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[Sammelthread] Frisch Gekaufte Domains

glückwunsch zum kauf - wir hätten sie auch glatt genommen - war uns dann aber "etwas" zu teuer :D

viel erfolg damit!

mfg
zorron
neufahrzeuge.org :D
 
Letzte Woche teuer ersteigert: sexvideo.at

Passt gut zu meiner sexvideos.at :)

MfG

Alexander
 
@unixalex
congratulation
habe erwartet dass du aufs ganze gehst bei der domain ;)
 
Moin,

habe mein KFZ-Portfolio per Sedo Auktion
um neufahrzeuge*de erweitert. :)

grüezi
Timo

GLW, Timo, wunderschöne Domain, hattest Du mir ja schon auf dem Stammtisch mitgeteilt. Viel Erfolg damit!

Gruss Jens
fahrzeuge.net
gebrauchtfahrzeuge.net
fahrzeuge.org
 
onlineda*ting .de, passend zu meiner online-da*ting.de

Nicht ganz billig.. aber lohnenswert.

:)
 
Dem Finanzamt sei Dank...... ;)

Hi,

das muss mir mal einer erklaeren...
Da man ja Domains nicht abschreiben darf, sehe ich keine Erfordernis noch dieses Jahr unbedingt Geld fuer Domains auszugeben, das man auch noch naechstes Jahr anlegen koennte.
Meines Wissens sind nur die laufenden Registrierungsgebuehren voll abzugsfaehig, nicht jedoch der Kauf einer Domain.

Oder ist da ein Denkfehler meinerseits ?!?

Andi
 
Hi,

das muss mir mal einer erklaeren...
Da man ja Domains nicht abschreiben darf, sehe ich keine Erfordernis noch dieses Jahr unbedingt Geld fuer Domains auszugeben, das man auch noch naechstes Jahr anlegen koennte.
Meines Wissens sind nur die laufenden Registrierungsgebuehren voll abzugsfaehig, nicht jedoch der Kauf einer Domain.

Oder ist da ein Denkfehler meinerseits ?!?

Andi

Das ist nicht in jeder Stadt so!!!
 
1) hat Jungfer da Recht, es ist von Finanzamt zu Finanzamt verschieden.

2) "Abschreiben" nicht mit "Absetzen" verwechseln..


;)
 
"Abschreiben" nicht mit "Absetzen" verwechseln
äähm, absetzbar sind lediglich Ausgaben bis 400 Euro, sog. geringwertige Güter
Alle anderen Ausgaben müssen aktiviert (abgeschrieben) werden.
Die Restsumme kann allerdings in dem Geschäftsjahr komplett abgesetzt werden, in dem die Ware (Domain) verkauft wird (auch im Jahr des Erwerbs).

Oder sehe ich etwas falsch????
 
äähm, absetzbar sind lediglich Ausgaben bis 400 Euro, sog. geringwertige Güter
Alle anderen Ausgaben müssen aktiviert (abgeschrieben) werden.
Die Restsumme kann allerdings in dem Geschäftsjahr komplett abgesetzt werden, in dem die Ware (Domain) verkauft wird (auch im Jahr des Erwerbs).

Oder sehe ich etwas falsch????

Kiki, ich sehe das genau so wie Du und kann mir Sunblinds Aussage nur so erklaeren, dass er die Domains fuer unter 410 EUR (GWG) gekauft hat.

Dass Finanzaemter in einzelnen Staedten entscheiden, dass Domains doch abgeschrieben werden koennen, kann ich nicht ganz glauben. Kann es sein, dass es bisher nur nicht bemaengelt worden ist oder habt ihr echt eine schriftliche Zusage vom Finanzamt darueber ?

Andi
 
Zuletzt bearbeitet:
... schließlich kann (muss) man Kauf- und Registrierungskosten einer Marke ebenso abschreiben. Sofort absetzen geht nicht, es sein denn, diese sind unter 410 Euro. (@Andi50: danke :))
Gar nicht berücksichtigen, ... das glaube ich auch nicht, das geht nicht. Da würde ich Widerspruch einlegen und ggf. vor das Finanzgericht gehen.
 
habe auch ne neue:

wirtschaftsenglisch.de

Da man ja Domains nicht abschreiben darf, sehe ich keine Erfordernis noch dieses Jahr unbedingt Geld fuer Domains auszugeben, das man auch noch naechstes Jahr anlegen koennte.
Meines Wissens sind nur die laufenden Registrierungsgebuehren voll abzugsfaehig, nicht jedoch der Kauf einer Domain.

die alte diskussion. kommt auf die art deines gewerbes an. da ich auch "domainhandel" betribe meint meine steuerberaterin, das ist voll absetzungsfähig. ist wie bei einem autohändler o.ä...
 
wenn man ein gewerbe als domainhändler angemeldet hat, oder der domainname in den bereich des gewerbes fällt (z.B. gewerbe als autohändler und die domain gebrauchtwagen.xyz erworben), sind das natürlich betriebsausgaben, die abzugsfähig sind.

gruß andreas
 
im umkehrschluss, wäre ich natürlich begeistert, wenn domains nix mit steuern zu tun hätten!!! dann bräuchte ich ja die gewinne aus diesem gewerbe gar nicht versteuern!!! ist ja voll unlogisch!!:Whistle:
 
die alte diskussion. kommt auf die art deines gewerbes an. da ich auch "domainhandel" betribe meint meine steuerberaterin, das ist voll absetzungsfähig. ist wie bei einem autohändler o.ä...

Hm, mir hat man immer erklaert, dass alle Urteile ueber Domainabschreibungen (also egal ob Handel oder nicht) dahin gehen, dass sich Domainkaeufe nicht abschreiben lassen, weil sich Domains nicht abnutzen.
(Wie das bei Autos ist vermag ich nicht zu beurteilen.)

Kann jemand bitte Internet-Seiten nennen, die die These von einigen von euch ("lassen sich sehr wohl abschreiben", "kommt aus das Finanzamt an" etc.) untermauern ? Ich habe selbst schon gesucht, aber bisher finde ich nur Seiten, die meiner zugegebenermassen recht vorsichtigen Sichtweise entsprechen:
Das waere: Registrierungskosten als Betriebsausgaben voll abesetzbar. Domainneukauf nicht abschreibbar, weil nicht abnutzungsfaehig.

Andi
 
die alte diskussion. kommt auf die art deines gewerbes an. da ich auch "domainhandel" betribe meint meine steuerberaterin, das ist voll absetzungsfähig. ist wie bei einem autohändler o.ä...

Zahlt dir Deine Steuerberaterin bei Irrtum auch die Folgekosten?

Es gibt wohl die Möglichkeit beim FA eine verbindliche Rechtsauskunft einzuholen (dass, was nun demnächst Gebühren kosten soll...).

Hat das jemand bereits gemacht? Wenn nicht, wäre ich ganz vorsichtig. Es lassen sich auch Kleinbeträge unter 400 Euro meines Wissens nach nur dann absetzen, wenn die betreffenden Gegenstände (Nicht Dienstleistungen oder Gebühren, dass geht immer) auch grundsätzlich abschreibungsfähig sind. Ist auch nur logisch...

Wenn man eine gekaufte Domain natürlich wiederverkauft neutralisiert sich das ganze so oder so. Problematisch wird es nur bei grösseren gekauften Domainbeständen, wenn dann das FA plötzlich doch Geld sehen will und man nicht flüssig ist...eine gute Domain im xx.xxx Bereich verkauft sich ja auch nicht in einer Woche ohne Verluste.

Grüsse

123meins
 
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