Enzyklopädist
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Wenn man ein WIPO Verfahren verliert, kann der Beklagte in seinem Land ein Widerspruchsverfahren führen. Zugleich besteht aber auch die Möglichkeit für den Kläger in den USA ein "in rem" Verfahren gegen die US-Registry wegen der Domain zu führen. Nachdem die Registry sich kaum gegen die Klage wehren wird, wird der Kläger in den USA auch gewinnen, außer der Domaininhaber mischt sich innerhalb einer gewissen Frist in den Prozess ein und dann ist nicht die Registry sondern der Domaininhaber auch der Beklagte. d.h. es laufen dann zwei Prozesse gleichzeitig z.B. eines in den USA und eines in Deutschland. Schlussendlich wird wohl dann das US-Gericht das sagen haben ob eine Domain transferiert wird oder nicht. d.h. auch wenn z.B. das deutsche Gericht dem Beklagten in Deutschland recht gibt, wird die Domain tarnsferiert wenn das US-Gericht auf "Transfer" entscheidet.
Harry
So hab ich das auch vermutet - die US-Gerichte habe die Vollzugsgewalt über CNO - so wie deutsche Gerichte über .de entscheiden können. Bei .eu ist es letztlich das belgische Recht was entscheidet - EURID akzeptiert aber die nationalen Gerichte in der EU.