12.4. Werbung
Die JULINEA ist berechtigt, nach Ablauf von drei Jahren beim Aufruf der Internetseiten (Weiterleitung auf eigene HTML-Dokumente), die hinter der gewünschten Domain des Kunden liegen, Werbung (Pop-Up, Frame, oder ähnliches) einzublenden. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Aufruf nicht mittelbar oder unmittelbar zu verhindern und / oder zu beeinträchtigen oder zu verändern. Ein solches Verhalten berechtigt die JULINEA zu einem Verzicht der Domain im Namen des Kunden. Die Ziffern 5 a), b) und c) (Sperrung, Vertragsstrafe und außerordentliche Kündigung) des Allgemeinen Teils dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung.