ja, iche :hello:
aber mal davon abgesehen dass ich nichts von ntld halte, würde ich generell von
stadtname.
tld die finger weg lassen.
Als Deutscher eine deutsche Städtedomain zu registrieren, ist eigentlich schon fast fahrlässig
bei der derzeitigen Rechtsprechung. siehe z.B. solingen.info oder berlin.com. Andererseits
hat die Gemeinde Welle kein Anrecht auf die welle.de, da es sich (auch) um einen beschreibenden
Begriff handelt.
Ich habe die auckland.shop (Keine ! Premiumdomain). Die Domain ist international und in Neuseeland sind die Gesetze ähnlich wie in den USA d.h. man darf dort auch solche Domains besitzen z.B. ist die auckland.co.nz im Besitz einer
Privatperson und die Domain steht zum Verkauf. Auch steht die auckland.com zum Verkauf. Der Tourismusverband
hat die Domain aucklandnz.com. Bevor die mich wohl wegen der auckland.shop verklagen, würden die sich
wohl lieber vorher die auckland.co.nz und/oder die auckland.com holen.
Wenn man ein "guter" Domainer sein muss, braucht man eigentlich schon ein Jus-Studium dazu oder zumindest
immens viel Erfahrung im (internationalen) Domainrecht/Markenrecht/Namensrecht/Titelschutzrecht. Ansonsten
begibt man sich immer in die Gefahr abgemahnt oder verklagt zu werden. Andererseits macht es auch Sinn, dass
man sich auch mit dem Vertragsrecht auskennt.
Ich hatte einen Fall, dass jemand eine Domain für einen Dritten kaufen wollte. Wir einigten uns und danach sagte er, dass sein Kunde kein Interesse mehr hat. Als ich darauf bestand, dass sein Kunde die Domain kaufen muss da ein rechtskräftiger Verkauf auch per E-Mail zustande gekommen ist, sagte er, er wollte die Domain eigentlich nur privat kaufen und darum steht im als Konsument ein Rücktrittsrecht zu. Ich schaltete meinen Anwalt ein und aus der "Privatperson" ist auf einmal der IT-Leiter einer Firma geworden und der Geschäftsführer hat dann den Ankauf bestätigt. Ohne die Kenntnis vom Vertragsrecht wäre der Verkauf wohl nicht zustande gekommen.