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Die neuen .de-Domains - Wer hat was bekommen?

Ich gehe auch davon aus, das die Leute die im Team drinnen sind schon ziemlich gute Erfahrung im jeweiligen Bereich mit eingebracht haben. d.h. auch schon Erfahrung mit der Gründung von Firmen im Ausland mit eingebracht haben.

Harry
 
ein statement von key-systems

Registrierung der neu eingeführten .de Domains
Key-Systems bietet seit der Einführung von .info und .biz Domainnamen im Jahr 2001 Vorregistrierungen für Domainnamen mit hoher Erfolgsquote an. Auch bei der Übermittlung von Vorbestellungen von ein- und zweistelligen .de-Domainnamen sowie bei der Registrierung von Zifferndomains mit der Endung .de hat sich die Technik von Key-Systems bewährt und wir konnten für unsere Kunden zahlreiche Domainnamen mit überdurchschnittlichem Erfolg registrieren.
Die Vergabe von Domainnamen erfolgte dabei strikt nach dem Prinzip „first come-first served“, das auch der Zuteilung durch DENIC zugrunde lag. Das bedeutet, dass die bei uns als erstes eingegangene Vorbestellung als erstes an DENIC übermittelt wurde und eine Chance auf Zuteilung hatte.
Wie in unseren Newslettern dargestellt, bleiben registrierte .de-Domains aus dem jüngsten Launch bis zum Nachweis der Zahlung in unserem Besitz, um uns vor Zahlungsausfällen zu schützen. Da der zur Registrierung verwendete Placeholder nicht völlig den DENIC-Regularien entsprach, haben wir für unbezahlte Domains vorübergehend bis zur Übertragung an die Kunden einen Trustee-Eintrag verwendet.
Die glücklichen Kunden wurden bereits angeschrieben, und sollten bald als Inhaber Ihrer vorbestellten Domains eingetragen werden können.

Dieser transparente Prozess fand auch im Fall der Domain tv.de Anwendung, die nach erfolgreicher Registrierung und Rücksprache mit dem Kunden an diesen übertragen wurde.
Wir verstehen, dass Kunden, die im Rahmen des "first come-first served"-Prinzips keine Zuteilung erhalten haben, da sie nicht an erster Stelle standen, enttäuscht sind. Allerdings können wir nicht nachvollziehen mit welch verzweifelter Vehemenz, unsachlicher Aufregung und Unverständnis ein Kunde auf das Scheitern seiner Vorbestellung reagiert. Unsere protokollierten Auftragseingänge zu der .de-Vergabe belegen klar, dass der Betreffende die Vormerkung erst bei uns abgab, nachdem bereits mehrere andere sich für die Domain vorregistriert hatten.
Die Aussage, er habe gehört, er stünde an Listenplatz 1 ist falsch und für Key-Systems nicht nachvollziehbar. Diese Aussage wurde von Key-Systems nicht getätigt.
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass der Kunde das Prinzip der mehrfachen Vorbestellungen nicht verstanden hatte, und davon ausging, als einziger eine gültige Vorbestellung abgegeben zu haben. Dies ist nicht der Fall.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Siffrin
CEO Key-Systems GmbH
 
Ich denke schon dass es echte Firmen sind. In den USA dürfte sowas schnell gehen.
Die Aufarbeitung einer einfachen LLC in USA (LLC, nicht Corporation) kann unter einer Stunde geschehen und weniger als $200 kosten. Wer also gleich mehr als 100 "echte Firmen" beim Ami-Anwalt basteln will, sollte sich vielleicht zusaetzlich nach einem Mengenrabat erkundigen. :D "Echt" sind die Dinger de facto aber erst, wenn sie im Bundesstaat (also "state", wie z.B. Florida statt "federal") eingetragen sind. Diese Eintragungsdaten sind oeffentlich einsehbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Echt" sind die Dinger de facto aber erst, wenn sie im Bundesstaat (also "state", wie z.B. Florida statt "federal") eingetragen sind. Diese Eintragungsdaten sind oeffentlich einsehbar.

"Echt" werden diese Firmen schon sein. Ist dann vermutlich vergleichbar mit einer "Firmenname GmbH i.G." (in Gründung) Geschäfte darf man mit so einer Firma zumindest in Deutschland aber auch schon machen.

Harry
 
ein statement von key-systems
....
Dieser transparente Prozess fand auch im Fall der Domain tv.de Anwendung, die nach erfolgreicher Registrierung und Rücksprache mit dem Kunden an diesen übertragen wurde.
....


Mit freundlichen Grüßen
Alexander Siffrin
CEO Key-Systems GmbH

Lächerlich... einfach nur lächerlich.

Wollen die uns auf den Arm nehmen ?
 
Wenn meine Informationen stimmen (nicht bestätigt), gibt es auch da bereits ein Dispute!:help:
 
Ich würde grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Unternehmen was in Deutschland starke Markenrechte hat - sich bei .de durchsetzen kann. Interessant ist was bei Markenrechtler diskutiert wird die Möglichkeit einer sog. "Mitstörerhaftung der Provider".

Markenschutzportal pldiert fr Vorsicht bei neuen Zifferndomains - Marketingstrategie - News - absatzwirtschaft - die marketing site

Die Mitstörerhaftung kann unendlich weit gehen. Deswegen kann man auch gleich zur Denic gehen, wenn man lustig ist. Allerdings sollte man den naheliegensten Ansprechpartner wählen und das ist in diesem Fall der Provider. Danach kommt der Registrar und danach die Denic.

Die können noch so viele "Scheinfirmen" gründen. Wenn das beim LG Hamburg oder beim BGH landet, ist die Sache denke ich klar, denn gerade bei 2-stelligen Kombinationen gibt es lokal viel mehr Unternehmen, die sich präsentieren wollen und ziemlich einfach bessere Rechte daran definieren können. Allerdings kostet eine Klage auch Geld und daher können 20.000,- EUR Kaufpreis durchaus günstiger sein ;)

Zu den Sedopreisen:
Ich glaube nicht, dass die auch nur ansatzweise den echten Wert wiederspiegeln. Die kann man denke ich alle locker mal 5-10 nehmen. In der kurzen Zeit und mangels Verbreitung, konnten die Auktionen gar nicht den besten Preis resultieren.

Gruß
 
Das schlimme ist auch auch noch, daß solche Leute mit der ICANN zutun haben und event. Entscheidungen mittragen.
 
Ich gehe schon davon aus, das es richtige eingetragene Firmen in Clearwater sind. Somit sollte die rechtliche Komponente auch abgesichert sein und eine deutsche Firma hat somit nur mehr im besten Fall die Möglichkeit auf Unterlassung zu klagen - je nachdem was sich dann auf den "Firmenportalen" dann befindet. Ein Recht auf Löschung oder Transfer besteht nach meiner Meinung nicht (mehr)

@Harry: Warum glaubst Du, dass ein evtl. Recht auf Löschung oder Transfer einer .de Domain aufgund des Transfers in eine Florida LLC nicht mehr besteht? Du hast doch erst vor zwei Tagen in Deinem (sehr informativen) Austausch mit Dex (siehe unten) erfolgreich dargelegt, dass bei .de Domains das rechtliche Domizil des Inhabers nicht relevant ist.

So wie ich die Sache als nicht-Jurist einschaetze, hat das Clearwater, FL Manoever im Wesentlichen zwei Gruende:

1. Es ist einfach, billig, und schnell (Express-Bearbeitungszeit von nur 1 Stunde moeglich) in FL eine LLC zu gruenden. Selbst die Gruendung von 193 UGs (sog. 1 Euro GmbHs oder Mini-GmbHs) in Deutschland haette wesentlich mehr Kosten verursacht (Notare, Handelsregistereintraege etc.) und waere in der Kuerze der Zeit gar nicht machbar gewesen. Es ist sicherlich sinnvoll jede dieser Domain-Juwelen in einer eigenen Firma mit beschraenker Haftung zu parken und nirgendwo auf der Welt geht das so einfach wie in den USA.

2. Das Risiko einer haftungsrechtlichen Belangung wird durch die LLC minimiert und das Risiko einer kostenpflichtigen Abmahnung gar eliminiert. D.h. das schlimmste was passieren kann ist dass ein deutscher Klaeger mit markenrechtlichen Anspruechen ueber einen US Anwalt einen (nicht kostenpflichtigen) C&D Letter schickt und dann die betroffene LLC (mit der Domain als einziges Asset) vor einem US Gericht verklagt.

Diese 2 Punkte beziehen sich einzig auf administrative bzw. haftungstechnische Aspekte. Was die rechtliche "Verteidigung" dieser 193 Domains unter markenrechtlichen Gesichtspunkten anbelangt, so ist es meiner Ansicht nach egal ob der Inhaber/Owner der .de Domain seinen Sitz in Deutschland oder in Florida hat. Der Inhaber muss die Domain vor einem deutschen Gericht verteidigen or er verliert sie automatisch....





"Es ist vollkommen egal ob der Inhaber im Inland oder Ausland ist. In unserem Fall ist der Inhaber sogar innerhalb der EU (Spanien, Malta)

Für den Fall das weder der Eintrag vom Owner und Admin-C stimmen (einer davon muss zumindest eine ladbare deutsche Anschrift haben), kann man dies der DENIC melden, und sofern man einen Dispute Eintrag hat, bekommt man die Domain dann früher oder später nach der Löschung automatisch.

Meine Klagen bzw. Abmahnungen habe ich im Normalfall vorab via Fax bekommen (meist am Freitag Nachmittag ) und dann auch noch das Original entweder direkt mit der Post nach Wien oder auf meine deutsche Admin-C Adresse. Diese haben das dann nach Wien weitergeschickt.

So wird das im Normalfall auch laufen. Dann gibt es in der Klage oder Abmahnung eine Frist und wenn sich weder der Admin-C oder Owner meldet, wird dann bei einem Urteil der Richter zu 99% (wenn es gerechtfertigt ist) auch für den Kläger sprechen und die Domain löschen lassen. Mit einem Dispute bekommt dann der Kläger auch die Domain.

Wenn sich der Admin-C und/oder Owner melden, dann wird dieser ja sowieso von einem deutschen Anwalt vertreten werden und dann ist es auch im Normalfall nicht notwendig, das der ausländische Owner vor Gericht erscheint.

Harry"
 
Zuletzt bearbeitet:
@Harry: Warum glaubst Du, dass ein evtl. Recht auf Löschung oder Transfer einer .de Domain aufgund des Transfers in eine Florida LLC nicht mehr besteht? Du hast doch erst vor zwei Tagen in Deinem (sehr informativen) Austausch mit Dex (siehe unten) erfolgreich dargelegt, dass bei .de Domains das rechtliche Domizil des Inhabers nicht relevant ist.

Es wurde ja nicht nur durch Zufall der jeweilige Firmennamen genommen um ein Namensrecht zu erlangen.

"Das allgemeine Namensrecht ist in § 12 BGB geregelt. Danach ist nicht nur der Name einer natürlichen, sondern auch der einer juristischen Person (z. B. Gesellschaft), einer öffentlichen Institution, eines Vereins oder einer sonstigen Personenvereinigung geschützt."

OJR - Online Journal Recht

Rein rechtlich gesehen sehe ich deshalb kaum bis keine Chance das eine deutsche Firma eine der 193 Domains rausklagen kann. Wie gesagt, es besteht maximal ein Unterlassungsanspruch je nach was mit der Domain gemacht wird.

... außer es tritt der unwahrscheinliche Fall ein das das Kartellamt entscheidet das alle oder nur die 193 Domains aus diversen Gründen gelöscht werden und neu vergeben werden müssen.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wurde ja nicht nur durch Zufall der jeweilige Firmennamen genommen um ein Namensrecht zu erlangen.

"Das allgemeine Namensrecht ist in § 12 BGB geregelt. Danach ist nicht nur der Name einer natürlichen, sondern auch der einer juristischen Person (z. B. Gesellschaft), einer öffentlichen Institution, eines Vereins oder einer sonstigen Personenvereinigung geschützt."

OJR - Online Journal Recht

Rein rechtlich gesehen sehe ich deshalb kaum bis keine Chance das eine deutsche Firma eine der 193 Domains rausklagen kann. Wie gesagt, es besteht maximal ein Unterlassungsanspruch je nach was mit der Domain gemacht wird.

Harry

Dabei hast Du aber wohl den Absatz etwas weiter unten überlesen:

OJR schrieb:
Trägt dagegen die Firma einen Wahlnamen (also keinen Familiennamen eines Inhabers), so gilt der Grundsatz der Priorität, d. h. daß der zweite Benutzer den Namen seiner gleichnamigen Firma ändern muß, wenn der erste Firmenname bereits ein „Name" geworden ist, also z. B. eine gewisse Verbreitung im Verkehr oder sogar eine allgemeine Verkehrsgeltung erlangt hat.

Die neuen Domains haben nur Priorität gegenüber allem, was nach dem 23.10.2009 eingetragen, genutzt oder bekannt wird....
 
Guten Morgen,

dieser Blog hier behauptet, eine Sprecherin von Sedo hätte erklärt, dass sie nur 10-20% der ca. 3.000 Domains auktionierten neuen Domains hätten registrieren können. Angeblich sollen das auch vornehmlich Zahlendomains gewesen sein:
Weitere Ungereimtheiten bei Domainvergabe | ~afkbio blog~

Kann das jemand bestätigen?

LeChiffre


Auszug..

..Florida als Inhaber eingetragen, z.B. “BJ Oral Diseases Incorporated” für bj.de..

Steht "BJ" für Blowjob?
 

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