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Denic gibt 2-Zeichen-, einstellige- reine Zahlen- und KFZ-Kennzeichendomains frei

Die Anzahl der Möglichkeiten oder liege ich falsch. 2 Stellen und 34 Möglichkeiten (10 Ziffern und 24 Buchstaben).

26 buchstaben + 10 zahlen = 36

einsteller = 36
zweisteller = 36x36 = 1296

macht in summe 1332

reine buchstabendomains (einsteller und zweisteller) sinds 26+26x26=26+676=702

(alles mal ohne die umlaute)
 
Die Anzahl der Möglichkeiten oder liege ich falsch. 2 Stellen und 34 Möglichkeiten (10 Ziffern und 24 Buchstaben).
Sorry, aber ich fürchte, Du liegst falsch. Zunächst sind es (ohne IDN) 26 Buchstaben von a-z, zusammen mit den 10 Ziffern sind es 36 mögliche Zeichen.

Hinzu kommt, dass es nicht um die Anzahl von 36 Zeichen langen Kombinationen aus 2 Zeichen geht (2 hoch 36), sonder leider nur um die Anzahl von 2 Zeichen langen Kombinationen aus 36 Zeichen (36 hoch 2 = 1296).

Zur Kontrolle: Wie viele Felder hat ein Schachbrett?
8 hoch 2 = 64 oder
2 hoch 8 = 256?
 
Sorry, aber ich fürchte, Du liegst falsch. Zunächst sind es (ohne IDN) 26 Buchstaben von a-z, zusammen mit den 10 Ziffern sind es 36 mögliche Zeichen.

Hinzu kommt, dass es nicht um die Anzahl von 36 Zeichen langen Kombinationen aus 2 Zeichen geht (2 hoch 36), sonder leider nur um die Anzahl von 2 Zeichen langen Kombinationen aus 36 Zeichen (36 hoch 2 = 1296).

Zur Kontrolle: Wie viele Felder hat ein Schachbrett?
8 hoch 2 = 64 oder
2 hoch 8 = 256?
ihr liegt beide völlig daneben - bitte beachtet, das man auch ALLE Ziffern nun registrieren kann - ALLE + plus Buchstaben-Kombinationen
 
Ich tippe naechste Woche ein paar Reihen mehr im Lotto...da ist die meine Chance groesser was zu gewinnen. :D
 
....auf welcher website kann man die gewünschten Domains einreichen?
 
die Frage ist doch eher wie man solche Domains im Fall der Fälle nachher benutzt...dank BGH gibt es keinen Anspruch auf Löschung und verklage mal eine Privatperson, die nicht im Wettbewerb mit dir steht...

Ich möchte die Privatperson sehen, die über Jahre und 3 Instanzen hinweg 4 bis 6-stellige Anwaltshonorare vorschießt, nur um am Ende wenn es gut läuft eine Domain zu besitzen, mit der sie bei Benutzung jederzeit Gefahr läuft, eben doch in Wettbewerb mit dem Kennzeicheninhaber zu treten ...

Gruß
M.
 
Da kommen ganz neue Fragen zum Namensrecht auf. Gerade kam mir der Gedanke, dass bestimmte Telefonnummer als reine Zahlendomains auch nicht schlecht wäre, z.B. 0221*de als lokales Verzeichnis für Köln.

Vor Jahren, als O2 noch Viag Interkom war, da hatte der Betreiber der Domain o179*de Probleme mit der Firma, der die Vorwahl nur eben mit Null und nicht "o" gehörte. Mittlerweile ist 0179 sogar als Wortmarke von O2 eingetragen.

Gibt es Urteile zum Namensrecht an Rufnummern oder Vorwahlen (nach bisherigem Stand natürlich mit "o" statt Null)? - Hat eine Stadt womöglich ein Recht an ihrer Vorwahl? - Das wird noch lustig.
 
die Frage ist doch eher wie man solche Domains im Fall der Fälle nachher benutzt...dank BGH gibt es keinen Anspruch auf Löschung und verklage mal eine Privatperson, die nicht im Wettbewerb mit dir steht...

muss ich nochmal kurz zitieren, da mir gerade der Fall shell.de eingefallen ist. Da hatte die Privatperson sogar den Namen - und hat trotzdem verloren ...

Urteil Grundsatzentscheidung des BGH zu Domainnamen (shell.de)

Dass der Anspruch auf Übertragung nicht existiert ist ja auch ziemlich egal, wenn erst mal ein Dispute gesetzt ist und dem Glücksritter die Benutzung der Domain untersagt wird.

Wir sprechen hier nicht über irgendwelche Marken, sondern über Marken die sicherlich überragende Verkehrsgeltung haben. Und da gelten andere Regeln...

Gruß
M.
 
Der Gedanke mit Vorwahlen kam mir vorhin auch schon. Also nicht das ich es gebrauchen könnte, aber die Möglichkeiten bestehen ja nun mal.

Da werden Gerichte in Zukunft wohl wieder etwas zu entscheiden haben.
Und ehe da etwas wegweisendes vorhanden ist, werden wieder ein paar Jahre vergehen.

Das mit der Marke 0179 wusste ich gar nicht. Habe aber gerade festgestellt das offensichtlich 0900 sich nicht als Marke eintragen lässt. Zumindst wurde Darum versucht es der ehemalige Monopolist mit Zusätzen.
 
mit shell muss man nimmer kommen seit dem BGH Urteil von ahd...

...überragende Verkehrsgeltung könnte ein Stichwort sein, ja - aber wir reden immer noch von Abkürzungen dann ;)
 
mit shell muss man nimmer kommen seit dem BGH Urteil von ahd...

...überragende Verkehrsgeltung könnte ein Stichwort sein, ja - aber wir reden immer noch von Abkürzungen dann ;)

ahd passt ja nun gar nicht, da die Marke erst nach der Domainregistrierung angemeldet wurde.

Hier die Leitsätze:

Die Registrierung eines Domainnamens kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände den Tatbestand einer unlauteren Mitbewerberbehinderung erfüllen und einen Anspruch auf Einwilligung in die Löschung des Domainnamens be-gründen.
Solche Umstände liegen nicht schon vor, wenn der Domaininhaber eine Viel-zahl von Domainnamen auf sich registrieren lässt, um sie potentiellen Interessenten zum Kauf oder zur entgeltlichen Nutzung anzubieten, und ein einem dieser Domainnamen entsprechendes Unternehmenskennzeichen eines Dritten erst nach der Registrierung des Domainnamens in Gebrauch genommen wird, wenn für den Domaininhaber zum Registrierungszeitpunkt kein besonderes Interesse eines bestimmten Unternehmens erkennbar war, gerade einen dieser Geschäftsbezeichnung entsprechenden Domainnamen zu verwenden.


Schiff versenkt.

:-)

Gruß
M.
 
die meldung klang für mich heute mittag wie, aliens sind auf der grünen wiese vor dem weißen haus gelandet und wollen mit der menschheit in kontakt treten. es wird eine lotterie und 1.332 leute (wenn die zahl stimmt, heute mittag wollte mir einer erzählen es wären 68 milliarden varianten) *räusper* werden gewinnen; die einen mehr ok.de die anderen weniger j0.de . lustig wird sicher auch das markenrecht, so mancher wird wohl erst einen stapel juristenpapier in seinem email-account vorfinden, bevor die aufklärende email vom provider eintrifft: "herzlichen glückwunsch sie sind halter der BP.de, viel erfolg damit" :laugh:
 
Da werden ja dann vielleicht andere Registries wie .at und .ch auch nachziehen damit man 1 und 2-stellige Domains unter .at und .ch auch registrieren kann. Zahlendomains sind ja bei .ch und .at schon länger registrierbar.

Harry
 
wie hoch sind die Chance als Privatperson bei Strato / United-domains und Co. da eine 1 oder 2-Stellige Domain zu bekommen?

Und werden die Preise die normalen sein also ca 12,- im Jahr?
 

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