Ohje...
Also: Ich hab sowohl ne Wortmarke als auch ne Bildmarke.Zweitens muss man, um Markenschutz zu bekommen, nicht mal zwangsweise etwas beim DPMA angemeldet haben, theoretisch reicht es, nachweislich im geschäftlichen Verkehr damit tätig zu sein (selbstverst. nicht erst seit gestern).
Und drittens geht es nicht darum, dass ich mir einbilde per se die besten/ausschliesslichen Rechte an dieser spezifischen Buchstabencombo zu haben - das wär ja wohl einigermassen lächerlich.Es geht nur darum, dass ich evtl.
bessere Rechte habe als der, der die Domain nun hat.Dies rauszufinden soll u.a. der Dispute helfen und das ist auch mein gutes Recht.
Wenn ich mir so anschaue, was derjenige sich heute noch alles so gekrallt hat, würde es mich wundern, wenn ich der einzige sein sollte, der einen Disput auf eine seiner Domains loslässt.
Einfach weil es für viele dieser Domains Markeninhaber gibt, die ebenfalls der Meinung sein könnten, eventuelle Rechte geltend machen zu können.
Ich kann mich nur wiederholen, wir werden sehen.Ich seh's auch als kleines Experiment