@Marcel Müller
Bitte tu uns (und Dir) einen gefallen und warte einfach die Gerichtsverhandlung ab, denn Dein völlig falsches "rechtliches" Geschreibsel stellt mir die Zehennägel auf.
Akzeptiere einfach dass es wohl vor Gericht geklärt wird und dass auch Du (ebenso wie Rainer) das Risiko trägst, dass Du verlieren und dann die vollen Kosten (auch der Gegenpartei) auferlegt bekommen kannst.
Mal unabhängig vom Fernabsatzrecht ist es nun einmal so, dass man bei einem Domainkauf in der Regel nicht nach Ablauf der RegZeit bezahlt (ich glaube Du hast noch nicht mal die Grundlagen verstanden), sondern eben je nach Vereinbarung per Vorkasse oder über einen Treuhänder (Sedo) oder Hälfte/Hälfte.
Meiner Vermutung nach wolltest Du einfach mal das tolle bunte Domaingeschäft ausprobieren, ohne zu wissen was Du machst.
Zu glauben, dass die Domain "auslaufen" ("da ja noch Herr Osxxx als Inhaber eingetragen war") muss, bevor man den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen hat, ist etwa so abwegig, als ob man sich ein Auto kauft, ohne das Konzept der motorbetriebenen Fortbewegung verstanden zu haben.
Lass mich raten: Es ist Dein erster Rechtsstreit? Unangenehm, oder? Dass sollte man sich in der Regel vor Abschluss eines Vertrages überlegen. Denn bis auf ein etwaiges Fernabsatzrecht (über das der Richter entscheiden wird) ist alles was Du bisher vorgetragen hast von einer extrem kindlichen Naivität geprägt.
Natürlich ist ein Kaufvertrag erst mal wirksam, auch ohne Belehrung über etwaige Widerrufsrechte. Ob Du über Zahlungsmodalitäten informiert bist oder nicht oder Deine Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag kennst ist völlig unnötig. Du bist (zumindest wohl biologisch) volljährig und hast, wie Du selbst schreibst, einen "Kaufvertrag" abgeschlossen, in dem Gegenstand und Preis klar definiert sind (auch dies ohne Beurteilung des Fernabsatzrechts).
Ich habe den Eindruck, dass Du jetzt mit allen Mitteln aus dem Vertrag raus willst. Damals wolltest Du doch die Domain für 850 EUR netto, oder? Damals hast Du doch auch das Angebot eindeutig angenommen und somit einen Vertrag geschlossen, oder? Sind 850,- doch ein bischen zu viel für Dich? Dann schließ einfach keinen Vertrag ab! Ich geh doch auch nicht auf die Internetseite von Porsche und bestell mir jedes Modell einmal, nur um dann zu sagen "ich bin eigentlich 'ne arme Wurst und hab kein Geld, wollte aber mal richtig einen auf dicke Hose machen. War doch nur Spaß und bitte nicht verklagen".
Aber ist ja alles kein Problem, da Du ja von 4 Anwälten vor Gericht vertreten wirst und selbst auch äußerst wortgewandt auftrittst.
UND ES HEISST NICHT GESETZT.
Ciao
Forsaken