Enzyklopädist
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Nee Enzyklop. Nicht "nach dem neusten Urteil", sondern schon immer.
Das mit dem "immer" kann logisch nicht sein. Die Frage des "Rechtsvorrang" wurde ja erst jetzt beim LG Köln geklärt - wenn die Info auf domain-recht.de stimmt.
"Das Landgericht Köln beschäftigte sich mit einer UDRP-Entscheidung und der Frage, welches Recht vorgeht: die UDRP und deren Übertragungsanspruch oder deutsches Recht, welches die Übertragung einer Domain als Rechtsanspruch nicht kennt (Urteil vom 16.06.2009, Az.: 33 O 45/08)".
Was passiert, wenn ein anderes nationales Gericht z.B. in den USA anders entscheidet ? Das US-Gericht kann ihr Urteil theoretisch vollziehen.