Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Meine erste Abmahnung was nun ?

ruhrdurst

New member
Registriert
04. Dez. 2007
Beiträge
64
Reaktionspunkte
0
Heute habe ich per Mail (Einschreiben folgt) eine Abmahnung erhalten.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe am 05.10. eine Domain mit zwei Endungen registrieren lassen.
essen51 de u. com

Das ist auch gleichzeitig die Namensgebung für ein geplantes Entwicklungsprojekt in Essen.
Ich soll eine Unterlassungserklärung abgeben indem steht das ich nicht nur dem Kläger die Domains kostenlos überlassen soll, sondern auch das ich mich verpflichte keine weiteren Domains mit dieser Nennung zu reggen. Und zudem soll ich noch 1600,00 Anwaltsgebühr bezahlen. Der Kläger ist ein Immobilien Mogul aus Essen. Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Der Kläger selbst hat noch nicht einmal eine funktionierende HP und fordert von mir die Domains abzutreten mit Androhung einer sehr hohen Strafe .

Mir wird also folgendes vorgeworfen: Ich hätte um den Planer des Projekts zu schaden , die Domain am 05.10 registrieren lassen (nach der Veröffentlichung des Projekts in den Medien) und zum Verkauf bei Sedo.de angeboten um den Projektentwickler zu schaden.
Was soll ich tiun ? Klein beigeben und die Sanktionsandrohung akzeptieren ?
 
Was soll ich tun ? Klein beigeben und die Sanktionsandrohung akzeptieren ?

Dir wird nichts anderes übrig bleiben als zu zahlen, wobei ich mit den Anwälten wegen der Höhe der Anwaltsgebühr noch reden würde, da mir diese doch sehr hoch erscheint. Im Prinzip hättest Du vor Gericht Null Chancen.
 
Um jetzt die Anwaltskosten zumindest zu reduzieren, kann man nicht argumentieren, dass er die Domains auch ohne Abmahnung, also beim direkten Anschreiben des "Klägers" (z.B. per Mail), übergeben hätte? So, dass dann ein Anwalt überhaupt nicht notwendig wäre und die Kosten, zumindest in der Höhe, gar nicht entstehen würden?

Aber wahrscheinlich bei einer Abmahnung geht es nicht wirklich und man bekommt immer ein Schreiben vom Anwalt und nie direkt vom "Kläger"?

MfG,
Cumaru
 
schliesse mich da Harry an...
Trittbretter sind rutschig...
 
Mir wird also folgendes vorgeworfen: Ich hätte um den Planer des Projekts zu schaden , die Domain am 05.10 registrieren lassen (nach der Veröffentlichung des Projekts in den Medien) und zum Verkauf bei Sedo.de angeboten um den Projektentwickler zu schaden.

Tobi hat es schon auf den Punkt gebracht.
Du willst uns doch nicht glaubhaft machen, dass Du die Domain essen51.de vorab ohne irgendwelche Hintergründe mit Gewinnerzielungsabsicht registriert hast, oder?
Warum nicht essen52.de?

Da kommst Du schlecht raus.
Fazit: Zahlen und das als Lehrgeld betrachten.

VG Jens
 
schade dass die Diskussion hier öffentlich ist, die Gegenseite könnte mitlesen. Vor Gericht und zur See entscheidet nur Gott hat mir mal ein Anwalt gesagt.
Nimm dir einen ordentlichen Anwalt für Domains, verhandel vorher einen Stundensatz und eine Obergrenze.
1. Sie wollen die Domain, wollen sie diese wirklich erstreiten über Jahre? Wie lange läuft deren Projekt. bei mir müssten sie es. Ich finde die Rechtslage nicht so klar wie meine Vorposter.
2. Wer ist denn Thelen Holding GmbH, die haben die "-"
3. Wurde ein Dispute gesetzt?
4. Der Preis für die Abmahnung ist etwas hoch gegriffen, mit einem kurzem Anruf lässt sich das deutlich drücken.
5. Ich habe keine Marke gefunden

In solchen Situation habe ich bereits mehr als einmal am ende die Domain an den Kläger verkauft.


noch als Anmerkung, ist keine Rechtsberatung....
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir wird also folgendes vorgeworfen: Ich hätte um den Planer des Projekts zu schaden , die Domain am 05.10 registrieren lassen (nach der Veröffentlichung des Projekts in den Medien) und zum Verkauf bei Sedo.de angeboten um den Projektentwickler zu schaden.

Domaingrabbing würde ich mal sagen.

Wenn Du kleine Brötchen backst kannst du die Anwaltskosten vielleicht herunterhandeln.

Dies dann zähneknirschend zahlen, aufstehen, Dreck abklopfen und weitergehen :D
 
Was heißt essen51 das dies gegen ein Namensrecht verstößt?

Essen ist ja immer noch ein generischer Begriff.

Was die 51 sein sollte ist mir ein Rätsel?


Wie kommst du da drauf?
 
Die 1600€ sind wahrscheinlich der Streitwert von 50.000€.

Gegen Marke und Namensrecht geklagt?
 
Was heißt essen51 das dies gegen ein Namensrecht verstößt?

Essen ist ja immer noch ein generischer Begriff.

Was die 51 sein sollte ist mir ein Rätsel?


Wie kommst du da drauf?

51 steht wohl für den Postleitzahlbereich. Wenn ich die Domain sehen würde, würde ich eher an Essen in Form von Nahrung denken.
 
In solchen Situation habe ich bereits mehr als einmal am ende die Domain an den Kläger verkauft.

Da muss man sich dann auch nicht darüber wundern, dass Domainer immer noch schief angeguckt werden. Denn das Problem ist ja, dass alle Domainer - also auch anständige - mit Domainern wie Dir über einen Kamm geschoren werden.
 
Da muss man sich dann auch nicht darüber wundern, dass Domainer immer noch schief angeguckt werden. Denn das Problem ist ja, dass alle Domainer - also auch anständige - mit Domainern wie Dir über einen Kamm geschoren werden.

Ich finde die Ansicht etwas unterwürfig, das würde in dem Fall heißen, es meldet sich jemand bei dir an der Tür und behauptet mehr Recht zu haben als du und du überträgst dann einfach mal die Domains. Sorry, völlig aus der Luft gegriffen.
Es kommt eine Abmahnung und brav zahlen ohne Beweis und ohne sich mit dem Thema auseinander gesetzt zu haben?
Wenn Dein Geschäft ein Selbstbedienungsladen ist null problemo, meiner ist es nicht.
Solche Reaktionen machen das Domaingeschäft kaputt, es ist der vorauseilende Gehorsam der es schwieriger gemacht hat mit angeblichen Rechteinhabern zu verhandeln. Deswegen gibt es auch die ICA welche der Selbstbedienungsmentalität entgegenwirkt.

Beispiel:
Ich betreibe die "de.de", es gibt eine Marke die älter ist als meine.
Der Markeninhaber hat sich bei mir 2015 mit einer sehr auffordernden Abmahnung gemeldet und mit angeblicher Nutzung welche vielleicht sogar auf den ersten Blick plausibel sein mag. Aber nach genauerer REcherche völlig haltlos. Das hat dem Markeninhaber dann aber auch das Gericht klar gemacht.
 
Die letzte Domain, für die ich eine Abmahnung erhalten habe, hab ich zum Schluss für € 1.100 verkauft.

cu
 
Dein Beispiel hinkt etwas. Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Ok - ein anderes Beispiel:

Fritzchen sitzt am 05.10. am Frühstückstisch und liest in seiner Zeitung. Er liest über ein geplantes Entwicklungsprojekt in seiner Stadt mit dem Namen "Bielefeld51". Er wundert sich kurz, wofür die 51 stehen mag. Letztlich ist es ihm aber auch egal.

Als passionierter Domainer dauert es nicht lange bis er feststellt, daß "bielefeld51" unter .de und .com noch nicht registriert sind. Ohne Zeitverzug registriert er die Domains und bietet sie noch am selbigen Tage bei der (angeblich) größten Domainbörse zum Kauf an.

Aufgabe:
Im Beispiel hat sich ein Domaingrabber versteckt.
Finde ihn 8-)
 
Da muss man sich dann auch nicht darüber wundern, dass Domainer immer noch schief angeguckt werden. Denn das Problem ist ja, dass alle Domainer - also auch anständige - mit Domainern wie Dir über einen Kamm geschoren werden.


So was nennt man außergerichtlich einigen. Ist bei mir am Anfang auch des öfteren vorgekommen. Allerdings waren das auch reine generische Domains die von Dritten beansprucht wurden. Statt Geld an den Rechtsanwalt zu überweisen, habe ich Geld
nach der Einigung vom Kunden bekommen.

Es git aber auch Grenzen, die man nicht überschreiten sollte. Das sehe ich ein.
 
Ich finde die Ansicht etwas unterwürfig, das würde in dem Fall heißen, es meldet sich jemand bei dir an der Tür und behauptet mehr Recht zu haben als du und du überträgst dann einfach mal die Domains. Sorry, völlig aus der Luft gegriffen.
Es kommt eine Abmahnung und brav zahlen ohne Beweis und ohne sich mit dem Thema auseinander gesetzt zu haben?
Wenn Dein Geschäft ein Selbstbedienungsladen ist null problemo, meiner ist es nicht.
Solche Reaktionen machen das Domaingeschäft kaputt, es ist der vorauseilende Gehorsam der es schwieriger gemacht hat mit angeblichen Rechteinhabern zu verhandeln. Deswegen gibt es auch die ICA welche der Selbstbedienungsmentalität entgegenwirkt.

Beispiel:
Ich betreibe die "de.de", es gibt eine Marke die älter ist als meine.
Der Markeninhaber hat sich bei mir 2015 mit einer sehr auffordernden Abmahnung gemeldet und mit angeblicher Nutzung welche vielleicht sogar auf den ersten Blick plausibel sein mag. Aber nach genauerer REcherche völlig haltlos. Das hat dem Markeninhaber dann aber auch das Gericht klar gemacht.

diese Aussage/ dieser Vergleich hinkt nicht nur auf einem Bein, der sitzt schon im Rollstuhl...
wenn essen51 generisch ist, und ganz zufällig registriert wurde, obwohl es ein entsprechendes Projekt gibt, bin ich ein holländischer, weißer Neger aus Norwegen...
Das ist Grabbing pur und schadet eindeutig dem Dombiz, wie soeren es schon schrieb.
Da sind wir wieder beim Denken, der Moral und so...kann und hat nicht jeder...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich halte nichts von Domaingrabbing, aber ich halte noch weniger von Abmahnungen die dem Anwalt die neue Felge für seinen Porsche bezahlen sollen... 1600 Euro :shot: :canabis:
Gut wenn man als Anwalt seine Regeln selber machen kann, was in der Politik ja der Fall ist, aufgrund der hohen Anzahl an Juristen, dann kann man natürlich auch mal eben das Monatseinkommen eines einfachen Büroangestellten für ein Schreiben verlangen...

Schaden ist dem Immobilienprojekt wohl nicht entstanden und man muss auch sagen das sie einfach nur dumm sind wenn sie die Domain nicht reggen bevor sie an die Presse gehen wenn sie die für Ihr Projekt brauchen. Im Grunde kann man unter dem Namen Stadt51 nämlich auch eine Pommesbude aufmachen die eben im Stadtteil ist deren Postleitzahl auf 51 endet oder aber deren Hausnummer 51 ist.

Das deutsche Rechtssystem, vor allem in Hinsicht darauf was sich Anwälte (Honorare) und Richter (Korruption) so leisten können, ist echt total aus den Fugen, aber das sag ich ja schon seit Jahren. Anderseits werden dann aber Leute die auf Polizisten losgehen, frei gelassen weil sie einen festen Wohnsitz haben... :shot: Klar die würden ja auch Geld Kosten wenn man sie inhaftiert, statt Geld zu bringen...

P.S. Ich finde übrigens das der Titel "Meine erste Abmahnung was nun ?" irgendwie romantisch klingt :date:
 
Zurück
Oben