Hallo zusammen! den Artikel fand ich heute zufällig.Was meint ihr dazu??
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Abmahnwelle wegen "Webspace"
Jetzt soll es auch verboten sein, Begriffe wie "Webspace" oder "Site Promotion" zu verwenden. Die Begriffe wurden vom Patentamt als Marke eingetragen. Deshalb lässt der Markeninhaber von "Webspace" Provider abmahnen, wenn sie den Begriff Webspace nutzen. Die Unterlassungserklärungen werden mangels besserer Erkenntnis oft abgegeben; die Abgemahnten tragen auch die Abmahnkosten von 1286,21 Mark. Dabei hätte die Eintragung von "Webspace" eigentlich nicht erfolgen dürfen. Der Begriff wurde nämlich schon am Tag seiner Anmeldung, im Februar 1998, als Synonym für Speicherplatz auf Internet-Rechnern benutzt.
Fazit: Vor Abgabe von Unterlassungerklärungen sorgfältig prüfen (lassen), ob ältere Rechte an der Bezeichnung bestehen - damit spart man Zeit und Geld.
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Abmahnwelle wegen "Webspace"
Jetzt soll es auch verboten sein, Begriffe wie "Webspace" oder "Site Promotion" zu verwenden. Die Begriffe wurden vom Patentamt als Marke eingetragen. Deshalb lässt der Markeninhaber von "Webspace" Provider abmahnen, wenn sie den Begriff Webspace nutzen. Die Unterlassungserklärungen werden mangels besserer Erkenntnis oft abgegeben; die Abgemahnten tragen auch die Abmahnkosten von 1286,21 Mark. Dabei hätte die Eintragung von "Webspace" eigentlich nicht erfolgen dürfen. Der Begriff wurde nämlich schon am Tag seiner Anmeldung, im Februar 1998, als Synonym für Speicherplatz auf Internet-Rechnern benutzt.
Fazit: Vor Abgabe von Unterlassungerklärungen sorgfältig prüfen (lassen), ob ältere Rechte an der Bezeichnung bestehen - damit spart man Zeit und Geld.
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