Schleicher bestätigte, dass es die einstweiligen Verfügungen und zusätzlich eine Infragestellung des gesamten Verfahrens gegeben habe. Laut Informationen von heise online wurde mit Blick auf das spezielle Vergabeverfahren das Kartellamt eingeschaltet, da das Online-Registriersystem lediglich den 274 DeNIC-Genossenschaftsmitgliedern offen stand. Schleicher verwies demgegenüber auf alternative Kanäle für die Registrierung. Tatsächlich habe die DeNIC eG ab neun Uhr auch Faxe und E-Mails von jedermann in Empfang genommen und diese Registrierwünsche im Haus eingestellt.
"Wir hatten davor gewarnt, dass diese Variante langsamer ist als das Online-Verfahren und die entsprechenden Kunden damit einen Nachteil haben, möglich war es aber", sagte Schleicher. Einige Kunden hätten es sich übrigens auch nicht nehmen lassen, ihre Domainanträge direkt im DeNIC-Büro in Frankfurt vorbei zu bringen.