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Wieviel Prozent eurer Sedo-Verkäufe werden abgebrochen?

Dann geh mal zum Mediamarkt, kauf ne Waschmaschine, unterschreib den Vertrag ordentlich und dann sag denen mal bei der Lieferterminabsprache: Ätsch, war nur ein Scherz.

Ich gehe ganz stark davon aus, dass Mediamarkt nicht wirklich ein Problem damit hätte, denn bezahlt hast du ja schon beim Kauf (an der Kasse) :D :Whistle:

Aber ich weiß was du meinst ;)

Problem ist nur, dass du bei Waren (im Normalfall) ein Rückgaberecht hast. Bei einer Dienstleistung (z.B. Rechtsberatung) sieht es jedoch meist anders aus.


LG
Steve
 
Problem ist nur, dass du bei Waren (im Normalfall) ein Rückgaberecht hast. Bei einer Dienstleistung (z.B. Rechtsberatung) sieht es jedoch meist anders aus.

Im B2B-Bereich? Das wäre mir absolut neu.

§433 (2) BGB weist klar auf die Pflicht der Abnahme hin.

Gruß,

Rainer
 
Beziehst du dich auf Domains, die Waschmaschine oder allg. Dienstleistungen?

§ 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen



LG
Steve

Handel ich neuerdings mit Waschmaschinen ;) ? Und da der Verbraucher hier gewerblich ist, kannst Du das imho vergessen. Ferner würde ich Domains unter 4 (6) einordnen. Ich vertraue da schlicht meinem Anwalt. Der macht ja viel hier im Forum und der sagt: es besteht ein Anspruch auf Abnahme. Der sich für mich auch klar aus §433 BGB ergibt. Ferner hat der kleine Hosenscheißer ja seit Mitte April wöchentlich die Zahlung angekündigt, um Ratenzahlung gebettelt usw. usw. Alles schön per Email dokumentiert. Fristen sehe ich da keine mehr.

Aloa,

Rainer
 
Bei mir sind es < 10 % Abbruch. Die bisherigen Fälle waren alle aus dem Ausland.

Viele Grüße
Jimi
 
Dann geh mal zum Mediamarkt, kauf ne Waschmaschine, unterschreib den Vertrag ordentlich und dann sag denen mal bei der Lieferterminabsprache: Ätsch, war nur ein Scherz. Advo24 erzählt mir übrigens das Gegenteil von Deiner Prüfung. Wie hast Du denn geprüft?


Dann zieh es mal durch ;-) . Bei Domains ist das alles etwas anders als im Mediamarkt und nicht zu vergleichen. Die Sedo Regeln lassen ausserdem einen Rücktritt zu auch wen das so ausdrücklich nicht da steht.Aber Stefan wirds sicher für Dich rausfinden, ich bin da anderer Meinung.
 
Die Sedo Regeln lassen ausserdem einen Rücktritt zu auch wen das so ausdrücklich nicht da steht.Aber Stefan wirds sicher für Dich rausfinden, ich bin da anderer Meinung.

Die Sedo-Regeln sind mir hier herzlich egal, da es außerhalb Sedos war. Nix gegen Dich, aber die Meinung eines RAs ist mir lieber.
 
Thread-Titel:
Wieviel Prozent eurer Sedo-Verkäufe werden abgebrochen?

jungfer:
Dann zieh es mal durch ;-) . Bei Domains ist das alles etwas anders als im Mediamarkt und nicht zu vergleichen. Die Sedo Regeln lassen ausserdem einen Rücktritt zu auch wen das so ausdrücklich nicht da steht.Aber Stefan wirds sicher für Dich rausfinden, ich bin da anderer Meinung.

Du:
Die Sedo-Regeln sind mir hier herzlich egal, da es außerhalb Sedos war. Nix gegen Dich, aber die Meinung eines RAs ist mir lieber

@Rainer: aber hier geht es doch um Sedo-Verkäufe, siehe Thread-Titel?!?

grüsse,
engel
 
@Rainer: aber hier geht es doch um Sedo-Verkäufe, siehe Thread-Titel?!?

grüsse,
engel

Hi Thomas,

yep, aber mein Posting zu diesem Fall fing an mit : "Den Knaller erlebe ich aber gerade bei einem Privatverkauf." Ist vielleicht ein bißchen untergegangen. Aber auch bei Sedo wurde mir damals zugestimmt, dass ich die Sedofälle verfolgen kann. Muss mir da nochmal die AGBs durchschauen, obwohl die mich eigentlich nicht interessieren, da Sedo ja nicht kauft. Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, ob per Handschlag, Brieftaube oder Sedo ist imho shitegal.

Aloa,

Rainer

IMHO.info rechtbekommen.com
 
Domster, ich bin wirklich gespannt und wenn es durchziehst bist der Erste und es gibt ein dann oft zitiertes Urteil. Natürlich würde ich auch mehr auf die Meinung von Stefan geben (aber nicht auf RA´s im allgemeinen) , wollt meine trotzdem kundtun und am Ende nicht zu sagen: das hatte ich mir schon gedacht... so stehts vorher da. Unbedingt informieren hier!
Übrigens auch nen Unterschied ob der Gegener sich überhaupt wehrt.
 
Domster, ich bin wirklich gespannt und wenn es durchziehst bist der Erste und es gibt ein dann oft zitiertes Urteil. Natürlich würde ich auch mehr auf die Meinung von Stefan geben (aber nicht auf RA´s im allgemeinen) , wollt meine trotzdem kundtun und am Ende nicht zu sagen: das hatte ich mir schon gedacht... so stehts vorher da. Unbedingt informieren hier!
Übrigens auch nen Unterschied ob der Gegener sich überhaupt wehrt.


Du hast mir immer noch nicht verraten, worauf Du Dich beziehst. Warum soll § 433 BGB Deiner Meinung nicht gelten? Hat bei einem Kaufvertrag nur der Verkäufer Pflichten?

Ich bin gespannt.
 
Jetzt reicht es Herr Rainer Ossig ("DOMSTER.COM")!!!

Der Sachverhalt wurde geklährt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das werde ich Ihnen vor Gericht erklähren!

Der Sachverhalt wurde geklährt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe selten so einen WirrWarr gelesen....

Hallo, erst mal zu allen.

Mein Name ist Marcel Müller. Ich habe durch Zufall dieses Thema gefunden und glaube, dass der 41 Jährige Raxxx Oxxxx (Doxxxx) von mir hier im Forum schreibt. Das ist eine unverschämtheit zudem auch noch gelogen.

Nun dann werde ich mal den waren Sachverhalt schildern, wenn Sie Herr Osxxx, schon damit hier anfangen.

Ich habe ca. am 10.04.2007 eine Domain namens www.XXXXXXX.COM gefunden. Diese Domain wurde zum Verkauf von Doxxxx angeboten. Also schrieb ich am 16. eine E-Mail, was diese Domain denn kostet. In dieser E-Mail war nur die Frage sowie mein Name und meine private Wohnadresse angegeben.

Anschließend bekam ich eine Anwort mit dem Preis von 850 € plus Mehrwertsteuer.

Daraufhin Anwortete ich, ob ich die Domain nicht tauschen könne gegen 2 Domain von mir. Antwort von Doxxxx war nein, nur gegen Bargeld.

Auf einmal sah ich, als ich auf die Domain www.XXXXXXX.com ging, dass er diese jetzt auf einmal für 2500 Euro bei Sedo anbot. Damit hat er mich richtig unter Druck gesetzt. Ich sagte also schnell zu, dass ich die Domain für 850 € plus Mehrwertsteuer nehme.

Das war mir die Domain auch Wert, denn ich wollte Sie für meinen privaten Internetauftritt nutzen. Passte sehr gut dazu. Der "Kaufvertrag" war durch eine E-Mail "Ich nehme Ihr Kaufangebot vom 16.04.2007 an. Bitte senden Sie mir Ihre Bankverbindung, wo Sie den Betrag überwiesen haben möchten." geschlossen. In der Signatur habe ich meinen privaten Namen sowie meine Private Adresse von meine Private Telefonnummer abgehangen, sonst nichts!

Nun habe ich gewartet, bis die Domain ausläuft, denn die Domain war ja noch auf den Herr Raixxx Osxxx von Doxxx registriert. Das passte mir auch, denn die Domain wollte ich sowieso erst 2008 ausgeliefert haben. Auf einmal bekam ich eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung von Herrn Raxxx Osxxx.

Ich bin stuzig geworden, denn er bot seit dem Kaufabschluss die Domain nach wie vor bei Sedo für 2500 Euro an. Außerdem hat er nie ein Impressum in seinen E-Mail Nachrichten von beginn an. Des weiteren habe ich die Zahlungsaufforderung nicht verstanden, da ich keinen Vertrag akzeptiert habe und wir auch kein Zahlungstermin vereinbart haben.

Immer wieder folgten E-Mails ohne Impressum und nach wie vor bot der die Domain zum Verkauf an. Er drohte mir mit seinen Anwalt. Schließlich kam ein Anwaltsschreiben mit einer Gebühr von 850 Euro plus Mehrwertsteuer und über ca. 180 Euro Anwaltsgebühren.

Darauf hin habe ich im Internet recherchiert. Ich habe erfahren, dass der Anwalt laut RVG für einen Brief nur 17 Euro verlangen kann. Das ergeht aus dem Streitwert und der Tabelle. Dies habe ich von einem Anwalt bestätigt bekommen. Die wollten mich über den Tisch ziehen!!!

Dann habe ich erfahren, dass mir ein Widerruf recht zu steht. Ich wurde jedoch nie belehrt darüber von Herrn Raxxx Osxxx (Doxxx). Weil mir alles do dubios vor kam, die Geschäfte von Herrn Raxxxxx und er die Domain auch weiterhin zum verkauf anbot habe ich den Kaufvertrag widerrufen. Da Herr Osxxxx mich nicht belehrt hat, steht mir dieses Recht auch trotzdem noch zu, obwohl nun schon 2 Monate vergangen waren. Dies ist durch das Fernabsatzgesetz geregelt.

Daraufhin bekam ich eine E-Mail mit der Unterstellung, ich habe geschäftlich gehandelt und mir stehe kein Widerruf recht zu. Ich bin Angestellter und war noch nie selbstständig!

Ich fragte dann einen Anwalt und der sagte, keine sorge, Sie haben keine Zahlungstermin vereinbart, außerdem geht aus meinen E-Mail vom Kaufvertrag keine gewerbliche Handlung hervor, denn es ist ja mein Privater Name und Wohnanschrift nur drauf. Außerdem wollte ich die Domain ja für mich privat nutzen.

Nun habe ich mit diesem Herrn kein Kaufvertrag mehr, denn ich habe den rechtmäßig widerrufen.

Herr Osxxx will vor Gericht ziehen, dass kann er machen. 4 Anwälte und 130 Euro habe ich bis jetzt investiert und alle samt sagen, dass er keine Chance hat, denn entscheidet ist, unter welchen Umständen der Kauvertrag abgeschlossen ist. Zudem handelt Herr Raixxxxx grob fahrlässig. Mein Widerruf sei gültig, da ich privat gehandelt habe! Des weiteren sind keine Regelungen vereinbart gewesen.

Ich nehme mir für die Gerichtsverhandlung einen guten Anwalt!

Trotzdem weiss ich, dass es auch ehrliche Domain-Händler die Seriös sind gibt. Und mit Sicherheit denke ich, dass dies viele von euch sind. Herr Osxxxx jedoch leider nicht. Doxxxx macht keine guten Geschäfte. Er schrieb mir E-Mails wie: " Ich mache Sie fertig"!

Aber Doxxxx ist ein Einzelfall, der wird vor Gericht seine Rechnung bekommen.

Ihr könnt euch jetzt alle selbst eine Meinung bilden, ohne dass ich euch davon überzeugen will.

Einen freundlichen Gruß an alle und macht weiter so, habt viel Erfolg mit dem Verkauf von Domains und bleibt Ihr wenigstens ehrlich.

euer Marcel Müller aus Berlin
 
Marcel Müller schrieb:
Ich sagte also schnell zu, dass ich die Domain für 850 € plus Mehrwertsteuer nehme.

Das war mir die Domain auch Wert, denn ich wollte Sie für meinen privaten Internetauftritt nutzen. Passte sehr gut dazu. Der "Kaufvertrag" war durch eine E-Mail "Ich nehme Ihr Kaufangebot vom 16.04.2007 an. Bitte senden Sie mir Ihre Bankverbindung, wo Sie den Betrag überwiesen haben möchten." geschlossen.

Aha, also ein Vertrag wurde geschlossen.

Des weiteren habe ich die Zahlungsaufforderung nicht verstanden, da ich keinen Vertrag akzeptiert habe und wir auch kein Zahlungstermin vereinbart haben.

Wie jetzt, jetzt doch wieder nicht? Widersprüchlich, aber das kann ja dann der Richter klären. BTW frag mal Deinen Anwalt was auf falsche uneidliche Aussage steht.

Nun habe ich gewartet, bis die Domain ausläuft, denn die Domain war ja noch auf den Herr Rainer Ossig von Domster registriert. Das passte mir auch, denn die Domain wollte ich sowieso erst 2008 ausgeliefert haben. Auf einmal bekam ich eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung von Herrn Rainer Ossig.

Mein Lieblingsabsatz... "Herr Richter, ich habe gewartet bis die Domain ausläuft" ROFLMAO.

4 Anwälte und 130 Euro habe ich bis jetzt investiert und alle samt sagen, dass er keine Chance hat

Vier ganze Anwälte für 130 EUR, wow Die in Berlin müssen ganz schön verzweifelt sein...

Den Rest kommentiere ich jetzt besser nicht, mir hat schon das Lesen weh getan (und ich hatte wirklich Lust polemischer zu antworten).

Ciao
Forsaken
 
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