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Jetzt anmelden!da ich auch "domainhandel" betribe meint meine steuerberaterin, das ist voll absetzungsfähig. ist wie bei einem autohändler o.ä...
für welchen Zeitraum schreibst Du die Domains ab?
m. E. hat die Abnutzung einer Sache nur etwas mit der Gestaltungsmöglichkeit der Abschreibung zu tun. Ob progressiv oder linear.
Wenn man mit der Begründung nicht abschreiben kann, dann sollte man auf jeden Fall absetzen können, das geht aber nicht wegen der GWG Grenze.
Er hat doch geschrieben, dass er sie voll absetzt. Wie ein Autohänder die EKs der Autos.
Und das tue ich auch. Sollte ich auch nur einen einzigen Makel vom Finanzamt erhalten, schenke ich ab nächstem Jahr einem anderen Land meine hart erarbeitete "Steuer".
Nur pass auf, das FA stellt solche Dinge bei einer Prüfung fest und veranlagt rückwirkend für mehrere Jahre
Und das tue ich auch. Sollte ich auch nur einen einzigen Makel vom Finanzamt erhalten, schenke ich ab nächstem Jahr einem anderen Land meine hart erarbeitete "Steuer".
Ganz einfach.
auf jeden fall bin ich bald soweit und gründe internet-city.... eine wohn- und geschäftscommunity für internetverrückte domainer, affiliates, proggers, snapper, korrekturleser und was es noch alles gibt im internet ;-) - geballte ladung kraft aus einem dorf...
ric
@rainer
immer mehr quasseln vom auswandern, arsch über die grenze bringen, der sonne entegegen oder what ever.
hier in der schweiz sind die steuern und auch die rechtslage ganz ok... ja ich weiss hyro bei euch auch ;-)
auf jeden fall bin ich bald soweit und gründe internet-city.... eine wohn- und geschäftscommunity für internetverrückte domainer, affiliates, proggers, snapper, korrekturleser und was es noch alles gibt im internet ;-) - geballte ladung kraft aus einem dorf...
ric
Zahlt dir Deine Steuerberaterin bei Irrtum auch die Folgekosten?
Hi Rainer,
ABER wenn du eine Domain mit hohem PR kaufst und nichts mehr daran macht wird der PR schwinden und die Domain an Wert verlieren.
Das wäre bei einem Grundstück oder Immobilien nicht der Fall.
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