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Denic gibt 2-Zeichen-, einstellige- reine Zahlen- und KFZ-Kennzeichendomains frei

so, jetzt melde ich mich auch mal!

ich bin der meinung, dass nahezu jede domain, die jetzt verfügbar sein wird, von domainern gehalten werden kann!!!

wie in dem artikel sehr gut beschreiben wird, kommt es immer auf die art der nutzung an... eine reine marke hilft da schonmal gar nichts... nur wenn wettbewerbsrechtlich bedenken auftreten (konkurenz) kann man die domain einfordern bzw. das lsöchen dieser...

diese argumentation zählt nicht bei ausnahemn wie bp oder vw, also sehr bekannten marken.... daran sind aber sehr hohe ansprüche geknüpft, die vom markeninhaber nachgewisen werden müssen...

selbst o2 ist meines erachtens nicht einklagbar, wenn manb mit der domain nichts in richtung handy macht...

lass eucht nicht verrückt machen, und wenn ihr rechtsbeistand braucht, nehmt christina (Domainanwaeltin.de - Domainrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht in Hamburg). die macht das jetzt schon 20 jahre, und ihre abwechquote liegt bei über 90%...

... 100% ACK
 
so, jetzt melde ich mich auch mal!

selbst o2 ist meines erachtens nicht einklagbar, wenn man mit der domain nichts in richtung handy macht... zudem ist es halt beschreibend, und jeder der sich einen beschreibenen markennamen ausdenkt muss halt damit rechnen, dass andere dies auch verwenden...

lass eucht nicht verrückt machen, und wenn ihr rechtsbeistand braucht, nehmt christina (Domainanwaeltin.de - Domainrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht in Hamburg). die macht das jetzt schon 20 jahre, und ihre abwehquote liegt bei über 90%... (abwehr im sinne von keinen fremdkosten die anfallen)...

Bie o2 wäre ich mir nicht sicher - vw wäre sicher nie zu halten gewesen. hm für H & M sehe ich kein Problem. Wer eine riesen Kriegskasse für Prozesskosten hast - kann es ja wagen. Ich bin mir sicher, dass es nach der Regestrierung noch ein ganze Reihe Rechtsstreits gibt.
 
Bie o2 wäre ich mir nicht sicher

sicher kann man sich nie sein...

aber mal ernsthaft: auf o2.de kommt eine infoseite über sauerstoff... mit der wirklichen motivation die domain als diese zu betreiben (mit adsense z.b.) also ein art miniprojekt...

klar will o2 die domain und klar haben sie recht auf die marke, aber eben nicht auf die domain... ausser sie kaufen sie...
 
klar will o2 die domain und klar haben sie recht auf die marke, aber eben nicht auf die domain... ausser sie kaufen sie...

und wie sehe das deiner meinung nach aus, wenn herr huber die domain micro soft . de haette und eine viehandlung darunter betreibt. eine kuh, 8 jahre alt, von herrn huber heisst nämlich mit vornamen micro und mit nachnamen soft, oder halt nicht und er betreibt ein anderes biz unter der domain.

dürfte herr huber dann die domain auch behalten?:laugh:
 
und wie sehe das deiner meinung nach aus, wenn herr huber die domain micro soft . de haette und eine viehandlung darunter betreibt. eine kuh, 8 jahre alt, von herrn huber heisst nämlich mit vornamen micro und mit nachnamen soft, oder halt nicht und er betreibt ein anderes biz unter der domain.

dürfte herr huber dann die domain auch behalten?:laugh:

bei der o2 kommt halt der beschreibene charakter dazu, dass ist bei vw, bp oder eben microsoft nicht der fall...

zudem spielt microsoft in einer ganz anderen liga als o2...

er dürfte die domain also nicht behalten...
 
lass eucht nicht verrückt machen, und wenn ihr rechtsbeistand braucht, nehmt christina (Domainanwaeltin.de - Domainrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht in Hamburg). die macht das jetzt schon 20 jahre, und ihre abwechquote liegt bei über 90%...

ich bin sicher, dass du lieber jörn ganz genau weisst was du tust und vor allem auch wie, nur lesen hier sehr viele mit, die das nicht in dem umfang tun/können, daher find ich es sehr gefährlich es so darzustellen, dass man völlig sorglos auch marken registrieren darf und sich allein mit anderen themeninhalten die sich nicht auf die tätigkeit der marke beziehen auf sicherem boden befindet. so habe ich deinen post verstanden, sollte ich mich irren, bitte ich um entschuldigung.

ich persönlich teile im übrigen deine juristische einschätzung der lage keinesfalls.

gruesse
 
also ich bin ja fast bei dir - doch würde ich mit dem O2 kein Adsense machen - einfach gar keine Werbung drauf - dann sehen die Chancen gleich noch viel besser aus - zudem den Whois privat machen, damit erst gar kein Wettbewerbs-Gedanke aufkommen kann
 
ich bin sicher, dass du lieber jörn ganz genau weisst was du tust und vor allem auch wie, nur lesen hier sehr viele mit, die das nicht in dem umfang tun/können, daher find ich es sehr gefährlich es so darzustellen, dass man völlig sorglos auch marken registrieren darf und sich allein mit anderen themeninhalten die sich nicht auf die tätigkeit der marke beziehen auf sicherem boden befindet. so habe ich deinen post verstanden, sollte ich mich irren, bitte ich um entschuldigung.

ich persönlich teile im übrigen deine juristische einschätzung der lage keinesfalls.

gruesse

letztendlich muss ja jeder selbst wissen, was er macht...

ich will nur darauf hinaus: viele der marken um die es geht wenn man recherchiert sind nicht haltbar um gegen die domain vorzugehen... diese marken resultieren ja vielmehr auch aus der idee, alles zu bekommen unter dem namen... ohne dass man wirklich was nennenswertes macht mit der marke...

sozuganen als markengrabber gegen einen domaingrabber vorzugehen...

das ist bei o2 natürlich anders, und man muss viel tiefer in die trickkiste greifen wie "domainer" z.b. vorschlägt
 
Ich bin kein Anwalt - aber das macht keinen Sinn, weil die deutsche Gerichte bei .net kein Durchgriffsrecht haben - bei .de dagegen schon... Ich kenne solche Fälle nicht.

Wenn Deine Auffassung stimmen würde könnte sich also jeder Deutsche in Deutschland die ndr.tv oder rtl.tv reggen oder kaufen und von Deutschland aus betreiben. Der NDR und RTL könnten Deiner Meinung nach nichts unternehmen weil deutsche Gerichte keinen Zugriff auf das Recht des im Wasser versinkenden Inselstaates haben?

Glaube ich nie im Leben.
 
Stimmt, Wettermann. :) Da irrt sich Enzyklop wieder mal. Zudem kann die .net durch UDRP ziemlich schnell abgesprochen werden.

Gruss

John
Abmahnungen*info

Das hängt wie immer vom Einzelfall ab - und das ist noch nicht ausdiskutiert. Deutsches Recht bricht UDPR - nach einer neuen Entscheidung des LG Köln. Hier ging um ein US -Deutschland Verfahren.

domain-recht.de - News: LG Köln – gilt die UDRP in Deutschland?

Die Domain ist noch in Deutschland. Also wenn sich zwei Deutsche um eine .net streiten kann das über UDPR und deutsche Gerichte gehen - nach dem neusten Urteil. Interessant ist die Frage was wäre wenn ein US-Gericht anders entscheiden würde...das ist soweit meine Kenntnis nicht ausdiskutiert - komplizierte Fragen des int. Privat-, Wirtschafts- und Domainrechts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin kein Anwalt - aber das macht keinen Sinn, weil die deutsche Gerichte bei .net kein Durchgriffsrecht haben - bei .de dagegen schon... Ich kenne solche Fälle nicht.

Das stimmt nur begrenzt. Wenn z.B. eine deutsche Firma von einer italienischen Firma vor der WIPO wegen einer cno Domain verklagt wird und der Kläger gewinnt, dann wird die Domain zum Kläger transferiert AUSSER die deutsche Firma legt bei einem deutschen Gericht gegen dieses Urteil Berufung ein. Ich glaube es sind ca. 10 Tage ab Zustellung des WIPO-Urteils) Wenn nun das deutsche Gericht auch entscheidet das der Kläger recht hat, dann wird die Domain zum Kläger transferiert.

Harry
 
Nee Enzyklop. Nicht "nach dem neusten Urteil", sondern schon immer.

Das mit dem "immer" kann logisch nicht sein. Die Frage des "Rechtsvorrang" wurde ja erst jetzt beim LG Köln geklärt - wenn die Info auf domain-recht.de stimmt.

"Das Landgericht Köln beschäftigte sich mit einer UDRP-Entscheidung und der Frage, welches Recht vorgeht: die UDRP und deren Übertragungsanspruch oder deutsches Recht, welches die Übertragung einer Domain als Rechtsanspruch nicht kennt (Urteil vom 16.06.2009, Az.: 33 O 45/08)".

Was passiert, wenn ein anderes nationales Gericht z.B. in den USA anders entscheidet ? Das US-Gericht kann ihr Urteil theoretisch vollziehen.
 
Also wenn sich zwei Deutsche um eine .net streiten kann das über UDPR und deutsche Gerichte gehen - nach dem neusten Urteil. Interessant ist die Frage was wäre wenn ein US-Gericht anders entscheiden würde...das ist soweit meine Kenntnis nicht ausdiskutiert - komplizierte Fragen des int. Privat-, Wirtschafts- und Domainrechts.

Wenn man ein WIPO Verfahren verliert, kann der Beklagte in seinem Land ein Widerspruchsverfahren führen. Zugleich besteht aber auch die Möglichkeit für den Kläger in den USA ein "in rem" Verfahren gegen die US-Registry wegen der Domain zu führen. Nachdem die Registry sich kaum gegen die Klage wehren wird, wird der Kläger in den USA auch gewinnen, außer der Domaininhaber mischt sich innerhalb einer gewissen Frist in den Prozess ein und dann ist nicht die Registry sondern der Domaininhaber auch der Beklagte. d.h. es laufen dann zwei Prozesse gleichzeitig z.B. eines in den USA und eines in Deutschland. Schlussendlich wird wohl dann das US-Gericht das sagen haben ob eine Domain transferiert wird oder nicht. d.h. auch wenn z.B. das deutsche Gericht dem Beklagten in Deutschland recht gibt, wird die Domain tarnsferiert wenn das US-Gericht auf "Transfer" entscheidet.

Harry
 

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