünftiger Mensch zu sein.
Auf der anderen Seite: Ist der Mahnende auch wirklich der Autor?

Ich denke, daß es recht einfach ist nach urheberrechtlich schützenswerten "Beiträgen" zu recherchieren, mich als Urheber auszugeben, um für die unerlaubte Nutzung von Beiträgen Rechnungen einzutreiben.
Das funktioniert natürlich nur bei kleinen Rechnungsbeträgen, da hier der Gang zum Anwalt nicht lohnt.

Ich vermute mal, das der Mensch für seinen Beitrag in "die Welt" ein Honorar erhalten hat. Bitte Ihn einfach Dir die Abrechnung per Fax zuzusenden.

cu
Thomas
 
@ Thomas,
Etwas mistrauisch zu sein verstehe ich als eine Tugend. ;)
domainselect.de schrieb:
Ich denke, daß es recht einfach ist nach urheberrechtlich schützenswerten "Beiträgen" zu recherchieren, mich als Urheber auszugeben, um für die unerlaubte Nutzung von Beiträgen Rechnungen einzutreiben.
Das funktioniert natürlich nur bei kleinen Rechnungsbeträgen, da hier der Gang zum Anwalt nicht lohnt.
Naja. Unlauter einen Brief zu tippen, Rechnung zu stellen, mit dem Namen des Autors zu unterschreiben und obendrein telefonisch unter dem Namen erreichbar zu sein, wäre wohl die Schnellspur zum Staatsanwalt.
domainselect.de schrieb:
Ich vermute mal, das der Mensch für seinen Beitrag in "die Welt" ein Honorar erhalten hat. Bitte Ihn einfach Dir die Abrechnung per Fax zuzusenden.
Bei den gegebenen Umständen würde ich keinesfalls derartiges tun. Manche Autoren haben mit Dieben wenig bis null Geduld. Der Bericht wurde geklaut. Mekkhalah hat meines Erachtens nach Glück im Unglück. Sowas schafft man aus der Welt und tut es nie wieder. Die Lehre allein ist ohnehin das Geld wert - selbst wenn der Weihnachtsmann die Rechnung geschickt hätte.
 
@domaingame

..als ich meine Zeilen verfaßte, war von der Telefoniererei noch nix zu lesen. Bin halt nicht der Schnellste an den Tasten :Shocked:

@all
Ab wann ist eigentlich ein Text urheberrechtlich geschützt?
Bedarf es einer schöpferischen Tiefe?

QuotenVerboten :Little:

cu
Thomas
 
domainselect.de schrieb:
@all
Ab wann ist eigentlich ein Text urheberrechtlich geschützt?
Bedarf es einer schöpferischen Tiefe?

Ich würde aus dem Bauch heraus sagen, dass ein Text dann Schutz genießt, bzw der Verfasser des Textes, wenn die Zusammenstellung der Wörter aus seinem eigenen geistigen Erguss entstammt. (Ohne Gewehr
:Guns: , da sich gerade meine Gesetzeskommentare ganz tief in irgendeinem Umzugskarton befinden...)

Gruß
Sven
 
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