Schröder und Merkel haben über die Jahre Zustände geschaffen, deren Auswirkungen (un)freiwillig neue Hobbies für Mitbürgerinnen und Mitbürger bescheren;-)
Ich nehme nur ein Beispiel was mich gerade beschäftigt.
Ich habe einen OLG-Richter wegen des Verdachts der Befangenheit ablehnt, da er nachweislich willkürlich entschieden und das rechtliche Gehör oftmals verletzt hat.
Der Richter hat über sein Ablehnungsgesuch selbst (!) entschieden, dass mein Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich sein soll.
Nun gibt es eigentlich in jedem Gerichtsverfahren eine Kontrollinstanz für diese Entscheidungen. Das wurde aber bei OLG-Richtern abgeschafft d.h. es gibt nicht einmal eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.
Die einzige Möglichkeit die es noch gibt ist, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Dafür muss man aber eine Anhörungsrüge wieder beim OLG einreichen und auch hier können die selben Richter wieder selbst entscheiden. Natürlich haben die Richter auch wieder das Ablehnungsgesuch als unbegründet zurückgewiesen.
Erst dann konnte man eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Das Verfassungsgericht hat jedoch selbst die Grundrechte wie sie Art 13 EMRK (Europäische Menschenrechtskommission) festlegt gebrochen, denn diese besagt, dass zumindest einmal von einem anderen Gericht die Entscheidung kontrolliert werden muss. Nachdem es keine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH laut Gesetz gibt, bleibt hier nur das Verfassungsgericht.
Aber das Verfassungsgericht hat die Beschwerde nicht angenommen und nicht einmal mit einem Wort begründet, warum die Beschwerde nicht angenommen wurde.
Darauf habe ich eine Beschwerde beim Europäischen Gericht für Menschenrechte eingereicht, da das Verfassungsgericht hätte die Beschwerde annehmen und begründen müssen. Nun habe ich sogar vom Europäischen Gericht für Menschenrechte eine Entscheidung bekommen, dass die Beschwerde nicht angenommen und auch mit keinem Wort begründet wurde.
Rechtlich kann man gegen die Richter im normalen Instanzenweg deshalb nichts machen, auch wenn diese willkürlich entscheiden.
Die einzige Möglichkeit besteht, dass man strafrechtlich wegen Rechtsbeugung gegen die Richter vorgeht. Aber auch hier gibt es nun Entscheidungen (OLG Naumburg), dass bei einer Kollegialentscheidung die Richter nicht wegen Rechtsbeugung verurteilt werden dürfen, denn bei einem Kollegialgericht entscheiden 3 Richter und durch das Beratungsgeheimnis weiß das Strafgericht nicht, welche der 2 Richter diese Entscheidung getroffen haben.
Theoretisch gibt es noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter, nur diese bringt auch nichts, da der Präsident des OLG zu 99,9% immer hinter den Entscheidungen des Richter steht und diese deshalb auch nichts zu befürchten hat. Der Präsident schreibt dann, dass das im Ermessensspielraum des Richters ist.
d.h. ein OLG Richter kann mit einer Kollegialentscheidungen machen was er will und nichts passiert ihm.
Das "theoretisch" ein Richter dem Gesetz und dem Recht unterworfen ist, ist nur Theorie aber die Praxis sieht ganz anderes aus.