Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Denic gibt 2-Zeichen-, einstellige- reine Zahlen- und KFZ-Kennzeichendomains frei

Nee Enzyklop. Nicht "nach dem neusten Urteil", sondern schon immer.

Das mit dem "immer" kann logisch nicht sein. Die Frage des "Rechtsvorrang" wurde ja erst jetzt beim LG Köln geklärt - wenn die Info auf domain-recht.de stimmt.

"Das Landgericht Köln beschäftigte sich mit einer UDRP-Entscheidung und der Frage, welches Recht vorgeht: die UDRP und deren Übertragungsanspruch oder deutsches Recht, welches die Übertragung einer Domain als Rechtsanspruch nicht kennt (Urteil vom 16.06.2009, Az.: 33 O 45/08)".

Was passiert, wenn ein anderes nationales Gericht z.B. in den USA anders entscheidet ? Das US-Gericht kann ihr Urteil theoretisch vollziehen.
 
Also wenn sich zwei Deutsche um eine .net streiten kann das über UDPR und deutsche Gerichte gehen - nach dem neusten Urteil. Interessant ist die Frage was wäre wenn ein US-Gericht anders entscheiden würde...das ist soweit meine Kenntnis nicht ausdiskutiert - komplizierte Fragen des int. Privat-, Wirtschafts- und Domainrechts.

Wenn man ein WIPO Verfahren verliert, kann der Beklagte in seinem Land ein Widerspruchsverfahren führen. Zugleich besteht aber auch die Möglichkeit für den Kläger in den USA ein "in rem" Verfahren gegen die US-Registry wegen der Domain zu führen. Nachdem die Registry sich kaum gegen die Klage wehren wird, wird der Kläger in den USA auch gewinnen, außer der Domaininhaber mischt sich innerhalb einer gewissen Frist in den Prozess ein und dann ist nicht die Registry sondern der Domaininhaber auch der Beklagte. d.h. es laufen dann zwei Prozesse gleichzeitig z.B. eines in den USA und eines in Deutschland. Schlussendlich wird wohl dann das US-Gericht das sagen haben ob eine Domain transferiert wird oder nicht. d.h. auch wenn z.B. das deutsche Gericht dem Beklagten in Deutschland recht gibt, wird die Domain tarnsferiert wenn das US-Gericht auf "Transfer" entscheidet.

Harry
 
Wenn man ein WIPO Verfahren verliert, kann der Beklagte in seinem Land ein Widerspruchsverfahren führen. Zugleich besteht aber auch die Möglichkeit für den Kläger in den USA ein "in rem" Verfahren gegen die US-Registry wegen der Domain zu führen. Nachdem die Registry sich kaum gegen die Klage wehren wird, wird der Kläger in den USA auch gewinnen, außer der Domaininhaber mischt sich innerhalb einer gewissen Frist in den Prozess ein und dann ist nicht die Registry sondern der Domaininhaber auch der Beklagte. d.h. es laufen dann zwei Prozesse gleichzeitig z.B. eines in den USA und eines in Deutschland. Schlussendlich wird wohl dann das US-Gericht das sagen haben ob eine Domain transferiert wird oder nicht. d.h. auch wenn z.B. das deutsche Gericht dem Beklagten in Deutschland recht gibt, wird die Domain tarnsferiert wenn das US-Gericht auf "Transfer" entscheidet.

Harry


So hab ich das auch vermutet - die US-Gerichte habe die Vollzugsgewalt über CNO - so wie deutsche Gerichte über .de entscheiden können. Bei .eu ist es letztlich das belgische Recht was entscheidet - EURID akzeptiert aber die nationalen Gerichte in der EU.
 

Da hat RA DIngeldey schlecht recherchiert denn er schrieb "Bekanntestes Beispiel dafür dürfte barcelona.com sein, bei dem am 22. Februar 2002 ein US-amerikanisches Zivilgericht in Alexandria, Virginia, die Klage des Inhabers von barcelona.com, der sich gegen eine zuvor zu seinen Ungunsten ergangene WIPO-Entscheidung gewandt hatte, abwies. Er musste die Domain an die Stadt Barcelona/Spanien übertragen."

Es gab danach noch in den USA ein Widerspruchsverfahren gegen den Transfer der Domain und der US-Domaininhaber gewann dann da beim ersten Verfahren Spanisches Recht angewandt wurde und das wurde beim Widerspruchsverfahren geändert da US-Recht Anwendung fand. So musste die Domain nicht transferiert werden.

Harry
 
So hab ich das auch vermutet - die US-Gerichte habe die Vollzugsgewalt über CNO - so wie deutsche Gerichte über .de entscheiden können. Bei .eu ist es letztlich das belgische Recht was entscheidet - EURID akzeptiert aber die nationalen Gerichte in der EU.

Das hast Du recht. Es ist somit sicherer wenn man eine .eu Domain anstatt einer cno Domain für ein Projekt nimmt da bei einer .eu Domain EU-Recht und nicht wie bei cno-Domains US-Recht gilt (das teilweise komplett verkehrt zum DE-Recht ist)

So kann es Dir bei einem "in rem" Verfahren in den USA passieren, das Du auf einmal vor 10 Geschworenen stehen musst und Dich vor US-Gericht rechtfertige musst. Wenn Du nicht genug Englisch kannst, dann kannst Du einen Dolmetscher nehmen nur kennen sich die wenigsten Dolmentscher bei technischen Fragen (z.B. Domainnamen) aus und übersetzen dann einen Blödsinn was dann aber auch gültig ist. (und Du weißt es vielleicht nicht)

Wenn Du dann in den USA verlierst, kannst Du froh sein wenn die dich dann wieder ausreisen lassen oder gleich einsperren weil Du die Kaution nicht aufbringen kannst und Fluchtgefahr besteht das Du die Schadensersatzklage in den USA nicht mitmachst und die vermutlich Millionenklage nicht bezahlen kannst. US-Gerichtsverfahren sind ja bekanntlich nicht gerade billig. Unter 100.000 USD wirst Du für so einen Domain-Prozess mindestens benötigen - und das sind dann nur die Anwaltskosten Deines Anwalts.

Ein weiters Problem ist, das wenn Du eine eingetragene DPMA-Marke hast, das diese in den USA nichts gilt. Du müsstest dann schon eine US-Marke oder WIPO-Marke mit Gültigkeitsbereich USA haben damit die US-Gerichte die Marke auch anerkennen.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hast Du recht. Es ist somit sicherer wenn man eine .eu Domain anstatt einer cno Domain für ein Projekt nimmt da bei einer .eu Domain EU-Recht und nicht wie bei cno-Domains US-Recht gilt (das teilweise komplett verkehrt zum DE-Recht ist)


Ein weiters Problem ist, das wenn Du eine eingetragene DPMA-Marke hast, das diese in den USA nichts gilt. Du müsstest dann schon eine US-Marke oder WIPO-Marke mit Gültigkeitsbereich USA haben damit die US-Gerichte die Marke auch anerkennen.

Harry

.eu ist für die EUwirklich rechtssicher. Ich werde wohl da ich einige CNO Domains mit DMPA-Marke habe - die als WIPO anmelden. Sicher ist sicher. Nachher macht dir die US-Konkurrenz dein Portal platt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei .info Domains bist Du auch auf der sicheren Siete da die .info Registry nicht in den USA sondern in Irland (Dublin) ist und bei .info Domains auch EU-Recht demnach gilt.

Harry
 
Das hast Du recht. Es ist somit sicherer wenn man eine .eu Domain anstatt einer cno Domain für ein Projekt nimmt da bei einer .eu Domain EU-Recht und nicht wie bei cno-Domains US-Recht gilt (das teilweise komplett verkehrt zum DE-Recht ist)
Stimmt nicht. Sehr wohl gilt deutsches Recht auch bei CNO wenn es sich um zwei Deutsche handelt. Aeltestes Beispiel von vielen:
Firmenschlagwort mit berragendem Bekanntheitsgrad: quelle.com | Domainrecht | Urteile | Rechtsanwaltskanzlei just law Gttingen
Logischerweise muss ein US-Registrar/Registry _immer_ dem Entscheid eines US-Richters folgen. Ebenso muss ein deutscher Registrar dem Entscheid eines deutschen Richters folgen. Dass eine Klage vom Ausland aus gegen einen Ami-Registranten teuer und umstaendlich sein kann, ist auch klar. Wer aber meint, dass eine grosse, rechtliche Pruegelei um eine Schlusslicht-TLD wie dot eu unter EU-Recht sich eher lohnt als auf die weltberuehmten CNOs zu setzen, der soll es doch tun. "Selbst schuld" kann ich da nur sagen. :)
 
Damit das nicht falsch verstanden wird:

Auch ich bin davon überzeugt, dass sich viele der neuen .de-Domains letztendlich verteidigen lassen werden. Wenn man alles richtig macht und einen fähigen Anwalt hat.

Der Weg dahin wird aber mit Sicherheit bei vielen dieser Domains über das LG und OLG bis zum BGH führen und Jahre dauern. Das lehrt die Erfahrung mit Telekom und Co.

Und in dieser Zeit wird man einen dispute auf der Domain haben und kann nichts wirklich einträgliches damit anfangen.

Dazu kommt - bitte bedenken - dass es kein Gesetz gibt, das verhindert, dass man auch mehrere Klagen für ein und die selbe Domain gleichzeitig abwehren muss. Das könnte ich mir z.B. bei der tv.de gut vorstellen.

Will mir gar nicht vorstellen, was passiert, wenn man vor Gericht verliert oder sich außergerichtlich einigt, die Domain löscht - und dann aber dummerweise nicht der Kläger den ersten Dispute gesetzt hat ...

Wer genug Kohle (am besten nicht die eigene), sehr gute Nerven und einen langen Atem hat, der kann hier sicherlich ein paar tolle Domains holen.

Kommt gut durch diese Woche ...

Gruß
M.
 
Bei .info Domains bist Du auch auf der sicheren Siete
99.99% der Domainstreitigkeiten unter den gTLDs duerften nach dem UDRP vorbei sein - und UDRP steht jedem, egal wo auf der Welt, zur Verfuegung. Die paar rechtlichen sensationellen Eintagsfliegen, wo mann/frau sein/ihr Sparschwein tatsaechlich schlachtet um sich _zusaetzlich_ vor einem Ami oder EU-Gericht um irgendeine Domain zu pruegeln, haben Seltenheitswert. Dass die info oder eu "sicherer" sind, ist also aus praktischer Sicht einfach nur noch lachhaft.
 
Stimmt nicht. Sehr wohl gilt deutsches Recht auch bei CNO wenn es sich um zwei Deutsche handelt. Aeltestes Beispiel von vielen:
Firmenschlagwort mit berragendem Bekanntheitsgrad: quelle.com | Domainrecht | Urteile | Rechtsanwaltskanzlei just law Gttingen
Logischerweise muss ein US-Registrar/Registry _immer_ dem Entscheid eines US-Richters folgen. Ebenso muss ein deutscher Registrar dem Entscheid eines deutschen Richters folgen. Dass eine Klage vom Ausland aus gegen einen Ami-Registranten teuer und umstaendlich sein kann, ist auch klar. Wer aber meint, dass eine grosse, rechtliche Pruegelei um eine Schlusslicht-TLD wie dot eu unter EU-Recht sich eher lohnt als auf die weltberuehmten CNOs zu setzen, der soll es doch tun. "Selbst schuld" kann ich da nur sagen. :)

Ob das Urteil heute noch gilt ? Wenn ja, dann ist die 02 Diskussion in meinen Sinne entschieden - die Marke ist auch öffentlich bekannt.

Als Europäer bzw. Bürger/Unternehmer in der EU haste mit CNO schlechte Karten - gegenüber US Bürgern /Unternehmer wenn es hart auf hart kommt.
Da hat die .eu einfach in der EU die höchste Rechtssicherheit. Wegen der xm.com würde ich nicht in die USA reisen und mich rumprügeln...wenn du nicht ne riesen Kriegskasse hast und Top-Anwälte, so ein Prozess kann locker fünf- bis sechstellige Summen verschlingen....
 
wenn du nicht ne riesen Kriegskasse hast und Top-Anwälte, so ein Prozess kann locker fünf- bis sechstellige Summen verschlingen....

Ich glaube Du hast keine Ahnung wie viel ein Prozess in den USA kostet. Ich war selber einmal in ein "in rem" Verfahren verwickelt und habe den aus Kostengründen aufgegeben da mich der eher durchschnittliche Anwalt (der eigentlich sehr billig war) bereits 70.000 USD gekostet hat und dabei kam es noch nicht einmal zur 1. Hauptverhandlung in der 1. Instanz. Das US-Beweißverfahren das es in DE nicht gibt ist ein Wahnsinn. Da kommen gleich mal ein paar hundert Seiten zusammen und der Anwalt muss sich alles ansehen und die wichtigsten Sachen mussten alle von Deutsch auf Englisch übersetzt werden damit die US-Anwälte, Richter, Geschworene da auch alles lesen können.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob das Urteil heute noch gilt ? Wenn ja, dann ist die 02 Diskussion in meinen Sinne entschieden - die Marke ist auch öffentlich bekannt.

Als Europäer bzw. Bürger/Unternehmer in der EU haste mit CNO schlechte Karten - gegenüber US Bürgern /Unternehmer wenn es hart auf hart kommt.
Da hat die .eu einfach in der EU die höchste Rechtssicherheit. Wegen der xm.com würde ich nicht in die USA reisen und mich rumprügeln...wenn du nicht ne riesen Kriegskasse hast und Top-Anwälte, so ein Prozess kann locker fünf- bis sechstellige Summen verschlingen....
Sie oben, Enzyklop: Bei 99.99% der CNO-Streitigkeiten ist es nach dem UDRP ohnehin vorbei. Und bei UDRP ist es wurscht ob Du nun ein Deutscher, Chinese, Ami oder Marsmensch bist. Bei Deinem riesen Haufen ganz toller dot eu Domains kann ich natuerlich deine "grosse Sorge" verstehen. :rolleyes: Hast ja sonst nix auf Lager. :)
 
Nebenher liebe dot eu fans Dialer-Harry und Enzyklop: Ich denke es ist an der Zeit, dass zum Ursprungsthema zurueckgekehrt wird statt hier weiter mit albernem Teufel an die Wand malen fuer die traurige dot eu zu werben.
 
Sie oben, Enzyklop: Bei 99.99% der CNO-Streitigkeiten ist es nach dem UDRP ohnehin vorbei. Und bei UDRP ist es wurscht ob Du nun ein Deutscher, Chinese, Ami oder Marsmensch bist.

Da hast Du recht. Es ist wirklich ein rießen Ausnahmefall das jemand gegen das UDRP-Urteil im eigenen Land Widerspruch einlegt. Im Normalfall wird die Domain nach Ablauf der 10 Tage dann auf den Kläger transferiert.

Ich würde deshalb auf jeden Fall bei einem Schiedsgerichtsverfahren (egal ob UDRP oder ADR) ein 3-er Panel empfehlen denn da ist dann wenigstens die Wahrscheinlichkeit kleiner das so ein einzelner "Idiot" ein falsches Urteil fällt.

In meinen Fall hatte ich die .com Domain schon einige Jahre und damals von einem US-Bürger gekauft. Der WIPO-Panel hat obwohl ich eine eingetragene DPMA-Marke, eine angemeldete EU-Marke (Eintragung dauert ja ca. 2 Jahre), ein Portal mit diesem Namen und eine eingetragene Firma auf den Namen der Domain hatte GEGEN mich entschieden. Den Schweizer Anwalt der "Panel spielte" könnte ich heute noch auf den Mond schießen.

Harry
 
Gibt es bei .de-Domains nicht !

Das ist mir neu das es eine Dispute-Queue gibt :hmmmm:

Harry

Sowas gibt es bei .de-Domains nicht.

Natürlich kann man von verschiedenen Klägern verklagt werden, nur macht
dies bei .de-Domains absolut keinen Sinn, wenn man keinen Dispute-Eintrag
hat.

Den Dispute bekommt nur "EINER" und nur für den Inhaber des Disputes
macht eine Klage Sinn. Warum soll jemand anderes klagen,wenn er am Ende
doch nicht die Domain bekommt ?

DENIC vergibt nur einen Dispute-Eintrag. Wenn nun ein zweiter kommt,
dann heißt es von DENIC:

"Die Domain "XXXX".DE ist bereits mit einem Dispute-Eintrag versehen, daher wird Ihr Antrag abgelehnt."


Wenn man diese Praxis ändern will, dann muß man zuerst DENIC auf
Einrichtung eines 2. Disputes verklagen !
 
Wenn man diese Praxis ändern will, dann muß man zuerst DENIC auf Einrichtung eines 2. Disputes verklagen !

Na das würde dann lustig werden wenn es eine DISPUTE-Queue geben würde. Wenn es z.B. 3 DISPUTES in der Queue gibt, dann muss der 3. Dispute-Steller im schlimmsten Fall 2x den Weg zum BGH abwarten (was bekanntlich jeweils einige Jahre dauern kann) Erst wenn das 2. Urteil dann zugunsten des Domaininhabers ausgeht und die ersten beiden Disputes gelöscht sind, kommt der 3. Disputesteller nach ich schätze mal 7-8 Jahren an die Reihe und "darf" auch anfangen zu klagen :stoned:

Harry
 
Na das würde dann lustig werden wenn es eine DISPUTE-Queue geben würde. Wenn es z.B. 3 DISPUTES in der Queue gibt, dann muss der 3. Dispute-Steller im schlimmsten Fall 2x den Weg zum BGH abwarten (was bekanntlich jeweils einige Jahre dauern kann) Erst wenn das 2. Urteil dann zugunsten des Domaininhabers ausgeht und die ersten beiden Disputes gelöscht sind, kommt der 3. Disputesteller nach ich schätze mal 7-8 Jahren an die Reihe und "darf" auch anfangen zu klagen :stoned:

Harry
Als Nächstes kommt das "Fallbeispiel": was passiert, wenn auf die Denic ein atomarer Erstschlag verübt wird, oder?
 
Sie oben, Enzyklop: Bei 99.99% der CNO-Streitigkeiten ist es nach dem UDRP ohnehin vorbei. Und bei UDRP ist es wurscht ob Du nun ein Deutscher, Chinese, Ami oder Marsmensch bist. Bei Deinem riesen Haufen ganz toller dot eu Domains kann ich natuerlich deine "grosse Sorge" verstehen. :rolleyes: Hast ja sonst nix auf Lager. :)

Eigentlich gings ja um den Fall Marke versus Domainhaber - das hier war nur eine interessante Nebendiskussion. Mein Lager ist diversifiziert incl. Mengen CNOs, .de, etc. - ich kann gut damit leben, dass ich das größte Biodomain-Lager der .eu hab (englische Keys wohl gemerkt - die deutschen .eu tun sich schwer, wie erwartet) ....und eines der größten weltweit :). Da mach ich mir keine Sorgen. Aber woher kennst du mein Lager ?
 
Zurück
Oben