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Meine Erste Abmahnung:

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mongostyle

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Folgendes Poblem:

hab die domain quicksms.de und die jungs von quick-sms.de wollen die domain haben + 50'000 Euro!!!!  :o

Was soll ich machen??? Die haben eine Wortmarke: "quick-sms" aber mit Bindestrich!!!!

Bitte schnell!!!! Danke Stefan
 
Meine Empfehlung: Anwalt....
Stefan iss zwar in Urlaub, aber per Mail bestimmt erreichbar.
Vielleicht kann auch Ursula helfen?

grüsse,
engel
 
Wie ist denn die E-mailadresse?!

Danke für die erste schnelle Antwort!
 
In der Beschreibung des Rechtsforums den Moderator Stefan anklicken...
Dann erscheint unter anderem die Mail-Adresse.

grüsse,
engel
 
http://www.quick-sms.de/

Dabei weiss doch jeder, dass nur in Deutschland das Minuszeichen zwischen Wortsilben so beliebt ist. Ganz schön doof von quick-sms.de wenn sie die ohne "-" nicht registriert hatten. Und Dumheit gehört auch bestraft. Wenigstens mit einer finanziellen Entschädigung an dich.

Mal GANZ abgesehen von anderen Möglichkeiten wie Registrierungsatum, Marke, etc. ist die ohne doch die wichtigere und der Besitzer hat höheren Anspruch.

Jetzt wollte ich mal schauen ob unter www.quicksms.de ähnliches angeboten wird wie unter www.quick-sms.de und stelle fest, dass beide die selbe Site bedienen.

Denke Du hattest "Muffensausen" - hab´s mit www.zcm.de  genauso gemacht. Hatte noch nicht einmal eine Abmahnung, nur ein Telefongespräch.

Was ist SMS? Eben, weiss jeder! 7,470,000 Googeltreffer. Du bedienst das gleiche Marktsegment mit dem fast identischen Namen!?

Wenn Du jetzt einen Schnelltrocknenden Modellierbaren Steinkleber über das Internet vertreiben wolltest, hätte die Abmahnung bestimmt keine Chance. Aber so? Allerdings bin ich nur Laie, und sich auf diesen Weg noch fehlende Domains anzueignen finde ich natürlich sehr billig. Solche Leute gehören blosgestellt.

SMS ist einfach eine zu geläufige Abkürzung. Da lässt sich nichts draus konstruieren. Womöglich warst Du mit einem ähnlichen Angebot schon online, dann ist es eh nix mit einer anderer Zielgruppe ...

Alles nur eine Meinung, eines Domtrefflesers!
Viel Glück, denke an dich.

w  :'( :'( ky
 
ahoi,

"hab die domain quicksms.de und die jungs von quick-sms.de wollen die domain haben + 50'000 Euro!!!!  

Was soll ich machen Die haben eine Wortmarke: "quick-sms" aber mit Bindestrich!!!!

Bitte schnell!!!! Danke Stefan "

also die haben eine markenanmeldung, die nicht umsonst seit 1,5 jahren in anmeldung ist. auch wenn die markenstelle 38 bestimmt überlastet ist, so dämlich, nicht zu merken dass diese marke erhebliche zweifel ob ihrer schutzfähigkeit aufkommen lässt, sind die prüfer beim dpma tendenziell auch nicht. meine prognose: eingetragen wird diese marke nicht !

dann könnte eine marke durch geschäftliche benutzung und ! entsprechende bekanntkeit in den verkehrskreisen vorliegen. das müssten die jungs von quick-sms.de aber erstmal nachweisen.

so glasklar ist die geschichte bestimmt nicht, und mit ner angemeldeten marke abzumahnen ist sicher nicht ganz koscher.

take care
domainster
 
Frage:
Wer hat denn die Domain von euch zuerst angemeldet oder zuerst Inhalt gehabt? Wenn die anderen:

Egal ob Markeneintrag oder nicht. Fest steht:
Deine Domain verstösst gegen das Recht und Du musst Sie abmelden oder abtreten. Einige Dich mit Ihnen das es Dich nichts kostet,das ist oft möglich wenn Du Ihnen anbietest die Doamin abzumelden und was von ärmlichen Verhältnissen erzählst und das Du Ihren guten namen nicht nutzen wolltest. Von Sms abgesehen geht es hier um den Inhalt und die bezeichnung Quick SmS. Wenn keine Marke dann trotzdem genug andere Schutz. Jedenfalls ausreichend für Dich mit Sicherheit zu verlieren.

Wenn Du zuerst:
geh zum Anwalt! Hier gibt es einigen Bedarf zB. negative Feststellungsklage usw.....
 
Danke erstmal für eure Mitteilungen!

Ich habe heute mit dem Anwalt von denen tel. und der war recht freundlich!

Die hatten irgendwie stress gemacht, weil die Domain bei sedo drin steht (NICHT VON MIR! Sondern von einem Vorgänger...)

Naja, muß die domain jetzt denen übergeben, deswegen habe ich sie jetzt schon mal umgeleitet. Auch wenn die kein recht haben, möchte ich trotzdem kein streit, weil ich wirklich arm bin (bin Schüler ;)) und bin froh, wenn ich nur die Anwaltskosten tragen muss! (so um die 1000 Euro!)

Naja, werd euch berichten wie 's weitergeht! :-)

Sers Stefan
 
http://www.quick-sms.de/

Dabei weiss doch jeder, dass nur in Deutschland das Minuszeichen zwischen Wortsilben so beliebt ist. Ganz schön doof von quicksms.de wenn sie die ohne "-" nicht registriert hatten. Und Dumheit gehört auch bestraft. Wenigstens mit einer finanziellen Entschädigung an dich.

naja, die wollen ja eher geld von mir! (50'000 Euro!!!)

Was ist SMS? Eben, weiss jeder! 7,470,000 Googeltreffer. Du bedienst das gleiche Marktsegment mit dem fast identischen Namen!?

Ich hatte garkeine Inhalte auf der Domain! Hatte sie ja erst eine Woche!

Sers Stefan
 
Hey!

Danke nochmal für dein Anruf, noch eine Frage:
schickst du mir jetzt eigentlich eine rechnung (so zwecks erstberatung?!)  ;D ?!


Sers Stefan
 
Ja, da hätte man eventuell etwas machen können. Die große Frage, um die sich alles dreht, ist:

Liegt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor?

Das muss der Gegner beweisen, und da könnte er eventuell ein Problem bekommen.

Bin übrigens jederzeit erreichbar. Die Telekom hat es heute ( nach 4 Wochen!!!! >:( ) auch endlich geschafft, unseren Telefonanschluss im Ferienhaus freizuschalten (Gläser kling) :).
 
Ja, da hätte man eventuell etwas machen können. Die große Frage, um die sich alles dreht, ist:

Liegt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor?

Das muss der Gegner beweisen, und da könnte er eventuell ein Problem bekommen.

Bin übrigens jederzeit erreichbar. Die Telekom hat es heute ( nach 4 Wochen!!!! >:( ) auch endlich geschafft, unseren Telefonanschluss im Ferienhaus freizuschalten (Gläser kling) :).



Nein kein Handeln (Also ich betreibe NICHTS auf der Domain (außer früher Werbung für rcq... :-) ))

Stefan, denkst du, dass ich dir Rechtsanwaltkosten übernehmen müsste?!


Na, da hoffe ich mal, dass bei euch auch die Sonne scheint! *gläserklingzurück* ;D


Ciao Stefan


Sorry, übrigens wegen der aufgeregten E-mail heut!  ;)
 
Habe schon intern auf die Nachricht geantwortet.

Meines Erachtens scheitert § 12 BGB daran, dass eine Verwechslungsgefahr mangels Webinhalten ausgeschlossen ist.

Aber dafür, dass auch das im konkreten Fall anzurufende Gericht die Sache so sieht, gibt es keine Gewähr. Häufig wird undifferenziert eine Namensrechtsverletzung angenommen, wobei man sich zum Teil auf veraltete Entscheidungen stützt, die noch davon ausgingen, dass in der Regisitrierung einer Domain eine Namensleugnung liegen könne, was zwischenzeitlich auch der BGH - zu Recht - abgelehnt hat.
 
Das ist wieder so nen Fall wo ich gerne Wetten annehme.

@TAT Leider ist das von Dir zitierte dem Richter völlig egal in dem Fall . Er wird einfach davon ausgehen das der Domaininhaber vor hatte Traffic abzugreifen und die Bekanntheit vom anderen zu nutzen. Das wär wieder einmal ein klarer Fall von Rufausbeutung und damit schon entscheident!



Ich bin mir schon sicher das Du um die Anwaltskosten drumrum kommen kannst. Nutze die verschiedenen ausserrechtlichen Möglichkeiten . Falls Du noch keine ausreichende Hilfe hast kannst Du mir gern intern dazu schreiben.
 
>markenanmeldung, die nicht umsonst seit 1,5 jahren in anmeldung ist<
>mit ner angemeldeten marke abzumahnen ist sicher nicht ganz koscher<
>Ich hatte garkeine Inhalte auf der Domain! Hatte sie ja erst eine Woche!<
>nur noch § 12 BGB der GbR<
>Meines Erachtens scheitert § 12 BGB daran, dass eine Verwechslungsgefahr mangels Webinhalten ausgeschlossen ist<

Da staunt der Laie!

Es ist dem Betreiber von „quick-sms“ ungestraft erlaubt dem Registranten von „quicksms“ eine Abmahnung und Geldforderung zu schicken, weil „quick-sms“ von ihnen als Wortmarke zur Anmeldung gebracht wurde. https://dpinfo.dpma.de/ wird nun spätestens in 1,5 Jahren erklären ob „quick-sms“ überhaupt als Wortmarke registrierungsfähig sein wird. „Quick-sms“ zieht also das Trumpf-Ass obwohl auf der Karte nur gähnende Leere zu sehen ist.

Wie gesagt, das alles ungestraft und ohne den geringsten Versuch einer produktiven, aussergerichtlichen Konfliktlösung! Wen wundert´s, wenn das Image von Anwälten von Angst geprägt ist und die Gerichte überlastet sind. Mit oder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung ist die Lichthupe auf Autobahnen doch auch verboten und kann als NÖTIGUNG geahndet werden.

Jetzt muss ich doch tatsächlich alle Domainnamen mit mehr als einer Wortsilbe durch den (-)Kamm ziehen. Und eine registrierte „.com“ ist auch keine Garantie für „originären“ Schutz. Wer hat Lust mir dazu ein Tool zu programmieren:

“Domain-name-comb-test.com”

He mongostyle!

Unter quicksms wolltest Du doch nur deine private, ungewerbliche Homesite installieren!

quickSMS - (The) quickSmartMongoStyle

Stimmt´s?  ;)

Schlagt die Dummen mit den Waffen der Phantasie!
 
@ jungfer Nicht dass Du oder ein anderer jetzt denkt ich fände Rufausbeutung cool. Ich finde nur die Vorgehensweise inakzeptabel. Äquivalent kann die Polizei ja auch nicht willkürlich Bürger verhaften und erst später nach individuellen Verstössen fahnden.
 
@wooky
Nicht das Du denkst ich bin der selben Meinung wie unserer Staat! Ich schreibe nur über meine Erfahrung oder Meinung zu solchen Dingen.....und zur Polizei....Sie darf schon viel mehr wie es für einen freiheitliche Staat gut ist. Die können soviel machen ohne Rücksprache oder Kontrolle das einem schlecht wird.Aber das liegt nicht am Staat sondern den vielen naiven "Normalos" die solche Sprüche wie...wer nichts zu verbergen hat...usw. raushauen und keine Ahnung haben welche Mittel dem Staat schon zur Verfügung stehen und nicht richtig nutzt. Wir sind aber auch alle mit Schuld! Jeder hat eine demokratische Stimme und wenn er Sie nicht einsetzt wird sich nichts ändern. Egal in welcher Richtung jeder denkt sollte er sein Recht nutzen und so seinen Wunsch nach Veränderungen nutzen.
 
+ 50'000 Euro!!!!    :o  - was soll denn dass ueberhaupt  ???

hallo stefan!

erstmal herzlichen [glow=red,2,300]gluehstrumpf.de[/glow]
damit bist auch du aufgenommen in den kreis der gebrannten kinder. irgendwann erwischt es jeden ;)

jetzt-mal-ernst.de :(

im grunde ist dieser thread ja nur die fortsetzung der disskusion im bewertungsforum. wenn man sich diese nochmal zu gemuete fuehrt, dann fragt man sich

nanu?de ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D

das nenn ich domainbusiness in echtzeit!
man muss sich, angesichts der geschwindigkeit dieses vorgangs auch fragen, wer hier (oder anderswo) so alles mitliest  8).... >:(.... :P.... ;D

komischkomisch

naja - ich wuerd mal vermuten, die abmahnung musst du bezahlen und die domain ist futsch :'(

mfg
zorron
 
>einen völlig überhöhten Streitgegenstand angegeben<

Das alleine ist doch schon ein Grund dem armen Mongo nach Kräften beizustehen und den selbstgefälligen Rechtsverdreher eins auf die Mütze zu geben.

Nochmal: Mongo hatte keine Inhalte (was sollte sich da verwechseln lassen), die Marke existiert nicht (böswillige Täuschung und Erpressungsversuch des Besserwissenden), und wenn es so wäre: "quick-sms" hätte ja nie diesen geforderten, überragenden Bekanntheitsgrad der für ein bewusstes Domaingrabbing oder eine Tipfehler-Registrierung spräche. (quelle24.de; bau-haus.de; wwwbmw.de)

Abgesehen davon bieten zigtausend Internetseiten die gleichen Produkte an wie  www.quick-sms.de Ist es sinnvoll eine persönliche Protestnote zu schicken?

Freispruch wäre da echt zu wenig!

Entschuldigung - oder die quicksms.de wird tiefgefroren!!!

Wünsche coole Nervenfasern und Danke den Rechtsexperten!!

:-*
 
Ich würde -wie offensichtlich schon geschehen- die Domain abtreten und aufgrund der eigenen schlechten wirtschaftlichen
Verhältnisse eine Herabsetzung des Streitwertes (und somit der Gebühren) erwirken.

(Nur meine Meinung)

Geschäftliche Nutzung liegt meines Erachtens schon dann
vor, wenn eine Domain in Börsen zum Verkauf angeboten
wird. Der Beruf des Domaininhabers (Schüler) ist dabei
ebenso egal, wie sein Status (Privat). Gewerbliches Handeln bedingt keine Gewerbeanmeldung.

(Ebenfalls nur meine Meinung)

Der jeweilige Stand der Markenanmeldung ist unwichtig, weil
Namen auch ohne Markenanmeldung Schutz geniessen, wenn
bereits eine Verwendung im geschäftlichen Verkehr erfolgte.

(Ebenfalls nur meine Meinung)

Bei solchen Angelegenheiten bringt es i.d. R. nichts, sich auf
den gesunden Menschenverstand zu verlassen und hieraus eine Schlußfolgerung auf das spätere Urteil zu ziehen. Bei
Gericht bekommt man kein Recht, sondern lediglich ein Urteil.
Dieses Urteil fußt auf geltender Rechtsprechung und nicht
- wie häufig von Laien angenommen - auf dem Ergebnis einer Diskussionsrunde, wo jeder seine persönliche Auffassung
einbringt. (Leider ist das so).

Viel Glück trotzdem.

Gruß TC
 
 
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