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Denic gibt 2-Zeichen-, einstellige- reine Zahlen- und KFZ-Kennzeichendomains frei
Möchte nicht wissen, wieviel jetzt schon einen Disputantrag fertig ausgefüllt bereit liegen haben, die erst "leer" ausgehen und dann über Gerichte versuchen werden, die Wunschdomain doch noch günstig bekommen zu können.
Mal eine Frage - eventuell weiß Jemand mehr als ich ?
Wie siehtes eigentlich mit den eigenen Initialen (Anfangsbuchstaben von Vor- & Zuname) aus - hat man da auch ein Namensrecht, wei zb. beim eigenen Nachnamen ???
Wohl eher nicht oder ?
Es gibt sogar einen Markeneintrag auf "do"
Nur weil es eine oder mehrere Markeneinträge gibt, heißt das ja noch lange nicht, das man die Marke verletzt. Immerhin gibt es auch verschiedene Klassen - und man muss erst einmal die jeweilige Klasse verletzten um eine Markenschutzverletzung zu machen.
Wenn Du unter do.de eine private Seite von Dir machst, wird wohl kaum jemand mit Markenrechten kommen können - und wenn, dann wird er vor Gericht kaum Chancen haben.
Wenn Du unter do.de eine private Seite von Dir machst, wird wohl kaum jemand mit Markenrechten kommen können - und wenn, dann wird er vor Gericht kaum Chancen haben.
Nur weil es eine oder mehrere Markeneinträge gibt, heißt das ja noch lange nicht, das man die Marke verletzt. Immerhin gibt es auch verschiedene Klassen - und man muss erst einmal die jeweilige Klasse verletzten um eine Markenschutzverletzung zu machen.
Wenn Du unter do.de eine private Seite von Dir machst, wird wohl kaum jemand mit Markenrechten kommen können - und wenn, dann wird er vor Gericht kaum Chancen haben.
Aber hat man den eine Chance über Gericht seine Wunschdomainnachträglich noch zubekommen, also zB. die Namenskürzel, wenn man diese durch seinen Vor- & Zunahmen zusammenstellen kann, aber eine ganz andere Person diese Domain am Freitag bekommt, der nicht diese Namenskürzel durch die Anfangsbuchstaben seines Namnes bilden kann ???
Wohl eher nicht
Glaub manch ein Richter, welcher das alles Mitbekommt bekommt Heute schon Angst
Namensrechte auf Initialen kannst Du da sicher nicht ableiten. Heutzutage geht die Rechtssprechung schon dort hin, das eine Löschung einer Domain nur mehr stattfindet, wenn es eine berühmte Firma ist, ansonsten nur ein Nutzungsverbot in der jeweiligen Klasse.
Worauf es nicht alles Markeneintragungen so gibt: "123" ist auch dabei
Da werden wohl so manche noch erschreckend schauen, wenn da mal ein Briefchen ins Haus flattert
Es gibt sogar eine Anmeldung auf 123.de, aber diese wurde abgelehnt:
"Verfahrensstand des Anmeldeverfahrens Anmeldung zurückgewiesen
Schutzhindernis Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft sowie beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs.2 Nr.1 u.2)"
Wenn ein Markenamt so eine Marke nicht zulässt, wird es aber vermutlich auch schwer werden für jemanden die Domain zu bekommen da keine Unterscheidungskraft.
Eine der 5 Marken für "123" ohne irgendwelchen Zusatz gehört BMW.
Hätte überhaupt nicht gedacht, dass man 123 überhaupt eingetragen bekommt, sind ja nur 3 oder 1 Zahl (je nach dem, wie man es sieht)
Na, eine Chancengleichheit für alle hätte es so oder so nie gegeben.
...
Eine klammheimliche Einführung hätte übrigens nur zu Insidergeschäften geführt, wer sowas hier ernsthaft fordert, der hat die Sache offensichtlich nicht ganz zu ende überlegt. Oder er weiss nicht, wie sich der Vorstand der DENIC zusammensetzt und wie die Entscheidungsstrukturen sind.
Hm - überlegen wir doch die jetzige Vorgehensweise mal zu Ende:
Warum sollten die von Dir erwarteten Insidergeschäfte bei der jetzigen Vorgehensweise ausbleiben? Ich meine - es gibt doch auch unter den DENIC-Mitgliedern viele, die schon viel länger Beiträge zahlen, als Du.
Wäre es da nicht folgerichtig, wenn man den Anmelde-Algo mit einer kleinen Routine ausstattet, die DENIC-Mitgliedern, die weniger lange Beiträge gezahlt haben, einen kleinen Millisekunden-Malus bei der Anmeldung gibt? Wer betreut denn die Server und die Programme? Das wird doch vermutlich auch ein DENIC-Mitglied sein - oder jemand, der mit einem solchen auch schon mal ein Bier getrunken hat. Oder eine Hypothek zahlen muss.
Gibt es denn eine notarielle Prüfung dieser Server/Programme? Werden die irgendwie abgenommen und gegen Manipulationen geschützt?
"Wir haben jetzt schon über tausend Gebote im System von mehreren hundert verschiedenen Bietern", sagt Tim Schumacher, Geschäftsführer der Sedo GmbH. "Mit dieser Sonderauktion bieten wir tatsächlich jedermann die Chance auf eine der begehrten Adressen."
Mein Kommentar : Jedermann mit Geld, muß es heißen.
tv.de und pc.de sind jetzt schon bei je 36.000,- €
Wieviel wird es am Ende bei tv.de / pc.de werden ?
Da fehlt doch wohl noch mindestens eine 0.
Eine der 5 Marken für "123" ohne irgendwelchen Zusatz gehört BMW.
Hätte überhaupt nicht gedacht, dass man 123 überhaupt eingetragen bekommt, sind ja nur 3 oder 1 Zahl (je nach dem, wie man es sieht)
die meisten sind Wort-Bildmarken, sind nicht nur durch die Klasse beschränkt, sondern auch durch Ihre bildliche Unterscheidung.
Es ist sehr schwer mit einer Wort- Bildmarke alleine gegen Nutzer des lesbaren Teils vorzugehen. Da muss einiges an Beweisen der Verwechslungsgefahr und der Bekanntheitsgrad nachgewiesen werden. Tote oder schlafende Marken sind ein stumpfes Schwert...
Die Wortmarken zu 123 sind leicht angreifbar, da zu geringe Unterscheidungskraft und im allgemeinen Sprachgebrauch vorhanden. Das DPMA prüft nur absolute Schutzhindernisse.
Auch ist es "dämlich" oder sinnfrei so viele Klassen für eine Marke anzumelden,
da nach 5 Jahren Schutzfrist bei Einspruch und Verlangen auf Löschung oder Teillöschung egal von wem, der ernsthafte Gebrauch der jeweiligen Klasse nachgewiesen werden muss.
Irgend so ein Versender, glaube es war Otto hat seine Klasse auf Otto mal verloren, weil er den Namen eben nicht in dieser Klasse für ein Produkt/Dienstleistung nutzte....sondern eben nur als Name )
ich bin der meinung, dass nahezu jede domain, die jetzt verfügbar sein wird, von domainern gehalten werden kann!!!
wie in dem artikel beschreiben wird, kommt es immer auf die art der nutzung an... eine reine marke hilft da schonmal gar nichts... nur wenn wettbewerbsrechtlich bedenken auftreten (konkurenz) kann man die domain einfordern bzw. das löschen dieser...
diese argumentation zählt nicht bei ausnahemn wie bp oder vw, also sehr sehr bekannten marken.... daran sind aber auch sehr sehr hohe ansprüche geknüpft, die vom markeninhaber nachgewisen werden müssen...
selbst o2 ist meines erachtens nicht einklagbar, wenn man mit der domain nichts in richtung handy macht... zudem ist es halt beschreibend, und jeder der sich einen beschreibenen markennamen ausdenkt muss halt damit rechnen, dass andere dies auch verwenden...