Wichtige rechtliche Information: Dadurch, dass wir diese Domain auf unseren Namen registriert und so vor dem Zugriff Dritter blockiert haben, wurden wir für den materiell Berechtigten als Geschäftsführer ohne Auftrag (§ 683 BGB) tätig, weil es dem mutmaßlichen Willen (§ 677 BGB) des früheren Domaininhabers entspricht, dass diese Domain nicht für jedermann frei registrierbar ist....
...wir gehen davon aus, dass es im Interesse des ehmaligen Besitzers ist, dass wir auf den Seiten Sex- und Pornobilder anbieten. Klar, was auch sonst. Sicherlich ist es auch im Interesse des früheren Domaininhabers, dass auf der Seite zuerst kleine Progrämmchen heruntergeladen werden müssen um die tollen hardcorebilder zu sehen, mit denen noch mehr Seiten gefunden werden können die gelöscht wurden um noch mehr SEX und Pornobilder darauf anbieten zu können um wieder mehr Programme installieren zu können... :Angel: