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FC.de vs 1.FC Köln

Köln am Saisonende auf Platz 3? Hast du noch Lachgas aus der Praxis über?!?....ggg
@Thomas der Glaube versetzt Berge....am Ende der Saison solltest Du diesen Thread nochmal öffnen und dir dann z.B.Karten für das Spiel Köln gegen Barca gönnen...
LG
Thomas
 
@Thomas der Glaube versetzt Berge....am Ende der Saison solltest Du diesen Thread nochmal öffnen und dir dann z.B.Karten für das Spiel Köln gegen Barca gönnen...
LG
Thomas
ich liebe Optimismus, selbst wenn er nicht in bodennähe ist.

gruesse,
engel
ps: nichts ist unmöglich....Toyota.... :)
 
Wirklich traurig. :thumpdown:

Hätte noch eine Frage, war die ki*de eigentlich projektiert? z.B. ein Blog über künstliche Intelligenz oder ähnliches? Oder war die Domain einfach geparkt?

Ich nehme an, wenn man unter einer Domain ein Projekt betreibt, ist man eher auf der sicheren Seite als wenn man die Domain einfach umleitet (z.B. auf Sedo&Co)? Oder ist es egal und die Gefahr besteht immer geklagt zu werden?

MfG,
Cumaru

Tut mir Leid, dass ich meine Frage wiederhole, aber sie ist irgendwie in der Fussball-Diskussion versunken. Wäre dankbar wenn jemand ein paar Infos diesbezüglich hätte. Danke!

MfG,
Cumaru
 
Diesmal wurde im Vergleich zur fc.de bei der ki.de sogar umfangreich vorgetragen, dass es sich um "Künstliche Intelligenz" handelt.

Evtl. ist das Problem im vorliegenden Fall, dass erstinstanzlich ein Versäumnisurteil ergangen ist. Das bedeutet, dass der Beklagte nicht zur mündlichen Verhandlung erschienen ist und dem Kläger das gesamte Vorbringen des Sachverhaltes in seiner Klageschrift zugestanden wird.
LG
Thomas
 
Wirklich traurig. :thumpdown:

Hätte noch eine Frage, war die ki*de eigentlich projektiert? z.B. ein Blog über künstliche Intelligenz oder ähnliches? Oder war die Domain einfach geparkt?

Ich nehme an, wenn man unter einer Domain ein Projekt betreibt, ist man eher auf der sicheren Seite als wenn man die Domain einfach umleitet (z.B. auf Sedo&Co)? Oder ist es egal und die Gefahr besteht immer geklagt zu werden?

MfG,
Cumaru
(Nachtrag, hilft doch nicht, alte Webansicht hier nicht verfügbar) Vielleicht hilft Dir das:

laut Internet Archive Wayback machine
web.archive.org
https://web.archive.org/web/20090801000000*/http://ki.de


12.09.2016 Weiterleitung an ki-group*de
scren shot der Seite ki-group:
Ki_Group.JPG

06.03.2016 Weiterleitung an ki-group*de

09.01.2016 Weiterleitung an ki-group*de

10.09.2015 Weiterleitung an ki-group*de

01.08.2015 Ki Kunstoffinformationen,
Ki_Kunstoff_Informationen.JPG
03.07.2015 Ki Kunstoffinformationen
02.06.2015 Ki Kunstoffinformationen
02.05.2015 Ki Kunstoffinformationen
02.04.2015 Ki Kunstoffinformationen
"10.03.2016 - Az.: 6 U 12/15 Urteil v., Kennzeichenschutz für Unternehmensbezeichnung "KI", Oberlandesgericht Frankfurt_aM" online-und-recht*de/urteile http://www.online-und-recht.de/urte...g-KI-Oberlandesgericht-Frankfurt_aM-20160310/
10.01.2015 Ki Kunstoffinformationen
17.12.2014 Ki Kunstoffinformationen
28.10.2014 Ki Kunstoffinformationen
25.09.2014 Ki Kunstoffinformationen
24.08.2014 Ki Kunstoffinformationen
17.05.2014 Ki Kunstoffinformationen
01.01.2014 Ki Kunstoffinformationen
22.10.2013 Ki Kunstoffinformationen
02.07.2013 Ki Kunstoffinformationen

07.05.2013 Denic: TRANSIT-Informationsseite Die aufgerufene Domain ist derzeit nicht erreichbar.
"27.03.2013; mit Schreiben diesen Datums kündigte die DENIC der Beklagten der mit ihr geschlossenen Domainvertrag fristlos und kündigte an, die Domain zu löschen."
"Versäumnisurteil des Landgerichts vom 27.11.2012"
19.06.2012 Page cannot be displayed due to robots.txt.
16.05.2012 Page cannot be displayed due to robots.txt.
14.04.2012 Page cannot be displayed due to robots.txt.
14.03.2012 Page cannot be displayed due to robots.txt.
12.02.2012 Page cannot be displayed due to robots.txt.

03.08.2011 Page cannot be displayed due to robots.txt.
02.07.2011 Page cannot be displayed due to robots.txt.
19.03.2011 Page cannot be displayed due to robots.txt.
16.02.2011 Page cannot be displayed due to robots.txt.
16.01.2011 Page cannot be displayed due to robots.txt.

10.07.2010 Page cannot be displayed due to robots.txt.
07.06.2010 Page cannot be displayed due to robots.txt.
05.05.2010 Page cannot be displayed due to robots.txt.
01.04.2010 Page cannot be displayed due to robots.txt.
28.02.2010 Page cannot be displayed due to robots.txt.
28.01.2010 Page cannot be displayed due to robots.txt.

28.12.2009 Page cannot be displayed due to robots.txt.

21.11.2009 Wayback Machine doesn't have that page archived.


"@Löwe
 
Zuletzt bearbeitet:
Wirklich traurig. :thumpdown:

Hätte noch eine Frage, war die ki*de eigentlich projektiert? z.B. ein Blog über künstliche Intelligenz oder ähnliches? Oder war die Domain einfach geparkt?


MfG,
Cumaru

Zitat aus dem Link: ****..... § 12 BGB wird im vorliegenden Fall nicht durch den Anwendungsbereich von §§ 5, 15 Markengesetz verdrängt, da es sich bei der Domain "ki" nicht um einen im geschäftlichen Verkehr benutzten Domain-Namen handelt. Unter der Domain sind keine Inhalte hinterlegt.

Als Nichtjurist sehe ich den vorliegenden Fall folgendermaßen: Das Urteil besagt, dass eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil nicht zugelassen wird. In erster Instanz ist ein Versäumnisurteil ergangen, das bedeutet das der Beklagte nicht zum mündlichen Termin erschienen ist. Bei einem Versäumnisurteil wird, egal wie gut man schriftlich argumentiert hat, dem Erschienenen Recht gegeben, da eine mündlich Verhandlung gar nicht mehr stattfindet. Ein Versäumnisurteil kann auch nach §514 der ZPO nicht angefochten werden.
Das bedeutet, dass man um vor Gericht wieder ins Geschäft zu kommen, andere Dinge vortragen muss. Hier wurde unter anderem dann offensichtlich vergeblich argumentiert, dass die Denic die Domain noch nicht hätte löschen dürfen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig wäre. (Zitat***Das erledigende Ereignis, die Löschung der Domain, erfolgte jedenfalls nicht vor dem 27.03.2013; mit Schreiben diesen Datums kündigte die DENIC der Beklagten der mit ihr geschlossenen Domainvertrag fristlos und kündigte an, die Domain zu löschen. Zu diesem Zeitpunkt galt das Versäumnisurteil des Landgerichts vom 27.11.2012, das am 03.12.2012 zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die Gerichtstafel angeheftet war, bereits als zugestellt, nämlich gemäß § 188 ZPO ein Monat nach Aushang, mithin am 3. Januar 2013. ***).

LG
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich das so rauslese, der ehem. Inhaber vom KI.de hat sich die Domain registriert, nicht gegen die Marke verstoßen, da privat.

Ihm wurde die Domain genommen, da er nicht zum "frühen ersten Termin" erschienen ist????

Wie kann denn sowas passieren, wo war der Anwalt?

Dann ging es vor das OLG, aber wie es dort weiterging konnte ich nicht rauslesen, oder hab ich es überlesen?

BGH war es nicht oder?
 
Zitat aus dem Link: ****..... § 12 BGB wird im vorliegenden Fall nicht durch den Anwendungsbereich von §§ 5, 15 Markengesetz verdrängt, da es sich bei der Domain "ki" nicht um einen im geschäftlichen Verkehr benutzten Domain-Namen handelt. Unter der Domain sind keine Inhalte hinterlegt.

Als Nichtjurist sehe ich den vorliegenden Fall folgendermaßen: Das Urteil besagt, dass eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil nicht zugelassen wird. In erster Instanz ist ein Versäumnisurteil ergangen, das bedeutet das der Beklagte nicht zum mündlichen Termin erschienen ist. Bei einem Versäumnisurteil wird, egal wie gut man schriftlich argumentiert hat, dem Erschienenen Recht gegeben, da eine mündlich Verhandlung gar nicht mehr stattfindet. Ein Versäumnisurteil kann auch nach §514 der ZPO nicht angefochten werden.
Das bedeutet, dass man um vor Gericht wieder ins Geschäft zu kommen, andere Dinge vortragen muss. Hier wurde unter anderem dann offensichtlich vergeblich argumentiert, dass die Denic die Domain noch nicht hätte löschen dürfen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig wäre. (Zitat***Das erledigende Ereignis, die Löschung der Domain, erfolgte jedenfalls nicht vor dem 27.03.2013; mit Schreiben diesen Datums kündigte die DENIC der Beklagten der mit ihr geschlossenen Domainvertrag fristlos und kündigte an, die Domain zu löschen. Zu diesem Zeitpunkt galt das Versäumnisurteil des Landgerichts vom 27.11.2012, das am 03.12.2012 zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die Gerichtstafel angeheftet war, bereits als zugestellt, nämlich gemäß § 188 ZPO ein Monat nach Aushang, mithin am 3. Januar 2013. ***).

LG
Thomas

Danke, Thomas!

Das heißt eigentlich, dass der Eigentümer der Domain viel bessere Chancen hätte, würde er bei der mündlichen Verhandlung erscheinen. Mehr oder weniger, selber Schuld. Wirklich schade.

MfG,
Cumaru
 
Aber vor dem OLG ist er ja erschienen oder? Das muss doch dann anders entscheiden oder und nicht nachdem ob er beim LG da war oder nicht.
 
Danke, Thomas!

Das heißt eigentlich, dass der Eigentümer der Domain viel bessere Chancen hätte, würde er bei der mündlichen Verhandlung erscheinen. Mehr oder weniger, selber Schuld. Wirklich schade.

MfG,
Cumaru

Bei Verhandlungen vor Land- oder Oberlandesgericht besteht Anwaltspflicht. Trotzdem kann der Beklagte oder der Kläger persönlich per ordnungsgemäßer Ladung zum Erscheinen vor Gericht verpflichtet werden. Erscheint man dann nicht oder erscheint der Anwalt nicht, so ergeht dann ein Versäumnisurteil. Ein weiterer Grund für ein Versäumnisurteil kann sein, dass man im schriftlichen Vorverfahren oder in der mündlichen Verhandlung keine Bereitschaft zeigt auf die Klage zu reagieren. Es findet dann meines Wissens keine mündliche Verhandlung mehr statt. Das Gericht prüft dann nur, ob die Argumentation der Gegenseite einigermaßen stimmig ist und es ergeht ein Versäumnisurteil, das in der Regel fast immer gegen den säumigen Prozessbeteiligten entscheidet. Ein Versäumnisurteil kann natürlich auch gegen den Kläger ergehen, wenn er trotz Ladung nicht zur Verhandlung erscheint.
LG
Thomas
 
Aber vor dem OLG ist er ja erschienen oder? Das muss doch dann anders entscheiden oder und nicht nachdem ob er beim LG da war oder nicht.
Die im vorliegenden Link dokumentierte Ablehnung einer Berufung bezieht sich auf ein Urteil der Frankfurter Zivilkammer aus 12.2014. Was hier Gegenstand war, geht aus dem Link nicht hervor. Das Versäumnisurteil datiert aus 12.2012.
LG
Thomas
 
Okay Danke.

Was war denn der Grund bei der Domain sr.de das er diese abgeben musste?
Für was steht SR? Gibts da keinen generischen Begriff?

Habe glaub mal gelesen das er damit Senior abkürzen wollte. Warum wurde dies nicht als generischer Begriff anerkannt?
 
Für was steht SR? Gibts da keinen generischen Begriff?

SR ist die Zeichenmarke für Saarländischer Rundfunkfunk. Die öffentlich-rechtlichen Überversorger pflegen beste Beziehungen bis zum BVerwG und BGH. Inwieweit der Einfluss bis zum BVerfG reicht, zumal am Tag der deutschen Einheit in Karlsruhe eine Gross-Kundgebung mit Protestnote an die höchste Gerichtsbarkeit stattfindet, wird sich noch herausstellen.
 
tet

Der EffZeh ist übrigens ab heute Abend Tabellenführer!!!

:trytofly:
 
Zuletzt bearbeitet:
War die Domain KI.de nur vor dem LG? Warum ist der Beklagte nicht in die nächste Instanz gegangen, wurde dies nicht zugelassen?

Falls ich mich nicht täusche, habe ich dies damals gelesen das keine Berufung zulässig war, oder?
 

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