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Jetzt anmelden!Die Aufarbeitung einer einfachen LLC in USA (LLC, nicht Corporation) kann unter einer Stunde geschehen und weniger als $200 kosten. Wer also gleich mehr als 100 "echte Firmen" beim Ami-Anwalt basteln will, sollte sich vielleicht zusaetzlich nach einem Mengenrabat erkundigen. "Echt" sind die Dinger de facto aber erst, wenn sie im Bundesstaat (also "state", wie z.B. Florida statt "federal") eingetragen sind. Diese Eintragungsdaten sind oeffentlich einsehbar.Ich denke schon dass es echte Firmen sind. In den USA dürfte sowas schnell gehen.
"Echt" sind die Dinger de facto aber erst, wenn sie im Bundesstaat (also "state", wie z.B. Florida statt "federal") eingetragen sind. Diese Eintragungsdaten sind oeffentlich einsehbar.
ein statement von key-systems
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Dieser transparente Prozess fand auch im Fall der Domain tv.de Anwendung, die nach erfolgreicher Registrierung und Rücksprache mit dem Kunden an diesen übertragen wurde.
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Mit freundlichen Grüßen
Alexander Siffrin
CEO Key-Systems GmbH
Ich würde grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Unternehmen was in Deutschland starke Markenrechte hat - sich bei .de durchsetzen kann. Interessant ist was bei Markenrechtler diskutiert wird die Möglichkeit einer sog. "Mitstörerhaftung der Provider".
Markenschutzportal pldiert fr Vorsicht bei neuen Zifferndomains - Marketingstrategie - News - absatzwirtschaft - die marketing site
wenn du domains von denen haben möchtest, wieso schreibst du die inhaber dann nicht direkt an?
Ich gehe schon davon aus, das es richtige eingetragene Firmen in Clearwater sind. Somit sollte die rechtliche Komponente auch abgesichert sein und eine deutsche Firma hat somit nur mehr im besten Fall die Möglichkeit auf Unterlassung zu klagen - je nachdem was sich dann auf den "Firmenportalen" dann befindet. Ein Recht auf Löschung oder Transfer besteht nach meiner Meinung nicht (mehr)
@Harry: Warum glaubst Du, dass ein evtl. Recht auf Löschung oder Transfer einer .de Domain aufgund des Transfers in eine Florida LLC nicht mehr besteht? Du hast doch erst vor zwei Tagen in Deinem (sehr informativen) Austausch mit Dex (siehe unten) erfolgreich dargelegt, dass bei .de Domains das rechtliche Domizil des Inhabers nicht relevant ist.
Hab ich schon versucht. Die antworten nicht ^^
OJR - Online Journal Recht
Rein rechtlich gesehen sehe ich deshalb kaum bis keine Chance das eine deutsche Firma eine der 193 Domains rausklagen kann. Wie gesagt, es besteht maximal ein Unterlassungsanspruch je nach was mit der Domain gemacht wird.
Harry
@Harry: Vielen Dank fuer das link.
Gruss,
Robert
Es wurde ja nicht nur durch Zufall der jeweilige Firmennamen genommen um ein Namensrecht zu erlangen.
"Das allgemeine Namensrecht ist in § 12 BGB geregelt. Danach ist nicht nur der Name einer natürlichen, sondern auch der einer juristischen Person (z. B. Gesellschaft), einer öffentlichen Institution, eines Vereins oder einer sonstigen Personenvereinigung geschützt."
OJR - Online Journal Recht
Rein rechtlich gesehen sehe ich deshalb kaum bis keine Chance das eine deutsche Firma eine der 193 Domains rausklagen kann. Wie gesagt, es besteht maximal ein Unterlassungsanspruch je nach was mit der Domain gemacht wird.
Harry
OJR schrieb:Trägt dagegen die Firma einen Wahlnamen (also keinen Familiennamen eines Inhabers), so gilt der Grundsatz der Priorität, d. h. daß der zweite Benutzer den Namen seiner gleichnamigen Firma ändern muß, wenn der erste Firmenname bereits ein „Name" geworden ist, also z. B. eine gewisse Verbreitung im Verkehr oder sogar eine allgemeine Verkehrsgeltung erlangt hat.
Guten Morgen,
dieser Blog hier behauptet, eine Sprecherin von Sedo hätte erklärt, dass sie nur 10-20% der ca. 3.000 Domains auktionierten neuen Domains hätten registrieren können. Angeblich sollen das auch vornehmlich Zahlendomains gewesen sein:
Weitere Ungereimtheiten bei Domainvergabe | ~afkbio blog~
Kann das jemand bestätigen?
LeChiffre
Pfui, was hast Du nur für eine schmutzige Phantasie? BJ steht natürlich für ... ähm ... irgendwas mit Mundhygiene.Steht "BJ" für Blowjob?
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