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FC.de vs 1.FC Köln

War die Domain KI.de nur vor dem LG? Warum ist der Beklagte nicht in die nächste Instanz gegangen, wurde dies nicht zugelassen?

Falls ich mich nicht täusche, habe ich dies damals gelesen das keine Berufung zulässig war, oder?

Normlerweise beginnt man Markenstreitigkeiten beim LG und dann gibt es immer die Möglichkeit der Berufung beim OLG.
Theoretisch könnte aber auch beim Amtsgericht begonnen worden sein und dann ist das LG die 2. Instanz und die 3. Instanz wäre dann nicht das OLG sondern der BGH gewesen, der ggf. nicht zugelassen worden ist.
 
Normlerweise beginnt man Markenstreitigkeiten beim LG und dann gibt es immer die Möglichkeit der Berufung beim OLG.
Theoretisch könnte aber auch beim Amtsgericht begonnen worden sein und dann ist das LG die 2. Instanz und die 3. Instanz wäre dann nicht das OLG sondern der BGH gewesen, der ggf. nicht zugelassen worden ist.

Harry, nur mal interesse halber: wie oft sprichst du im Jahr/Monat mit deinem Anwalt?
 
Harry, nur mal interesse halber: wie oft sprichst du im Jahr/Monat mit deinem Anwalt?

Fast täglich, manchmal öfters am Tag. Meistens hört er bei den Gesprächen, die oft eine Stunde dauern, nur zu. Er ist praktisch mein Psychiaterersatz. Das meiste Wissen habe ich aber durch das Internet von Anwalts-Webseiten. Viele Informationen oder auch Urteile die ich weiß, wusste nicht einmal mein Anwalt. Die Schriftsätze schreibe ich seit 3 Jahren schon selbst und mein Anwalt korrigiert sie nur mehr, sofern Anwaltszwang besteht und er sie deshalb selbst einreichen muss.

Bei Ablehnungsgesuchen, Verfassungsbeschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen (Prozessbetrug, Rechtsbeugung), Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte habe ich die letzten 1,5 Jahren sicher schon über 1000 Seiten selbst geschriebene Schriftsätze (ohne Kontrolle meines Anwalts, da hier kein Anwaltszwang besteht) selbst eingereicht.

Spezialisiert habe ich mich bereits auf Ablehnungsgesuche gegenüber Richtern (13 Stück), BVerfG Beschwerden (8 Stück), Dienstaufsichtsbeschwerden (3 Stück) sowie eine Beschwerde beim Europäischen Gericht für Menschenrechte. Mein (Fach-) Anwalt hat noch nie ein Ablehnungsgesuch, noch nie eine Dienstaufsichtsbeschwerde und auch noch nie eine EMRK-Beschwerde eingereicht und nur eine BVerfG-Beschwerde, die ich beauftragt habe.

Mein Anwalt hat selber gesagt, dass ich bereits ein Seminar über Ablehnungsgesuche abhalten könnte. Ich habe schon viele Bücher darüber gelesen, nur steht da auch oft ein Blödsinn drinnen.

Bei einer Verfassungsbeschwerde habe ich auch beantragt, dass das BVerfG eine Plenumssitzung abhalten soll, weil manche Gesetze in Bezug auf Ablehnungsgesuchen nach meiner Ansicht verfassungswidrig sind. z.B. Anwaltspflicht bei Anhörungsrügen bei Ablehnungsgesuchen
 
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Fast täglich, manchmal öfters am Tag. Meistens hört er bei den Gesprächen, die oft eine Stunde dauern, nur zu. Er ist praktisch mein Psychiaterersatz. Das meiste Wissen habe ich aber durch das Internet von Anwalts-Webseiten. Viele Informationen oder auch Urteile die ich weiß, wusste nicht einmal mein Anwalt. Die Schriftsätze schreibe ich seit 3 Jahren schon selbst und mein Anwalt korrigiert sie nur mehr, sofern Anwaltszwang besteht und er sie deshalb selbst einreichen muss.

Bei Ablehnungsgesuchen, Verfassungsbeschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen (Prozessbetrug, Rechtsbeugung), Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte habe ich die letzten 1,5 Jahren sicher schon über 1000 Seiten selbst geschriebene Schriftsätze (ohne Kontrolle meines Anwalts, da hier kein Anwaltszwang besteht) selbst eingereicht.

Spezialisiert habe ich mich bereits auf Ablehnungsgesuche gegenüber Richtern (13 Stück), BVerfG Beschwerden (8 Stück), Dienstaufsichtsbeschwerden (3 Stück) sowie eine Beschwerde beim Europäischen Gericht für Menschenrechte. Mein (Fach-) Anwalt hat noch nie ein Ablehnungsgesuch, noch nie eine Dienstaufsichtsbeschwerde und auch noch nie eine EMRK-Beschwerde eingereicht und nur eine BVerfG-Beschwerde, die ich beauftragt habe.

Mein Anwalt hat selber gesagt, dass ich bereits ein Seminar über Ablehnungsgesuche abhalten könnte. Ich habe schon viele Bücher darüber gelesen, nur steht da auch oft ein Blödsinn drinnen.

Bei einer Verfassungsbeschwerde habe ich auch beantragt, dass das BVerfG eine Plenumssitzung abhalten soll, weil manche Gesetze in Bezug auf Ablehnungsgesuchen nach meiner Ansicht verfassungswidrig sind. z.B. Anwaltspflicht bei Anhörungsrügen bei Ablehnungsgesuchen
das nenn ich mal fleissig. Sehr interessantes Hobby.
 
Ist ja echt krass. Also ich hatte auch mal zeitweise > 3000 Domains, aber in 16 Jahren ca. 3 bis 4x Kontakt mit einem Anwalt wegen Rechtstreitigkeiten.
Was registrierst/kaufst Du da für Domains? Bei generischen Domains sollte man doch keine Probleme kriegen. Aber ach ja, bei Domains wie davos.de würde ich auch nicht mitmischen wollen. Das verwundert dann nicht. Auf diesen Stress hätte ich keine Lust und keine Zeit...."Jedem das Seine"...

Viele Grüße
Jens
 
Das Rechtssystem von heute ist nicht ganz frei von Direktiven. Es kann sich auszahlen, gute Kontakte zum Establishment zu pflegen, so kann man proaktiv an der Rechtsfindung mitwirken, um dem ein oder anderen Vorsitzendem Zeit und Arbeit bei der Urteilsverkündung zu ersparen..

Im Namen des Volkes ist längst zu einer platten Flöskel verkommen wo es doch besser angebracht wäre im Namen der Pfründe-Republik Vorgaben von oben zu rezitieren.

Schröder und Merkel haben über die Jahre Zustände geschaffen, deren Auswirkungen (un)freiwillig neue Hobbies für Mitbürgerinnen und Mitbürger bescheren;-)
 
Schröder und Merkel haben über die Jahre Zustände geschaffen, deren Auswirkungen (un)freiwillig neue Hobbies für Mitbürgerinnen und Mitbürger bescheren;-)

Ich nehme nur ein Beispiel was mich gerade beschäftigt.

Ich habe einen OLG-Richter wegen des Verdachts der Befangenheit ablehnt, da er nachweislich willkürlich entschieden und das rechtliche Gehör oftmals verletzt hat.

Der Richter hat über sein Ablehnungsgesuch selbst (!) entschieden, dass mein Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich sein soll.

Nun gibt es eigentlich in jedem Gerichtsverfahren eine Kontrollinstanz für diese Entscheidungen. Das wurde aber bei OLG-Richtern abgeschafft d.h. es gibt nicht einmal eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.

Die einzige Möglichkeit die es noch gibt ist, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Dafür muss man aber eine Anhörungsrüge wieder beim OLG einreichen und auch hier können die selben Richter wieder selbst entscheiden. Natürlich haben die Richter auch wieder das Ablehnungsgesuch als unbegründet zurückgewiesen.

Erst dann konnte man eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Das Verfassungsgericht hat jedoch selbst die Grundrechte wie sie Art 13 EMRK (Europäische Menschenrechtskommission) festlegt gebrochen, denn diese besagt, dass zumindest einmal von einem anderen Gericht die Entscheidung kontrolliert werden muss. Nachdem es keine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH laut Gesetz gibt, bleibt hier nur das Verfassungsgericht.

Aber das Verfassungsgericht hat die Beschwerde nicht angenommen und nicht einmal mit einem Wort begründet, warum die Beschwerde nicht angenommen wurde.

Darauf habe ich eine Beschwerde beim Europäischen Gericht für Menschenrechte eingereicht, da das Verfassungsgericht hätte die Beschwerde annehmen und begründen müssen. Nun habe ich sogar vom Europäischen Gericht für Menschenrechte eine Entscheidung bekommen, dass die Beschwerde nicht angenommen und auch mit keinem Wort begründet wurde.

Rechtlich kann man gegen die Richter im normalen Instanzenweg deshalb nichts machen, auch wenn diese willkürlich entscheiden.

Die einzige Möglichkeit besteht, dass man strafrechtlich wegen Rechtsbeugung gegen die Richter vorgeht. Aber auch hier gibt es nun Entscheidungen (OLG Naumburg), dass bei einer Kollegialentscheidung die Richter nicht wegen Rechtsbeugung verurteilt werden dürfen, denn bei einem Kollegialgericht entscheiden 3 Richter und durch das Beratungsgeheimnis weiß das Strafgericht nicht, welche der 2 Richter diese Entscheidung getroffen haben.

Theoretisch gibt es noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter, nur diese bringt auch nichts, da der Präsident des OLG zu 99,9% immer hinter den Entscheidungen des Richter steht und diese deshalb auch nichts zu befürchten hat. Der Präsident schreibt dann, dass das im Ermessensspielraum des Richters ist.

d.h. ein OLG Richter kann mit einer Kollegialentscheidungen machen was er will und nichts passiert ihm.

Das "theoretisch" ein Richter dem Gesetz und dem Recht unterworfen ist, ist nur Theorie aber die Praxis sieht ganz anderes aus.
 
Ich nehme nur ein Beispiel was mich gerade beschäftigt.

Ich habe einen OLG-Richter wegen des Verdachts der Befangenheit ablehnt, da er nachweislich willkürlich entschieden und das rechtliche Gehör oftmals verletzt hat.

Der Richter hat über sein Ablehnungsgesuch selbst (!) entschieden, dass mein Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich sein soll.

Nun gibt es eigentlich in jedem Gerichtsverfahren eine Kontrollinstanz für diese Entscheidungen. Das wurde aber bei OLG-Richtern abgeschafft d.h. es gibt nicht einmal eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.

Die einzige Möglichkeit die es noch gibt ist, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Dafür muss man aber eine Anhörungsrüge wieder beim OLG einreichen und auch hier können die selben Richter wieder selbst entscheiden. Natürlich haben die Richter auch wieder das Ablehnungsgesuch als unbegründet zurückgewiesen.

Erst dann konnte man eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Das Verfassungsgericht hat jedoch selbst die Grundrechte wie sie Art 13 EMRK (Europäische Menschenrechtskommission) festlegt gebrochen, denn diese besagt, dass zumindest einmal von einem anderen Gericht die Entscheidung kontrolliert werden muss. Nachdem es keine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH laut Gesetz gibt, bleibt hier nur das Verfassungsgericht.

Aber das Verfassungsgericht hat die Beschwerde nicht angenommen und nicht einmal mit einem Wort begründet, warum die Beschwerde nicht angenommen wurde.

Darauf habe ich eine Beschwerde beim Europäischen Gericht für Menschenrechte eingereicht, da das Verfassungsgericht hätte die Beschwerde annehmen und begründen müssen. Nun habe ich sogar vom Europäischen Gericht für Menschenrechte eine Entscheidung bekommen, dass die Beschwerde nicht angenommen und auch mit keinem Wort begründet wurde.

Rechtlich kann man gegen die Richter im normalen Instanzenweg deshalb nichts machen, auch wenn diese willkürlich entscheiden.

Die einzige Möglichkeit besteht, dass man strafrechtlich wegen Rechtsbeugung gegen die Richter vorgeht. Aber auch hier gibt es nun Entscheidungen (OLG Naumburg), dass bei einer Kollegialentscheidung die Richter nicht wegen Rechtsbeugung verurteilt werden dürfen, denn bei einem Kollegialgericht entscheiden 3 Richter und durch das Beratungsgeheimnis weiß das Strafgericht nicht, welche der 2 Richter diese Entscheidung getroffen haben.

Theoretisch gibt es noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter, nur diese bringt auch nichts, da der Präsident des OLG zu 99,9% immer hinter den Entscheidungen des Richter steht und diese deshalb auch nichts zu befürchten hat. Der Präsident schreibt dann, dass das im Ermessensspielraum des Richters ist.

d.h. ein OLG Richter kann mit einer Kollegialentscheidungen machen was er will und nichts passiert ihm.

Das "theoretisch" ein Richter dem Gesetz und dem Recht unterworfen ist, ist nur Theorie aber die Praxis sieht ganz anderes aus.
puhh...danke für die Einsichten!
 
Das "theoretisch" ein Richter dem Gesetz und dem Recht unterworfen ist, ist nur Theorie aber die Praxis sieht ganz anderes aus.

Der berühmte Unterschied zwischen Theorie und Praxis, leider keine Seltenheit. In deinem Fall aber wirklich niederschmetternd.
Hast keine Wahl und der Richter weiß nun auch noch das du ihn nicht willst.

Der ganze Sachverhalt ermutigt ja quasi zur Selbstjustiz ;)

Wünsche dir trotzdem viel Erfolg und freue mich über weitere Berichte.

Schönes Wochenende.
BG Jan
 
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Der berühmte Unterschied zwischen Theorie und Praxis, leider keine Seltenheit. In deinem Fall aber wirklich niederschmetternd.
Hast keine Wahl und der Richter weiß nun auch noch das du ihn nicht willst.

Der ganze Sachverhalt ermutigt ja quasi zur Selbstjustiz ;)

Wünsche dir trotzdem viel Erfolg und freue mich über weitere Berichte.

Schönes Wochenende.
BG Jan

Wenn ich das ganze in 5-10 Jahren gewonnen habe, werde ich ein Buch darüber schreiben. So schnell gebe ich nicht auf. Immerhin hat der Rechtsstreit bereits vor 11 Jahren mit einer WIPO-Klage begonnen, den ich damals gewonnen habe. Im Jahr 2010 wurde ich in Deutschland verklagt, und auch dort habe ich gewonnen. Aufgeben tue ich nur einen Brief aber keinen Prozess, so lange ich noch Chancen sehe, dass ich diesen gewinnen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich das ganze in 5-10 Jahren gewonnen habe, werde ich ein Buch darüber schreiben. So schnell gebe ich nicht auf. Immerhin hat der Rechtsstreit bereits vor 11 Jahren mit einer WIPO-Klage begonnen, den ich damals gewonnen habe. Im Jahr 2010 wurde ich in Deutschland verklagt, und auch dort habe ich gewonnen. Aufgeben tue ich nur einen Brief aber keinen Prozess, so lange ich noch Chancen sehe, dass ich diesen gewinnen kann.

Für dich @Harry mag der Sieg auch nach Jahren zählen, mir würde es manche Nacht den Schlaf und kostbare Lebenszeit rauben....
LG
Thomas
 
Vor Gericht und auf hoher See!

Fall Nr.1
Prozess gegen die DAK mit Pauken und Tropeten vergeigt.
DAK buchte Beiträge über Jahre doppelt ab. Einmal von meinem Geschäftskonto und einmal von Privat. Jeweils monatlich 1.500.- €. Schaden ca. 25.000.- €. Die DAK wollte freiwillig keinen Cent zurück bezahlen, ich reichte am Sozialgericht in Dortmund eine Klage ein, der Richter wies meine Klage ab.
Begründung: ich hätte eben besser aufpassen sollen. Ja, alle haben tief geschlafen, ich, Buchhaltung und Steuerberater.

Ich ging in Revision vor das Landessozialgericht in Essen. Dabei kam ein fauler Kompromiss heraus, den der Richter vorschlug und meinte ich solle Ihn annehmen. Ich bekam 7.500.- € zurück.

Fall Nr.2
Prozess gegen die Deutsche Sportlotterie ebenfalls verloren, es ging um meine Domain Sportlotterie***eu. RA Herr Höller kann besser erklären was da gelaufen ist. Er war jedenfalls über
das Urteil sehr empört und hat auf einen großen Teil seines Honorars verzichtet...vielen Dank dafür. Die Kosten der Aktion lagen bei ca. 11.000.- €. Für die Revision fehlten mir aber der Mut, ich wollte nicht noch einmal mindestens 11.000.- € riskieren, mein Vertrauen in die deutsche Rechtsprechung war auf dem Tiefpunkt.

Mein Fazit: Die deutsche Justiz ist gut für diejenigen die sich windige Anwaltskanzleien leisten können,
die mehr Dreck am Stecken haben, als die die sie verteidigen.
 
Und da eiern die herum wegen einer eu domain?unglaublich

Und Harry ne das wäre nchts für mich da könnte ich überhaubt nicht mehr schlafen.
 
Für dich @Harry mag der Sieg auch nach Jahren zählen, mir würde es manche Nacht den Schlaf und kostbare Lebenszeit rauben....
LG
Thomas

Es geht hier um eine sehr hohe Summe (7-8 stellig) an Schadensersatz den ich möglicherweise bekommen würde, da der Kläger meine Markenrechte seit dem Jahr 2009 verletzt. Wenn ich schon nichts mehr von dem Geld habe, dann wenigstens meine Familie. Dafür riskiere ich auch mein Leben. (25kg Übergewicht, Gastritis, Schlafabonoe/Atemaussetzer in der Nacht, leichter Schlaganfall mit Gesichtsfeldausfall, Bluthochdruck, Fettleber etc. d.h. körperlich bin ich am Ende und erwarte täglich den Herzinfarkt)

Der Fall hat mir nicht nur manche Nacht sondern sehr viele Nächste bereits an Schlaf gekostet. Nicht nur, dass ich oft bis 2-3 Uhr in der Früh in der Firma war, konnte ich sehr oft so gut wie nicht deswegen (ein-)schlafen.

Außerdem habe ich schon über 250.000 EUR und 4 Jahre Arbeit in den Fall gesteckt. Immerhin hat der Gegner die besten Anwälte in Deutschland gegen mich beauftragt, die Microsoft und Google vertreten.

Ich kann einen mehrfachen Prozessbetrug nachweisen und es läuft auch bereits eine Strafanzeige wegen Prozessbetrug gegen den Kläger und die Anwälte von denen.
 
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Es geht hier um eine sehr hohe Summe (7-8 stellig) an Schadensersatz den ich möglicherweise bekommen würde, da der Kläger meine Markenrechte seit dem Jahr 2009 verletzt. Wenn ich schon nichts mehr von dem Geld habe, dann wenigstens meine Familie. Dafür riskiere ich auch mein Leben. (25kg Übergewicht, Gastritis, Schlafabonoe/Atemaussetzer in der Nacht, leichter Schlaganfall mit Gesichtsfeldausfall, Bluthochdruck, Fettleber etc. d.h. körperlich bin ich am Ende und erwarte täglich den Herzinfarkt)

Der Fall hat mir nicht nur manche Nacht sondern sehr viele Nächste bereits an Schlaf gekostet. Nicht nur, dass ich oft bis 2-3 Uhr in der Früh in der Firma war, konnte ich sehr oft so gut wie nicht deswegen (ein-)schlafen.

Außerdem habe ich schon über 250.000 EUR und 4 Jahre Arbeit in den Fall gesteckt. Immerhin hat der Gegner die besten Anwälte in Deutschland gegen mich beauftragt, die Microsoft und Google vertreten.

Ich kann einen mehrfachen Prozessbetrug nachweisen und es läuft auch bereits eine Strafanzeige wegen Prozessbetrug gegen den Kläger und die Anwälte von denen.

nuja, jeder wählt seinen Weg...
ist recht heftig, was du da treibst...nimm dir mal ne Auszeit...nichts ist einmaliger als das Leben...
 
@harry

(25kg Übergewicht, Gastritis, Schlafabonoe/Atemaussetzer in der Nacht, leichter Schlaganfall mit Gesichtsfeldausfall, Bluthochdruck, Fettleber etc. d.h. körperlich bin ich am Ende und erwarte täglich den Herzinfarkt)

Auser dem Schlaganfall kann ich das auch bieten und habe noch mehr Übergewicht....und Rückenschmerzen

Ich lebe im hier und jetzt ob ich morgen noch lebe weiss kein Mensch
Bei dieser gesammt Weltlage.

Ich esse und trinke wozu ich lust habe.

Da fällt mir gerade der Werbespruch von Jonny Walker ein.

Lebe jeden Tag als sei es dein letzter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auser dem Schlaganfall kann ich das auch bieten und habe noch mehr Übergewicht....und Rückenschmerzen

Ich lebe im hier und jetzt ob ich morgen noch lebe weiss kein Mensch
Bei dieser gesammt Weltlage.

Ich esse und trinke wozu ich lust habe.

Da fällt mir gerade der Werbespruch von Jonny Walker ein.

Lebe jeden Tag als sei es dein letzter.
wenn man z.B. eine Frau hat, sollte man den Spruch noch einmal überdenken.
Verantwortung, sei es nur durch Anwesenheit, entkoppelt von finanziellen Aspekten, ist mit die höchste Pflicht.
Nicht der, der stirbt leidet, sondern der, der Verlassen wird und mit dem Umstand/der Trauer fertig werden muss...
 
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