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Abmahnung wegen "webspace"

Kati

New member
Registriert
29. Mai 2001
Beiträge
495
Hallo zusammen! den Artikel fand ich heute zufällig.Was meint ihr dazu??
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Abmahnwelle wegen "Webspace"
Jetzt soll es auch verboten sein, Begriffe wie "Webspace" oder "Site Promotion" zu verwenden. Die Begriffe wurden vom Patentamt als Marke eingetragen. Deshalb lässt der Markeninhaber von "Webspace" Provider abmahnen, wenn sie den Begriff Webspace nutzen. Die Unterlassungserklärungen werden mangels besserer Erkenntnis oft abgegeben; die Abgemahnten tragen auch die Abmahnkosten von 1286,21 Mark. Dabei hätte die Eintragung von "Webspace" eigentlich nicht erfolgen dürfen. Der Begriff wurde nämlich schon am Tag seiner Anmeldung, im Februar 1998, als Synonym für Speicherplatz auf Internet-Rechnern benutzt.
Fazit: Vor Abgabe von Unterlassungerklärungen sorgfältig prüfen (lassen), ob ältere Rechte an der Bezeichnung bestehen - damit spart man Zeit und Geld.
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Auch der Begriff "Web-Site" war durch Klaus Thielker geschützt und wurde ebenfalls von seinem Anwalt Herrn Freiherr von und zu Gravenr*uth (man weiß ja nie, ob der seinen eigenen Namen nicht auch geschützt hat) abgemahnt.

Nur sich selbst wird der Syndikus wegen des mehrfachen Gebrauchs des Wortes "Web-Site" nicht abgemahnt haben, obwohl er selbst sicher auch keine schriftliche Berechtigung hat.
 

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