Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Wieviel Prozent eurer Sedo-Verkäufe werden abgebrochen?

Auch wenn es ich es nicht sehr geschickt finde auf eine von Rainer bewusst anonymisierte Aussage mit einem persönlichen Angriff zu antworten denke ich dass in Eurem Fall doch irgendwie eine Lösung möglich sein muss. Für mich klingt das alles eher nach ein paar Missverständnissen auf beiden Seiten, und das kann schon mal passieren.
Auf die einzelnen Punkte einzugehen maße ich mir nicht an, das könnt Ihr unter Euch klären. Aber muss man damit wirklich vor Gericht? Telefoniert lieber mal...
Gruss,
Holger
 
Marcel Müller schrieb:
Ja der Kauvertrag ist das eine, doch es wird auch entschieden, wann und über welchen Zeitraum dieser erfüllt wird. Dies muss im Vertrag geregelt sein, dass war bei uns leider nicht so, aber ich bin halt davon ausgegangen, dass ich die Domain erst zum Zeitpunkt der abgelaufen registrierungsphase bekommen.

Wo hast Du das denn her? Von den 4 Anwälten für 130 EUR?
Das einzig Notwendige in einem Vertrag sind die Essentialia Negotii. Bei einem Kaufvertrag wären das (neben den Parteien) nur Gegenstand und Preis. Der (Erfüllungs-)Zeitraum kann völlig offen gelassen werden und berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

Das kannst Du mir jetzt umsonst glauben, oder wieder für 130 EUR 4 Anwälte bemühen ;).

Ciao
Forsaken
 
es ist Samstag abend und ihr habt Spass!
So soll´s sein... :)

grüsse,
engel
 
Nur der Vollständigkeit halber:
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/FernAbsG

Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) war ein deutsches Gesetz auf dem Gebiet des Fernabsatzrechts. In ihm fanden sich Vorschriften zum Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen. Durch das Gesetz wurde u. a. die Fernabsatzrichtlinie umgesetzt. (...) Durch die Schuldrechtsmodernisierung wurde das Fernabsatzgesetz aufgehoben.
Gruss,
Holger
 
Ist der Vertrag zwischen uns auch so ordentlich??? Advo24 ist ein Billiganbieter, der sagt immer das, woraus sich am meisten Geld für die Kanzlei gewinnen lässt. Uns das ist logischerweise immer die Klage, egal ob Sie gewinnen oder nicht. Und wenn Sie nicht gewinnen, dann bietet man Ihnen eine nächste Instanz an, um noch mehr Geld aus dem Verfahren zu schlagen.
ob der Stefan begeistert sein wird, diese Zeilen zu lesen, vermag ich nicht zu sagen...

grüsse,
engel
 
Damit meine ich, dass das Fernabsatzgesetzt immernoch gilt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Marcel Müller

Bitte tu uns (und Dir) einen gefallen und warte einfach die Gerichtsverhandlung ab, denn Dein völlig falsches "rechtliches" Geschreibsel stellt mir die Zehennägel auf.

Akzeptiere einfach dass es wohl vor Gericht geklärt wird und dass auch Du (ebenso wie Rainer) das Risiko trägst, dass Du verlieren und dann die vollen Kosten (auch der Gegenpartei) auferlegt bekommen kannst.

Mal unabhängig vom Fernabsatzrecht ist es nun einmal so, dass man bei einem Domainkauf in der Regel nicht nach Ablauf der RegZeit bezahlt (ich glaube Du hast noch nicht mal die Grundlagen verstanden), sondern eben je nach Vereinbarung per Vorkasse oder über einen Treuhänder (Sedo) oder Hälfte/Hälfte.

Meiner Vermutung nach wolltest Du einfach mal das tolle bunte Domaingeschäft ausprobieren, ohne zu wissen was Du machst.

Zu glauben, dass die Domain "auslaufen" ("da ja noch Herr Osxxx als Inhaber eingetragen war") muss, bevor man den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen hat, ist etwa so abwegig, als ob man sich ein Auto kauft, ohne das Konzept der motorbetriebenen Fortbewegung verstanden zu haben.

Lass mich raten: Es ist Dein erster Rechtsstreit? Unangenehm, oder? Dass sollte man sich in der Regel vor Abschluss eines Vertrages überlegen. Denn bis auf ein etwaiges Fernabsatzrecht (über das der Richter entscheiden wird) ist alles was Du bisher vorgetragen hast von einer extrem kindlichen Naivität geprägt.

Natürlich ist ein Kaufvertrag erst mal wirksam, auch ohne Belehrung über etwaige Widerrufsrechte. Ob Du über Zahlungsmodalitäten informiert bist oder nicht oder Deine Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag kennst ist völlig unnötig. Du bist (zumindest wohl biologisch) volljährig und hast, wie Du selbst schreibst, einen "Kaufvertrag" abgeschlossen, in dem Gegenstand und Preis klar definiert sind (auch dies ohne Beurteilung des Fernabsatzrechts).

Ich habe den Eindruck, dass Du jetzt mit allen Mitteln aus dem Vertrag raus willst. Damals wolltest Du doch die Domain für 850 EUR netto, oder? Damals hast Du doch auch das Angebot eindeutig angenommen und somit einen Vertrag geschlossen, oder? Sind 850,- doch ein bischen zu viel für Dich? Dann schließ einfach keinen Vertrag ab! Ich geh doch auch nicht auf die Internetseite von Porsche und bestell mir jedes Modell einmal, nur um dann zu sagen "ich bin eigentlich 'ne arme Wurst und hab kein Geld, wollte aber mal richtig einen auf dicke Hose machen. War doch nur Spaß und bitte nicht verklagen".

Aber ist ja alles kein Problem, da Du ja von 4 Anwälten vor Gericht vertreten wirst und selbst auch äußerst wortgewandt auftrittst.

UND ES HEISST NICHT GESETZT.

Ciao
Forsaken
 
Zurück
Oben