Adomino
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iNoch schöner wird die Sache, wenn ein Zeitgenosse versucht, nach verpatzter Kaufanfrage eine Marke anzumelden;-)
Diese Sache kann sehr gefährlich für den Domaininhaber werden, wenn nach dem neuesten BGH Urteil ein Treuhänder vorgeschalten ist und nicht der eigentliche Domaininhaber dahinter steckt. Beim BGH Urteil ging es zwar um Namensrecht, aber kann mir vorstellen, dass diese Logik auch beim Markenrecht anwendbar ist.
Wäre praktisch ein leichter Trick, sich eine gute beschreibende .de Domain zu angeln, wenn die Domain z.B. mittels WHOIS-Protect geschützt ist. d.h. wenn die Domain zu teuer ist, eine Marke anzumelden. Dann verklagt man den WHOIS Inhaber. Dieser sagt dann, dass er gar nicht Inhaber ist sondern er nur Treuhänder ist. Dann hätte der Markeninhaber ältere Rechte und könnte auf Unterlassung und Löschung klagen (natürlich mit vorherig gestellten Dispute)
Ich möchte hier niemanden anstiften so etwas zu machen. Ich möchte nur den Schwachsinn dieses BGH-Urteils darlegen.
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